8.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 144/43


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 3. Juni 2005

über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Kontroll- und Überwachungsprogrammen der Mitgliedstaaten im Jahr 2005

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1630)

(2005/424/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 2004/465/EG des Rates vom 29. April 2004 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Fischereiüberwachungsprogrammen der Mitgliedstaaten (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Mitgliedstaaten haben der Kommission ihre Fischereiüberwachungsprogramme für 2005 zusammen mit den Anträgen auf eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben für die in diesen Programmen vorgesehenen Vorhaben übermittelt.

(2)

Für Zuschüsse der Gemeinschaft kommen Anträge für Maßnahmen gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2004/465/EG infrage.

(3)

Es empfiehlt sich, die Höchstbeträge und den Beteiligungssatz der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft festzusetzen und die Bedingungen festzulegen, unter denen diese Beteiligung gewährt werden kann.

(4)

Um für die finanzielle Beteiligung infrage zu kommen, müssen die elektronischen Ortungsgeräte den Anforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2244/2003 der Kommission vom 18. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen für satellitengestützte Schiffsüberwachungssysteme (2) entsprechen.

(5)

Um für eine finanzielle Beteiligung infrage zu kommen, sollten die Pilotprojekte den Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1461/2003 der Kommission vom 18. August 2003 mit Durchführungsbestimmungen für Pilotvorhaben zur elektronischen Übertragung von Fangdaten und zur Fernerkundung (3) entsprechen.

(6)

Gemäß Artikel 8 der Entscheidung 2004/465/EG gehen die Mitgliedstaaten binnen 12 Monaten ab Ende des Jahres der Bekanntgabe dieser Entscheidung die rechtliche und haushaltsmäßige Verpflichtung für die Ausgaben ein. Außerdem müssen sie die Bestimmungen der Entscheidung 2004/465/EG in Bezug auf den Beginn der Vorhaben und die Einreichung der Anträge auf Kostenerstattung einhalten.

(7)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand der Entscheidung

Diese Entscheidung sieht eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2004/465/EG für 2005 vor. Sie setzt die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft für jeden Mitgliedstaat, den Beitragssatz der Gemeinschaftsbeteiligung und die Bedingungen, unter denen sie gewährt wird, fest.

Artikel 2

Neue Technologien und IT-Netze

Zu den Ausgaben für Anschaffung, Einrichtung und technische Betreuung von EDV-Anlagen zum reibungslosen und sicheren Datenaustausch im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten wird eine finanzielle Beteiligung von höchstens 50 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang I festgesetzten Obergrenzen gewährt.

Artikel 3

Elektronische Ortungsgeräte

(1)   Zu den Ausgaben für Anschaffung und Einbau an Bord von elektronischen Ortungsgeräten zur Fernüberwachung der Fischereifahrzeuge mittels eines Schiffsüberwachungssystems (VMS) durch eine Fischereiüberwachungszentrale wird eine finanzielle Beteiligung von höchstens 4 500 EUR pro Schiff bis zu den in Anhang II festgesetzten Obergrenzen gewährt.

(2)   Innerhalb des in Absatz 1 genannten Höchstsatzes von 4 500 EUR beträgt die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft 100 % für die ersten 1 500 EUR.

(3)   Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den zuschussfähigen Ausgaben zwischen 1 500 und 4 500 EUR je Schiff ist auf 50 % begrenzt.

(4)   Um für die Gemeinschaftsbeteiligung infrage zu kommen, müssen die elektronischen Ortungsgeräte den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2244/2003 entsprechen.

Artikel 4

Pilotprojekte zum Einsatz neuer Technologien

(1)   Zu den Ausgaben für Pilotprojekte zum Einsatz neuer Technologien für die effizientere Überwachung von Fischereitätigkeiten wird eine finanzielle Beteiligung von höchstens 50 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang III festgesetzten Obergrenzen gewährt.

(2)   Um für eine finanzielle Beteiligung infrage zu kommen, müssen die Pilotprojekte den Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1461/2003 entsprechen.

Artikel 5

Schulung

Zu den Ausgaben für Schulungs- und Austauschprogramme für die mit Aufgaben der Fischereiüberwachung beauftragten Beamten wird eine finanzielle Beteiligung von höchstens 50 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang IV festgesetzten Obergrenzen gewährt.

Artikel 6

Seminare und Multimedia-Instrumente

Zu den Ausgaben für Initiativen wie Seminare und Multimedia-Instrumente zur Sensibilisierung von Fischern und anderen Beteiligten wie Inspektoren, Staatsanwälten und Richtern sowie der breiten Öffentlichkeit für die Notwendigkeit der Bekämpfung unverantwortlicher und rechtswidriger Fischereitätigkeiten und die Durchsetzung der GFP-Vorschriften wird eine finanzielle Beteiligung von höchstens 75 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang V festgesetzten Obergrenzen gewährt.

Artikel 7

Patrouillenfahrzeuge

Zu den Ausgaben für die Anschaffung und Modernisierung von Schiffen und Luftfahrzeugen für die Überwachungs- und Inspektionstätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wird bis zu den in Anhang VI festgesetzten Obergrenzen höchstens folgende finanzielle Beteiligung gewährt:

—

bei Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, 50 % der zuschussfähigen Ausgaben;

—

bei den anderen Mitgliedstaaten 25 % der zuschussfähigen Ausgaben.

Artikel 8

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 3. Juni 2005

Für die Kommission

Joe BORG

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 114. Berichtigung im ABl. L 195 vom 2.6.2004, S. 36.

(2)   ABl. L 333 vom 20.12.2003, S. 17.

(3)   ABl. L 208 vom 19.8.2003, S. 14.


