31981D0320

81/320/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. April 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,ORTEC - Economical Energy Dispersive Spectrometer, model EEDS II, with Si(Li) X-ray detector, model 7880-S-449" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

Amtsblatt Nr. L 127 vom 13/05/1981 S. 0021 - 0021


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. April 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "ORTEC - Economical Energy Dispersive Spectrometer, model EEDS II, with Si(Li) X-ray detector, model 7880-S-449" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/320/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die deutsche Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 27. Oktober 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "ORTEC - Economical Energy Dispersive Spectrometer, model EEDS II, with Si(Li) X-ray detector, model 7880-S-449", das zu Forschungsvorhaben verwendet werden soll im Rahmen derer pathologische Veränderungen an biologischem Weich- und Hartgewebe untersucht werden, um Rückschlüsse auf den morphologischen Verlauf bestimmter Krankheiten zu ermöglichen, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 5. März 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zöllbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um ein energiedispersives Röntgenspektrometer mit Detektor handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie insbesondere des für die Mikro-Analyse verwendeten Energiespektrums sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt. Dies gilt insbesondere für das Gerät "EDX-290" und "System 860" der Firma "Link Systems Ltd., Halifax Road, High Wycombe, Buckinghamshire HP12 3SE/UK" -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät "ORTEC - Economical Energy Dispersive Spectrometer, model EEDS II, with Si(Li) X-ray detector, model 7880-S-449", das Gegenstand des Antrags der deutschen Regierung vom 27. Oktober 1980 ist, kann nicht unter Befreiung vom den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 29. April 1981

Für die Kommission

Karl-Heinz NARJES

Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.