6.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 100/7


BESCHLUSS DES RATES DER GOUVERNEURE

vom 31. Dezember 2012

über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank

2013/C 100/03

DER RAT DER GOUVERNEURE DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK,

GEMÄSS Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der Satzung,

PRÄAMBEL:

(1)

Die Aufgabe der Bank ist in Artikel 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

(2)

Die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen in der EU erfordern eine Ausweitung der Aktivitäten der EIB, um insbesondere der Aufforderung des Europäischen Rates zu entsprechen, einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung in der EU zu leisten.

(3)

Eine von den vorhandenen Anteilseignern voll eingezahlte Kapitalerhöhung wird als wirksamstes Mittel betrachtet, um die Darlehensvergabekapazität der EIB zu stärken und dabei ihre Kapitalausstattung zu verbessern, damit sie auf die aktuellen Bedürfnisse eingehen kann und gleichzeitig ihre ausgezeichnete Bonität an den Finanzmärkten nicht gefährdet.

(4)

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle verfügbaren EIB-Finanzierungen in der EU einen optimalen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung in allen Mitgliedstaaten, vor allem in den weniger entwickelten Regionen, leisten.

(5)

Die EIB wird zwar in Einklang mit den Europa-2020-Zielen weiterhin einen sektorbezogenen Ansatz verfolgen, aber in Kooperation mit den Mitgliedstaaten auch ergebnisorientierte Investitionsstrategien, die gezielt auf die regionalen Wachstumsprioritäten abgestimmt werden, entwickeln und ab 2013 anwenden.

(6)

Die Qualität des Darlehensportfolios der Bank sollte weiterhin auf höchstem Niveau bleiben, und die Bank sollte in allen EU-Mitgliedstaaten weiterhin als attraktiver Partner wahrgenommen werden und sicherstellen, dass ihre Operationen einen optimalen Zusatznutzen bewirken.

(7)

Gemäß den Überlegungen des Verwaltungsrats zum Kapitalbedarf der Bank in seiner Sitzung am 24. Juli 2012 sollte das gezeichnete Kapital auf 242 392 989 000 EUR erhöht werden; die Einzahlungsquote soll dabei von 5 % auf 8,919255272 % des gezeichneten Kapitals steigen, wobei sich die Mitgliedstaaten im Verhältnis zu ihrem derzeitigen Anteil am Kapital der EIB an der Einzahlung beteiligen, und der Reservefonds soll schrittweise wieder auf sein satzungsmäßiges Niveau von 10 % des gezeichneten Kapitals aufgefüllt werden.

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass Kroatien am 1. Juli 2013 nach Inkrafttreten des Beitrittsvertrags ein Anteilseigner der Bank wird und aus diesem Anlass eine weitere Kapitalerhöhung vorgesehen wird, damit die Relation zwischen dem Anteil Kroatiens am Kapital der Bank und seinem Anteil am BIP in der EU, wie er von Eurostat vor dem Beitritt mitgeteilt wurde, erhalten bleibt,

BESCHLOSS EINSTIMMIG auf Vorschlag des Verwaltungsrats gemäß Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der Satzung der Bank Folgendes:

1.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 wird das Kapital der Bank wie folgt erhöht:

Das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital wird anteilsmäßig um 10 Mrd EUR erhöht, nämlich von 232 392 989 000 EUR auf 242 392 989 000 EUR. Damit verteilen sich die Anteile wie folgt auf die Mitgliedsländer:

Deutschland

1 617 003 000

Frankreich

1 617 003 000

Italien

1 617 003 000

Vereinigtes Königreich

1 617 003 000

Spanien

970 202 000

Belgien

448 222 000

Niederlande

448 222 000

Schweden

297 351 000

Dänemark

226 947 500

Österreich

222 499 500

Polen

206 984 000

Finnland

127 834 500

Griechenland

121 579 000

Portugal

78 351 000

Tschechische Republik

76 379 000

Ungarn

72 258 000

Irland

56 737 000

Rumänien

52 395 000

Slowakische Republik

25 999 500

Slowenien

24 138 000

Bulgarien

17 652 000

Litauen

15 146 000

Luxemburg

11 347 500

Zypern

11 127 000

Lettland

9 243 000

Estland

7 138 000

Malta

4 235 500

Dieses Kapital wird als Teil des gezeichneten und eingezahlten Kapitals angesehen, wodurch sich das eingezahlte Kapital der Bank von 11 619 649 450 EUR auf 21 619 649 450 EUR erhöht.

2.

Der von den Mitgliedstaaten einzuzahlende Anteil steigt durch diese Kapitalerhöhung durchschnittlich von 5 % auf 8,919255272 % des gezeichneten Kapitals.

3.

Jeder Mitgliedstaat zahlt seinen Anteil an der Kapitalerhöhung so rasch wie möglich nach dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat der Gouverneure, spätestens jedoch bis zum 31. März 2013 ein. Diejenigen Mitgliedstaaten, die der Bank bis zum 14. September 2012 eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, dürfen ihren Anteil an der Kapitalerhöhung in drei Raten zahlen: 50 % bis zum 31. März 2013 und die übrigen 50 % in zwei gleichen Raten, zahlbar bis zum 31. März 2014 und bis zum 31. März 2015.

DAHER

4.

Wird die Satzung der Bank zum 31. Dezember 2012 folgendermaßen geändert:

 

Der erste Unterabsatz von Artikel 4 Absatz 1 der Satzung lautet:

„Die Bank wird mit einem Kapital von 242 392 989 000 EUR ausgestattet, das von den Mitgliedstaaten in folgender Höhe gezeichnet wird:

Deutschland

39 195 022 000

Frankreich

39 195 022 000

Italien

39 195 022 000

Vereinigtes Königreich

39 195 022 000

Spanien

23 517 013 500

Belgien

10 864 587 500

Niederlande

10 864 587 500

Schweden

7 207 577 000

Dänemark

5 501 052 500

Österreich

5 393 232 000

Polen

5 017 144 500

Finnland

3 098 617 500

Griechenland

2 946 995 500

Portugal

1 899 171 000

Tschechische Republik

1 851 369 500

Ungarn

1 751 480 000

Irland

1 375 262 000

Rumänien

1 270 021 000

Slowakische Republik

630 206 000

Slowenien

585 089 500

Bulgarien

427 869 500

Litauen

367 127 000

Luxemburg

275 054 500

Zypern

269 710 500

Lettland

224 048 000

Estland

173 020 000

Malta

102 665 000“

 

Der erste Absatz von Artikel 5 der Satzung der Bank wird wie folgt geändert:

„Das gezeichnete Kapital wird von den Mitgliedstaaten in Höhe von durchschnittlich 8,919255272 % der in Artikel 4 Absatz 1 festgesetzten Beträge eingezahlt.“

5.

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Für den Rat der Gouverneure

Der Vorsitzende

G. MATOLCSY

Der Sekretär

A. QUEREJETA