79/815/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. September 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Hewlett- Packard-X-Y recorder, model 7046 A"
Amtsblatt Nr. L 242 vom 25/09/1979 S. 0014 - 0014
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0291
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. September 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Hewlett-Pakkard-X-Y recorder, model 7046 A" (79/815/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die dänische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 22. März 1979 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Hewlett-Packard-X-Y recorder, model 7046 A", das zu Forschungszwecken auf dem Gebiet der Tragfähigkeit von Beton und insbesondere zur Aufzeichnung des Zusammenhangs zwischen Leistung und zwei Verformungserscheinungen eines Probekörpers verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 18. Juni 1979 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um einen Schreiber (schreibendes Meßgerät) handelt. Es besitzt nicht den Charakter eines für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts ; ausserdem wird das Gerät üblicherweise in der Industrie, insbesondere auf dem Raumfahrt- und Automobilsektor, verwendet. Die Verwendung, die das Gerät in diesem speziellen Fall findet, allein kann ihm nicht den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Hewlett-Packard-X-Y recorder, model 7046 A" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 14. September 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.