22.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 245/21


BESCHLUSS EUPOL RD CONGO/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 16. September 2011

zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission EUPOL RD Congo

(2011/623/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/576/GASP des Rates vom 23. September 2010 über die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politischen und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) gemäß Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPOL RD Congo zu fassen. Diese Ermächtigung schließt insbesondere die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein (Hoher Vertreter).

(2)

Auf Vorschlag der Hohen Vertreterin hat das PSK nach Maßgabe des Beschlusses EUPOL RD Congo/1/2010 (2) am 8. Oktober 2010 Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 zum Leiter der Polizeimission EUPOL RD Congo ernannt.

(3)

Der Rat hat am 12. September 2011 den Beschluss 2011/537/GASP (3) zur Verlängerung der Dauer der EUPOL RD Congo bis zum 30. September 2012 erlassen.

(4)

Die Hohe Vertreterin hat am 31. August 2011 vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR als Leiter der Polizeimission EUPOL RD Congo bis zum 30. September 2012 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR als Leiter der Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihrer Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) wird hiermit bis zum 30. September 2012 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. September 2011.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)   ABl. L 254 vom 29.9.2010, S. 33.

(2)   ABl. L 266 vom 9.10.2010, S. 60.

(3)   ABl. L 236 vom 13.9.2011, S. 8.