32001D0189

2001/189/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Februar 2001 über die Anwendung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Rindfleisch in Deutschland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 467)

Amtsblatt Nr. L 067 vom 09/03/2001 S. 0087 - 0087


Entscheidung der Kommission

vom 28. Februar 2001

über die Anwendung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Rindfleisch in Deutschland

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 467)

(Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(2001/189/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 können Mitgliedstaaten, in denen aufgrund des Kennzeichnungs- und Registrierungssystems für Rinder ausreichende Angaben vorliegen, bis zum 31. Dezember 2001 für Fleisch von Rindern, die in ihrem Hoheitsgebiet geboren, gemästet und geschlachtet wurden, vorschreiben, dass auf dem Etikett zusätzliche Angaben gemacht werden.

(2) Deutschland hat die Kommission ersucht, ein obligatorisches Etikettierungssystem gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zu genehmigen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der im Anhang zusammengefasste Antrag Deutschlands auf Einführung eines obligatorischen Etikettierungssystems für Fleisch von Rindern, die in seinem Hoheitsgebiet geboren, gemästet und geschlachtet wurden, wird gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Brüssel, den 28. Februar 2001

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1.

ANHANG

Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen unter Hinweis auf die deutsche Herkunft

Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse, die von in Deutschland geborenen, aufgezogenen und geschlachteten Rindern stammen, erhalten eine Etikettierung, die auf die deutsche Herkunft hinweist.

Die deutsche Herkunft wird entweder mit der Aufschrift "Herkunft: Deutschland" oder durch den Hinweis angegeben, dass das Tier, von dem das Rindfleisch stammt, in Deutschland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde.

Kriterien für die deutsche Herkunft

Die Angabe der deutschen Herkunft ist nicht obligatorisch für Rindfleisch von Tieren, die nicht in der deutschen elektronischen Datenbank für Rinder erfasst sind, oder bei denen die Ohrmarkennummer des Muttertieres unbekannt ist und der Geburtsbetrieb nicht nachgewiesen wurde.