2004/254/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2033 — Metso/Svedala) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 157) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 088 vom 25/03/2004 S. 0001 - 0031
Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2033 - Metso/Svedala) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 157) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/254/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2) geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 20. September 2000, in dieser Sache ein Verfahren einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den von der Kommission vorgebrachten Beschwerdepunkten zu äußern, gestützt auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 7. August 2000 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Metso Corporation ("Metso") erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der genannten Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Svedala Industri AB ("Svedala"). (2) Nach Prüfung der Anmeldung stellte die Kommission fest, dass das angemeldete Vorhaben unter die Fusionskontrollverordnung fällt und erhebliche Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestehen, da es eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben und im räumlichen Geltungsbereich des EWR-Abkommens erheblich behindert würde. Die Kommission beschloss daher am 20. September 2000, das Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 EWR-Abkommen einzuleiten. (3) Am 22. November 2000 übermittelte die Kommission Metso ihre Einwände gemäß Artikel 18 der Verordnung und Protokoll 21 des EWR-Abkommens ("Mitteilung der Beschwerdepunkte"). Die Stellungnahme Metsos ging bei der Kommission am 11. Dezember 2000 ein. I. DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN UND DAS VORHABEN (4) Das finnische Unternehmen Metso ging 1999 aus der Fusion(4) der Valmet Corporation und der Rauma Corporation hervor und ist vor allem in drei Geschäftsbereichen tätig: i) Maschinenbau (Stein- und Erzaufbereitungsmaschinen, Getriebe, Komponenten und Fahrzeugbau), ii) Automatisierungs- und Steuerungstechnik und iii) Faser- und Papiertechnik (Prozesse, Maschinen und Anlagen für die Zellstoff- und Papierindustrie). Im Jahre 1999 erwirtschaftete Metso einen Umsatz von 3387 Mio. EUR. Die Aktivitäten auf dem Gebiet der Steinbrech- und Aufbereitungsanlagen werden von der Metso-Tochter Nordberg ausgeführt und machen ungefähr 15 % des Umsatzes von Metso aus. (5) Der an der Stockholmer Börse notierte Bau- und Mineralverarbeitungsmaschinenhersteller Svedala bietet u. a. Ausrüstungsgüter für den Erzabbau und die Erzverarbeitung einschließlich Bohrmaschinen, Steinbruchmaschinen, Beförderungssysteme, Asphaltdecken- und Verdichtungsausrüstung an. 1999 erzielte Svedala einen Umsatz von ungefähr 1600 Mio. EUR, davon 38 % im Unternehmensbereich Rock Handling (Brech- und Siebanlagen). (6) Das geplante Vorhaben besteht in der Übernahme der alleinigen Kontrolle von Svedala durch Metso in Form eines öffentlichen Übernahmeangebots, das am 21. Juni 2000 angekündigt wurde. II. DER ZUSAMMENSCHLUSS (7) Metso plant laut Angebot, alle Anteile von Svedala zu kaufen, und die Realisierung dieses Angebots bedingt den Erwerb von mehr als 90 % des Aktienkapitals von Svedala durch Metso. Es kann daher geschlossen werden, dass Metso damit die alleinige Kontrolle über Svedala erwirbt und dass die geplante Fusion ein Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) Fusionskontrollverordnung ist. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (8) Im Geschäftsjahr 1999 belief sich der weltweite Gesamtumsatz von Metso auf ungefähr 3387 Mio. EUR und von Svedala auf ungefähr 1588 Mio. EUR. Damit haben die beiden Unternehmen zusammen einen weltweiten Umsatz von mehr als 2500 Mrd. EUR erzielt. (9) 1999 erwirtschafteten Metso und Svedala einen gemeinsamen Umsatz von jeweils mehr als 100 Mio. EUR in [...](5). Außerdem lag der Gesamtumsatz der Parteien in diesen Mitgliedstaaten jeweils über 25 Mio. EUR. (10) Auch der gemeinschaftsweite Gesamtumsatz jeder der Parteien beträgt mehr als 100 Mio. EUR, und die betreffenden Unternehmen erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das Vorhaben hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung und stellt darüber hinaus einen Kooperationsfall im Sinne des EWR-Abkommens dar. IV. EINFÜHRUNG IN DEN SEKTOR STEINBRECHANLAGEN (11) Wettbewerbsrechtlich relevant ist dieser Zusammenschluss für den Steinbrechanlagenmarkt, wo sowohl Svedala als auch Metso (mit der Marke Nordberg) als Anbieter vertreten sind. