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28.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 226/6 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 19. April 2023
zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, Änderungen in der nationalen Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate Italiens für 2022 und 2023 im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen
(2023/C 226/06)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (1),
gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (2), insbesondere auf Artikel 49 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit ihrem Beschluss vom 13. Dezember 2021 (3) wies die Kommission den Zentralverwalter des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union an, die nationale Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate Italiens für die Jahre 2021 bis 2023 im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen. |
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(2) |
ITALIA TRASPORTO AEREO S.p.A (im Folgenden „ITA Airways“) übernahm gemäß der am 14. Oktober 2021 geschlossenen Vereinbarung einen Teil der Luftverkehrstätigkeiten der Alitalia Società Aerea Italiana S.p.A (im Folgenden „Alitalia“). Diese Vereinbarung sieht u. a. vor, dass ITA Airways Flugzeuge und Zeitnischen von Alitalia übernimmt. ITA Airways nahm den Betrieb am 15. Oktober 2021 auf. Am selben Tag stellte Alitalia den Betrieb ein. |
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(3) |
Auf dieser Grundlage benachrichtigte Italien die Kommission am 10. März 2023 gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 über Änderungen seiner nationalen Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate in Bezug auf Alitalia und ITA Airways für die Jahre 2022 und 2023 und teilte ITA Airways eine Anzahl kostenloser Zertifikate zu, die sich nach dem Anteil der von ITA Airways fortgesetzten Tätigkeiten von Alitalia richtet. |
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(4) |
Die mitgeteilten Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für Luftverkehrszertifikate stehen mit der Richtlinie 2003/87/EG im Einklang. Der Zentralverwalter des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union sollte daher angewiesen werden, diese Änderungen im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen — |
BESCHLIEẞT:
Einziger Artikel
Der Zentralverwalter des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union erfasst die in Anhang I enthaltenen Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle Italiens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union.
Brüssel, den 19. April 2023.
Für die Kommission
Frans TIMMERMANS
Exekutiv-Vizepräsident
(1) ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.
(2) ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3.
(3) Beschluss der Kommission vom 13. Dezember 2021 zur Anweisung des Zentralverwalters des Transaktionsprotokolls der Europäischen Union, die nationalen Zuteilungstabellen für Luftverkehrszertifikate Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens, Zyperns, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Ungarns, Maltas, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union zu erfassen (ABl. C 74 vom 15.2.2022, S. 6).
ANHANG
Änderungen der nationalen Zuteilungstabelle für die Jahre 2022 und 2023
Mitgliedstaat: Italien
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EHS-KENNUNG |
Name des Betreibers |
2022 |
2023 |
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48643 |
ITALIA TRASPORTO AEREO S.p.A |
604 612 |
604 612 |
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34831 |
Alitalia Società Aerea Italiana S.p.A. |
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