31999D0856

1999/856/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Litauen

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0041 - 0047


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Litauen

(1999/856/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Litauen auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Republik Litauen ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Litauen sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

LITAUEN: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Litauens auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Litauen für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Litauen in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Litauen hat am 25. Mai 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Litauen seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Litauen wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Litauen seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Litauen folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Wirtschaftliche Kriterien

- Maßnahmen, die die Zunahme des Haushaltsdefizits korrigieren;

- Abschluß der geplanten umfassenden Privatisierungsmaßnahmen;

- Vollendung der Umstrukturierung des Bankensektors;

- Anhebung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine marktorientierte Unternehmensumstrukturierung in der gewerblichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen;

- Fortsetzung der Bodenreform einschließlich Grundbuchregistrierung, damit der für Dezember 2000 angesetzte Termin für den Abschluß der katastermäßigen Erfassung eingehalten werden kann, und weitere Unterstützung für die Entwicklung eines Grundstücksmarktes;

- Verbesserung der Konkursverfahren und Vereinfachung der Anwendung.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Umsetzung des neuen Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen, Stärkung der Behörde für öffentliches Auftragswesen;

- Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum: Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich des Urheberrechts und intensivere Bekämpfung der Piraterie; Ausbau der administrativen Kapazitäten und verschärfte Bekämpfung von Nachahmungen insbesondere durch Verbesserung der Grenzkontrollen;

- freier Warenverkehr: beschleunigte Angleichung der Rechtsvorschriften für gewerbliche Waren, insbesondere für Tierarzneimittel, sowie Übernahme der Richtlinien nach dem neuen Konzept, Aufbau des dazugehörigen Konformitätsbewertungssystems, Entwicklung einer kohärenten Marktüberwachungsstrategie;

- freier Kapitalverkehr: Abschaffung der Plafonds für die Einfuhr/Ausfuhr von Zahlungsmitteln sowie der Beschränkungen der Investitionsregelung für Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften, Angleichung der für Direktinvestitionen und die Tätigkeit ausländischer Versicherungsgesellschaften geltenden Rechtsvorschriften;

- Wettbewerb: Umsetzung des Wettbewerbsgesetzes, Einsetzung des Wettbewerbsrates und seines Ausführungsorgans, Angleichung der für staatliche Beihilfen geltenden Rechtsvorschriften und Schaffung einer effizienten Überwachungsbehörde mit genügend und qualifiziertem Personal, Fertigstellung des Inventars staatlicher Beihilfen;

- Telekommunikation: Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde;

- audiovisuelle Medien: Vollendung der Rechtsangleichung;

- Steuern: Vollendung und Durchsetzung der Reform des Mehrwertsteuerrechts, Beseitigung der Steuerdiskriminierung in Form unterschiedlicher Verbrauchsteuersätze für inländische und für eingeführte Waren, Gewährleistung der Übereinstimmung neuer steuerrechtlicher Maßnahmen mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung;

- Zoll: weitere Rechtsangleichung und Intensivierung der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung.

Landwirtschaft

- Veterinärmedizin und Pflanzenschutz: weitere Rechtsangleichung und Verbesserung der Inspektionsverfahren, insbesondere an der künftigen Außengrenze;

- Nahrungsmittelverarbeitungssektor: Vollendung der Umstrukturierung der Unternehmen im Molkereisektor sowie Einleitung der Umstrukturierung anderer Sektoren, insbesondere in der Fleischverarbeitung, Beginn des Abbaus der staatlichen Beihilfen durch die Begrenzung der Höhe der vom Agrarstützfonds und der Marktregulierungsbehörde notleidenden Betrieben gewährten Unterstützung.

Verkehr

- Angleichung der Rechtsvorschriften über die Sicherheit im Seeverkehr.