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wird bei Maschinen zur Stein- und Erzverarbeitung weltweit führend sein. A. Anwendungen und Techniken (12) Steinbrecher dienen in erster Linie zur Zerkleinerung von Gesteinen, um die für die jeweilige Verwendung gewünschte Größe herzustellen, und werden somit zur Produktion von Zuschlagstoffen (Schotter, Kies und Sand) und Zement sowie in der Bergbauindustrie (da die Metalle bzw. Grundstoffe aus feingemahlenem Gestein gewonnen werden) eingesetzt. Die Herstellung von Zuschlagstoffen erfolgt gewöhnlich in Steinbrüchen oder durch Bauunternehmen, die ihre eigenen Zuschlagstoffe durch Zerkleinern von Gestein oder Abbruchmaterial gewinnen. (13) Eine Steinbrechanlage führt in der Regel mehrere Arbeitsschritte aus, bei denen unter Einsatz verschiedener Technologien jeweils eine größere Feinheit erreicht wird. Die erste Stufe, in der durch Sprengen oder auf andere Weise gewonnene große Gesteinsbrocken zerkleinert werden, wird als Primärbrechen bezeichnet. Aus dieser Verarbeitungsstufe gelangt das Material dann in der Regel in die sekundäre und nachfolgende weitere Zerkleinerungsstufen. Nach der Zerkleinerung auf eine ausreichende Feinheit kann durch Mahlen feinkörniges Material gewonnen werden. (14) Im Wesentlichen lassen sich vier Arten von Brechern unterscheiden: Backenbrecher (in denen das Gestein zwischen zwei mechanischen Backen zerkleinert wird), Prallbrecher (in denen die Gesteinsstücke gegeneinander und/oder gegen die harten Oberflächen des Geräts geschleudert werden), Kegelbrecher (in denen das Gestein zwischen einem beweglichen und einem feststehenden Kegel zerkleinert wird) und Primärkreiselbrecher (denen die gleiche Technologie zugrunde liegt wie den Kegelbrechern, allerdings mit einer anderen Geometrie). Bei den Prallbrechern wird allgemein noch zwischen Horizontal-Prallbrechern (HSI-Brecher) und Vertikal-Prallbrechern (VSI-Brecher) unterschieden. Jede Art von Brecher entspricht einer bestimmten Technologie. (15) Mitunter ist eine noch weitergehende Zerkleinerung notwendig (vor allem im Bergbau, wo Erz in Pulverform aufbereitet werden muss), was normalerweise in einer abschließenden Mahlung erreicht wird. Die dafür verwendete Technik besteht in erster Linie aus Feinmühlen und Walzenpressen, wobei die Parteien nur auf dem Gebiet der Feinmühlen operieren. Es gibt eine Vielzahl von Mahlungstechnologien, bei denen insbesondere zu unterscheiden ist zwischen Horizontal-Trommelmühlen (die weiter in autogene Mühlen, halbautogene Mühlen, Stab- und Kugelmühlen unterteilt werden können), sonstigen Horizontalmühlen und Vertikalmühlen. (16) Außer Brechern und Mühlen enthält eine Brechanlage noch eine Reihe kleinerer Ausrüstungsteile, mit deren Hilfe die Gesteinsstücke durch die verschiedenen Zerkleinerungsstufen bewegt werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Siebe (mit denen die Größe des in den verschiedenen Brechern verarbeiteten Materials gesteuert wird), Förderer und Aufgeber (die zur Beförderung der Gesteinsstücke von einer Vorratshalde zu einem Förderer oder von einem Förderer zu einem Brecher dienen). (17) Brechanlagen (einschließlich Siebe, Aufgeber und Förderer) können stationär oder mobil sein. Mobile Brechanlagen kommen normalerweise nur in der Zuschlagstoffherstellung und in der Bauindustrie zum Einsatz. Technisch unterscheiden sich mobile Brecher von stationären Brechern dadurch, dass sie auf einem Rad- oder Raupenfahrgestell aufgebaut sind. B. Produktlebensdauer, geringe Risikofreudigkeit und Kundendienst (18) Steinbrechanlagen haben oft eine sehr lange Nutzlebensdauer (in der Regel um die 25 Jahre). Obwohl aufgrund schwieriger Arbeitsbedingungen oftmals eine hohe Verschleißquote zu verzeichnen ist und Verschleißteile (und bestimmte Ersatzteile) häufig ausgewechselt werden müssen, sind Steinbrecher gewöhnlich so robust, dass sie über sehr lange Zeiträume genutzt werden können. (19) Dies bedeutet, dass der Preis