32002D0087

2002/87/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Ungarn

Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0037 - 0044


Beschluss des Rates

vom 28. Januar 2002

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Ungarn

(2002/87/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie und vor allem über die Gründung eines Systems von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unter-breitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen und Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe beschließen.

(4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg wird der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der Jahresbericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Ungarns auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit.

(6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Ungarn sein Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes regelmäßig aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitritts-partnerschaft enthalten.

(7) Ungarn sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Ungarn sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Piqué i Camps

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

1. Einleitung

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Dezember 1997 in Luxemburg beschlossen, die Beitrittspartnerschaft als einheitlichen Rahmen für jede Form der Unterstützung der Kandidatenländer zum Kern der intensivierten Heranführungsstrategie zu machen. Dieses Instrument gestattet es der Gemeinschaft, ihre Hilfe gezielt an den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Kandidatenländer auszurichten und sie mit Blick auf den Beitritt bei der Bewältigung ihrer spezifischen Probleme zu unterstützen.

Für Ungarn wurde erstmals im März 1998 eine Beitrittspartnerschaft beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde die Beitrittspartnerschaft angesichts der in Ungarn inzwischen eingetretenen Entwicklung im Dezember 1999 ein erstes Mal aktualisiert. Die vorliegende überarbeitete Fassung der Beitrittspartnerschaft beruht auf einem von der Kommission nach Konsultationen mit Ungarn erarbeiteten Vorschlag und stützt sich auf die Ergebnisse des Regelmässigen Berichts 2001 der Kommission über die Fortschritte Ungarns auf dem Wege zum Beitritt.

2. Ziele

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem Regelmässigen Bericht des Jahres 2001 über die Fortschritte Ungarns auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Ungarn für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung Ungarns bei seiner Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Dazu zählen u. a. das von Ungarn vorgelegte aktualisierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, das Finanzaufsichtsverfahren für die Zeit bis zum Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung des Beitritts, der für die Zeit bis zum Beitritt geschlossene Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan, der Plan für die ländliche Entwicklung, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese in ihrer Art unterschiedlichen Instrumente werden nach ihren eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt und sind im Sinne der Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt förderwürdig. Obwohl nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, stehen sie ihren Prioritäten nach mit ihr in Einklang.

3. Grundsätze

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen.

Der Europäische Rat von 1995 in Madrid wies ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit nach erfolgter Erweiterung ein harmonisches Funktionieren der Politik der Gemeinschaft gewährleistet ist, und 1997 in Luxemburg betonte er, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber als solche nicht ausreichend ist, und dass vor allem eine effektive Anwendung gewährleistet sein muss. Auf seiner Tagung in Feira im Jahre 2000 und in Göteborg im Jahre 2001 bekräftigte der Europäische Rat, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Kandidatenländer in der Lage sind, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und justiziellen Strukturen auszubauen und zu reformieren.

4. Prioritäten und Zwischenziele

Die Regelmässigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen bei all den bereits erzielten Fortschritten die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Ungarn vorangetrieben werden können. Als Prioritäten sind in der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaft Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Ungarn in der Lage ist, sie in den kommenden zwei Jahren (2002-2003) zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Dabei sind Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend kenntlich gemacht. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele werden im Jahresbericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft formuliert.

Ungarn hat im Juli 2001 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Der dabei für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele zugrunde gelegte Zeitplan stützt sich auf die Beitrittspartnerschaft von 1999. Ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Ungarn seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Ungarn wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmässige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Ungarn seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich Rechtsangleichung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist: Es muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im weiteren genannten Bereichen muss eine überzeugende und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des Regelmäßigen Kommissionsberichts 2001 wurden für Ungarn folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgelistet(1).

