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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/954

22.5.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/954 DES RATES

vom 13. Mai 2025

zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 13. Mai 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 3 und Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

gemäß den Vorschlägen der tschechischen, der deutschen und der österreichischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen Mitgliedstaaten vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

(3)

Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2025 abgelaufen ist, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden.

(4)

Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) angenommen. Mit diesem Beschluss hat der Rat für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 die von der estnischen, der irischen, der kroatischen, der zyprischen, der lettischen, der luxemburgischen, der maltesischen, der niederländischen, der österreichischen, der portugiesischen, der slowenischen, der slowakischen, der finnischen und der schwedischen Regierung vorgeschlagenen Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihre Stellvertreter ernannt. Mit dem Beschluss (EU) 2025/71 hat der Rat außerdem für denselben Zeitraum zwölf von der tschechischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und neun von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, sieben von der dänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und neun von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 23 von der deutschen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 19 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, elf von der griechischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und zwölf von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 20 von der spanischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 20 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 22 von der italienischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 24 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter, 21 von der polnischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 20 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie neun von der rumänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und neun von ihr vorgeschlagene Stellvertreter ernannt. Die Mitglieder und Stellvertreter, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 22. November 2024 mitgeteilt wurden, konnten im Beschluss (EU) 2025/71 nicht berücksichtigt werden.

(5)

Am 21. Januar 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/201 (3) angenommen. Mit diesem Beschluss hat der Rat für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 die von der bulgarischen, der litauischen und der ungarischen Regierung vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses der Regionen sowie zehn von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und zehn von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie 24 von der französischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und 23 von ihr vorgeschlagene Stellvertreter ernannt. Darüber hinaus hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2025/201 zwei von der dänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und ein von ihr vorgeschlagenes stellvertretendes Mitglied ernannt, wobei eines der Mitglieder ursprünglich mit dem Beschluss (EU) 2025/71 zum stellvertretenden Mitglied ernannt wurde. Er hat ferner nach dem Ausscheiden eines mit dem Beschluss (EU) 2025/71 ernannten stellvertretenden Mitglieds ein von der italienischen Regierung vorgeschlagenes stellvertretendes Mitglied ernannt. Die Mitglieder und Stellvertreter, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 31. Dezember 2024 mitgeteilt wurden, konnten im Beschluss (EU) 2025/201 nicht berücksichtigt werden.

(6)

Am 18. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/378 (4) angenommen. Mit diesem Beschluss hat der Rat für den Zeitraum vom 18. Februar 2025 bis 25. Januar 2030 zwei von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder des Ausschusses der Regionen und zwei von ihr vorgeschlagene Stellvertreter des Ausschusses der Regionen, zwei von der deutschen Regierung vorgeschlagene Stellvertreter, ein von der griechischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied, ein von der spanischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied und einen von ihr vorgeschlagenen Stellvertreter, zwei von der italienischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder, sechs von der rumänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und sechs von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie einen von der polnischen Regierung vorgeschlagenen Stellvertreter ernannt. Darüber hinaus hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2025/378 nach dem Ausscheiden eines mit dem Beschluss (EU) 2025/71 ernannten Mitglieds ein von der deutschen Regierung vorgeschlagenes Mitglied ernannt. Die Mitglieder und Stellvertreter, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 7. Februar 2025 mitgeteilt wurden, konnten im Beschluss (EU) 2025/378 nicht berücksichtigt werden.

(7)

Bis zum 30. April 2025 wurden dem Rat weitere Listen übermittelt, und zwar eine Liste mit drei von der tschechischen Regierung vorgeschlagenen Stellvertretern des Ausschusses der Regionen und eine Liste mit einem von der deutschen Regierung vorgeschlagenen Mitglied und einem von ihr vorgeschlagenen Stellvertreter. Dieses Mitglied und diese Stellvertreter sollten für den Zeitraum vom 13. Mai 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt werden.

(8)

Herr Malte KRÜCKELS wurde mit dem Beschluss (EU) 2025/71 zum Mitglied des Ausschusses der Regionen für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt. Allerdings lief das Mandat, aufgrund dessen er vorgeschlagen wurde, am 14. Dezember 2024 aus. Nach dem Auslaufen dieses Mandats hat die deutsche Regierung vorgeschlagen, Herrn André KNAPP zum Mitglied des Ausschusses der Regionen zu ernennen. Daher sollte Herr André KNAPP zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt und die im Beschluss (EU) 2025/71 enthaltene Liste der deutschen Mitglieder entsprechend angepasst werden.