beim Kauf eines neuen Produkts oft nicht der ausschlaggebende Faktor ist. In Anbetracht der Produktlebensdauer haben die Betriebskosten bei der einer Kaufentscheidung zugrunde liegenden Betrachtung aller ökonomischen Faktoren gewöhnlich das größere Gewicht als die Amortisation des Anschaffungspreises, d. h. für die Abnehmer stehen vor allem die Leistung oder die betriebsbezogenen Faktoren wie Zuverlässigkeit, Wartungskosten, sichere Ersatzteilversorgung usw. im Vordergrund. Diese Feststellung fand ihre Bestätigung, indem eine große Mehrheit der Abnehmer, die auf die Anfrage der Kommission antworteten, angaben, dass für sie betriebsbezogene Faktoren und allen voran die Betriebskosten, Qualität, Zuverlässigkeit oder Kapazität beim Kauf eines Steinbrechers eine größere Rolle spielen würden als der Preis. (20) Außerdem werden Steinbrechmaschinen oft als entscheidende Anlagen für Kunden aus der Baustoffindustrie und dem Bergbau angesehen. Insbesondere hat die Nachprüfung seitens der Kommission ergeben, dass beim Ausfall von Brechern möglicherweise der gesamte Betrieb der betroffenen Anlage eingestellt werden muss (unter Umständen für mehrere Wochen), was die Effektivität und Wettbewerbsfähigkeit von Zuschlagstoffproduzenten oder Bergbauunternehmen erheblich beeinträchtigen kann. Dies liegt daran, dass die Kunden in vielen Fällen nur über einen Brecher für jede Verarbeitungsstufe (d. h. Primärzerkleinerung, Sekundärzerkleinerung usw.) verfügen. (21) Anscheinend führt die Langlebigkeit und Bedeutung der Steinbrechmaschinen in Verbindung mit dem - gegenüber den Gesamtkosten und -einnahmen eines Steinbruchs bzw. einer Anlage zur Zuschlagstoffproduktion - relativ niedrigen Anschaffungspreis von Steinbrechern dazu, dass die Abnehmer bei ihrer Wahl sehr konservativ und wenig risikobereit vorgehen. Sie entscheiden sich oft für sichere und bewährte Lösungen, statt zu weniger renommierten Anbietern überzuwechseln, die die Zuverlässigkeit und Sicherheit des Kundendienstes und der Ersatzteillieferung nicht hinreichend gewährleisten können, auch wenn sie dafür höhere Preise in Kauf nehmen müssen. Diese geringe Risikofreudigkeit kann sich offensichtlich mit den Einnahmeverlusten beim Ausfall von Steinbrechmaschinen bzw. mit der Wahrscheinlichkeit eines solchen Ausfalls noch verstärken. Bei Abnehmern, die wertvolle Güter produzieren (wie Erzgruben) oder unter schwierigen Umgebungsbedingungen arbeiten (wie etwa beim Abbau von hartem und abrasivem Gestein), ist die Risikoaversion daher gewöhnlich größer. Es ist also offensichtlich ein generelles Merkmal dieser Branche, dass die Abnehmer von Steinbrechern oft wenig risikofreudig handeln. (22) Aus der Nachprüfung durch die Kommission geht hervor, dass sich diese geringe Risikofreudigkeit auf unterschiedliche Weise äußert. So messen die Abnehmer beispielsweise der Zuverlässigkeit und Qualität des Produkts und dem Ansehen des Anbieters große Bedeutung bei. Vor allem hat sich gezeigt, dass die Abnehmer von ihren Lieferunternehmen verlangen, ihnen eine entsprechende Referenzliste zu übermitteln, darunter auch mit der Angabe von Kunden, die die gleiche Gesteinsart aufbereiten. (23) Aus den gleichen Gründen legen die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission nahe, dass mit schlüsselfertigen Anlagen (die in erster Linie für die Erschließung von neuen Steinbrüchen oder für umfangreiche Kapazitätserweiterungen angeschafft werden) oftmals Ausrüstungsanbieter beauftragt werden, die über eine breite Produktpalette verfügen. Obwohl die Abnehmer theoretisch ein unabhängiges Ingenieurbüro für die Projektierung ihrer gesamten Anlage in Anspruch nehmen und dann die Ausrüstungsteile von verschiedenen Lieferunternehmen erwerben könnten, beziehen sie für gewöhnlich lieber alle Produkte und Dienstleistungen von ein und demselben Unternehmen, weil dann die Verantwortung für die schlüsselfertige Anlage in den Händen eines einzigen Unternehmens liegt und nicht zwischen technischen Beratern und einer Reihe von Ausrüstungslieferanten geteilt wird. Ein Abnehmer drückte dies so aus: "Je umfangreicher die Produktpalette eines OEM ist, desto größer ist sein Potenzial, die schlüsselfertige Anlage zu liefern. Die Abstimmung von Brechern und Sieben aufeinander und die Gewährleistung ihrer