31993D0172

93/172/EWG: Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 1993 zur Festlegung des in Artikel 6 der Richtlinie 88/599/EWG des Rates auf dem Gebiet des Straßenverkehrs vorgesehenen Einheitsformulars

Amtsblatt Nr. L 072 vom 25/03/1993 S. 0030 - 0032
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 6 S. 0051
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 6 S. 0051


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Februar 1993 zur Festlegung des in Artikel 6 der Richtlinie 88/599/EWG des Rates auf dem Gebiet des Strassenverkehrs vorgesehenen Einheitsformulars

(93/172/EWG)DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr (1), insbesondere auf Artikel 6,

im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 2 der genannten Richtlinie,

in der Erwägung,

daß es sich empfiehlt, das in Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 88/599/EWG vorgesehene Einheitsformular festzulegen, mit dem die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sich regelmässig bestimmte Informationen im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe übermitteln sollen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Das Muster des in Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 88/599/EWG vorgesehenen Einheitsformulars wird im Anhang festgelegt.

(2) Die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats benutzen dieses Einheitsformular ab 1. April 1993.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 22. Februar 1993

Für die Kommission

Abel MATUTES

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 325 vom 29. 11. 1988, S. 55.

ANHANG

Muster des Einheitsformulars für den Austausch von Informationen über Zuwiderhandlungen und deren Ahndung (Artikel 6 der Richtlinie 88/599/EWG)

1. ZUWIDERHANDLUNGEN GEBIETSFREMDER VERKEHRSUNTERNEHMER UND AHNDUNG STAAT: JAHR:

/* Tabellen: S. ABl. */

2. VOM HEIMATSTAAT DER ZUWIDERHANDELNDEN VERHÄNGTE MASSNAHMEN ZUR AHNDUNG VON IN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN BEGANGENEN ZUWIDERHANDLUNGEN STAAT: JAHR:

/* Tabellen: S. ABl. */

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