Energie

- Beginn der Durchführung einer umfassenden Energiestrategie insbesondere in Einklang mit dem NSA-Übereinkommen;

- Einleitung der rechtlichen und technischen Vorarbeiten für die endgültige Schließung und Stillegung von Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina;

- Einleitung der Vorarbeiten für die Modernisierung konventioneller Kraftwerke unter Einhaltung von Umweltschutzauflagen;

- weitere Vornahme der Verbesserungen der nuklearen Sicherheit, die aufgrund des umfassenden Sicherheitsberichts für das Kernkraftwerk Ignalina erforderlich wurden;

- weitere Stärkung der Unabhängigkeit und technischen Leistungsfähigkeit der Behörde für nukleare Sicherheit;

- Schaffung einer Einrichtung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle;

- Gewährleistung der Unabhängigkeit von Verwaltung und Management der Energieversorgung.

Beschäftigung und Soziales

- Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie mit Blick auf eine spätere Einbeziehung in die europäische Beschäftigungsstrategie;

- Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der Kapazitäten für die Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien.

Umwelt

- Vollendung der Übernahme und Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung;

- weitere Um- und Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften im Wasser-, Luft-, Abfall-, Naturschutz- und Strahlenschutzbereich;

- Ausarbeitung von Finanzierungsplänen für Investitionen in den richtlinienspezifischen Bereichen auf der Grundlage von jährlichen Kostenschätzungen und zur Verfügung stehender öffentlicher und privater Finanzmittel;

- Gewährleistung der Stärkung der für Umweltschutz zuständigen Institutionen auf staatlicher und kommunaler Ebene, insbesondere durch die Schaffung von Strukturen, die für die Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes sorgen.

Justiz und Inneres

- Verabschiedung des neuen Gesetzes über den nationalen Grenzschutz und Vollendung der Festlegung des Verlaufs der Grenze zwischen Belarus und Litauen, Beginn der Festlegung des Verlaufs der Grenze zwischen Litauen und dem Gebiet von Kaliningrad;

- Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und der Justizbehörden (Personalbestand, Einstellung, Ausbildung und Ausrüstung) zur weiteren Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Drogenhandels und der Korruption, Herbeiführung einer besseren Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsorganen, Ratifizierung des Europäischen Strafrechtsübereinkommens, Unterzeichnung des OECD-Übereinkommens zur Korruptionsbekämpfung, Annahme und Einleitung der Durchführung der nationalen Strategie für die Korruptionsbekämpfung;

- Stärkung der Kapazität zur Bekämpfung der Geldwäsche;

- Umsetzung der Rechtsvorschriften im Grenzkontroll- und Migrationsbereich, um die illegale Zuwanderung zu verhüten und die vollständige Teilnahme am Schengener Informationssystem zu ermöglichen;

- Gewährleistung der vollständigen Angleichung der asylrechtlichen Vorschriften, Beschleunigung der Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerdesachen, Rechtsstruktur des Appelationsgerichtes, Artikel 4 des Flüchtlingsgesetzes und Rechtsbeistand für Asylbewerber.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung

- Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): Weiterentwicklung des nationalen Entwicklungsplans und des Plans für die Entwicklung des ländlichen Raums, Schaffung des Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsrahmens (Handbuch für die Rechnungsprüfung und Prüfungsweg) für die Programmierung und Verwaltung der ISPA- und Sapard-Mittel, einschließlich der Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und mit dem EG-Recht vereinbarer Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen im Rahmen von Projekten, die mit Gemeinschaftsmitteln kofinanziert werden, Einrichtung einer funktionsfähigen Zahlstelle für Sapard-Mittel;

- Finanzkontrolle: Vollendung des Rechtsrahmens für die interne und die externe Finanzkontrolle, Einrichtung einer zentralen Regierungsstelle für die Abstimmung der internen Revisions-/Kontrollfunktionen, Einsetzung von Innenrevisions-/Kontrollabteilungen in den Auszahlungsanweisungsstellen und Verbesserung der Innenrevisionsverfahren, Einführung der "funktionalen Unabhängigkeit" der nationalen internen Finanzkontroll/Rechnungsprüfungsstellen auf zentraler und dezentraler Ebene sowie der Ex-ante-Finanzkontrolle;

- weitere Umsetzung der nationalen Ausbildungsstrategie, Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung der Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten im EU-Recht.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Wirtschaftliche Kriterien

- Weitere Förderung der marktorientierten Umstrukturierung des Unternehmens-, Finanz- und Bankensektors;

