2000/537/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2000 über die Beihilfen Deutschlands zugunsten der Elpro AG und ihrer Nachfolgegesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 808) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 229 vom 09/09/2000 S. 0044 - 0058
Entscheidung der Kommission vom 14. März 2000 über die Beihilfen Deutschlands zugunsten der Elpro AG und ihrer Nachfolgegesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 808) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2000/537/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln(1), in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Mit dem an demselben Tag eingetragenen Schreiben vom 15. Oktober 1996 hat Deutschland die Gewährung von Beihilfen an die Elpro AG, Berlin (Elpro), bei der Kommission angemeldet. Am 3. Dezember 1996 teilte Deutschland mit, dass die Anmeldung geändert werden müsse, da zusätzliche Beihilfen gewährt würden, wobei die Anmeldung nicht förmlich zurückgezogen wurde. Auf einer Zusammenkunft am 30. Juni 1997 in Berlin legten die deutschen Behörden der Kommission weitere Angaben vor. (2) Mit Schreiben vom 9. Oktober 1997 hat die Kommission Deutschland von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen dieser Beihilfen das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten und forderte es auf, alle sachdienlichen Informationen vorzulegen. Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(2). (3) Mit Schreiben vom 3. Februar 1999 hat die Kommission Deutschland ihren Beschluss mitgeteilt, das im September 1997 eingeleitete Verfahren auf die im Rahmen des Verkaufs einer Tochtergesellschaft von Elpro gewährten zusätzlichen Beihilfen zu erweitern. Auch dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(3). In beiden Bekanntmachungen wurden die Beteiligten aufgefordert, sich zu den Beihilfemaßnahmen zu äußern. (4) Die Kommission hat keine Stellungnahmen von Beteiligten erhalten. II. DIE BEIHILFEMASSNAHMEN (5) Zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens verfügte die Kommission nur über bruchstückhafte Angaben, weshalb Deutschland aufgefordert wurde, vollständige Informationen zu unterbreiten. Die nachstehende Beschreibung der Beihilfemaßnahmen stützt sich auf die von Deutschland im Verlauf des Verfahrens vervollständigten und aktualisierten Angaben zu dem Umstrukturierungsprogramm. (6) Elpro, das Nachfolgeunternehmen der VEB Elektroprojekt und Anlagenbau Berlin, wurde im Juni 1992 im Zuge eines offenen bedingungslosen Ausschreibungsverfahrens privatisiert. Das Unternehmen wurde ohne seinen Immobilienbesitz zu einem Preis von 12 Mio. DEM an den Meistbietenden, ein Konsortium von Privatpersonen, veräußert. Der Grundbesitz von Elpro wurde getrennt zu einem Marktpreis von 261,9 Mio. DEM an die Treuhandanstalt (THA) verkauft, die Verkaufserlöse wurden zur Rückzahlung der Altschulden der Elpro an Banken und die THA verwendet. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS, die THA-Nachfolgeorganisation) hat Kopien der von unabhängigen Gutachtern vorgenommenen Immobilienbewertung vorgelegt, um nachzuweisen, dass bei der Privatisierung von Elpro keine Beihilfen gewährt wurden. Die Immobilien bestanden aus umfangreichen Grundstücken und Gebäuden überwiegend im östlichen Teil von Berlin. (7) Einer der neuen Eigentümer von Elpro erwarb die Technische Gebäudeausrüstung Berlin GmbH (TGA) im Juni 1992 von der THA als Meistbietender im Zuge eines offenen bedingungslosen Ausschreibungsverfahrens zu einem Preis von 6,9 Mio. DEM. Auch hier wurden die Immobilien getrennt zuerst an die THA und danach zu einem Marktpreis von 36 Mio. DEM an eine Grundstücksgesellschaft verkauft, die von den Elpro-Investoren gegründet worden war. Bei der Privatisierung der TGA wurden keine Beihilfen gewährt. Im Jahr 1995 wurde die TGA (...)(4). (8) Im Herbst 1992 erwarb Elpro als alleinige Bieterin im Zuge eines offenen, bedingungslosen Ausschreibungsverfahrens die Berliner Lufttechnische Anlagen und Geräte GmbH (BLA) für einen Preis von 1,5 Mio. DEM. Auch die BLA wurde ohne die Immobilien verkauft. Der Erlös in Höhe von 49,7 Mio. DEM wurde von der Treuhandanstalt zur Rückzahlung der Schulden aus DDR-Zeiten, von zwischenzeitlich gewährten Darlehen und verschiedener anderer Verbindlichkeiten verwendet. Die Bewertung der Immobilien stützte sich auf ein unabhängiges Gutachten, das der Kommission vorgelegt wurde. Im Rahmen der Privatisierung wurden keine Beihilfen gewährt. (9) Zwischen den Käufern von Elpro und der Treuhandanstalt kam es ab 1993 zu einem langwierigen Streit über den Kaufpreis des Unternehmens. Die streitigen Ansprüche rührten größtenteils daher, dass die im Jahr 1992, als die Elpro an ihren neuen Eigentümer übertragen wurde, vorgenommene Bewertung zahlreicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten noch vorläufig war. Eine ganze Reihe von Wertansätzen mussten bis 1995 korrigiert werden. Die Käufer der Elpro forderten von der BvS eine teilweise Erstattung des Kaufpreises von 12 Mio. DEM, da der Wert verschiedener Aktiva (z. B. verschiedener Forderungen) niedriger war als ursprünglich erwartet. Andererseits machte die BvS Nachforderungen zur Erhöhung des Kaufpreises um insgesamt 5,6 Mio. DEM geltend, vor allem wegen einer unvollständigen Verwendung der Sozialplanrückstellungen im Privatisierungsvertrag durch die Käufer. Um ein langwieriges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, trat die BvS Anfang 1996 ihre Forderungen für einen Betrag von 1 Mio. DEM an die Gläubigerbanken der Eigentümer der Elpro ab, die den Kauf der Gesellschaft finanziert hatten. Die Parteien kamen überein, dass die Ansprüche beider Seiten aus dem Privatisierungsvertrag vom 1. und 2. Juni 1992 damit beglichen waren(5). (10) Bis Ende 1995 nahmen die drei Gesellschaften Elpro, TGA und BLA die in den Privatisierungsverträgen vereinbarten Investitionen vor. Diese Investitionen von 87 Mio. DEM für die Modernisierung von Betriebsanlagen wurden im Rahmen der von der Kommission genehmigten allgemein verfügbaren Beihilfeprogramme "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (nachstehend: Gemeinschaftsaufgabe) und "Investitionszulagengesetz" gefördert. Bis Anfang 1996 hatte sich Elpro zu einem Unternehmen entwickelt, das mit 1700 Beschäftigten einen Umsatz von 250-300 Mio. DEM erzielte. Die Gruppe bestand aus folgenden