02020R2153 — DE — 21.12.2020 — 000.001


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►B

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/2153 DER KOMMISSION

vom ►C1  14. Oktober 2020 ◄

zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates in Bezug auf die Kategorien operativer personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen, deren operative personenbezogene Daten von der Europäischen Staatsanwaltschaft im Register der Verfahrensakten verarbeitet werden dürfen

(ABl. L 431 vom 21.12.2020, S. 1)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 433 vom 22.12.2020, S.  80 (2020/2153)




▼B

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/2153 DER KOMMISSION

vom ►C1  14. Oktober 2020 ◄

zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates in Bezug auf die Kategorien operativer personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen, deren operative personenbezogene Daten von der Europäischen Staatsanwaltschaft im Register der Verfahrensakten verarbeitet werden dürfen



Artikel 1

Der Text im Anhang der vorliegenden Verordnung wird der Verordnung (EU) 2017/1939 als Anhang angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.




ANHANG




„ANHANG

In Artikel 49 Absatz 3 genannte Kategorien betroffener Personen und Kategorien operativer personenbezogener Daten

A.    Kategorien betroffener Personen, deren operative personenbezogene Daten im Index verarbeitet werden dürfen:

a) 

Verdächtige oder Beschuldigte in einem Strafverfahren der EUStA;

b) 

im Anschluss an ein Strafverfahren der EUStA verurteilte Personen;

c) 

natürliche Personen, die Straftaten gemeldet haben oder Opfer von Straftaten sind, die in die Zuständigkeit der EUStA fallen;

d) 

Personen, die mit den unter den Buchstaben a und b genannten Personen in Kontakt oder in Verbindung stehen.

B.    Kategorien operativer personenbezogener Daten der in Abschnitt A Buchstaben a und b genannten Kategorien betroffener Personen, die im Index verarbeitet werden dürfen:

a) 

Name, Geburtsname, Vornamen und gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen;

b) 

Geburtsdatum und -ort;

c) 

Staatsangehörigkeit;

d) 

Geschlecht;

e) 

Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort der betreffenden Person;

f) 

Sozialversicherungsnummern, ID-Codes, Fahrerlaubnisse, Ausweispapiere, Passdaten, Zoll- und Steuer-Identifikationsnummern;

g) 

Beschreibung und Art der zur Last gelegten Straftaten, Tatzeitpunkt und strafrechtliche Würdigung der Taten;

h) 

Informationen über juristische Personen, die bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen betreffen, gegen die die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt;

i) 

Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation;

j) 

Angaben zu Konten bei Banken oder anderen Finanzinstitutionen;

k) 

Telefonnummern, SIM-Kartennummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen sowie Konto- und Benutzernamen, die auf Online-Plattformen verwendet werden;

l) 

Fahrzeugregisterdaten;

m) 

identifizierbare Vermögenswerte, die im Eigentum der Person stehen oder von ihr genutzt werden, wie Kryptoanlagen und Immobilien.

C.    Kategorien operativer personenbezogener Daten der in Abschnitt A Buchstabe c genannten Kategorien betroffener Personen‚ die im Index in einem Maß verarbeitet werden dürfen, das im Hinblick auf die Untersuchungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EUStA auf das Notwendige beschränkt und verhältnismäßig ist:

a) 

Name, Geburtsname, Vornamen und gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen;

b) 

Geburtsdatum und -ort;

c) 

Staatsangehörigkeit;

d) 

Geschlecht;

e) 

Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort der betreffenden Person;

f) 

ID-Codes, Ausweispapiere und Passdaten;

g) 

Beschreibung und Art der Straftaten, an denen die betreffende Person beteiligt ist oder die von ihr gemeldet wurden, Tatzeitpunkt und strafrechtliche Würdigung der Taten.

D.    Kategorien operativer personenbezogener Daten der in Abschnitt A Buchstabe d genannten Kategorien betroffener Personen‚ die im Index in einem Maß verarbeitet werden dürfen, das im Hinblick auf die Untersuchungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EUStA auf das Notwendige beschränkt und verhältnismäßig ist:

a) 

Name, Geburtsname, Vornamen und gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen;

b) 

Geburtsdatum und -ort;

c) 

Staatsangehörigkeit;

d) 

Geschlecht;

e) 

Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort der betreffenden Person;

f) 

ID-Codes, Ausweispapiere und Passdaten.“