11.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/6


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 10. Oktober 2011

zur Änderung des Beschlusses 2007/602/EG zur Ernennung der Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz

2011/C 299/07

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 169,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) gewährleistet die Union ein hohes Verbraucherschutzniveau, und sie fördert das Recht der Verbraucher auf Information und auf Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

(2)

Mit dem Beschluss 2007/602/EG (1) wurde mit Wirkung ab 10. Oktober 2007 eine Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz eingesetzt, die die Kommission über die bestmöglichen Konsultationsverfahren beraten und außerdem dabei unterstützen soll, die Verfahren zur Einbeziehung der Stakeholder besser auf die Bedürfnisse der Stakeholder in den oben genannten Bereichen abzustimmen.

(3)

Gemäß Artikel 3 Absatz 4 dieses Beschlusses werden die Mitglieder auf vier Jahre ernannt; ihre Mitgliedschaft kann nicht verlängert werden. Ausschließlich bei der ersten Ernennung von Mitgliedern wird die Hälfte der Mitglieder auf zwei Jahre ernannt; ihre Amtszeit kann nicht verlängert werden. Die Kommission legte für die Hälfte der Mitglieder ein kürzeres Mandat fest, um Störungen durch die gleichzeitige Ersetzung aller Mitglieder zu vermeiden.

(4)

Mit dem Beschluss 2007/793/EG (2) ernannte die Kommission die Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern, und mit dem Beschluss 2009/783/EG (3) legte sie ihre jeweilige Amtszeit fest. Dementsprechend wurde das Mandat von zehn Mitgliedern auf vier Jahre vom 29. November 2007 bis zum 29. November 2011 festgelegt, und zehn neue Mitglieder wurden für eine volle vierjährige Amtszeit ernannt, die im November 2013 endet.

(5)

Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern hat beträchtliche Fortschritte bei der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes für Konsultationen der GD Gesundheit und Verbraucher erzielt. Würde die Zusammensetzung der Gruppe jetzt geändert, so würden dieses Verfahren und seine Kontinuität damit gestört.

(6)

Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern hat erfahrungsgemäß eine ausgewogene Zusammensetzung von Stakeholdern sowohl aus der Industrie als auch aus nichtstaatlichen Organisationen erreicht, die von den verschiedenen politischen Zuständigkeitsbereichen der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz betroffen sind, und breit gefächerte einschlägige Sachkenntnis und darüber hinaus eine möglichst große geografische Verteilung innerhalb der Union sowie die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern sichergestellt.

(7)

Daher sollte die derzeitige Zusammensetzung der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern bis zum Ende ihres Mandats im November 2013 beibehalten werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Beschluss 2007/602/EG wird wie folgt geändert:

(1)

Artikel 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„4.   Die Mitglieder bleiben nach ihrer Ernennung bis zum 2. November 2013 im Amt.“

(2)

Artikel 3 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

„5.   Mitglieder, die nicht mehr in der Lage sind, einen wirksamen Beitrag zur Arbeit der Gruppe zu leisten, die ihr Amt niederlegen oder gegen Absatz 3 dieses Artikels oder gegen Artikel 339 AEUV verstoßen, können von der Kommission ersetzt werden.“

(3)

Artikel 3 Absatz 7 erhält folgende Fassung:

„7.   Die Namen der ad personam ernannten Mitglieder sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt. Die Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Namen der Mitglieder erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.“

Artikel 2

Der Anhang dieses Beschlusses, in dem die Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern aufgeführt sind, wird als Anhang in den Beschluss 2007/602/EG aufgenommen.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am 2. November 2011 wirksam.

Brüssel, den 10. Oktober 2011

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 234 vom 6.9.2007, S. 13.

(2)  ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 33.

(3)  ABl. L 279 vom 24.10.2009, S. 6.


ANHANG

Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

 

BAX Willemien

 

BERTELETTI KEMP Florence

 

CEPONYTE Zita

 

CZIMBALMOS Ágnes

 

GALLANI Barbara

 

GOUVEIA Rodrigo

 

GRUNER Bernd

 

HERVE Maryse

 

KETTLITZ Beate

 

KOSINSKA Monika

 

KUTIN Breda

 

LOGSTRUP Susanne

 

RODRIGUEZ Nathalie

 

ROSS Melody

 

SHEPPARD Philip

 

TIDDENS-ENGWIRDA Lisette

 

VAN TICHELEN Sonja

 

VINCENTEN Joanne

 

VON ESSEN Garlich