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4.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 262/9 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 26. September 2013
zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de España
(2013/481/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
gestützt auf die Empfehlung EZB/2013/32 der Europäischen Zentralbank vom 2. September 2013 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de España (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft. |
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(2) |
Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banco de España endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2012. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2013 externe Rechnungsprüfer zu bestellen. |
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(3) |
Die Banco de España hat KPMG Auditores, S.L. als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 ausgewählt. |
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(4) |
Der EZB-Rat hat empfohlen, KPMG Auditores, S.L. als externe Rechnungsprüfer der Banco de España für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 zu bestellen. |
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(5) |
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:
„(3) KPMG Auditores S.L werden als der externe Rechnungsprüfer der Banco de España für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 anerkannt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 26. September 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. GUSTAS
(1) ABl. C 264 vom 13.9.2013, S. 1.
(2) Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).