31979D0391

79/391/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,NBS-Biotran II automated colony counter"

Amtsblatt Nr. L 093 vom 12/04/1979 S. 0051 - 0051
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0205


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "NBS-Biotran II automated colony counter" (79/391/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 26. September 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "NBS-Biotran II automated colony counter", das zum Zählen von Bakterien verwendet wird, bei denen infolge Berührung mit einem krebserregenden chemischen Stoff eine Mutation aufgetreten ist, wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 7. Februar 1979 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein automatisches Zählgerät handelt, das keine technischen Eigenschaften besitzt, aufgrund derer es sich für die reine wissenschaftliche Forschung besonders eignet. Es handelt sich um ein Gerät, wie es üblicherweise im Bereich der klinischen Medizin verwendet wird. Seine Verwendung im vorliegenden Fall kann diesem Gerät allein nicht den Charakter eines besonders für die reine wissenschaftliche Forschung geeigneten Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät "NBS-Biotran II automated colony counter" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 29. März 1979

Für die Kommission

Étienne DAVIGNON

Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.