Politische Kriterien

Demokratie und rechtsstaatliche Ordnung

- Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Anwachsens des Rückstaus der vor dem Obersten Gerichtshof anhängigen Verfahren und letztlich zur Beschleunigung von dessen Abbau, damit dieser der Erfuellung seiner Hauptaufgaben - Vereinheitlichung der Gerichtspraxis und Anleitung der nachgeordneten Gerichte - nachkommen kann; fortgesetzte Anstrengungen bei der Modernisierung des Justizwesens, insbesondere durch Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung; erweitertes Angebot an unentgeltlichem Rechtsbeistand; Fortsetzung der Richterausbildung in Gemeinschaftsrecht

- Gewährleistung der Umsetzung der kürzlich verabschiedeten Korruptionsbekämpfungsstrategie

Menschenrechte und Minderheitenschutz

- Verstärkte Integrierung der Roma-Minderheit in die ungarische Gesellschaft, durch eine effizientere Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms für die Roma-Minderheit (einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme), mit Schwergewicht auf der Förderung der Teilnahme am allgemeinen Unterricht, Bekämpfung von Diskriminierungen im Alltag (auch innerhalb der Polizeidienste), Beschäftigungsförderung und Verbesserung der Wohnverhältnisse

- Einrichtung eines effektiven Beschwerdewegs für Meldungen im Zusammenhang mit festgestellten polizeilichen Übergriffen

Wirtschaftliche Kriterien

- Entwicklung und praktische Umsetzung einer umfassenden Reform des Gesundheitswesens, so dass ein hoher Standard der Gesundheitsversorgung und die Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln im Hinblick auf eine mittelfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet ist

- Verbesserung des staatlichen Rechnungswesens auf der Ebene der Gebietskörperschaften und Verbesserungen im Hinblick auf eine fristgerechte Übermittlung von Daten an die Zentralbehörden

- Beschleunigte Umstrukturierung der Bahn zwecks Verringerung der mittelfristig zu erwartenden Belastung der öffentlichen Finanzen

- Schaffung der Voraussetzungen für einen gut funktionierenden Agrargrundstücksmarkts

- Weitere Förderung der Entwicklung mittelständischer Unternehmen, namentlich durch Verbesserung des Zugangs zu Krediten

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Freier Warenverkehr

- Abschließende Umsetzung der Richtlinien des Neuen Konzepts und Harmonisierung der traditionellen sektorspezifischen Gesetzgebung; Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Bereitstellung von Informationen über technische Normen und Vorschriften; Umsetzung des Schutzes pharmazeutischer Testdaten (die so genannte "Datenexklusivität")

- Fortsetzung der Umsetzung und praktischen Anwendung des Besitzstandes im Lebensmittelbereich sowie Aufstellung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Förderung der Einführung des HACCP-Systems in der gesamten Lebensmittelindustrie

- Abschluss des Ausbaus der Marktaufsicht und der Konformitätsbewertung, auch im Lebensmittelsektor; Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Durchführungsstrukturen in allen Sektoren

- Steigerung der Transparenz des öffentlichen Auftragswesens auf allen Ebenen, einschließlich der Ebene der Gebietskörperschaften, sowie in allen Sektoren, einschließlich des Bereichs der großen öffentlichen Infrastrukturarbeiten wie Straßenbau

- Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikel 28, 29 und 30 des Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich

Freizügigkeit

- Abschließende Harmonisierung der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Hochschulzeugnissen, verstärkter Ausbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen sowie Förderung von Bildung und Ausbildung

- Gewährleistung durch vorrangig von Ungarn einzuführende Maßnahmen, dass die Inhaber von beruflichen Befähigungsnachweisen aus der Zeit vor der Harmonisierung im Zeitpunkt des Beitritts allen Anforderungen im Sinne der Richtlinien genügen

- Verstärkung des mit der Koordinierung der sozialen Sicherheit befassten Verwaltungsapparats

Freier Kapitalverkehr

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Umsetzung der Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force zum Thema Geldwäsche; allmähliche Auflösung anonymer Sparkonten und Ausbau des polizeilichen Finanzfahndungsdienstes

Gesellschaftsrecht

- Weiterer Ausbau des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit den Rechten an geistigem Eigentum und Verstärkung der Umsetzung seitens aller zuständigen Rechtsvollzugsorgane, einschließlich des Zolls; verstärkte Ausbildung im Bereich der Rechtsvollzugsorgane, einschließlich Richter und Staatsanwälte

Wettbewerb

- Vervollständigung des rechtlichen Rahmens und Gewährleistung der lückenlosen Anwendung der Vorschriften des Antikartellrechts und im Bereich der staatlichen Beihilfen, einschließlich der Anpassung mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbarender Beihilfen, insbesondere Steuerbeihilfen. Verstärkte Aufklärung der Marktteilnehmer und der Beihilfe gewährenden Stellen über die geltenden Vorschriften. Intensivierung der Ausbildung der Justizbehörden in wettbewerbsrechtlichen Fragen

