31993D0417

93/417/EWG: BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 91/544/EWG über die Verbindungsgruppe für ältere Menschen

Amtsblatt Nr. L 187 vom 29/07/1993 S. 0060 - 0060
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 6 S. 0099
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 6 S. 0099


BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 91/544/EWG über die Verbindungsgruppe für ältere Menschen

(93/417/EWG)DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

in der Erwägung, daß es angesichts der Entwicklungen auf Gemeinschaftsebene notwendig ist, die Mitgliederzahl der Gruppe zu erhöhen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Entscheidung 91/544/EWG der Kommission (1) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 3 Absatz 2 wird die Zahl "20" durch die Zahl "25" ersetzt.

2. In Artikel 4 Absatz 3 wird die Liste der in der Gruppe vertretenen Organisationen durch "- EPSO - European Platform of Seniors Organisations (Europäische Plattform der Seniorenorganisationen): 5 Sitze" erweitert. Im Anhang wird EPSO der Liste der Organisationen, die eingeladen sind, Mitglieder der Verbindungsgruppe vorzuschlagen, hinzugefügt.

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am 21. Juni 1993 in Kraft.

Brüssel, den 21. Juni 1993

Für die Kommission

Padraig FLYNN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 296 vom 26. 10. 1991, S. 42.