79/210/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Februar 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,REVCO freezer, type ULT 1785" mit Temperaturschreiber, Druckminderventil für flüssigen Stickstoff und verschiedenem Zubehör
Amtsblatt Nr. L 044 vom 21/02/1979 S. 0025 - 0025
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0064
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. Februar 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "REVCO freezer, type ULT 1785" mit Temperaturschreiber, Druckminderventil für fluessigen Stickstoff und verschiedenem Zubehör (79/210/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die belgische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 19. August 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "REVCO freezer, type ULT 1785" mit Temperaturschreiber, Druckminderventil für fluessigen Stickstoff und verschiedenem Zubehör wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 13. Dezember 1978 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um ein Gefriergerät für ultratiefe Temperaturen handelt, das namentlich für die Lagerung einer Sammlung mutierender Hefestämme verwendet wird. Es handelt sich um ein Gerät, das neben der Verwendung zu Forschungszwecken auch für das Gefrieren und Lagern der verschiedensten Erzeugnisse verwendet werden kann. Es handelt sich also um ein Gerät mit vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten, das selbst keine objektiven Eigenschaften besitzt, aufgrund deren es für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet ist. Es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "REVCO freezer, type ULT 1785" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 2. Februar 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.