26.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 194/36


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 25. Juli 2011

über den Abschluss der Rechnungen Bulgariens und Rumäniens für Ausgaben, die im Rahmen des Sonderprogramms für die Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Sapard) 2008 finanziert worden sind

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5183)

(Nur der bulgarische und der rumänische Text sind verbindlich)

(2011/463/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungszeitraums (1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 der Kommission vom 7. Juni 2000 mit finanziellen Durchführungsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während eines Heranführungszeitraums (2), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die mit Bulgarien am 18. Dezember 2000 geschlossene mehrjährige Finanzierungsvereinbarung, insbesondere auf Teil A Artikel 11 in deren Anhang,

gestützt auf die mit Rumänien am 2. Februar 2001 geschlossene mehrjährige Finanzierungsvereinbarung, insbesondere auf Teil A Artikel 11 in deren Anhang,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 248/2007 der Kommission vom 8. März 2007 mit Maßnahmen zu den im Rahmen des Sapard-Programms geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und zum Übergang von der Förderung im Rahmen von Sapard zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums (3) in Verbindung mit den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen gemäß Anhang II Nummer 1 der genannten Verordnung, insbesondere auf Teil A Artikel 11 des Anhangs der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen,

nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit Bulgarien und Rumänien mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen (MFV) geschlossen, die den technischen, rechtlichen und administrativen Rahmen für die Umsetzung des Sonderprogramms für die Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Sapard) festlegen.

(2)

Gemäß Teil A Artikel 11 des Anhangs der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen erlässt die Kommission eine Rechnungsabschlussentscheidung. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 248/2007 gilt diese Bestimmung weiterhin für Bulgarien und Rumänien.

(3)

Die Fristen, die den Empfängerländern für die Vorlage der vorgeschriebenen Unterlagen bei der Kommission eingeräumt worden sind, sind abgelaufen.

(4)

Da im Falle Bulgariens die Jahresrechnungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung verspätet eingegangen waren und durch den Nationalen Anweisungsbefugten aufgrund gravierender Mängel des Kontrollsystems für Maßnahmen der öffentlichen Hand für ungültig erklärt wurden und darüber hinaus weitere Arbeitsergebnisse der bescheinigenden Stelle noch ausstanden und im Falle Rumäniens die Frist für die Vorlage der Jahresrechnungen überschritten war und die ergänzenden Angaben, die bei Rumänien angefordert worden waren, noch überprüft werden mussten, hat die Kommission mit dem Beschluss K(2009) 7496 vom 30. September 2009 beschlossen, die Rechnungen der Sapard-Stellen in den Hoheitsgebieten Bulgariens und Rumäniens für die im Haushaltsjahr 2008 getätigten Ausgaben nicht abzuschließen.

(5)

Die angeforderten Informationen Bulgariens und Rumäniens sind mittlerweile eingegangen, was der Kommission zusätzliche Gewissheit verschafft. Aufgrund der vorgenommenen zusätzlichen Überprüfungen ist die Kommission nunmehr in der Lage, einen Beschluss über die Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der von den jeweiligen Sapard-Stellen in Bulgarien und Rumänien vorgelegten Rechnungen zu treffen.

(6)

Dieser Beschluss wird auf der Grundlage von Buchführungsunterlagen erlassen. Er greift einem etwaigen späteren Beschluss der Kommission nicht vor, mit dem nicht in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 getätigte Ausgaben von der EU-Finanzierung ausgeschlossen werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Rechnungen der Sapard-Stellen in den Hoheitsgebieten Bulgariens und Rumäniens für die im Jahr 2008 aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Ausgaben werden hiermit abgeschlossen.

Artikel 2

Die bis zum 31. Dezember 2008 erklärten Ausgaben und von der EU erhaltenen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2008 sowie die Guthaben der Empfängerländer aus EU-Mitteln am 31. Dezember 2008, die mit diesem Beschluss abgeschlossen werden, sind im Anhang festgesetzt.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien und an Rumänien gerichtet.

Brüssel, den 25. Juli 2011

Für die Kommission

Dacian CIOLOŞ

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87.

(2)   ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 5.

(3)   ABl. L 69 vom 9.3.2007, S. 5.


ANHANG

Bis 31. Dezember 2008 erklärte Ausgaben und von der EU erhaltene Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2008 (alle Beträge in Euro)

Empfängerland

Erklärung D2

EU-Beteiligung

Haushaltsjahr 2008

Mit diesem Beschluss abgeschlossene EU-Beteiligung

Mit diesem Beschluss abgetrennte EU-Beteiligung

b + c insgesamt

Anpassungen

Von der EU erhaltene Finanzmittel (D1) (1)

Wiedereinzuziehender bzw. zu zahlender Differenzbetrag

Haushaltsjahr 2008 (4)

 

a

b

c

d

e

f

g = d – e – f

Bulgarien

37 922 598,86

37 922 598,86

0,00

37 922 598,86

–41 835,28  (2)

37 964 434,08

0,06

Rumänien

187 238 127,96

187 238 127,96

0,00

187 238 127,96

1 052 775,38  (3)

186 185 352,56

0,02


EU-Mittel — Guthaben der Empfängerländer am 31. Dezember 2008 (alle Beträge in Euro)

Empfängerland

EURO-KONTO Mit diesem Beschluss abgeschlossener Saldo

EURO-KONTO Mit diesem Beschluss abgetrennter Saldo

DEBTORS Mit diesem Beschluss abgeschlossen (5)

DEBTORS Mit diesem Beschluss abgetrennt

 

h

 

i

 

Bulgarien

6 444,77

0,00

13 010 656,38

0,00

Rumänien

1 435 029,16

0,00

4 532 369,26

0,00


(1)  Von der Kommission in den Jahren 2008 und 2009 vorgenommene Erstattungen für 2008 erklärte Ausgaben.

(2)  Auf Initiative des bulgarischen NAO von der Erklärung D2 für 2008 und der Erklärung D1 38 für 2009 abgezogene Ausgaben; sie betreffen ein von OLAF verfolgtes Projekt, bei dem im April 2009 eine Unregelmäßigkeit festgestellt wurde.

(3)  Der Betrag von 1 052 775,38 EUR ist das rechnerische Ergebnis von 1 049 233,75 EUR an Anpassungen, die die Kommission auf der Grundlage der von den rumänischen Behörden erklärten nicht förderfähigen Ausgaben (D1 37) nach deren Überprüfung im Rahmen der Durchführung des Aktionsplans abgezogen haben, und von 3 541,63 EUR an Berichtigungen, die die rumänischen Behörden im Jahr 2008 mit D1-Erklärungen vorgenommen haben (D1 34 und D1 35).

(4)  Diese Differenzen sind rundungsbedingt.

(5)  In diesem Betrag sind die aufgelaufenen Zinsen auf Außenstände nicht mitenthalten.