Hauptgeschäftsbereichen: a) Energie- und Prozesssteuerungsysteme für Eisenbahnen und Industrieanlagen (LET)(6) und b) elektrische und technische Ausrüstungen für Gebäude (GVT)(7). Von Anfang an bestand eines der Hauptprobleme von Elpro in seiner unzureichenden Kapitalbasis. Die neuen Eigentümer hatten sämtliche Übernahmen mit Bankdarlehen finanziert, was im Jahr 1995/96 beträchtliche Schwierigkeiten schuf, als Berlin eine Krise des Bausektors erlebte, die angestammten Märkte von Elpro in Osteuropa zunehmend ausfielen und das Unternehmen große Verluste bei einigen umfangreichen Ingenieurprojekten erlitt. Im Frühjahr 1996 hatte Elpro einen wesentlichen Teil seiner Eigenmittel aufgezehrt und stand kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. (11) Um die Zahlungsfähigkeit von Elpro wieder herzustellen, wurde am 24. Juni 1996 mit den Banken, dem Land Berlin und der BvS ein Rettungspaket für Elpro vereinbart, und ein erstes Umstrukturierungskonzept entworfen. Die Aktien der Elpro wurden an einen der Erstinvestoren übertragen und daraufhin an die Gläubigerbanken, von denen die Privatisierung finanziert worden war, verpfändet. In dem Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 wurde eingehend dargelegt(8), dass zu jener Zeit geplant war, den Bereich GVT zu schließen und den Bereich LET an einen internationalen gewerblichen Investor zu veräußern. Das Beraterunternehmen Price Waterhouse wurde beauftragt, die Möglichkeiten eines Verkaufs zu erkunden und eine Ausschreibung vorzubereiten. Da kein geeigneter gewerblicher Investor ein Interesse bekundete, wurde sehr früh deutlich, dass das anfängliche Konzept nicht durchführbar war und dass weitere Änderungen erforderlich waren. Durchgeführt wurde jedoch die Schließung der Abteilung GVT (mit Gesamtkosten von 56,3 Mio. DEM), die Schließung des Bereichs Basisindustrie und ein Abbau der Gemeinkostenfunktionen im Bereich LET (zu Gesamtkosten von 42,7 Mio. DEM). Außerdem waren Rückzahlungen für langfristige Darlehen in Höhe von insgesamt 54,3 Mio. DEM zu leisten; schließlich benötigte die Elpro zusätzliches Betriebskapital in Höhe von 47,1 Mio. DEM um ihre Geschäfte fortführen zu können. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen beliefen sich auf 200,4 Mio. DEM. Außerdem wurde eine neue Avalkreditlinie bis zu einer Hoechstgrenze von 30 Mio. DEM erteilt. (12) Diese Maßnahmen wurden wie folgt finanziert: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Eine Bürgschaft von 30 Mio. DEM wurde von Geschäftsbanken gegen eine Rückbürgschaft von 15 Mio. DEM des Landes und der BvS erteilt. (Von den oben genannten Posten wurden bei der Einleitung des Verfahrens in Absatz 2.5.1 lediglich die Darlehen und Rückbürgschaften der BvS als neue Beihilfen angegeben, dem Text lagen jedoch ungenaue Angaben zugrunde. Aus diesem Grund wurde das Darlehen von 9 Mio. DEM ursprünglich von der Kommission als Zuschuss betrachtet. Deutschland teilte später mit, dass es sich um ein Darlehen handelte. Von den Rückbürgschaften in Höhe von 15 Mio. DEM waren der Kommission lediglich 7,5 Mio. DEM bekannt.) (13) Somit haben die verschiedenen staatlichen Einrichtungen für die finanzielle Rettung von Elpro Darlehen in Höhe von 29 Mio. DEM und Bürgschaften von 29,8 Mio. DEM bereitgestellt. Der Beitrag des Unternehmens aus Eigenmitteln belief sich auf 134,8 Mio. DEM. Die Geschäftsbanken beteiligten sich durch einen Forderungsverzicht von 18 Mio. DEM, das Eingehen eigener Risiken in Bezug auf ein Darlehen von 3,7 Mio. DEM und die neue Avalkreditlinie von 15 Mio. DEM. Die Elpro hatte von den Geschäftsbanken staatlich nicht verbürgte Avalkredite in Höhe von insgesamt 114 Mio. DEM erhalten. (14) Nachdem kein gewerblicher Investor gefunden werden konnte und bei großen Ausfuhraufträgen Ende 1996 erhebliche Verluste entstanden waren, wurde eine Anpassung des vorgesehenen Umstrukturierungskonzepts erforderlich. Man gelangte zu dem Ergebnis, dass sich Elpro als Auftragnehmer bei großen Projekten in der Grundstoffindustrie (wie z. B. Zement- und Stahlwerke) auf den Ausfuhrmärkten angesichts der erforderlichen umfangreichen Finanzmittel und der damit verbundenen Risiken allein nicht würde behaupten können. Elpro war allein nicht in der Lage, den Wettbewerb gegen die führenden multinationalen Unternehmen zu bestehen(9), die in einer wesentlich stärkeren Marktstellung waren. Es wurde beschlossen, das Unternehmen auf die Tätigkeiten auszurichten, die für ein mittelgroßes Unternehmen machbar waren, und die dafür nicht erforderlichen Bereiche entweder durch den Verkauf oder eine ordentliche Liquidierung abzuwickeln. Mit dieser Strategie wurden folgende Ziele verfolgt: a) Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit angesichts der sehr hohen finanziellen Verpflichtungen wegen ausstehender Leistungsgarantien, b) Stabilisierung der verbleibenden Betriebsbereiche und Herstellung ihrer finanziellen Rentabilität und c) Sicherung von Arbeitsplätzen, soweit möglich. (15) Der endgültige Umstrukturierungsplan vom Mai 1997 hat folgende Hauptbestandteile: 1. Ausrichtung der Tätigkeiten auf folgende Schwerpunkte: a) Konstruktion und Montage von Elektroanlagen (Trafostationen, Oberleitungen) für Eisen- und Straßenbahnen, b) Konstruktion und Einbau von Prozessleitsystemen in der Versorgungswirtschaft, c) Montage von elektrischen und elektronischen Ausrüstungen (Trennschalter, Transformatoren usw.); 2. Weiterer Personalabbau von 1700 (Anfang 1996) auf 900 (Anfang 1997) und schließlich rund 400 (Ende 1997) Beschäftigte; 3. Verkauf des verkleinerten Basisindustriebereichs und des Bereichs Kommunikationstechnik (insgesamt konnten die Arbeitsplätze von weiteren 180 Beschäftigten und 55 Lehrlingen im Rahmen der Verkäufe erhalten werden; für diese Veräußerungen wurden keine Beihilfen gewährt mit Ausnahme des Verkaufs eines Zweiges der Elpro Leit- und Energietechnik (LET) GmbH, siehe Randnummern 25-27); 4. Abbau ausstehender Bürgschaften und Bankverbindlichkeiten; 5. Verbesserung der Betriebsführung, des Kontroll- und Finanzwesens, Modernisierung der Datenverarbeitung; 6. Aufteilung der Gruppe Elpro in einen Abwicklungsbereich und einen Fortführungsbereich; Übertragung des Fortführungsbereichs an die neuen Eigentümer in der zweiten Stufe des Umstrukturierungsprogramms; 7. Verkleinerung des Immobilienbestandes zuerst durch Verpachtungen und schließlich durch