- Ausarbeitung eines Verfahrens für die jährliche Steuerkontrolle, um die Berichterstattungsverfahren sowie die Überwachung und Kontrolle der Staatsfinanzen und insbesondere der steuerlichen Verhältnisse den EG-Verfahren anzupassen;

- Fortführung der Reform der Finanzierung des Sozialversicherungswesens.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Gewährleistung der Übereinstimmung der das öffentliche Auftragswesen betreffenden Rechtsvorschriften mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand und effektive Umsetzung dieser Rechtsvorschriften;

- Recht am geistigen und gewerblichen Eigentum: Durchsetzung des Gesetzes über Urheberrecht durch die Stärkung der für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zuständigen Stellen;

- Datenschutz: Vollendung der Rechtsangleichung;

- freier Warenverkehr: Vollendung der Angleichung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften und Abschaffung aller noch verbleibenden obligatorischen Zertifizierungsverfahren, Vollendung der Übernahme der EN-Normen, Gewährleistung von Durchführungsstrukturen für sämtliche Sektoren;

- Freizügigkeit: vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Aufhebung der spezifischen Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzerfordernisse;

- Wettbewerb: Stärkung der für Kartelle und staatliche Beihilfen zuständigen Behörden, Gewährleistung der strikten Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und der die staatliche Beihilfegewährung regelnden Vorschriften, Herbeiführung der Übereinstimmung der Beihilfesysteme und rechtlichen Regelung der staatlichen Beihilfen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand, Intensivierung der Ausbildung auf allen Ebenen;

- Steuern: Annahme der Übergangsbestimmungen im Bereich der Mehrwertsteuer und vollständige Harmonisierung der Verbrauchsteuerstrukturen und -sätze, Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften und Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung, Verstärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungen und der Amtshilfe sowie Steigerung der Effizienz der Steuerprüfungen;

- Verbraucherschutz: weitere Angleichung und Stärkung der für die Marktüberwachung und Durchsetzung zuständigen Behörden;

- Zoll: Ausarbeitung eines integrierten Tarifs, Aufbau effizienter Grenzzollstellen, Anwendung vereinfachter Verfahren, Steigerung der verwaltungstechnischen und operativen Leistungsfähigkeit einschließlich der Informatisierung.

Landwirtschaft

- Stärkung der Mechanismen zur Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik und der Verwaltungsstrukturen (Überwachung der Agrarmärkte und Umsetzung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Strukturmaßnahmen, Schaffung von Behörden und Kontrollmechanismen);

- Veterinärmedizin und Pflanzenschutz: Vollendung des Systems für die Tierkennzeichnung, Umsetzung des Qualitätskontrollsystems (Identifizierung und Überwachung kritischer Stellen im Herstellungsverfahren), Verarbeitung tierischer Abfälle, Modernisierung der Programme für die Überwachung der Abfälle von Fleischverarbeitungs- und Molkereibetrieben und der Zoonose, Fertigstellung des Kontrollsystems an der künftigen Außengrenze, Angleichung an die Systeme zur Überwachung der Pflanzengesundheit;

- Abschluß der Landwirtschaftszählung in Anlehnung an die Methoden von Eurostat;

- Fortführung der Unternehmensumstrukturierung im nahrungsmittelverarbeitenden Sektor mit Ausnahme der Molkereibetriebe (in erster Linie Fleisch, Obst- und Gemüsekonserven) und Zulassung des effektiven Konkurses unrentabler Betriebe.

Fischerei

- Ausbau der Kapazität für die Um- und Durchsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik, einschließlich der Schaffung angemessener Institutionen und der Installation der entsprechenden Ausrüstung für die Inspektion und Kontrolle auf staatlicher und regionaler Ebene, Angleichung des Fischereifahrzeugregisters an die EG-Vorschriften.

