11994N/AFI/DCL/42

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - H. Erklärungen der Republik Österreich - 42. Erklärungen der Republik Österreich zur Fernsehtätigkeit

Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0396


42. Erklärung der Republik Österreich zur Fernsehtätigkeit

Mit Bezug auf die Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit stellt die Republik Österreich fest, daß sie nach dem geltenden EG-Recht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geeignete Maßnahmen ergreifen kann, falls zur Umgehung ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften Verlegungsprozesse stattfinden.