den Verkauf des Hauptgebäudes (vorgesehen im Jahr 2001). Einige dieser Maßnahmen wurden bereits ab Anfang 1997 durchgeführt. Die meisten Maßnahmen sind nunmehr abgeschlossen, andere wie z. B. Verringerung von Bürgschaften, Ausbildung des Personals und Modernisierung werden fortgeführt oder wurden bis zum Ergehen einer Entscheidung über das Beihilfeprogramm verschoben. (16) Die Kosten der ersten Umstrukturierungsphase von Juni 1997 bis Ende 1998(10) sind: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (17) Diese Aufwendungen wurden wie folgt finanziert >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der Staat beteiligte sich in dieser Stufe mit einer Verlängerung der Bürgschaften, zudem wurden die zur Rettung der Elpro gewährten Darlehen nachrangig und zinslos gestellt (vergleiche Randnummer 13). Zusätzlich gewährte der Staat eine weitere Bürgschaft von 14 Mio. DEM, um einen Teil der erwähnten Bankdarlehen abzusichern. Alle übrigen Mittel stammten aus privaten Quellen. Bei der Berechnung der Gesamtkosten der Umstrukturierung ist von den Bruttokosten in Höhe von 50,9 Mio. DEM ein Betrag von 13,6 Mio. DEM abzuziehen, da die vorläufige Finanzierung dieses Betrages durch Elpro im Jahr 1996 durch den Resterlös aus dem Verkauf der E-Plus-Aktien ersetzt wurde. (18) Nach dem ersten Jahr der Umstrukturierung und Stabilisierung der Gruppe beschlossen die Gläubigerbanken, in die zweite Stufe einzutreten und den Fortführungsbereich durch ein Management-Buy-out an Herrn Lelbach, einen der Geschäftsführer der Elpro zu verkaufen. Mit Vertrag vom 18. Dezember 1998 erwarb Herr Lelbach die Gesellschaftsanteile der fünf Tochtergesellschaften der Elpro, die ihre Geschäfte im Rahmen der neuen Holdinggesellschaft Elpro GmbH Berlin Industrieholding fortführen sollen (EUB, falls nichts anderes angegeben ist, in dieser Darstellung die Elpro Verkehrstechnik GmbH (EVT) jeweils einbezogen, die von der Holdinggesellschaft rechtlich getrennt ist). Neue Anteile an der EUB sollen auch den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden. Der Abwicklungsbereich der Elpro hat zum Jahresende 1998 alle operativen Geschäfte abgeschlossen und beschäftigt seitdem keine Mitarbeiter mehr. Seine verbleibenden Aktivitäten beschränken sich bis zur im Jahre 2001 vorgesehenen Liquidation auf die Abwicklung der noch offenen Aval- und Kreditverbindlichkeiten. Die notwendige Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf des Hauptgebäudes der Elpro wird von den Geschäftsbanken bereitgestellt. (19) Das Konzept der EUB besteht in der Fortführung der ersten Umstrukturierungsphase wie oben beschrieben. EUB ist fast ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig; wenn sich einmal die wirtschaftliche Lage gebessert hat, möchte es in einige seiner angestammten GUS-Märkte wieder eintreten. EUB beabsichtigt, bis zum Jahr 2001 [...] Mio. DEM zu investieren, haupsächlich um seine elektronische Datenverarbeitungsanlage zu modernisieren und Ausrüstungen für Fahrleitungsaufträge zu kaufen. Weitere Aufwendungen von rund [...] Mio. DEM sind für die Aus- und Fortbildung des Personals vorgesehen. Da EUB überwiegend ein Ingenieurunternehmen sein wird (mehr als [...] % seiner Beschäftigten sind Diplomingenieure), beabsichtigt es [...] %-[...] % seines Jahresumsatzes für Forschung und Entwicklung auszugeben, wo für es Fördermittel im Rahmen allgemeiner FuE-Förderprogramme in Höhe von [...] Mio. DEM beantragen möchte. (20) Die Jahresabschlüsse von EUB und EVT gliederten sich Ende 1998 wie folgt auf (Zahlen in Mio. DEM): a) EUB ohne EVT >PLATZ FÜR EINE TABELLE> b) EVT >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Eigenkapitalquote beträgt somit [...] % für EUB und [...] % für EVT. (21) Der neue Eigentümer musste dem Eigenkapital Barmittel von 1 Mio. DEM zuführen und eine persönliche Bürgschaft von 500000 DEM erteilen. Die BvS wird ein Darlehen von 1,5 Mio. DEM mit einer Laufzeit von drei Jahren zu einem Zinssatz von 5 % gewähren, um die Hälfte der erwähnten Kosten für die Aus- und Weiterbildung des Personals zu bestreiten. Zur Finanzierung der Investitionen von 7 Mio. DEM wird ELTB regionale Investitionsbeihilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von 2,1 Mio. DEM entsprechend 30 % erhalten. Die Banken werden eine neue Bürgschaft von 42 Mio. DEM erteilen, wovon EUB 8 Mio. DEM als Kontokorrent verwenden kann. Der Staat wird eine Rückbürgschaft von 33,6 Mio. DEM brutto gegen eine Kürzung der vorangehenden Bürgschaft um 10 Mio. DEM erteilen; der Nettobeitrag aus staatlichen Mitteln beläuft sich somit auf 23,6 Mio. DEM bei diesem Posten. Um Vorauszahlungen und Erfuellungsgarantien [...] zu sichern, werden die Geschäftsbanken eine getrennte Bürgschaft für insgesamt [...] Mio. DEM erteilen. Die finanziellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Management-Buy-out bestehen somit im Wesentlichen aus der Erteilung von Bürgschaften, die für kleine unabhängige Unternehmen im Anlagenbau unabdingbar sind, um die erforderlichen Vorauszahlungs- und Erfuellungsgarantien leisten zu können. (22) Die Auftragseingänge und der Umsatz von EUB haben sich wie folgt entwickelt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Tabelle zeigt eine relativ stabile, positive Entwicklung der EUB, die nun vollständig ausgelastet ist. Die Gruppe erzielte im Jahr 1998 ein Betriebsergebnis von 1,8 Mio. DEM und Gewinne nach Steuern von 932000 DEM. Für das Jahr 1999 und die folgenden Jahre erwartet sie relativ stabile Gewinne vor Steuern von rund 2 % -3 % des Umsatzes, was einem guten Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges entspräche. EUB ist gegenwärtig nicht mehr ein Unternehmen in Schwierigkeiten. (23) EUB ist überwiegend auf dem deutschen Schienenverkehrsmarkt, jedoch nur in den Bereichen Fahrleitungen und Trafostationen tätig. Die wichtigsten Kunden sind die Deutsche Bahn AG, die S-Bahn Berlin und andere öffentliche Transportunternehmen. EUB steht im Wettbewerb vor allem mit Tochtergesellschaften von Siemens, ABB, Adtranz, Alstom und General Electric Company (GE). Trotz ihres relativ kleinen Marktanteils ist EUB wegen ihrer niedrigeren Gemeinkosten wettbewerbsfähig. Wegen seiner langjährigen Erfahrungen und technischen Kompetenz gelang es EUB, die strengen Präqualifikationasanforderung der Deutschen Bahn AG zu erfuellen und eine Reihe offener Ausschreibungen zu