Landwirtschaft

- Verstärkung des Verwaltungsapparats der für die Planung, Umsetzung, Verwaltung, Begleitung, Kontrolle und Evaluierung durch die Gemeinschaft finanzierter Programme der ländlichen Entwicklung benötigt wird

- Fortsetzung des Ausbaus der Kapazitäten der Landwirtschaftsbehörden und Abschluss der Vorarbeiten für die praktische Umsetzung und tatsächliche Anwendung der Verwaltungsmechanismen der GAP, wozu namentlich die Marktinformationssysteme (einschließlich Preisnotierungen), das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Zahlstelle mit dem Aufgabenbereich Verwaltung der Mittel im Rahmen der GAP gehören, sowie der Vorarbeiten für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit

- Fertigstellung des Rebflächenkatasters

- Fortsetzung der generellen Modernisierung aller Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe mit Blick auf die Erfuellung der Lebensmittelsicherheitsstandards der Gemeinschaft, namentlich im Milch- und Fleischsektor

- Vollständige Umsetzung des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts (Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung) sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören

- Umsetzung der Kennzeichnung und Registrierung von Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden sowie Verabschiedung von Vorschriften des abgeleiteten Rechts für den Bereich Schweine und Pferde; Gewährleistung des effektiven Funktionierens der Rinderkennzeichnung und -registrierung

- Abschluss der Einrichtung der Grenzposten für veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Inspektionen, namentlich an den künftigen Außengrenzen der Union

Verkehr

- Abschluss der Rechtsangleichung und Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Bereich Straßengüterverkehr (namentlich Kontrolle der Fahrzeitbeschränkungen und der Besteuerung, damit das mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vorgegebene Mindestniveau eingehalten wird sowie Übernahme der Vorschriften des Besitzstandes in Bezug auf die Hoechstlast und die maximalen Abmessungen)

- Fortsetzung der Harmonisierung im Bahnsektor und Einleitung der Umstrukturierung der MÁV, damit die Voraussetzungen für eine Umsetzung des überarbeiteten gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Bahnwesen geschaffen werden

- Zusätzliche Angleichung an das Gemeinschaftsrecht im Bereich Luftfahrt, namentlich hinsichtlich Marktzutritt

- Einrichtung der noch fehlenden Verwaltungs- und Managementbehörden und Verstärkung der bereits vorhandenen (namentlich die Generalinspektion Verkehr) in allen Teilsektoren des Verkehrs, namentlich Schienenverkehr und Luftfahrt

Steuern

- Abschluss der Rechtsangleichung, namentlich hinsichtlich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze und Nullsatz, einschließlich eines Übergangs-Mehrwertsteuersystems; Fortsetzung der schrittweisen Harmonisierung der Verbrauchsteuersätze

- Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten, damit eine tatsächliche Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet ist, eingeschlossen die Modernisierung der Ausrüstung und die Zusammenarbeit der Verwaltungen; von besonderer Dringlichkeit: Einrichtung von IT-Systemen, um den Austausch elektrischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen

- Garantie, dass die geltenden und künftigen Rechtsvorschriften mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung in Einklang stehen

Beschäftigung und Soziales

- Abschließende Angleichung und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des sozialrechtlichen Besitzstandes, namentlich in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Stärkung der einschlägigen Verwaltungs- und Durchsetzungsstrukturen, eingeschlossen die staatlichen Aufsichtsbehörden. Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die mit dem Antidiskriminierungsbesitzstand in Einklang stehen und Einleitung der praktischen Umsetzung

- Gewährleistung der Umsetzung und Durchführung des Besitzstandes im Bereich öffentliche Gesundheit und fortgesetzte Maßnahmen bezüglich Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Maßnahmen im Bereich Gesundheitsüberwachung und Informationssystem

- Fortsetzung der Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau ihrer Kapazitäten, namentlich im Hinblick auf ihre künftigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Gemeinschaft, die sich auch auf den Europäischen Sozialfonds erstrecken. Besondere Aufmerksamkeit muss darauf verwendet werden, dass die Sozialpartner in die Lage versetzt werden, einen echten sozialen Dialog zu führen, wozu auch der soziale Trialog gefördert werden muss

