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15.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CI 52/3 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 2. Dezember 2020
zur Änderung des Beschlusses 2011/C 253/04 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ im Hinblick auf seine Geltungsdauer
(2021/C 52 I/02)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Beschluss 2011/C 253/04 vom 29. August 2011 (1) setzte die Kommission die Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ ein. Der Beschluss soll bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Die Expertengruppe soll der Kommission als formelle Plattform dienen, die einen strukturierten Meinungsaustausch mit Marktteilnehmern über Fragen der Umsetzung und Auslegung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) ermöglicht. |
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(2) |
Am 24. September 2020 nahm die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr (3) an. |
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(3) |
In ganz Europa werden Initiativen ergriffen, um eine stärkere Standardisierung und Innovationen auf dem Markt zu fördern und voranzutreiben, unter anderem im Rahmen der Cards Stakeholders Group, des Euro Retail Payments Board und des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses. Angesichts dieser Initiativen wird nach wie vor ein formelles Forum benötigt, das den Interessenträgern einen strukturierten Meinungsaustausch über Fragestellungen im Zusammenhang mit diesen Entwicklungen ermöglicht. Folglich ist es angemessen, dass die Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ ihre Arbeit für weitere fünf Jahre fortsetzt. |
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(4) |
Der Beschluss 2011/C 253/04 vom 29. August 2011 sollte daher entsprechend geändert werden — |
BESCHLIEßT:
Einziger Artikel
In Artikel 8 des Beschlusses 2011/C 253/04 vom 29. August 2011 wird das Datum „31. Dezember 2020“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.
Brüssel, den 2. Dezember 2020
Für die Kommission
Mairead McGUINNESS
Mitglied der Kommission
(1) Beschluss der Kommission vom 29. August 2011 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Zahlungsverkehrsmarkt“ (ABl. C 253 vom 30.8.2011, S. 3).
(2) Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35).
(3) COM(2020) 592 final.