1999/848/EG: Beschluß des Rates vom 13. Dezember 1999 über die vollständige Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in Griechenland
Amtsblatt Nr. L 327 vom 21/12/1999 S. 0058 - 0058
BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 1999 über die vollständige Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in Griechenland (1999/848/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluß des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 zur Einsetzung des Ständigen Schengener Anwendungsausschusses, gestützt auf den Beschluß des AStV vom 30. Juni 1999 zur Einsetzung des Ad-hoc-Ausschusses "Griechenland", in Anbetracht der Beschlüsse des Schengener Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 (SCH/Com-ex (97) 29 REV 2) und vom 16. Dezember 1998 (SCH/Com-ex (98) 49 REV 3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Bei entsprechenden Besichtigungen wurde festgestellt, daß die Anforderungen hinsichtlich der Personal- und Materialausstattung, der Ausbildung der Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsorgane und der Koordinierung zwischen den beteiligten Dienststellen auf zufriedenstellende Weise erfuellt werden. (2) Die Bedingungen für die Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen mit Griechenland zum 1. Januar 2000 sind erfuellt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen Griechenland und den Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, werden in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 26. März 2000 aufgehoben. Dieser Beschluß findet bereits vom 1. Januar 2000 an auf den Binnen-Seeverkehr in den Häfen Anwendung. Was die Kontrollen bei Binnenfluegen aus und nach Griechenland betrifft, so wird der Zeitpunkt, an dem diese Kontrollen aufgehoben werden, zwischen Griechenland und jedem anderen betroffenen Mitgliedstaat ab 1. Januar 2000 für die Flughäfen vereinbart, in denen dies technisch möglich ist. Die Kontrollen werden auf jeden Fall spätestens zum 26. März 2000 aufgehoben. Die betroffenen Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission vor dem 1. April 2000 über die Maßnahmen, die sie hinsichtlich der Durchführung dieses Beschlusses getroffen haben. Artikel 2 Die Gruppe "Bewertung Schengen" wird im Laufe des Jahres 2000 die vollständige Anwendung des Sehengen-Besitzstands in Griechenland prüfen und untersuchen, welche Maßnahmen gegebenenfalls notwendig sind. Artikel 3 (1) Dieser Beschluß tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2) Er wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 1999. Im Namen des Rates Der Präsident S. HASSI