Energie

- weitere Durchführung einer umfassenden Energiestrategie in Einklang mit dem NSA-Übereinkommen, insbesondere Einleitung der endgültigen Abschaltung und Stillegung von Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina und Fertigstellung der Installation eines völlig unabhängigen zusätzlichen Abschaltsystems für Block 2;

- Beginn der Erstellung eines neuen umfassenden Sicherheitsberichts (SAR) für Block 2;

- Vorbereitung auf den Binnenmarkt für Energie, insbesondere mit Blick auf die Richtlinien für die Bereiche Strom und Gas (einschließlich der Anhebung der Energiepreise auf ein kostendeckendes Niveau und der Schaffung einer Regulierungsbehörde);

- Angleichung der Vorschriften in bezug auf die Ölvorräte und weitere Verbesserung der effizienten Energienutzung;

- Stärkung der Regelungsstrukturen für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz.

Verkehr

- Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich des Straßenverkehrs (Marktzugang, Sicherheit im Straßenverkehr, Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und Steuern), des Schienenverkehrs, des Seeverkehrs (insbesondere Sicherheitsnormen) und der Luftfahrt (vor allem Sicherheit im Luftverkehr und Flugverkehrsmanagement).

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und öffentliche Gesundheit, einschließlich der Stärkung der diesbezüglichen und der für die Koordinierung der sozialen Sicherheit erforderlichen Verwaltungsstrukturen.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Ausarbeitung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch Vorbereitung der Durchführung eines Programms für die Regionalentwicklung und von Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung der Verwaltungsstruktur insbesondere durch Klärung der Zuständigkeiten für regionale Fragen; Gestaltung des Haushaltssystems und der Haushaltsverfahren im Einklang mit den Normen für die Strukturfonds, einschließlich von Bewertung und Evaluierung,

Umweltschutz

- Vollständige Übernahme und weitere Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Umweltschutzbereich nach einem für die richtlinienspezifischen Bereiche vorab festgelegten Zeitplan in den Bereichen Naturschutz, Luft, Wasser, Industrieabfälle, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen, ozonabbauende Substanzen und Strahlenschutz;

- Aufbau von Überwachungs- und Durchführungskontrollstrukturen und -kapazitäten in den Bereichen Luft und Gewässerschutz;

- Gewährleistung der Stärkung der Institutionen im Bereich des Umweltschutzes auf staatlicher wie kommunaler Ebene, d. h. Schaffung einer Aufsichtsstelle für Chemikalien und eines Umweltschutzamtes;

- Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der Politik auch in allen anderen Bereichen.

Justiz und Inneres

- Weitere Angleichung der Visagesetzgebung und -praxis an die der EU;

- weitere Stärkung der Mechanismen für die polizeiliche Zusammenarbeit mit Europol bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (insbesondere Geldwäsche, Drogen und Frauen- sowie Kinderhandel);

- Umsetzung der Migrationspolitik und der neuen Asylverfahren, vollständige Angleichung insbesondere an den diesbezüglichen Besitzstand der EG und die einschlägigen internationalen Übereinkommen;

- Schaffung einer rationellen interinstitutionellen Struktur zur Bekämpfung der Korruption.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden, einschließlich der Verwaltung und Kontrolle der Gemeinschaftsmittel

- Umsetzung des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung und des Gesetzes über den öffentlichen Dienst;

- Stärkung der staatlichen Finanzkontrollfunktionen durch die Bereitstellung ausreichenden Personals, angemessener Ausbildung und Ausrüstung sowie einer klaren Trennung von Ex-ante-Innenrevision und Überwachung;

- Gewährleistung einer besseren Anwendung des umgesetzten EU-Rechts seitens der Justiz und regelmäßige Ausbildung der Richter in Gemeinschaftsrecht und seiner Anwendung;

- Stärkung der Leistungsfähigkeit im Statistikbereich.

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Für den Zeitraum 1995-1999 wurden Litauen im Rahmen von Phare insgesamt 232 Mio. EUR bereitgestellt. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auch eine Unterstützung der Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür die spezifischen Instrumente Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen, mit denen in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Litauen auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Litauen Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der EIB und internationalen Finanzinstitutionen wie vor allem der EBWE und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß Litauen seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahr 2000 vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt der Überwachung im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, daß die Institutionen des Europa-Abkommens auch weiterhin der Rahmen sind, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes stets nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Beitrittsverhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Aufgrund von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung).