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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2577

15.11.2023

BESCHLUSS (EU) 2023/2577 DES RATES

vom 9. November 2023

über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 17. Dezember 2020 unterzeichnete die Europäische Union (im Folgenden „Union“) das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (1) (im Folgenden „Abkommen vom 17. Dezember 2020“).

(2)

Wenn das Ergebnis der Verhandlungen mit anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) mit Rechten nach Artikel XXVIII des GATT 1994 zu Änderungen der in ihren bilateralen Verhandlungen vereinbarten Anteile führt, sollte die Union das Königreich Norwegen (im Folgenden „Norwegen“) darüber informieren.

(3)

Als Ergebnis der Verhandlungen mit anderen WTO-Mitgliedern hat die Union vereinbart, die Anteile an drei Zollkontingenten zu ändern, für die Norwegen Verhandlungsrechte hat.

(4)

Die Union hat Norwegen über diese Änderungen unterrichtet, und die Gespräche wurden am 29. Juni 2023 mit der Paraphierung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) erfolgreich abgeschlossen.

(5)

Ziel des Abkommens ist es, das Abkommen vom 17. Dezember 2020 in Bezug auf das Volumen von drei Zollkontingenten zu ändern und die Aufteilung der in der EU-Liste CLXXV des GATT 1994 aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union zu regeln.

(6)

Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) wird — vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens — genehmigt (2).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. November 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

N. CALVIÑO SANTAMARÍA


(1)   ABl. L 181 vom 21.5.2021, S. 3.

(2)  Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2577/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)