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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/2043

11.9.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/2043 DER KOMMISSION

vom 8. September 2026

zur Ernennung von zwei Mitgliedern des durch Artikel 16 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichteten Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 sind die Voraussetzungen für die Eintragung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen festgelegt. Vor allem müssen die europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen sowie ihre Mitgliedsparteien und -organisationen insbesondere in ihrem Programm und ihren Tätigkeiten die Werte achten, auf die sich die Union gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union gründet, und eine formelle Standarderklärung hierzu abgeben.

(2)

Das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission können die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (im Folgenden „Behörde“) auffordern zu prüfen, ob eine bestimmte europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung diese Voraussetzungen erfüllt.

(3)

Bevor die Behörde entscheidet, ob eine Partei oder Stiftung wegen eines offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Voraussetzungen aus dem Register gelöscht werden soll, muss sie einen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten konsultieren, der innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abgeben muss.

(4)

Darüber hinaus muss der Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten auf Anfrage der Behörde eine Stellungnahme darüber abgeben, ob eine europäische politische Partei oder eine europäische politische Stiftung bewusst auf das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament Einfluss genommen oder Einfluss zu nehmen versucht hat, indem sie einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ausgenutzt hat.

(5)

Zu diesem Zweck wird mit Artikel 16 der Verordnung ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingesetzt, der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt, wobei das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission jeweils zwei Mitglieder benennen.

(6)

Das Sekretariat des Ausschusses, dessen Geschäfte das Europäische Parlament übernimmt, ist ausschließlich dem Ausschuss unterstellt und sollte den Ausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Die Finanzierung des Ausschusses wird vom Europäischen Parlament übernommen.

(7)

Es ist notwendig, dass die Kommission zwei Mitglieder ernennt, um die Mitglieder des Ausschusses gemäß Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung neu zu benennen.

(8)

Die vorgeschlagenen Mitglieder wurden aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Eignung ausgewählt und sind weder Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission noch gewählte Mandatsträger, Beamte oder sonstige Bedienstete der Europäischen Union oder gegenwärtige oder ehemalige Angestellte einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung. Sie erfüllen somit die Anforderungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Folgende Personen werden für die Dauer der Amtszeit des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten zum Mitglied dieses Ausschusses ernannt:

a)

Herr Alexander ITALIANER,

b)

Frau Martine REICHERTS.

(2)   Die Ernennung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass jedes designierte Mitglied die diesem Beschluss als Anhang beigefügte Erklärung zur Unabhängigkeit und zum Nichtbestehen von Interessenkonflikten unterzeichnet.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 8. September 2026

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L, 2025/2445, 8.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2445/oj.


ANHANG

ERKLÄRUNG ZUR UNABHÄNGIGKEIT UND ZUM NICHTBESTEHEN VON INTERESSENKONFLIKTEN

Ich, der/die Unterzeichnete, … , erkläre, dass ich Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen zur Kenntnis genommen habe und dass ich die Pflichten eines Mitglieds des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten völlig unabhängig und unter uneingeschränkter Einhaltung der Bestimmungen der genannten Verordnung ausüben werde. Ich werde Weisungen von einem Organ, einer Regierung oder einer anderen Einrichtung oder sonstigen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen. Ich werde jede Handlung unterlassen, die mit meinen Aufgaben unvereinbar ist. Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich mich nicht in einem Interessenkonflikt befinde. Ein Interessenkonflikt besteht, wenn ich als Mitglied des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten aus Gründen der familiären oder persönlichen Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung oder der nationalen, weltanschaulichen oder religiösen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder aus anderen Gründen, die auf einer Gemeinsamkeit der Interessen mit einem potenziellen Begünstigten beruhen, meine Pflichten tatsächlich oder augenscheinlich nicht unparteiisch und objektiv wahrnehmen kann. Insbesondere erkläre ich, dass ich kein Mitglied des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission bin. Ich bin kein gewählter Mandatsträger. Ich bin kein Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union. Ich bin kein gegenwärtiger oder ehemaliger Angestellter einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung.

Geschehen zu …

[DATUM + UNTERSCHRIFT des designierten Mitglieds des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten]


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2043/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)