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4.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 165/51 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 19. Mai 2014
zur Aufhebung des Beschlusses 2010/371/EU über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
(2014/323/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (1). wie geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (2) und in Ouagadougou am 22. Juni 2010 (3), im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“, insbesondere auf Artikel 96,
gestützt auf das interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (4), insbesondere auf Artikel 3,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
im Einvernehmen mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Beschluss 2010/371/EU des Rates (5) wurde angenommen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, nachdem die in Artikel 9 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens genannten wesentlichen Elemente verletzt worden waren. |
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(2) |
Diese Maßnahmen wurden durch den Beschluss 2011/324/EU des Rates (6) geändert und bis zum 6. Dezember 2011 verlängert, durch den Beschluss 2011/808/EU des Rates (7) geändert und bis zum 5. Dezember 2012 verlängert. Am 3. Dezember 2012 wurden diese Maßnahmen durch den Beschluss 2012/749/EU des Rates (8) verlängert, bis der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission festgestellt hat, dass in Madagaskar glaubwürdige Wahlen stattgefunden haben und die verfassungsmäßige Ordnung dort wiederhergestellt ist. |
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(3) |
Die Abhaltung der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Madagaskar am 25. Oktober bzw. 20. Dezember 2013, die Verkündung der offiziellen Ergebnisse am 17. Januar bzw. 6. Februar 2014 und die Einsetzung der neu gewählten Institutionen bestätigen die Rückkehr Madagaskars zur verfassungsmäßigen Ordnung. Am 7. Februar 2014 begrüßte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den positiven Verlauf der Wahlen. |
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(4) |
Die im Anhang des Beschlusses 2011/808/EU genannten Bedingungen, einschließlich der Abhaltung glaubhafter Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, der Verkündung der offiziellen Ergebnisse und der Einsetzung der neu gewählten Institutionen, mit denen die Rückkehr Madagaskars zur verfassungsmäßigen Ordnung bestätigt wird, sind erfüllt. Der Beschluss 2010/371/EU sollte daher aufgehoben werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/371/EU wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).
(3) Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3).
(4) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376.
(5) Beschluss 2010/371 des Rates vom 7. Juni 2010 über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens (ABl. L 169 vom 3.7.2010, S. 13).
(6) Beschluss 2011/324/EU des Rates vom 30. Mai 2011 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses 2010/371/EU über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens (ABl. L 146 vom 1.6.2011, S. 2).
(7) Beschluss 2011/808/EU des Rates vom 5. Dezember 2011 zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses 2010/371/EU des Rates über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens (ABl. L 324 vom 7.12.2011, S. 1).
(8) Beschluss 2012/749/EU des Rates vom 3. Dezember 2012 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses 2010/371/EU über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens (ABl. L 333 vom 5.12.2012, S. 46).