02023D1313 — DE — 28.06.2023 — 000.002


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►B

BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION

vom 22. Juni 2023

zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft

(ABl. L 162 vom 28.6.2023, S. 57)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 220 vom 7.9.2023, S.  22 ((EU) 2023/1313)




▼B

BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION

vom 22. Juni 2023

zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft



Artikel 1

Die im Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses enthaltenen Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens werden im Namen der Europäischen Union genehmigt.

Der Wortlaut des Änderungsabkommens ist diesem Beschluss in Form eines Entwurfs eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beigefügt.

Artikel 2

Der Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss wird ermächtigt, die Annahme des Beschlusses des Gemischten Ausschusses im Namen der Europäischen Union zu genehmigen.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Das im Anhang beigefügte Änderungsabkommen in Form des Beschlusses des Gemischten Ausschusses wird nach seiner Annahme durch den Gemischten Ausschuss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.




ANHANG




BESCHLUSS Nr. X/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES IM RAHMEN DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND JAPAN ÜBER EINE WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFT

vom [Datum]

über die Änderungen des Anhangs 14-B über geografische Angaben



Artikel 1

a) 

In Anhang 14-B Teil 1 Abschnitt A des Abkommens werden die in Anhang 1 zu diesem Beschluss aufgeführten geografischen Angaben der entsprechenden Liste der geografischen Angaben des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union angefügt.

b) 

In Anhang 14-B Teil 1 Abschnitt B des Abkommens werden die in Anhang 2 dieses Beschlusses aufgeführten geografischen Angaben der Liste der geografischen Angaben Japans angefügt.

c) 

In Anhang 14-B Teil 2 Abschnitt A des Abkommens werden die in Anhang 3 dieses Beschlusses aufgeführten geografischen Angaben der entsprechenden Liste der geografischen Angaben des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union angefügt.

d) 

In Anhang 14-B Teil 2 Abschnitt B des Abkommens werden die in Anhang 4 dieses Beschlusses aufgeführten geografischen Angaben der Liste der geografischen Angaben Japans angefügt.

Artikel 2

a) 

Der Gemischte Ausschuss beschließt über die Aufnahme von bis zu 6 weiteren Namen aus Japan in Anhang 14-B, die bis Ende 2023 im Rahmen des Abkommens als geografische Angaben geschützt werden, sofern es sich bei diesen Namen um geografische Angaben handelt, die im Hoheitsgebiet Japans gemäß den japanischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften geschützt sind.

b) 

Im Jahr 2025 beschließt der Gemischte Ausschuss über die Aufnahme einer angemessenen Zahl weiterer Namen aus der Europäischen Union bzw. aus Japan in Anhang 14-B, die im Rahmen des Abkommens als geografische Angaben geschützt werden sollen, zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien in einer Weise, die dem Stand der Umsetzung der Maßnahmen bezüglich der geografischen Angaben im jeweiligen Hoheitsgebiet Rechnung trägt, sofern es sich bei diesen Namen um geografische Angaben handelt, die im Hoheitsgebiet der Vertragspartei gemäß ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften geschützt sind.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst. Artikel 1 und die Anhänge dieses Beschlusses sind in zwei Urschriften in den verbindlichen Sprachfassungen des Abkommens nach Artikel 23.8 Absatz 1 des Abkommens abgefasst, wobei jede Sprachfassung gleichermaßen verbindlich ist.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im Einklang mit Artikel 22.2 Absatz 1 des Abkommens von den Vertragsparteien durchgeführt. Die mit diesem Beschluss angenommenen Änderungen des Abkommens werden durch den diplomatischen Notenwechsel gemäß Artikel 23.2 Absatz 3 des Abkommens bestätigt und treten im Anschluss daran in Kraft.




ANHANG 1

KROATIEN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Korčulansko maslinovo ulje

コルチュランスコ・マスリノヴォ・ウリエ

Öle und Fette (Butter, Margarine, Öle usw.) [Olivenöl]

FRANKREICH



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Époisses

エポワス

Käse

Mont d’Or/Vacherin du Haut-Doubs

モン・ドール/ヴァシュラン・デュ・オー・ドゥー

Käse

Raclette de Savoie

ラクレット・ド・サヴォワ

Käse

GRIECHENLAND



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Λακωνία (Transliteration ins lateinische Alphabet: Lakonia)

ラコニア

Öle und Fette (Butter, Margarine, Öle usw.) [Olivenöl]

