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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2058 |
26.7.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/2058 DES RATES
vom 24. Juli 2024
über die Nicht-Ersetzung von Mitgliedern der Kommission
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 246 Absatz 3,
auf Vorschlag der Präsidentin der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 sind Kommissionsmitglied VĂLEAN und Kommissionsmitglied SINKEVIČIUS mit Wirkung vom 15. bzw. 16. Juli von ihren Ämtern bei der Kommission zurückgetreten, um als gewählte Abgeordnete ihre Mandate im Europäischen Parlament wahrzunehmen. |
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(2) |
Nach Artikel 246 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Vorschlag des Präsidenten der Kommission einstimmig beschließen, dass die durch ein ausscheidendes Mitglied der Kommission frei werdende Stelle nicht ersetzt werden muss, insbesondere wenn es sich bei der verbleibenden Amtszeit um eine kurze Zeitspanne handelt. |
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(3) |
Die verbleibende Amtszeit der derzeitigen Kommission beträgt ab dem Tag, an dem die Rücktritte wirksam wurden, weniger als vier Monate. Die zurückgetretenen Kommissionsmitglieder für derart kurze Zeit zu ersetzen, scheint unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kommission nach Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union als Kollegium organisiert ist, unnötig. |
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(4) |
Dieser Beschluss greift der Zusammensetzung der Kommission bei Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2024 nicht vor — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die in der Europäischen Kommission durch den Rücktritt von Kommissionsmitglied VĂLEAN und Kommissionsmitglied SINKEVIČIUS frei werdenden Stellen werden nicht neu besetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
BÓKA J.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2058/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)