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15.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 68/16 |
BESCHLUSS (EU) 2016/367 DES RATES
vom 4. März 2016
über den Abschluss des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 171 und 172 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Kommission hat das Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen (2) (im Folgenden „das Abkommen“) ausgehandelt; es wurde am 22. September 2010 unterzeichnet. |
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(2) |
Das Abkommen betrifft Bereiche, die in die Zuständigkeit sowohl der Union als auch der Mitgliedstaaten fallen. |
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(3) |
Gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens und dem Beschluss über seine Unterzeichnung (3) wird das Abkommen bis zum Abschluss der zu seinem Inkrafttreten erforderlichen Verfahren von der Union — für die in ihre Zuständigkeit fallenden Elemente — und vom Königreich Norwegen vorläufig angewandt. |
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(4) |
Das Abkommen, das auch von den Mitgliedstaaten zu ratifizieren ist, sollte im Namen der Union in Bezug auf die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen wird im Namen der Union genehmigt. (4)
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 4. März 2016.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
S.A.M. DIJKSMA
(1) ABl. C 131E vom 8.5.2013, S. 155.
(2) ABl. L 283 vom 29.10.2010, S. 12.
(3) ABl. L 283 vom 29.10.2010, S. 11.
(4) Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.