gewinnen. Die Deutsche Bahn AG als Hauptkundin ist am Fortbestand mittelgroßer Lieferanten interessiert, um eine noch weitergehende Konzentration bei den wenigen großen Industriegruppen zu verhindern. Bei den sogenannten "Prozessindustrien" wie Stromversorgung, Gas, Wasser und Abwasseraufbereitung ist EUB im Wesentlichen als Ingenieurunternehmen für elektrische und Prozesssteuerungsausrüstungen tätig. Zu den Kunden zählen sowohl große Gasanbieter wie Ruhrgas, Thyssengas oder Gazprom als auch kommunale Wasserversorgungsbetriebe. Je nach Projektart steht EUB im Wettbewerb mit den Ingenieurabteilungen großer multinationaler Unternehmen wie auch anderen Ingenieurunternehmen einer vergleichbaren Größe. Wegen der schlechten Erfahrungen der Elpro in der Vergangenheit beschränkt sich EUB auf kleinere Projekte im Umfang von bis zu 5 Mio. DEM. (24) Elpro war und EUB ist im Wesentlichen ein Dienstleistungsunternehmen für die Konstruktion und die Montage von elektrischen Ausrüstungen, die es überwiegend nicht selbst herstellt. Seine Kapazität kann deshalb nur in Mann/Stunden gemessen werden. Im Jahr 1990 hatte die alte Elpro eine Kapazität von rund 8 Mio. Stunden pro Jahr, die im Jahr 1996 auf rund 2,15 Mio. Stunden pro Jahr zurückgegangen sind. Mit den verschiedenen Schließungen im Zuge der anschließenden Umstrukturierung hat sich die Kapazität von EUB auf rund 450-500000 Stunden pro Jahr verringert. Die Kapazität der getrennt verkauften Tochtergesellschaften bewegt sich im Bereich von 200000 Stunden pro Jahr; somit beträgt der Kapazitätsabbau im Umstrukturierungszeitraum rund 65 %-70 %. (25) In dem Umstrukturierungskonzept vom Mai 1997 war ursprünglich vorgesehen, die Abteilung Grundstoffindustrien des LET-Bereichs von Elpro vollständig zu schließen. Im Verlauf der fehlgeschlagenen Ausschreibung für Elpro hatte einer der Bieter, die General Electric Finance Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der GE, Interesse an der Übernahme der Teile "Metallurgie" und "Baustoffindustrie und Fördertechnik" von LET bekundet. Mit Vertrag vom 17. Oktober 1997 wurden diese Teile, die 67 Beschäftigte zählten, an die neu gegründete GE Industrial Systems GmbH Berlin ("GE IS") verkauft, die zu 100 % der General Electric Finance Holding Company gehört. GE IS ist mit dem Bereich industrielle Leitsysteme von GE verbunden. Mit etwa 240000 Beschäftigten (6000 in Deutschland) und einem Umsatz von rund 80 Mrd. USD im Jahr 1996 zählt GE zu den weltweit führenden Anbietern von Elektroausrüstungen. Die neue GE IS ist ein Ingenieurunternehmen ohne eigene Produktion, das als technisches Marketing- und Förderzentrum für die Einbeziehung von GE-Komponenten in große Investitionsvorhaben in der Baustoff und Bergbauindustrie dienen soll. Da Elpro stark auf Osteuropa ausgerichtet war, möchte GE diese Erfahrung und Kompetenz nutzen, um seine Marktstellung in Deutschland und Mittel- und Osteuropa zu stärken. GE IS beabsichtigt deshalb, 60 % seiner Leistungen in Mittel- und Osteuropa, 30 % in Deutschland und 10 % in den übrigen Mitgliedstaaten zu erbringen. (26) Für GE IS wurde folgender Geschäftsplan aufgestellt (Mio. DEM): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die entsprechenden Abteilungen von LET beschäftigten im Jahr 1996 165 Arbeitnehmer und erlitten bei einem Umsatz von 54,8 Mio. DEM einen Verlust von 4,4 Mio. DEM. Die Verluste von GE IS in der Anlaufzeit 1997 bis 1999 sind auf die überwiegend immateriellen Investitionen von 13,1 Mio. DEM für Ausbildung und Technologietransfer zurückzuführen, die nicht aktiviert werden können. Hinzu kommen die Aufwendungen für technische Hilfsmittel, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und -systeme, die über einen sehr kurzen Zeitraum abgeschrieben werden. Ein Vergleich der im Jahr 1997 geplanten Ergebnisse mit den bis September 1999 tatsächlich erzielten Ergebnissen zeigt, dass die Umstrukturierung der Tätigkeiten von GE IS nur langsam anlief. Die Ergebnisse wurden auch von der wegen des anhängigen Beihilfeverfahrens hinausgezögerten Auszahlung der veranschlagten staatlichen Beihilfe beeinflusst. Im Jahr 1999 wurde jedoch eine spürbare Verbesserung, weitgehend gemäß dem ursprünglichen Plan, erreicht. Als Bestandteil von GE steht GE IS auf dem Markt für elektrische Industrieausrüstungen vor allem im Wettbewerb mit sehr großen Gruppen wie Siemens, Cegelec (Alstom) und ABB. In Deutschland beträgt sein Anteil rund 1 % eines Marktes von rund 20 Mrd. EUR. (27) GE IS hat die Abteilungen von LET zu einem Buchwert der Vermögenswerte (fast ausschließlich gebrauchte Computer und Software) von 237000 DEM erworben. GE sagte zu, den negativen Cash flow in der Anlaufzeit durch eine variable Kreditlinie seines Bargeldpools auszugleichen. Dieser Kredit wurde bis Ende September 1999 in Höhe von 13,4 Mio. DEM und damit um wesentlich mehr als die im Jahr 1997 geplanten 5,1 Mio. DEM in Anspruch genommen. Deutschland beabsichtigt, für die Umstrukturierung folgende Beihilfen zu gewähren: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Bis September 1999 waren von der Investitionsbeihilfe 94600 DEM und von der Ausbildungsbeihilfe 43200 DEM ausgezahlt. Der Investor beteiligt sich mit 74 % an den Umstrukturierungskosten von 18,4 Mio. DEM. (28) Hieraus ergibt sich folgende zusammenfassende Aufschlüsselung der Rettungs- und Umstrukturierungskosten der Elpro und ihrer Nachfolgeunternehmen (sämtliche Darlehen und Bürgschaften zum Nominalbetrag): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (29) Die Kommission hatte ein Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag eingeleitet, weil sie ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit der Beihilfen mit Artikel 87 Absatz 3 hegte. Angesichts der Unvollständigkeit der zu jener Zeit vorliegenden Informationen bestanden besondere Zweifel an der Erfuellung der Anforderungen der Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (nachstehend: Leitlinien)(11). Besonders kritische Punkte waren das Fehlen eines neuen Investors und dass Deutschland der Kommission keinen umfassenden Umstrukturierungsplan für Elpro übermittelt hatte. III. STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN (30) Bemerkungen von dritter Seite sind bei der Kommission nicht eingegangen. IV. BEMERKUNGEN DEUTSCHLANDS (31) Deutschland hat auf die Einleitung des Verfahrens und die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen