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29.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 314/35 |
BESCHLUSS 2011/764/GASP DES RATES
vom 28. November 2011
zur Aufhebung des Beschlusses 2011/210/GASP über eine Militäroperation der Europäischen Union zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen („EUFOR Libya“)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 1. April 2011 den Beschluss 2011/210/GASP (1) erlassen. |
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(2) |
Der Befehlshaber der Operation der Europäischen Union hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2011 mitgeteilt, dass die Schließung des operativen Hauptquartiers am 10. November 2011 erfolgen wird. Der Beschluss 2011/210/GASP sollte deshalb nach Artikel 13 Absatz 3 mit Wirkung vom 10. November 2011 aufgehoben werden. |
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(3) |
Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation sind in dem Beschluss 2008/975/GASP des Rates vom 18. Dezember 2008 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) (2) festgelegt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2011/210/GASP wird mit Wirkung vom 10. November 2011 aufgehoben. Die Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der Operation, die in dem Beschluss 2008/975/GASP festgelegt sind, werden hiervon nicht berührt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. November 2011.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. SZUMILAS