32000D0099

2000/99/EGKS: Beschluß des Rates vom 24. Januar 2000 zur Änderung des Beschlusses 76/228/EGKS über die Gewährung von Tagegeldern und die Erstattung der Fahrtkosten an die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Amtsblatt Nr. L 029 vom 04/02/2000 S. 0023 - 0023


BESCHLUSS DES RATES

vom 24. Januar 2000

zur Änderung des Beschlusses 76/228/EGKS über die Gewährung von Tagegeldern und die Erstattung der Fahrtkosten an die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

(2000/99/EGKS)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 18,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die für die Erstattung von Dienstreisekosten angewandten Sätze wurden mit der Verordnung (EG/EGKS/Euratom) Nr. 620/1999 gerade angepaßt(1).

(2) Die Tagegeldsätze für die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl sollten in gleichem Maße angepaßt werden, um den erhöhten Ausgaben der Mitglieder dieses Ausschusses für Reise- und Aufenthaltskosten Rechnung zu tragen.

(3) Der Beschluß 76/228/EGKS(2) ist demnach entsprechend zu ändern -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 76/228/EGKS erhält folgende Fassung:

"(1) Das Tagegeld beträgt:

- 184,40 EUR je Sitzungstag,

- 143,95 EUR je Reisetag."

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Januar 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. CAPOULAS SANTOS

(1) ABl. L 78 vom 24.3.1999, S. 1.

(2) ABl. L 44 vom 20.2.1976, S. 33. Beschluß zuletzt geändert durch den Beschluß 92/550/EGKS (ABl. L 353 vom 3.12.1992, S. 29).