AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - E. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mit- gliedstaaten/Einzelne neue Mitgliedstaaten - 29. Gemeinsame Erklärung zur Anzahl der im Königreich Norwegen und der Republik Finnland für die Mutterkuhprämie in Betracht kommenden Tiere
Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0392
29. Gemeinsame Erklärung zur Anzahl der im Königreich Norwegen und der Republik Finnland für die Mutterkuhprämie in Betracht kommenden Tiere Sollte es infolge des Beitritts zu einem unverhältnismässigen Absinken der Produktionsmengen anderer Hauptausgangsstoffe kommen, so wird die Anzahl der Tiere, die für die Mutterkuhprämie in Norwegen und Finnland in Betracht kommen, überprüft.