31976D0482

76/482/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. April 1976 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 138 vom 26/05/1976 S. 0019 - 0019


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. April 1976 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG (Nur der englische Text ist verbindlich) (76/482/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie des Rates 72/159/EWG über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), insbesondere auf den Artikel 18 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 14. Januar 1976 Bestimmungen zur Neufestsetzung des vergleichbaren Arbeitseinkommens und der Anpassungsrate für 1976 mitgeteilt.

Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der vorerwähnten Mitteilung die im Vereinigten Königreich bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG, die Gegenstand der Entscheidungen der Kommission 75/5/EWG vom 27. November 1974 (2) und 75/434/EWG vom 8. Juli 1975 (3) zur Durchführung der Agrarstrukturreform im Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG sind, weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahmen erfuellen.

Die in den genannten Bestimmungen erfolgte Festsetzung des vergleichbaren Einkommens und der Anpassungsrate für 1976 entspricht der Zielsetzung des Artikels 4 der Richtlinie 72/159/EWG.

Die in dieser Entscheidung getroffene Feststellung entspricht der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die von der Regierung des Vereinigten Königreichs am 22. Mai 1974 mitgeteilten Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen unter Berücksichtigung der am 14. Januar 1976 mitgeteilten Bestimmungen zur Festsetzung des vergleichbaren Einkommens und der Anpassungsrate für 1976 weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich gerichtet.

Brüssel, den 21. April 1976

Für die Kommission

P.J. LARDINOIS

Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 96 vom 23.4.1972, S. 1. (2)ABl. Nr. L 2 vom 4.1.1975, S. 27. (3)ABl. Nr. L 192 vom 24.7.1975, S. 31.