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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe L


2024/2880

19.11.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/2880 DES RATES

vom 18. November 2024

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2354 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Verteidigungskräfte in Mosambik

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 1. Dezember 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2354 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme mit einem finanziellen Bezugsrahmen von 20 000 000 EUR eingerichtet wird, um den fortdauernden Einsatz von Einheiten der ruandischen Verteidigungskräfte in der Provinz Cabo Delgado im Norden von Mosambik zu unterstützen und so die territorialen und taktischen Gewinne, die sie bislang erzielt haben, auszuweiten, zu verteidigen und zu erhalten. Damit soll die Sicherheit und der Schutz der Zivilbevölkerung in den Provinzen im Norden Mosambiks gewährleistet und die Rückkehr von Strafverfolgungsbehörden und anderen rechenschaftspflichtigen staatlichen Strukturen, die Dienstleistungen zugunsten der Bevölkerung erbringen, erleichtert werden.

(2)

Dieser als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag ermöglichte es der Union, für einen Zeitraum von zwölf Monaten zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Streitkräfte in Mosambik beizutragen.

(3)

Am 11. September 2023 erhielt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Antrag der Republik Ruanda, in dem die Union ersucht wird, den Einsatz der ruandischen Verteidigungskräfte in Mosambik weiter zu unterstützen.

(4)

Um diesem Antrag nachzukommen, sollte der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag um 20 000 000 EUR erhöht und die Dauer der Unterstützungsmaßnahme um sechzehn Monate verlängert werden.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2022/2354 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderungen des Beschlusses (GASP) 2022/2354

Der Beschluss (GASP) 2022/2354 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zwischen dem Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen, der als bevollmächtigter Anweisungsbefugter handelt, und der in Artikel 4 Absatz 2 des vorliegenden Beschlusses genannten Einrichtung im Einklang mit Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a des Beschlusses (GASP) 2021/509.“

2.

Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 40 000 000 EUR.“

3.

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe g und Artikel 3 Absatz 4 werden gestrichen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. November 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2022/2354 des Rates vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Verteidigungskräfte in Mosambik (ABl. L 311 vom 2.12.2022, S. 153, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2354/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2880/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)