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21.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/4 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 19. Februar 2018
zur Ernennung des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts
(2018/C 65/04)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Beschluss vom 4. Dezember 2012 (2) hat der Rat die Amtszeit von Herrn Paul A.C.E. VAN DER KOOIJ als Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts (im Folgenden „Amt“) verlängert. |
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(2) |
Die Amtszeit von Herrn Paul A.C.E. VAN DER KOOIJ ist am 18. Dezember 2017 abgelaufen. |
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(3) |
Am 14. Dezember 2017 hat die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats des Amtes Herrn Paul A.C.E. VAN DER KOOIJ als einzigen, in der Auswahlliste genannten Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Amtes vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Herr Paul A.C.E. VAN DER KOOIJ wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts ernannt.
(2) Die Amtszeit von Herrn Paul A.C.E. VAN DER KOOIJ beginnt mit dem Tag seines Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt wird zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes vereinbart.
Artikel 2
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, alle notwendigen Vorkehrungen für die Durchführung von Artikel 1 dieses Beschlusses zu treffen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. PORODZANOV
(1) ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2012 zur Verlängerung der Amtszeit des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (ABl. C 378 vom 8.12.2012, S. 2).