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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe L


2025/1473

21.7.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/1473 DES RATES

vom 18. Juli 2025

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. September 2018 auf der Grundlage eines Ersuchens des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen (UNVIM) den Beschluss (GASP) 2018/1249 (1) über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des UNVIM angenommen.

(2)

Der Rat hat am 12. Oktober 2020 auf der Grundlage eines Ersuchens des UNVIM den Beschluss (GASP) 2020/1465 (2) angenommen und die Maßnahmen der Union zur Unterstützung des UNVIM verlängert.

(3)

Der Rat hat am 28. September 2024 auf der Grundlage eines Ersuchens des UNVIM den Beschluss (GASP) 2024/2503 (3) angenommen und die Maßnahmen der Union zur Unterstützung des UNVIM um 12 Monate bis zum 30. September 2025 verlängert.

(4)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) hat in seiner Resolution 2722 (2024) die unter Verstoß gegen seine Resolution 2216 (2015) erfolgende Bereitstellung von Waffen und sonstigem Wehrmaterial aller Art an die Huthi verurteilt und mehr praktische Zusammenarbeit gefordert, um die Huthi daran zu hindern, in den Besitz des für weitere Angriffe benötigten Wehrmaterials zu gelangen.

(5)

Mit der Resolution 2742 (2024) des VN-Sicherheitsrates wurde das Mandat der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens (UNMHA) verlängert, um die Umsetzung des Abkommens über die Stadt Hudaida und die Häfen von Hudaida, Salif und Ras Issa gemäß dem Abkommen von Stockholm zu unterstützen, das von den Konfliktparteien in Jemen am 13. Dezember 2018 geschlossen und durch die Resolutionen 2451 (2018) und 2452 (2019) des VN-Sicherheitsrates gebilligt worden war.

(6)

Am 20. Mai 2025 hat der Rat erklärt, dass die Union die Verbreitung von Waffen zugunsten der Huthi und anderer nichtstaatlicher bewaffnete Gruppen — einschließlich als terroristisch eingestufte Gruppen wie Al-Shabaab und Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) — unter Verstoß gegen das Völkerrecht, sowie den dramatischen Anstieg des Waffenhandels in ganz Jemen, im Roten Meer und am Horn von Afrika, der die Stabilität der Region gefährdet, verurteilt. Ferner hat der Rat erklärt, dass die Union den UNVIM weiterhin unterstützen und zugleich eine Stärkung des Mandats des Mechanismus fordern wird, um seine Rolle und Wirksamkeit bei der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten Embargos gemäß der Resolution 2216 (2015) des VN-Sicherheitsrats zu verbessern.

(7)

Der UNVIM hat die Union um weitere Unterstützung für ein Jahr ersucht.

(8)

Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM um ein Jahr verlängern, damit er sein Mandat ausführen kann.

(9)

Ein neuer finanzieller Bezugsrahmen sollte daher hinzugefügt werden, der den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 abdeckt.

(10)

Der Beschluss (GASP) 2020/1465 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2020/1465 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Gedankenstrich angefügt:

„—

2 200 000 EUR für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026.“

2.

In Artikel 5 erhält Absatz 3 folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 30. September 2026.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Oktober 2025.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BJERRE


(1)  Beschluss (GASP) 2018/1249 des Rates vom 18. September 2018 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (ABl. L 235 vom 19.9.2018, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1249/oj).

(2)  Beschluss (GASP) 2020/1465 des Rates vom 12. Oktober 2020 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (ABl. L 335 vom 13.10.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1465/oj).

(3)  Beschluss (GASP) 2024/2503 des Rates vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (ABl. L, 2024/2503, 24.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2503/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1473/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)