AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - E. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mit- gliedstaaten/Einzelne neue Mitgliedstaaten - 30. Gemeinsame Erklärung der Republik Finnland und des Königreichs Schweden über die Fischereimöglichkeiten in der Ostsee
Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0392
30. Gemeinsame Erklärung der Republik Finnland und des Königreichs Schweden über die Fischereimöglichkeiten in der Ostsee Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß die Zuweisung von Fischbeständen in Gemeinschaftsgewässern der Ostsee auf der Grundlage der Neuzuweisung der der ehemaligen UdSSR und Polen im Referenzzeitraum übertragenen Fischereimöglichkeiten an die Vertragsparteien berechnet wurde. Infolgedessen kommen die Vertragsparteien überein, daß vor der Erweiterung durchgeführte Austausche von Fischereimöglichkeiten bei der künftigen Zuweisung von Fischereimöglichkeiten, die in Fischereiübereinkommen mit Rußland, den drei baltischen Staaten und Polen vorgesehen sind, nicht berücksichtigt werden.