02010D0452 — DE — 15.12.2024 — 014.001
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BESCHLUSS 2010/452/GASP DES RATES vom 12. August 2010 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 213 vom 13.8.2010, S. 43) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
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Datum |
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L 236 |
7 |
13.9.2011 |
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L 249 |
13 |
14.9.2012 |
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L 240 |
21 |
7.9.2013 |
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L 360 |
56 |
17.12.2014 |
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L 294 |
69 |
11.11.2015 |
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L 337 |
15 |
13.12.2016 |
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L 324 |
51 |
8.12.2017 |
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L 308 |
41 |
4.12.2018 |
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L 411 |
1 |
7.12.2020 |
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L 270 |
93 |
18.10.2022 |
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L 307 |
133 |
28.11.2022 |
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L 325 |
110 |
20.12.2022 |
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L 91 |
9 |
29.3.2023 |
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L 2988 |
1 |
3.12.2024 |
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BESCHLUSS 2010/452/GASP DES RATES
vom 12. August 2010
über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Artikel 1
Die Mission
Artikel 2
Auftrag der Mission
Die speziellen Ziele der Mission sind:
zur langfristigen Stabilität in ganz Georgien und in der benachbarten Region beizutragen,
kurzfristig unter uneingeschränkter Einhaltung der Sechs-Punkte-Vereinbarung und den dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen die Lage so zu stabilisieren, dass die Gefahr einer Wiederaufnahme der Feindseligkeiten verringert wird.
Artikel 3
Aufgaben der Mission
Zur Erfüllung des Auftrags nimmt die EUMM Georgia folgende Aufgaben wahr:
Stabilisierung:
Lagebeobachtung und -analyse in Bezug auf den Stabilisierungsprozess sowie Berichterstattung darüber mit Schwerpunkt auf der uneingeschränkten Erfüllung der Sechs-Punkte-Vereinbarung, einschließlich des Truppenrückzugs, und der Bewegungs- und Handlungsfreiheit von Störern, sowie auf Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts.
Normalisierung:
Lagebeobachtung und -analyse in Bezug auf den Normalisierungsprozess in der Zivilgesellschaft sowie Berichterstattung darüber mit besonderem Schwerpunkt auf der Rechtsstaatlichkeit, wirksamen Strafverfolgungsstrukturen und einer hinreichend gewährleisteten öffentlichen Ordnung. Die Mission wird auch die Sicherheit von Transportverbindungen, Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen des Energiesektors sowie die politischen und sicherheitspolitischen Aspekte der Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen beobachten.
Vertrauensbildung:
Beitrag zum Abbau von Spannungen durch Kontaktpflege, Förderung der Kontakte zwischen den Parteien sowie andere vertrauensbildende Maßnahmen.
Beitrag zur Verwirklichung einer europäischen Politik und zu einem künftigen Engagement der Union.
▼M13 —————
Artikel 4
Struktur der Mission
Die EUMM Georgia erhält folgende Struktur:
Hauptquartier (HQ). Das HQ umfasst das Büro des Missionsleiters und das HQ-Personal; es übernimmt alle erforderlichen Aufgaben im Rahmen der Anordnungs- und Kontrollbefugnis und der Unterstützung der Mission. Das HQ hat seinen Standort in Tbilissi.
Außenstellen. Geographisch verteilte Außenstellen führen die Beobachtungsaufgaben durch und nehmen erforderliche Aufgaben der Missionsunterstützung wahr.
Unterstützungskomponente. Die Unterstützungskomponente hat ihren Standort im Generalsekretariat des Rates in Brüssel.
Artikel 5
Ziviler Operationskommandeur
Artikel 6
Missionsleiter
▼M3 —————
Artikel 7
Personal
Artikel 8
Rechtsstellung der Mission und ihres Personals
Artikel 9
Anordnungskette
Artikel 10
Politische Kontrolle und strategische Leitung
Artikel 11
Beteiligung von Drittstaaten
Artikel 12
Sicherheit
Artikel 13
Kapazität zur permanenten Lageüberwachung
Die Kapazität zur permanenten Lageüberwachung wird für die EUMM Georgia aktiviert.
Artikel 13a
Rechtsvereinbarungen
Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieses Beschlusses besitzt die EUMM Georgia die Fähigkeit zur Erbringung von Leistungen und Lieferungen, zum Abschluss von Verträgen und Verwaltungsvereinbarungen, zur Einstellung von Personal, zur Führung von Bankkonten, zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögenswerten, zur Regulierung ihrer Schulden sowie zur Teilnahme an Gerichtsverfahren.
Artikel 14
Finanzregelung
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2011 und dem 14. September 2012 beläuft sich auf 23 900 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2012 und dem 14. September 2013 beläuft sich auf 20 900 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. September 2013 und dem 14. Dezember 2014 beläuft sich auf 26 650 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. Dezember 2014 und dem 14. Dezember 2015 beläuft sich auf 18 300 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. Dezember 2015 und dem 14. Dezember 2016 beläuft sich auf 17 640 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. Dezember 2016 und dem 14. Dezember 2017 beläuft sich auf 18 000 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUMM Georgia für den Zeitraum vom 15. Dezember 2017 bis zum 14. Dezember 2018 beläuft sich auf 19 970 000,00 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Mission zwischen dem 15. Dezember 2018 und dem 14. Dezember 2020 beläuft sich auf 38 200 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. Dezember 2020 und dem 14. Dezember 2022 beläuft sich auf 44 823 402,79 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. Dezember 2022 und dem 14. Dezember 2024 beläuft sich auf 47 141 684,02 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission zwischen dem 15. Dezember 2024 und dem 14. Dezember 2026 beläuft sich auf 50 648 747,00 EUR.
Artikel 14a
Projektzelle
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist die EUMM Georgia befugt, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, um Projekte, die die sonstigen Maßnahmen der EUMM Georgia in kohärenter Weise ergänzen durchzuführen, wenn diese Projekte
im Finanzbogen zu dem vorliegenden Beschluss vorgesehen sind; oder
im Verlauf des Mandats auf Antrag des Missionsleiters in diesen Finanzbogen aufgenommen werden.
Die EUMM Georgia schließt eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMM Georgia bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden. Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMM Georgia bei der Verwendung der Finanzmittel von diesen Staaten.
Artikel 15
Koordinierung
Artikel 16
Weitergabe von Verschlusssachen
Artikel 17
Überprüfung der Mission
Das PSK wird alle sechs Monate anhand eines Berichts des Missionsleiters und des EAD mit einer Überprüfung der Mission befasst.
Artikel 18
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Seine Geltungsdauer endet am 14. Dezember 2026.
( 1 ) Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1).
( 2 ) Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).