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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/2818 |
21.5.2025 |
BESCHLUß DES RATES
vom 15. Mai 2025
zur Ernennung von vier Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur
(C/2025/2818)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (1), insbesondere auf Artikel 65 Absatz 1,
gestützt auf die Bewerberliste, die die Europäische Kommission dem Rat am 5. Februar 2025 übermittelt hat,
gestützt auf die Positionen, die das Europäische Parlament in seinem Schreiben vom 20. April 2025 zum Ausdruck gebracht hat,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 65 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 endet die Amtszeit der am 14. Juni 2025 amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur (im Folgenden „Verwaltungsrat“) zu diesem Zeitpunkt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats, deren Amtszeit am 15. Juni 2025 beginnt, sind gemäß dem in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 festgelegten Verfahren für die Benennung und Ernennung zu ernennen. |
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(2) |
Gemäß Artikel 65 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 gehören dem Verwaltungsrat zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Diese Mitglieder werden vom Rat im Benehmen mit dem Europäischen Parlament anhand einer Liste ernannt, die von der Kommission erstellt wird und die eine deutlich höhere Zahl von Bewerbern enthalten muss, als Mitglieder zu ernennen sind. Ihre Amtszeit soll drei Jahre betragen und kann verlängert werden. |
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(3) |
Die Kommission hat eine Bewerberliste erstellt und sie dem Rat am 5. Februar 2025 vorgelegt. Im Anschluss an eine Aufforderung zu Interessenbekundung wurden die in dieser Liste aufgeführten Bewerber auf der Grundlage ihrer fachlichen Qualifikation, ihres breiten Spektrums an einschlägigem Fachwissen sowie ihrer einschlägigen Kenntnisse im Verwaltungsbereich und ihrer Erfahrungen auf dem Gebiet der Human- oder Tierarzneimittel ausgewählt. |
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(4) |
Die von der Kommission vorgelegte Liste wurde im Hinblick auf die Ernennung von vier Mitgliedern des Verwaltungsrats als Vertretern der Zivilgesellschaft anhand der von der Kommission vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament zum Ausdruck gebrachten Positionen geprüft. Die Ernennung dieser Mitglieder im Wege dieses Beschlusses gewährleistet, dass im Verwaltungsrat die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen und die größtmögliche geografische Streuung in der Union sowie einschlägige Kenntnisse im Verwaltungsbereich und Erfahrungen auf dem Gebiet der Human- oder Tierarzneimittel zur Verfügung stehen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die folgenden Personen werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 15. Juni 2025 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur ernannt:
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PATIENTEN- ORGANISATIONEN |
ÄRZTE- ORGANISATIONEN |
TIERÄRZTE- ORGANISATIONEN |
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Herr Marko KORENJAK Frau Virginie HIVERT |
Herr Denis LACOMBE |
Herr Christophe BUHOT |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BARANOWSKI
(1) ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/726/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2818/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)