- Ausarbeitung einer Landesstrategie, einschließlich Datenerfassung, im Hinblick auf die künftige Mitwirkung bei der Europäischen Strategie der sozialen Eingliederung

Energie

- Abschluss der Vorbereitungen auf den Energiebinnenmarkt (Strom und Gas); Beseitigung noch verbliebener Preisverzerrungen; Stärkung der Rolle der Regulierungsbehörde (die Ungarische Energiebehörde)

- Weitere Steigerung der Energieeffizienz und Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energieträger sowie Ausbau der für diesen Bereich zuständigen Einrichtungen

- Umsetzung der Empfehlungen und insbesondere der Prioritäten des Ratsberichts "Nukleare Sicherheit aus der Warte der Erweiterung"

- Weiterhin Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit des KKW Paks

Telekommunikation und Informationstechnologien

- Abschluss der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und praktische Anwendung, einschließlich Entbündelung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss. Gewährleistung eines erfolgreichen Funktionierens des liberalisierten Markts durch Einführung einer adäquaten Regelung für Zusammenschaltungen und Mietleitungen und Angebot von Möglichkeiten der Betreiberwahl und Übertragung von Nummern

Kultur und audiovisuelle Medien

- Angleichung an die gemeinschaftsrechtliche Regelung des "grenzübergreifenden Fernsehens"

Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente

- Gewährleistung einer wirksamen interministeriellen Koordinierung und einer sinnvollen Partnerschaft auf zentralstaatlicher und regionaler Ebene im Zusammenhang mit der Programmierung und der künftigen Umsetzung der Hilfe im Zusammenhang mit der Strukturfonds- und Kohäsionsfondshilfe

- Abschluss der Vorbereitung eines Entwicklungsplans im Einklang mit der Strukturfondsregelung und Einrichtung der Strukturen zur Umsetzung der Strukturfonds- und Kohäsionsfondshilfe

- Vorbereitung operativer Programme im Einklang mit den Strukturfondsregeln, einschließlich einer Ex-ante-Bewertung

- Entwicklung des erforderlichen legislativen und normativen Rahmens, um frühzeitig die Bindung der vom Einzelstaat im Zusammenhang mit der Strukturfonds- und Kohäsionsfondshilfe zu leistenden Kofinanzierungsmittel zu gestatten; Überarbeitung und Straffung des Systems der Auszahlung der Mittel der Einzelstaaten und der Gemeinschaft an die Endempfänger zwecks Gewährleistung der tatsächlichen und fristgerechten Nutzung der Fondsmittel

- Angleichung der Verfahren der Finanzverwaltung und -kontrolle an die entsprechenden Strukturfondsvorschriften

- Gewährleistung eines stufenweisen Ausbaus der Kapazitäten der mittelbewirtschaftenden Stellen und der Zahlstellen, so dass diese ab dem Beitritt in der Lage sind, die ihnen aufgrund der Strukturfondsvorschriften übertragenen Zuständigkeiten und Aufgaben wahrzunehmen

- Festlegung der Aufgaben, die Fachministerien und andere Stellen im Namen der mittelbewirtschaftenden Stellen und unter deren Zuständigkeit zu erfuellen haben.

- Einführung von Evaluierungs- und Monitoringsystemen und Einrichtung eines Systems des computergestützten Datenaustauschs, der zur Bewältigung der in den Strukturfondsvorschriften vorgesehenen Management-, Monitoring und Evaluierungsaufgaben erforderlich ist

- Technische Vorbereitung von Projekten, die im Sinne der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds förderwürdig sind (Reserve förderwürdiger Projekte)

Umwelt

- Abschluss der Übernahme des Besitzstandes in innerstaatliches Recht, namentlich im Bereich Gefahrmüll, Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie Ausschaltung des Risikos von Großstörfällen im Zusammenhang mit gefährlichen Substanzen

- Fortgesetzte Umsetzung des Besitzstandes, namentlich im Bereich Luftqualität (Gewährleistung der Überwachung der Luftqualität entsprechend den Bestimmungen des Besitzstandes), kommunale Abfallentsorgung und Ableitung gefährlicher Substanzen in Gewässer (Aufstellung von Programmen zur Eindämmung von Umweltbeeinträchtigungen)

- Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten und weitere Verstärkung der Koordinationsanstrengungen, namentlich durch Verbesserung der Personalausstattung der Umweltinspektionen (zentrale und regionale Ebene). Prioritäre Entwicklung des Humankapitals im Bereich der für den Chemikaliensektor zuständigen Behörden

- Fortgesetzte Einbeziehung umweltschutzrechtlicher Erfordernisse in die Formulierung und Umsetzung politischer Grundsatzentscheidungen in sämtlichen Sektoren, zwecks Förderung einer zukunftsfähigen Entwicklung

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung des Schengen-Plans

- Weiterer Ausbau der Grenzsicherung, mit besonderem Augenmerk auf die Aufgaben, die sich für Ungarn künftig aus der Sicherung der Außengrenzen der Union ergeben: Kontinuierliche Modernisierung der Ausrüstung, Schulungsmaßnahmen und verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen beteiligten Dienste

- Fortgesetzte Vorbereitung auf die künftige Teilnahme am Schengener Informationssystem durch den Aufbau landeseigener Datenbasen und Register

- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Polizei, anderen Strafvollzugsbehörden und den Justizbehörden (von der Prävention bis hin zur Strafverfolgung), namentlich mit Blick auf eine Verstärkung des Kampfes gegen organisierte Kriminalität und Geldwäsche

- Ausbau der Verwaltungskapazitäten und Verstärkung der Koordination zwischen den einzelnen mit der Umsetzung der landesweiten Drogenbekämpfungsstrategie befassten Stellen

- Einleitung der entsprechenden Schritte zur Gewährleistung einer Umsetzung der zuletzt von der Gemeinschaft im Bereich der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen verabschiedeten Instrumente

Zollunion

- Harmonisierung des ungarischen Freizonennetzes mit den entsprechenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen

- Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten zwecks Gewährleistung einer tatsächlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, einschließlich fortgesetzte Ausbildung von Zollbeamten

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Fortsetzung der Umrüstung der ungarischen Zollverwaltung auf EDV; Entwicklung von IT-Systemen, um den elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und Ungarn zu ermöglichen

Finanzkontrolle

- Definition und Verstärkung der Rechenschaftspflicht der Haushaltsmittel bewirtschaftenden Stellen

- Ausbau des Verwaltungsapparats für die Innenrevision auf der Ebene der Innenrevisionsdienste der Haushaltsmittel bewirtschaftenden Stellen und Gewährleistung ihrer funktionalen Unabhängigkeit

- Spezifizierung von Rolle und Auftrag des benannten Kontaktpunkts für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und effektive Aufnahme der Kooperation mit OLAF über diesen Kontaktpunkt

- Herstellung einer adäquaten funktionalen Unabhängigkeit der dezentralen Dienste der Innenrevision

- Verstärkte Betrugsbekämpfung, namentlich im Bereich Mehrwertsteuer

- Fortgesetzte Anstrengungen zur Gewährleistung einer korrekten Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der von der Gemeinschaft bereitgestellten Mittel für die Vorbereitung auf den Beitritt als entscheidender Indikator dafür, dass Ungarn in der Lage ist, das Gemeinschaftsrecht im Bereich Finanzkontrolle zu übernehmen und umzusetzen

5. Programmierung

In den Jahren 2000-2006 erhält Ungarn neben den PHARE-Mitteln eine finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür das eigens für die Beitrittsvorbereitung entwickelte Instrument SAPARD (Verordnung (EG) Nr. 1268/99 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr (Verordnung (EG) Nr. 1267/99 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen, wobei durch Letzteres in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Ungarn auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmensförderung finanzieren. Außerdem hat Ungarn Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der EIB und internationalen Finanzinstitutionen wie der EBWE und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten.

6. Konditionalität

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der drei Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Ungarn seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

7. Monitoring

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt einem Monitoring im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, dass die Institutionen des Europa-Abkommens der Rahmen für die Überprüfung der Übernahme und der praktischen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes bleiben. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung sowie die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der prioritären Ziele und der Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft, wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) des Rates Nr. 1266/99; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und SAPARD - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Aufgrund von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Es gilt die seit den Regelmäßigen Berichten 2000 übliche Gliederung.