mit Schreiben vom 27. Februar und 19. August 1998 geantwortet. Weitere Auskünfte wurden der Kommission auf einer Zusammenkunft am 15. Juni 1998 erteilt. Die zusätzlichen Beihilfen, derentwegen das Verfahren von der Kommission erweitert wurde, wurden mit Schreiben vom 29. Juli 1998 angemeldet. In dem Schreiben vom 19. August 1998 wurden auch zusätzliche Fragen der Kommission bezüglich dieser neuen Beihilfen beantwortet. Auf die Erweiterung des Verfahrens, die Deutschland mit Schreiben vom 3. Februar 1999, mitgeteilt wurde, hat dieses am 22. Juni 1999 mit einer umfassenden schriftlichen Darstellung des Umstrukturierungsplans und des Standes der ausgeführten Arbeiten geantwortet. Diese Darstellung wurde auf zwei Zusammenkünften zwischen der Kommission und den deutschen Behörden am 1. September und 29. Oktober 1999 erörtert. Antworten auf die hierbei gestellten Fragen wurden mit Schreiben vom 9. September und 13. Dezember 1999 erteilt, deren technische Anhänge bei der Kommission am 22. Dezember 1999 eingingen. Die von Deutschland erteilten Auskünfte bestehen aus folgenden vier Hauptteilen: - den Bewertungsgutachten zu den bei der Privatisierung der Elpro-Unternehmen 1992/93 verkauften Immobilien; - den vollständigen Jahresabschlüssen der Elpro 1992-1997; - den Rettungs- und Umstrukturierungsplänen für Elpro von 1996 und 1997 und den Bemerkungen Deutschlands hierzu (Mitteilung Deutschlands vom 22. Juni 1999); - dem Umstrukturierungs- und Geschäftsplan sowie den Jahresabschlüssen bis Ende 1999 von EUB und EVT; - dem Umstrukturierungsplan und dem Geschäftsplan sowie den Jahresabschlüssen bis September 1999 von GE IS. Der Inhalt dieser Dokumente wurde zur Erleichterung des Verständnisses der Zusammenhänge in Teil II dieser Entscheidung zusammenfassend dargestellt. V. WÜRDIGUNG DER MASSNAHMEN (32) Den von den deutschen Behörden im Verlauf des Verfahrens vorgelegten Angaben ist zu entnehmen, dass die Elpro und die beiden mit ihr verschmolzenen Unternehmen BLA und TGA zu einem positiven Preis im Rahmen einer offenen, bedingungslosen Ausschreibung verkauft wurden. Diese drei Unternehmen wurden ohne ihren erheblichen Immobilienbesitz veräußert. Dieser wurde getrennt an die THA oder eine ihrer Tochtergesellschaften vor der Privatisierung verkauft, um die bis zur Privatisierung aufgelaufenen Schulden der drei Gesellschaften abzulösen. Der Wert der Immobilien wurde von unabhängigen Sachverständigen zu jener Zeit ermittelt. Die Gutachten wurden der Kommission vorgelegt. Die Kommission sieht keine Veranlassung, deren Ergebnisse anzuzweifeln. Unter diesen Umständen kam die Kommission zu dem Schluss dass die Elpro, BLA und TGA im Jahr 1992 ohne staatliche Beihilfen privatisiert wurden. (33) Die im Jahr 1992 gewählte Form der Privatisierung war aus finanzieller und geschäftlicher Sicht problematisch, da die gesamte Übernahme von den neuen Eigentümern über die Banken finanziert wurde. Die Elpro war deshalb von Anfang an nur unzureichend mit Kapital ausgestattet. Viele der Tätigkeiten von Elpro im internationalen Anlagenbau erforderten jedoch eine sehr starke Kapitalbasis, da die Kunden auf Garantien bei Abgabe des Angebots sowie zur Sicherstellung der Leistungserbringung und der langfristigen Gewährleistung bestehen. Dieses Problem wurde Ende 1995 deutlich, als aufgrund von Verlusten bei einigen großen Industrieprojekten der Verschuldungsgrad 726 % erreichte(12). Hieraus ist zu schließen, dass die sich ergebende Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Elpro im Wesentlichen auf strukturelle Schwächen bei der Privatisierung im Jahr 1992 zurückzuführen ist. (34) Anfang 1996 trafen die BvS und die Geschäftsbanken, von denen der Erwerb der Elpro durch die neuen Eigentümer bei der ersten Privatisierung finanziert worden war und die im Namen der Eigentümer handelten, eine Vereinbarung, um die strittigen Forderungen und Gegenforderungen bezüglich des im Privatisierungsvertrag vom Juni 1992 vereinbarten Kaufpreises für die Elpro abschließend zu regeln.(13) Die Treuhandanstalt und die neuen Eigentümer hatten nach dem Verkauf Forderungen gestellt, die sich auf eine Reihe von Abweichungen entweder bei den ursprünglich angenommenen Bilanzwerten, auf Zahlungsfristen oder die Erfuellung von Verpflichtungen durch den Käufer bezogen. Diese Forderungen waren vor allem darin begründet, dass die Finanzlage der Unternehmen und damit ihr Reinwert (der über den Kaufpreis entschied) vor der Privatisierung im Jahr 1992 nicht genau ermittelt werden konnten. Eine Reihe von Punkten wurden in den Privatisierungsverträgen zur späteren Klärung offen gelassen, die über mehrere Jahre Anlass zu einer Reihe komplizierter Streitfälle gaben. In Anbetracht der Erläuterungen der Wirtschaftsprüfer zu den Jahresabschlüssen der Elpro(14) kann die Kommission dem Argument zustimmen, dass die BvS bei ihrem Forderungsverzicht von 5,6 Mio. DEM gegen eine Zahlung von 1 Mio. DEM und Verzicht auf alle Gegenforderungen durch den Käufer, zur Vermeidung eines langwierigen Gerichtsverfahrens mit ungewissem Ausgang im Einklang mit der üblichen Geschäftspraxis gehandelt hat. Sie zog hieraus den Schluss, dass bei diesen Vorgängen keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 87 EG-Vertrag gewährt wurden. (35) Die finanziellen Beteiligungen der BvS und des Landes Berlin ab Juni 1996 zugunsten der Elpro und zugunsten von EUB, EVT und GE IS sind staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1. Da alle diese Unternehmen mit der Produktion von Gütern oder Dienstleistungen befasst waren oder sind, die zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden, konnten sie auch den Handel zwischen diesen beeinträchtigen. Die von der BvS gewährten Beihilfen in Form von Darlehen und Zuschüssen sind rechtswidrig, da es Deutschland versäumt hat, diese Maßnahmen vor ihrer Durchführung bei der Kommission anzumelden. Die staatlichen Bürgschaften wurden in gemeinsamer Anwendung von Bürgschaftsregelungen des Bundes und des Landes Berlin erteilt. Die Kommission hatte die Bürgschaftsregelungen des Bundes als staatliche Beihilfen N 297/91, N 81/93 und E 24/95 genehmigt, jedoch mit einem Vorbehalt bezüglich großer Unternehmen und somit auch Elpros. Die Bürgschaftsregelung des Landes Berlin wurde als Beihilfe N 130/95 genehmigt. Deutschland verpflichtete sich, Beihilfen an große Unternehmen