ANHANG I

EDV-TECHNOLOGIE UND IT-NETZE

(in EUR)

Mitgliedstaat

Geplante Ausgaben im Rahmen des nationalen Überwachungsprogramms

Beteiligung der Gemeinschaft

Belgien

0

0

Tschechische Republik

0

0

Dänemark

525 000

262 500

Deutschland

50 000

25 000

Estland

0

0

Griechenland

310 000

155 000

Spanien

719 828

359 914

Frankreich

150 000

75 000

Irland

0

0

Italien

1 783 200

891 600

Zypern

0

0

Lettland

0

0

Litauen

0

0

Luxemburg

0

0

Ungarn

0

0

Malta

577 446

288 723

Niederlande

417 325

208 663

Österreich

0

0

Polen

60 000

30 000

Portugal

2 568 260

1 284 130

Slowenien

0

0

Slowakei

0

0

Finnland

600 000

300 000

Schweden

111 200

55 600

Vereinigtes Königreich

767 453

383 727

Insgesamt

8 639 712

4 319 857


ANHANG II

ELEKTRONISCHE ORTUNGSGERÄTE

(in EUR)

Mitgliedstaat

Geplante Ausgaben im Rahmen des nationalen Überwachungsprogramms

Gemeinschaftsbeteiligung

Belgien

0

0

Tschechische Republik

0

0

Dänemark

0

0

Deutschland

0

0

Estland

0

0

Griechenland

0

0

Spanien

0

0

Frankreich

0

0

Irland

0

0

Italien

0

0

Zypern

0

0

Lettland

0

0

Litauen

0

0

Luxemburg

0

0

Ungarn

0

0

Malta

0

0

Niederlande

0

0

Österreich

0

0

Polen

0

0

Portugal

0

0

Slowenien

0

0

Slowakei

0

0

Finnland

0

0

Schweden

0

0

Vereinigtes Königreich

849 955

611 793

Insgesamt

849 955

611 793


ANHANG III

PILOTPROJEKTE ZUM EINSATZ NEUER TECHNOLOGIEN

(in EUR)

Mitgliedstaat

Geplante Ausgaben im Rahmen des nationalen Überwachungsprogramms

Gemeinschaftsbeteiligung

Belgien

0

0

Tschechische Republik

0

0

Dänemark

750 000

375 000

Deutschland

0

0

Estland

0

0

Griechenland

370 000

185 000

Spanien

0

0

Frankreich

0

0

Irland

0

0

Italien

265 000

132 500

Zypern

0

0

Lettland

0

0

Litauen

0

0

Luxemburg

0

0

Ungarn

0

0

Malta

0

0

Niederlande

0

0

Österreich

0

0

Polen

0

0

Portugal

0

0

Slowenien

0

0

Slowakei

0

0

Finnland

0

0

Schweden

166 070

83 035

Vereinigtes Königreich

458 628

229 314

Insgesamt

2 009 698

1 004 849


ANHANG IV

SCHULUNG

(in EUR)

Mitgliedstaat

Geplante Ausgaben im Rahmen des nationalen Überwachungsprogramms

Gemeinschaftsbeteiligung

Belgien

15 000

7 500

Tschechische Republik

0

0

Dänemark

150 000

75 000

Deutschland

52 100

26 050

Estland

0

0

Griechenland

40 000

20 000

Spanien

230 236

115 118

Frankreich

34 050

17 025

Irland

0

0

Italien

1 191 075

595 538

Zypern

0

0

Lettland

0

0

Litauen

12 000

6 000

Luxemburg

0

0

Ungarn

0

0

Malta

0

0

Niederlande

178 620

89 310

Österreich

0

0

Polen

0

0

Portugal

95 588

47 794

Slowenien

0

0

Slowakei

0

0

Finnland

30 000

15 000

Schweden

40 000

20 000

Vereinigtes Königreich

191 564

95 782

Insgesamt

2 260 233

1 130 117


ANHANG V

SEMINARE UND MULTIMEDIA-INSTRUMENTE

(in EUR)

Mitgliedstaat

Geplante Ausgaben im Rahmen des nationalen Überwachungsprogramms

Gemeinschaftsbeteiligung

Belgien

0

0

Tschechische Republik

0

0

Dänemark

40 000

30 000

Deutschland

0

0

Estland

0

0

Griechenland

75 000

56 250

Spanien

6 000

4 500

Frankreich

0

0

Irland

0

0

Italien

0

0

Zypern

0

0

Lettland

0

0

Litauen

8 000

6 000

Luxemburg

0

0

Ungarn

0

0

Malta

0

0

Niederlande

0

0

Österreich

0

0

Polen

0

0

Portugal

75 000

56 250

Slowenien

0

0

Slowakei

0

0

Finnland

0

0

Schweden

0

0

Vereinigtes Königreich

0

0

Insgesamt

204 000

153 000


ANHANG VI

PATROUILLENFAHRZEUGE

(in EUR)

Mitgliedstaat

Geplante Ausgaben im Rahmen des nationalen Überwachungsprogramms

Gemeinschaftsbeteiligung

Belgien

11 550 000

2 887 500

Tschechische Republik

0

0

Dänemark

0

0

Deutschland

51 331 250

12 832 813

Estland

0

0

Griechenland

0

0

Spanien

4 350 804

1 087 701

Frankreich

286 000

71 500

Irland

0

0

Italien

0

0

Zypern

0

0

Lettland

0

0

Litauen

210 000

105 000

Luxemburg

0

0

Ungarn

0

0

Malta

0

0

Niederlande

0

0

Österreich

0

0

Polen

3 600 000

1 800 000

Portugal

720 000

180 000

Slowenien

0

0

Slowakei

0

0

Finnland

0

0

Schweden

0

0

Vereinigtes Königreich

30 384 810

7 596 203

Insgesamt

102 432 864

26 560 717