(9)

Herr Werner AMON wurde mit dem Beschluss (EU) 2025/71 zum Mitglied des Ausschusses der Regionen für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt. Allerdings lief das Mandat, aufgrund dessen er vorgeschlagen wurde, am 18. Dezember 2024 aus. Nach dem Auslaufen dieses Mandats hat die österreichische Regierung vorgeschlagen, Frau Manuela KHOM zum Mitglied des Ausschusses der Regionen zu ernennen. Daher sollte Frau Manuela KHOM zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt und die im Beschluss (EU) 2025/71 enthaltene Liste der österreichischen Mitglieder entsprechend angepasst werden.

(10)

Der Ernennung der Mitglieder und des stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen durch diesen Beschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ernennung der übrigen Mitglieder und Stellvertreter folgen, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht bis zum 30. April 2025 übermittelt wurden ––

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen bzw. zu Stellvertretern werden für die Zeit vom 13. Mai 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt:

—

zu Mitgliedern: die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang I aufgeführt sind;

—

zu Stellvertretern: die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang II aufgeführt sind.

Artikel 2

Anhang I des Beschlusses (EU) 2025/71 wird wie folgt geändert:

1.

In der Liste für Deutschland wird folgender Eintrag gestrichen:

„Herr Malte KRÜCKELS

Staatssekretär für Medien und Europa, Bevollmächtigter Thüringens beim Bund “.

2.

In der Liste für Österreich wird folgender Eintrag gestrichen:

„Herr Werner AMON

Landesrat der Steiermärkischen Landesregierung “.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. DOMAŃSKI


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).

(3)  Beschluss (EU) 2025/201 des Rates vom 21. Januar 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71 (ABl. L, 2025/201, 31.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/201/oj).

(4)  Beschluss (EU) 2025/378 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 18. Februar 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71 (ABl. L, 2025/378, 6.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/378/oj).


ANHANG I

ПРИЛОЖЕНИЕ I — ANEXO I — PŘÍLOHA I — BILAG I — ANHANG I — I LISA — ΠΑΡΑΡΤΗΜΑ Ι — ANNEX I — ANNEXE I — IARSCRÍBHINN I — PRILOG I — ALLEGATO I — I PIELIKUMS — I PRIEDAS — I. MELLÉKLET — ANNESS I — BIJLAGE I — ZAŁĄCZNIK I — ANEXO I — ANEXA I — PRÍLOHA I — PRILOGA I — LIITE I — BILAGA I

Членове / Miembros / Členové / Medlemmer / Mitglieder / Liikmed / Μέλη / Members / Membres / Comhaltaí / Članovi / Membri / Locekļi / Nariai / Tagok / Membri / Leden / Członkowie / Membros / Membri / Členovia / Člani / Jäsenet / Ledamöter

DEUTSCHLAND

Herr André KNAPP

Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Suhl

Herr Volker-Gerd WESTPHAL

Staatssekretär im Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

ÖSTERREICH

Frau Manuela KHOM

Landeshauptmann-Stellvertreterin der Steiermark, Steiermärkische Landesregierung


ANHANG II

ПРИЛОЖЕНИЕ II — ANEXO II — PŘÍLOHA II — BILAG II — ANHANG II — II LISA — ΠΑΡΑΡΤΗΜΑ ΙΙ — ANNEX II — ANNEXE II — IARSCRÍBHINN II — PRILOG II — ALLEGATO II — II PIELIKUMS — II PRIEDAS — II. MELLÉKLET — ANNESS II — BIJLAGE II — ZAŁĄCZNIK II — ANEXO II — ANEXA II — PRÍLOHA II — PRILOGA II — LIITE II — BILAGA II

Заместник-членове / Suplentes / Náhradníci / Suppleanter / Stellvertreter / Asendusliikmed / Αναπληρωτές / Alternate members / Suppléants / Comhaltaí malartacha / Zamjenici članova / Supplenti /Aizstājēji / Pakaitiniai nariai / Póttagok / Membri Supplenti / Plaatsvervangers / Zastępcy członków / Suplentes / Supleanți / Náhradníci / Nadomestni člani / Varajäsenet / Suppleanter

ČESKO

Herr Martin HURAJČÍK

Člen zastupitelstva Karlovarského kraje (Mitglied der Bezirksvertretung des Bezirks Karlovy Vary)

Herr Martin NETOLICKÝ

Člen zastupitelstva Pardubického kraje (Mitglied der Bezirksvertretung des Bezirks Pardubice)

Frau Radka VLADYKOVÁ

Zastupitelka za město Jesenice (Mitglied der Vertretung der Stadt Jesenice)

DEUTSCHLAND

Herr Robert CZAPLINSKI

Bürgermeister der Stadt Beeskow


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/954/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)