einzeln zu notifizieren. Die in der Form von Bürgschaften alten gewährten Beihilfen sind daher ebenfalls rechtswidrig, da Deutschland es versäumt hatte, seiner Notifizierungsverpflichtung nachzukommen. Däher sind die gesamten Beihilfen gemäß Artikel 87 EG-Vertrag im Lichte der in den Leitlinien enthaltenen Kriterien zu bewerten(15). (36) Die Elpro war vor ihrer im Juni 1996 anlaufenden Rettung und Umstrukturierung ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Sie hatte im Jahr 1995 die Hälfte ihres Vermögens aufgezehrt, und ihre Verluste setzten sich im Jahr 1996 fort. Die Vermögenslage der Elpro war besser als im Jahresabschluss dargestellt, da der Marktwert ihrer Beteiligung an dem Mobilfunkunternehmen E-Plus den Buchwert bei weitem überschritt. Der Umfang der möglichen Verbindlichkeiten aufgrund ausstehender Bürgschaften war genauso groß, was ebenso wenig Eingang in die Bilanz fand. Die verschiedenen Unternehmensteile der Elpro Gruppe hatten eine unzureichende Liquidität und standen im Frühjahr/Frühsommer 1996 kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. (37) Am 24. Juni 1996 trafen die Elpro, die Gläubigerbanken, das Land Berlin und die BvS eine Vereinbarung über die finanzielle und organisatorische Neuordnung der Gruppe(16). Aus Beihilfesicht handelte es sich hierbei um einen Rettungsplan, der bereits Bestandteile eines zukünftigen Umstrukturierungsplans enthielt. Aus dem Bericht der Wirtschaftsprüfer wird jedoch deutlich, dass die Vereinbarung von 1996 lediglich ein vorläufiger Plan zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität der Elpro war. Zu jener Zeit bestand die Hoffnung, dass die Elpro insgesamt an einen industriellen Investor verkauft werden könnte. Nach einer Erkundung des Marktes stellte sich diese Hoffnung jedoch als unrealistisch heraus. Anfang 1997 beauftragte die BvS die Buchprüfer KPMG zur Erstellung eines überarbeiteten und im Einzelnen ausgewiesenen Umstrukturierungsplans. KPMG legten ihren Bericht am 12. Mai 1997 vor. Es ist deshalb angezeigt, zwischen einem Rettungszeitraum vom 24. Juni 1996 bis zum 12. Mai 1997 und der Umstrukturierungsperiode zu unterscheiden, die am 12. Mai 1997 begann und bis Ende des Jahres 2000 abgeschlossen sein soll. (38) Die Vereinbärung wom 24. Juni 1996 war die Grundlage für die Gewährung zweier Darlehen von ursprünglich 13,5 Mio. DEM und einem späteren Gesamtbetrag von 29 Mio. DEM sowie für die Erteilung von Bürgschaften von insgesamt 29,8 Mio. DEM.(17). Im Sinne der Leitlinien sind diese Maßnahmen bis Mai 1997 als Rettungsbeihilfen einzustufen, deren Konditionen im Einklang mit den Anforderungen der Leitlinien standen. Die Darlehen ergänzten die von dem Unternehmen selbst bereitgestellten Mittel von 134,8 Mio. DEM. Sie wurden überwiegend für die Finanzierung der Abwicklung von rund 50 % der Tätigkeiten der Gruppe einschließlich des Sozialplans für das entlassene Personal verwendet. Finanziell waren die Bürgschaften auf die Bereitstellung der erforderlichen Liquidität begrenzt, um den geschäftlichen Fortbestand der verbliebenen Bestandteile der Elpro zu sichern. Die Beteiligungen der BvS und des Landes Berlin waren angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Berlin und insbesondere des enormen Beschäftigungsabbaus in der Industrie seit 1990 gerechtfertigt. Die Rettung der Elpro AG bewirkte keine ungerechtfertigten Beeinträchtigungen des Wettbewerbs in anderen Mitgliedstaaten. Elpro stellte seine Tätigkeiten im Hausinstallationssektor ein, die ohnehin auf den regionalen Markt beschränkt waren. Bei seinen übrigen Tätigkeiten im Bereich der Elektroinstallationen für Eisenbahnen und die Industrie sind die Wettbewerber wesentlich größer und genießen außerdem wesentlich günstigere Finanzierungsbedingungen als Elpro selbst unter Berücksichtigung der gewährten Rettungsbeihilfen. Die Kommission kann in diesem Fall einen Rettungszeitraum von elf Monaten akzeptieren, da eindeutig feststeht, dass die BvS und die Banken unverzügliche Maßnahmen zum Verkauf des Unternehmens trafen, in der Hoffnung, dass der Käufer die weitere Umstrukturierung übernehmen würde. Als Anfang 1997 festgestellt wurde, dass dieser Plan nicht durchführbar war, passten sie unverzüglich das Umstrukturierungskonzept den neuen Gegebenheiten an. Die Kommission kann deshalb der Gewährung der Rettungsbeihilfen zustimmen. Diese wurden anschließend in Umstrukturierungsbeihilfen im Einklang mit den Leitlinien umgewandelt. Zur Berechnung des Beihilfeelements vergleiche Randnummer 42. (39) Der endgültige Umstrukturierungsplan vom 12. Mai 1997 ist im Wesentlichen eine Präzisierung und Aktualisierung des vorangehenden Rettungsplanes und die Umsetzung der Entscheidung, die verlustbringenden Geschäftsbereiche stillzulegen. Nachdem sich kein kapitalkräftiger industrieller Investor eingestellt hatte, wurde beschlossen, den Geschäftsbereich elektrische Prozessindustrie (LET) mit seinen hohen Risiken und umfangreichen Kapitalerfordernissen ebenfalls überwiegend stillzulegen. Der Umstrukturierungsplan zielt schwerpunktmäßig auf den höchstmöglichen Abbau der Verluste gegenüber den finanzierenden Banken ab, die nunmehr die Kontrolle über Elpro übernommen hatten. Angesichts der mit den ausstehenden Bürgschaften verbundenen hohen Risiken war es wichtig, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden und gleichzeitig die ordnungsgemäße Vollendung der laufenden Projekte sowie die Erfuellung der Garantieverpflichtungen während des Bürgschaftszeitraumes zu gewährleisten. Hauptmotiv für die Unterstützung dieses Programms durch den Staat war das Ziel, eine möglichst große Anzahl von Arbeitsplätzen angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen in Berlin zu sichern. Zwischen 1991 und 1997 sind in Berlin 140000 Arbeitsplätze in der Industrie (54 %) abgebaut worden. Der Aufteilung von Elpro in einen Abwicklungs- und einen Fortführungsbereich als zwei Bestandteile eines kohärenten Gesamtplans kann zugestimmt werden. Für die Fortführung von EUB/EVT und von GE IS wurde dieser Plan durch die Geschäftspläne der neuen Eigentümer ergänzt. Es ist deshalb angemessen, die Umstrukturierung von Elpro aus Beihilfersicht in drei Teile zu untergliedern: 1. die Maßnahmen zugunsten der Altgesellschaft Elpro AG zur Finanzierung der Abwicklung der stillzulegenden Geschäftsbereiche und zur Vorbereitung der Fortführungsbereiche