ITALIEN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Cotechino Modena

コテキーノ・モデナ

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.) [Wurst aus Schweinefleisch]

Finocchiona

フィノッキオーナ

Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.) [Schweineschinken]

Limone di Siracusa

リモーネ・ディ・シラクーザ

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet [Zitrusfrüchte]

SPANIEN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Ajo Morado de Las Pedroñeras

アホ・モラド・デ・ラス・ペドロニェラス

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet [Knoblauch]

Arzúa-Ulloa

アルスア・ウジョア

Käse

Melocotón de Calanda

メロコトン・デ・カランダ

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet [Pfirsiche]

Queso de Valdeón

ケソ・デ・バルデオン

Käse

Queso de Murcia al vino

ケソ・デ・ムルシア・アル・ビノ

Käse

San Simón da Costa

サン・シモン・ダ・コスタ

Käse

Vinagre de Jerez

ビナグレ・デ・ヘレス

Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.) [Essig]




ANHANG 2



Zu schützender Name

Transkription ins lateinische Alphabet (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

大口れんこん/Okuchi Renkon

Okuchi Renkon

Agrarerzeugnis [Lotuswurzel]

氷見稲積梅/Himi Inazumiume

Himi Inazumiume

Agrarerzeugnis [Ume (Japanische Aprikose)]

種子島安納いも/TANEGASHIMA ANNOU SWEETPOTATO/Tanegashima Annou Imo

Tanegashima Annou Imo

Agrarerzeugnis [Süßkartoffel]

飛騨牛/Hidagyu/Hida Beef

Hida Gyu

Frischfleisch [Rindfleisch]

伊達のあんぽ柿/DATE NO ANPO GAKI/DATE NO ANPO KAKI

Date no Anpo Gaki/Date no Anpo Kaki

Verarbeitetes Agrarerzeugnis [getrocknete Japanische Kaki]

サヌキ白みそ/ ►C1  sanuki shiro miso ◄

Sanuki Shiro Miso

Würzmittel und Suppen [Miso-Paste]

たむらのエゴマ油/Tamura no egoma oil/Tamura no egoma abura

Tamura no Egoma Abura

Öle und Fette [Perillaöl]




ANHANG 3

ÖSTERREICH



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Pálinka (1)

(Übersetzung ins Japanische: パーリンカ)

パーリンカ

Spirituosen

(1)   

Österreichisches oder ungarisches Erzeugnis.

BULGARIEN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Карнобатска гроздова ракия/Гроздова ракия от Карнобат/Karnobatska grozdova rakya/Grozdova rakya ot Karnobat

カルノバトスカ・グロズドヴァ・ラキヤ/グロズドヴァ・ラキヤ・オト・カルノバト

Spirituosen

FRANKREICH



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Bourg/Côtes de Bourg/Bourgeais

ブール/コート・ドゥ・ブール/ブルジェ

Wein

Cassis

カシー

Wein

Cassis de Bourgogne

カシス・ドゥ・ブルゴーニュ

Spirituosen



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Entre-deux-Mers

アントル・ドゥー・メール

Wein

Fronsac

フロンサック

Wein

Listrac-Médoc

リストラック・メドック

Wein

Moulis/Moulis-en-Médoc

ムーリ/ムーリ・ザン・メドック

Wein

UNGARN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Pálinka (1)

(Übersetzung ins Japanische: パーリンカ)

パーリンカ

Spirituosen

(1)   

Österreichisches oder ungarisches Erzeugnis.

RUMÄNIEN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Pălincă (Übersetzung ins Japanische: パリンカ)

パリンカ

Spirituosen

SLOWENIEN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Kras

クラス

Wein

SPANIEN



Zu schützender Name

Transkription ins Japanische (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

Montsant

モンサン

Wein

Ribeiro

リベイロ

Wein




ANHANG 4



Zu schützender Name

Transkription ins lateinische Alphabet (nur informationshalber)

Warenkategorie und kurze Beschreibung [in eckigen Klammern, nur informationshalber]

佐賀

Saga

Seishu (Sake)

大阪

Osaka

Wein

長野

Nagano

Wein

長野

Nagano

Seishu (Sake)

山形

Yamagata

Wein

新潟

Niigata

Seishu (Sake)

滋賀

Shiga

Seishu (Sake)



( 1 ) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A22021D0109&qid=1635340796840

https://www.mofa.go.jp/mofaj/files/100141732.pdf

( 2 ) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A22022D0138&qid=1675141114801

https://www.mofa.go.jp/mofaj/files/100293455.pdf