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22.7.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 248/14 |
ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 9. Juli 2004
zur Änderung der Entscheidung EZB/2003/15 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004
(EZB/2004/14)
(2004/556/EG)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Seit dem 1. Januar 1999 hat die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, (nachfolgend als „teilnehmende Mitgliedstaaten“ bezeichnet) zu genehmigen. |
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(2) |
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2004, die die teilnehmenden Mitgliedstaaten der EZB vorgelegt hatten, hat die EZB den Gesamtumfang der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und von nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2004 in der Entscheidung EZB/2003/15 vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (1) genehmigt. |
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(3) |
Aufgrund einer höheren Nachfrage nach Euro-Münzen als erwartet im Jahr 2004 und unvorhergesehener wirtschaftlicher Entwicklungen hat sich bis jetzt in einem teilnehmenden Mitgliedstaat der geschätzte Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen, auf dem die Entscheidung EZB/2003/15 beruhte, als nicht ausreichend erwiesen. Deshalb benötigt dieser teilnehmende Mitgliedstaat jetzt die Genehmigung der EZB für die Ausgabe zusätzlicher Euro-Münzen im Jahr 2004. |
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(4) |
Am 1. Juni 2004 ersuchte das italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die EZB um Genehmigung, den Umfang der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen durch Italien im Jahr 2004 um 200 Mio. EUR zu vergrößern. |
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(5) |
Die EZB genehmigt das vorgenannte Ersuchen um Vergrößerung des Umfangs der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen durch Italien im Jahr 2004. Deshalb muss die Tabelle in Artikel 1 der Entscheidung EZB/2003/15 ersetzt werden — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Tabelle in Artikel 1 der Entscheidung EZB/2003/15 erhält folgende Fassung:
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(in Mio. EUR) |
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Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2004 |
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„Belgien |
203,0 |
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Deutschland |
1 035,0 |
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Griechenland |
207,4 |
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Spanien |
860,0 |
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Frankreich |
668,9 |
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Irland |
151,0 |
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Italien |
370,8 |
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Luxemburg |
70,0 |
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Niederlande |
175,0 |
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Österreich |
212,0 |
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Portugal |
230,0 |
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Finnland |
60,0 “ |
Articel 2
Diese Entscheidung ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 9. Juli 2004.
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET
(1) Entscheidung 2003/860/EG der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2003/15) (ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 57).