auf einen getrennten Verkauf zwischen Mai 1997 und Ende 2001; 2. die Maßnahmen zugunsten von EUB einschließlich EVT nach ihrer Abspaltung in Form eines Management-Buy-outs zwischen Dezember 1998 und Ende 2000 und 3. die Maßnahmen zugunsten von GE IS nach dem Verkauf der vormaligen Bereiche Metallurgie und Baustoffe/Bergbau an GE zwischen Oktober 1997 und Ende 2000. Die Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien durch das/die Umstrukturierungsprogramm(e) kann jedoch nur für die fortzuführenden Tätigkeiten untersucht werden, da die Abwicklung keine getrennten Auswirkungen auf den Gemeinsamen Markt hatte. (40) Der Umstrukturierungsplan der EUB kann auch angesichts der nach mehr als einem Jahr seiner Durchführung gewonnenen Erfahrungen als machbar eingestuft werden. Die jüngsten Geschäftsergebnisse zeigen, dass sich die Unternehmen nun auf Tätigkeiten konzentrieren, in denen sie wettbewerbsfähig sind, die weniger Kapital erfordern und wo sie Gewinne eines Umfangs erzielen können, der sich mit anderen mittelgroßen Unternehmen in der Elektroindustrie messen kann. Die Kommission kann jedoch EUB und EVT nicht als getrennte mittelständische Unternehmen ansehen. Es handelt sich zwar um zwei rechtlich getrennte Einheiten, deren Beschäftigungszahlen, Bilanzergebnisse und Umsätze unterhalb der Schwellenwerte liegen (EUB ist sehr nahe an dem Schwellenwert), aus der Anmeldung und dem Geschäftsplan wird jedoch deutlich, dass EUB und EVT geschäftlich, organisatorisch und aus finanzieller Sicht eine Einheit bilden. Es ist deshalb nicht angezeigt, die besonderen Vorschriften für KMU auf EUB anzuwenden. (41) Die Umstrukturierungsbeihilfen an Elpro und seinen Hauptnachfolger EUB werden nicht zu übermäßigen Marktverfälschungen führen. Die Kommission erkennt an, dass die Elpro zwischen 1996 und 1998 ihre Kapazitäten um 65-70 % abgebaut hat. Da Elpro und EUB überwiegend Ingenieurunternehmen sind, erscheint es angemessen, ihre Kapazität nach Mann/Stunden zu messen. Außerdem wurden diejenigen verlustbringenden Geschäftsbereiche stillgelegt, die sich potentiell am meisten marktverfälschend auswirkten, da von ihnen Angebote zu nicht Kosten deckenden Preisen abgegeben wurden. Die Auswirkungen von Elpro und EUB auf de Markt waren und sind jedoch geringfügig, weil es sich um sehr kleine Unternehmen in einem oligopolistischen, von großen Unternehmensgruppen dominierten Markt handelt. Die Kommission ekennt an, dass der Fortbestand von EUB, deren Tätigkeiten fast ausschließlich auf den östlichen Teil Deutschlands beschränkt sind, die Marktstruktur verbessert. Im Gegensatz zu dem Segment rollendes Material des Schienenverkehrsmarktes bestehen in den Marktsegmenten Umspannwerke und Fahrleitungen, in denen EUB tätig ist, keine überschüssigen Kapazitäten. Die Nachfrage nach den entsprechenden Produkten stammt im Wesentlichen aus den Ersatz- und Modernisierungsanforderungen der Deutschen Bahn AG und der Stadtbahnen in Deutschland. (42) Die Elpro gewährten Umstrukturierungsbeihilfen umfassen die folgenden Maßnahmen: 1. Für die ursprünglich als Rettungsbeihilfe gewährten Darlehen von 29 Mio. DEM wurde die Nachrangigkeit erklärt (20 Mio. DEM) bzw. es wird nach Zustimmung der Kommission auf Forderungen verzichtet. Diese Mittel dienten der Finanzierung der Verluste und Stilllegungskosten im Zeitraum 1996 bis 1998; die jeweilige Beihilfeintensität beläuft sich auf 100 %. 2. Verlängerung der Bürgschaften für ursprünglich gewährte Rettungsbeihilfen von 29,8 Mio. DEM und neue Bürgschaften von 14 Mio. DEM. Gegenwärtig erscheint es zwar unwahrscheinlich, dass der Staat für einen größeren Forderungsbetrag im Rahmen dieser Bürgschaften wird aufkommen müssen, doch ursprünglich waren die anzunehmenden Risiken besonders hoch, weshalb kein privates Geldinstitut entsprechende Garantien erteilt hätte. In Übereinstimmung mit der ständigen Entscheidungspraxis der Kommission ist die Beihilfeintensität dieser Bürgschaften wegen des extrem hohen Ausfallrisikos und des Fehlens angemessener anderer Sicherheiten mit 100 % des verbürgten Betrags anzusetzen(18). Wenn man den Finanzbeitrag des Unternehmens von 138,1 Mio. DEM (das meiste stammt aus dem Ertrag des Verkaufs seiner früheren Beteiligung an E-plus) und den Beitrag der Banken berücksichtigt, die auf Forderungen von 18 Mio. DEM verzichtet haben und ein Risiko von mehr als 40 % bei gesamten Neudarlehen von 49,5 Mio. DEM eingegangen sind, übertrifft der gesamte private Beitrag an der Finanzierung der Umstrukturierung 70 %(19) Die Kommission kommt zum Ergebnis, dass der Umfang der Beihilfe auf den Mindestbetrag beschränkt war und dass keine überschüssigen Barmittel bereitgestellt wurden. (43) Die der EUB im Rahmen des Management-Buy-out gewährten Umstrukturierungsbeihilfen bestehen im Wesentlichen aus Rückbürgschaften eines Nettobetrags von 23,6 Mio. DEM zur Sicherung einer Kreditlinie von bis zu 8 Mio. DEM und Bieter- oder Erfuellungsgarantien, die von den Geschäftsbanken zu Marktbedingungen bereitzustellen sind (Gesamtbetrag 42,9 Mio. DEM). Angesichts der Beschaffenheit der mit diesen Bürgschaften zu sichernden Projekte gelangte die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass der Bürge keine Verluste jenseits eines Hoechstbetrages von 8 Mio. DEM zu gewärtigen hätte. Dieser Betrag ist als staatliche Beihilfe einzustufen(20). Außerdem wird EUB von der BvS ein Darlehen von 1,5 Mio. DEM über drei Jahre zur Finanzierung seiner Ausbildungskosten zu einem Jahreszinssatz von 5 % erhalten. Dieser Satz liegt unter dem Marktzinssatz. Da die EUB zudem keine Sicherheiten für das Darlehen stellen muss, ist eine Beihilfeintensität von 100 % anzusetzen. Für seine Investitionen von 7 Mio. DEM wird EUB Investitionsbeihilfen von 2,1 Mio. DEM im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe erhalten. Die Umstrukturierungsbeihilfen belaufen sich damit auf insgesamt 11,6 Mio. DEM. In Anbetracht der von den Privatbanken übernommenen Risiken von 27,3 Mio. DEM und der von dem privaten Investor zu tragenden Kosten von 7,8 Mio. DEM(21) kann man davon ausgehen, dass die Beihilfen auf den Mindestbetrag beschränkt sind. (44) Was den Verkauf der beiden Abteilungen des vormaligen LET-Bereichs von Elpro an GE betrifft, so kann sich die Kommission der Auffassung anschließen, dass der für das Sachvermögen bezahlte Preis seinem Marktwert entspricht und damit keine Beihilfe enthält. Deutschland hat einen umfassenden Umstrukturierungsplan im Sinne der Leitlinien vorgelegt(22). Die Kommission hat keine Veranlassung, die Durchführbarkeit des GE-IS-Projekts anzuzweifeln. GE IS Berlin ist jedoch so eng in die weltweiten Industriesystemtätigkeiten von GE einbezogen, dass eine Einzelanalyse seiner Finanzergebnisse nicht sinnvoll wäre. Die zukünftigen Tätigkeiten von GE IS sind überwiegend auf Gebiete außerhalb der Gemeinschaft gerichtet. Sein Marktanteil in Deutschland beträgt rund 1 %. Angesichts des umfangreichen Kapazitätsabbaus von Elpro insgesamt erkennt die Kommission an, dass die für GE IS geplante Kapazität (die aufgrund der Natur der von GE IS produzierten Leistungen nur durch die Beschäftigtenzahl gemessen werden kann) von rund 100 Beschäftigten niedriger sein wird als die entsprechende Kapazität von LET in den betreffenden Sektoren, weshalb keine übermäßigen Marktverfälschungen zu erwarten sind. (45) Die GE IS gewährten Beihilfen dienen der Vervollständigung seiner Umstrukturierung und haben folgende Bestandteile: 1. ein Zuschuss von 1,3 Mio. DEM zur Deckung eines Teiles der Anlaufverluste; hierbei handelt es sich eindeutig um eine Betriebsbeihilfe. Die Kommission erkennt jedoch an, dass diese Beihilfe verwendet wurde, um einen Teil der Kosten für die Unterbeschäftigung von 5,1 Mio. DEM im Zeitraum 1997/98 zu finanzieren, damit zusätzliche Entlassungen vermieden werden konnten; 2. eine Ausbildungsbeihilfe von 1,5 Mio. DEM, um einen Teil der Ausbildungsmaßnahmen von Gesamtkosten von 3,4 Mio. DEM zu finanzieren. Die Intensität dieser Beihilfe von 44,5 % liegt geringfügig unterhalb des Schwellenwerts im Gemeinschaftsrahmen für Ausbildungsbeihilfen(23) für Ausbildungsmaßnahmen von Großunternehmen in einem Gebiet nach Artikey 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag. Angesichts der großen Anzahl von älteren Beschäftigten von GE IS steht der angewandte Aufschlag von 10 % im Einklang mit Randnummer 33 des Gemeinschaftsrahmens; 3. eine Investitionsbeihilfe von 2 Mio. DEM aus der Gemeinschaftsaufgabe bei förderbaren Gesamtinvestitionen von 7,66 Mio. DEM. Die Beihilfeintensität liegt unterhalb des für Investitionsbeihilfen in dieser Region nach Artikel 87 Absatz 3 genehmigten Satzes von 35 %. Somit werden lediglich 1,3 Mio. DEM von insgesamt 4,8 Mio. DEM der im Rahmen der weiteren Umstrukturierung von GE IS gewährten Beihilfen außerhalb der für sämtliche Unternehmen geltenden allgemeinen Regeln bereitgestellt. Da der Privatinvestor für rund 74 % der gesamten Umstrukturierungskosten aufkommt, ist die Beihilfe nicht als unverhältnismäßig einzustufen. (46) Deutschland sollte verpflichtet werden, der Kommission zweimal jährlich Berichte über den Stand der Umstrukturierung von EUB und GE IS und über die Verwendung der Umstrukturierungsbeihilfen von Elpro AG, EUB und GE IS für 1999 und 2000 vorzulegen. VI. SCHLUSSFOLGERUNGEN (47) Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bundesrepublik Deutschland Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten von Eipro und seinen Nachfolgeunternehmen EUB und GE IS rechtswidrig gewährt und damit gegen Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag verstoßen hat. Die von ihr vorgenommene Untersuchung hat jedoch zu der Schlussfolgerung geführt, dass die Beihilfen gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben a) und c) EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar anzusehen sind - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Beihilfen Deutschlands zugunsten der Elpro AG Berlin (Elpro) im Umfang von 72,8 Mio. DEM sind gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 2 Die Beihilfen Deutschlands zugunsten der Elpro GmbH Berlin-Industrieholding (EUB) sowie der Elpro Verkehrstechnik GmbH (EVT) im Umfang von 11,6 Mio. DEM sind gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 3 Die Beihilfen Deutschlands zugunsten der GE Industrial Systems GmbH Berlin im Umfang von 4,8 Mio. DEM sind gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 4 Deutschland legt der Kommission zweimal jährlich Berichte über den Stand der Umstrukturierung von EUB und GE IS und über die Verwendung der Umstrukturierungsbeihilfen von Elpro AG, EUB und GE IS für 1999 und 2000 vor. Artikel 5 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 14. März 2000 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. C 99 vom 1.4.1998, S. 9 und ABl. C 84 vom 26.3.1999, S. 9. (2) Siehe Fußnote 1. (3) Siehe Fußnote 1. (4) Geschäftsgeheimnis (5) Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission vom 27. Februar 1998, S. 33. (6) Bereich Energie- und Leittechnik. (7) Bereich Gebäudesystem- und Versorgungstechnik (GVTeg Kommunikation, Klimaanlagen, Beleuchtung). (8) Siehe Fußnote 1. (9) Z. B. Siemens ABB, General Electrics. (10) Einige Abwicklungs- und Schließungsmaßnahmen dauern bis zum Jahr 2001. (11) ABl. C 368 vom 23.12.1994, S. 12 in Verbindung mit den Schlussbestimmungen der neuen Leitlinien vom 8. Juli 1999 (ABl. C 288 vom 9. Oktober 1999, Ziffer 101b)). Die Bedingungen für die Anwendung dieser Bestimmung sind erfuellt, da die gesamten Beihilfen vor der Veröffentlichung der neuen Leitlinien gewährt wurden. (12) Corporate Treuhand GmbH und C& L Deutsche Revisions AG, Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 1996 der Elpro AG Berlin, Ziff. 92. (13) Vergleiche Randnummer 9. (14) Corporate Treuhand GmbH, Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 1992 der Elpro AG Berlin, Ziff. 266-275 und 337. (15) Siehe Fußnote 10. (16) Konzept zur weiteren Entwicklung der Elpro AG vom 24. Juni 1996. (17) Siehe Randnummern 11-13. (18) Vergleiche Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in der Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften (ABl. C 71 vom 11.3.2000, S. 14) Absatz 3.2. (19) Siehe Randnummern 12, 17 und 28. (20) Berechnung: 80 % einer Kreditlinie von 8 Mio. DEM entsprechend 6,4 Mio. DEM bei einem 10 %-Risiko für den verbürgten Restbetrag von 15,6 Mio. DEM ergibt insgesamt 7,96 Mio. DEM. (21) Berechnung: 1 Mio. DEM vom Investor bereitgestelltes Betriebskapital, 4,9 Mio. DEM privater Anteil der Investitionen und 2,9 Mio. DEM privater Anteil an den Ausbildungskosten. (22) Vergleiche die Randnummern 25-27, unter denen der Plan beschrieben ist. (23) ABl. C 343 vom 11.11.1998, S. 10, Randnummern 32 und 33.