Leistung sind von grundlegender Bedeutung für die Erreichung aller Kriterien, für die die Anlage ausgelegt werden soll. Es ist nicht unüblich, Ausrüstungen von verschiedenen Anbietern zu kaufen, aber vorgezogen wird der Bezug aus einer Hand, wenn die Leistungsanforderungen erfuellt werden können." (24) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte äußert Metso, dass der von der Kommission beschriebenen geringen Risikofreudigkeit der bedeutende Zugang an Neueinsteigern bzw. die bedeutende Expansion auf den Märkten für Steinbrechmaschinen im EWR entgegenstehen würde. Metso verweist in diesem Zusammenhang auf eine Liste bedeutender Neuzugänge. (25) Das Argument der bedeutenden Neuzugänge auf den Steinbrechermärkten wird durch die Nachprüfung der Kommission nicht gestützt. Viele Wettbewerber in der von Metso vorgelegten Liste der Neueinsteiger sind in Wirklichkeit seit langem etablierte Hersteller von Brechern bzw. Unternehmen, die durch Übernahmen neu auf dem Markt erschienen sind. Wie unter Rdnrn. 156 bis 162 dargestellt, zeigen die Ergebnisse der Nachprüfung der Kommission zudem eindeutig, dass die Marktzutrittsschranken in der Steinbrecherbranche hoch sind. (26) Darüber hinaus bedeutet die Langlebigkeit der Produkte und die Notwendigkeit einer regelmäßigen Wartung und Erneuerung von Teilen auch, dass die Abnehmer dem Angebot von Nebenleistungen wie der Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen, der Bereitstellung rechtzeitiger und effektiver Wartungsleistungen, der Beratung über Prozessoptimierung und die Integration neuer Ausrüstungsteile in die Brecheranlage usw. große Bedeutung beimessen. Vor allem geht aus der Nachprüfung durch die Kommission hervor, dass die Abnehmer gewöhnlich stark daran interessiert sind (und sehr oft fordern), dass die Lieferunternehmen der Ausrüstung in der Nähe ihres Standorts eine nationale oder regionale Vertretung haben. (27) Die Abnehmer gaben auch an, dass für sie die finanzielle Sicherheit und die Zusagen der Lieferunternehmen ihrer Ausrüstungen große Bedeutung hat, weil sie darauf bestehen, dass sie für die gesamte Lebensdauer der Steinbrechanlagen entsprechende Ersatzteile und Dienstleistungen vorfinden. (28) Letztendlich bedeutet die geringe Risikofreudigkeit der Abnehmer, dass sie oft mit ihren Steinbrecherlieferanten langfristige Beziehungen entwickeln wollen, und vor allem, dass der Lieferant der schlüsselfertigen Anlage "auf der grünen Wiese" meist einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern hat, wenn der Austausch von Maschinen ansteht. Beispielsweise zeigen die von den Parteien vorgelegten Daten, dass die Erfolgsquote bei den Abnehmern, denen sie anfangs die schlüsselfertige Anlage geliefert haben, wesentlich höher liegt als bei anderen Abnehmern. (29) Im Hinblick auf schlüsselfertige Anlagen und lange währende Lieferbeziehungen befindet Metso in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, der Markt für schlüsselfertige Anlagen werde tatsächlich von "Systemanbietern" beherrscht und Metso und Svedala seien keine Anbieter einer vollständigen Produktpalette, die den Auftrag für eine vollständige schlüsselfertige Anlage übernehmen können. Außerdem haben Lieferanten schlüsselfertiger Anlagen nach Meinung von Metso nur einen minimalen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern. (30) Die Nachprüfung durch die Kommission stützt diese Argumentation nicht. Erstens gibt es keine Belege dafür, dass "Systemanbieter" den Markt beherrschen. Tatsächlich gaben mehrere von der Kommission befragte ingenieurtechnische Unternehmen an, dass sie gewöhnlich über die Erstausstattungsanbieter einbezogen wurden. Zweitens zeigen die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission - wie unter Rdnr. 28 ausgeführt - eindeutig, dass sich die Anbieter einer breiten Palette von Ausrüstungen hinsichtlich der Lieferung schlüsselfertiger Anlagen in einer besseren Position befinden als andere Unternehmen, und dass Nordberg und Svedala als die Unternehmen mit dem breitesten Produktportfolio angesehen werden. C. Abnehmer von Steinbrechern (31) Steinbrechmaschinen werden im Wesentlichen von fünf Arten von Abnehmern nachgefragt: i) Zementunternehmen, die Brecher für die Herstellung von Zement sowie für die Produktion von Zuschlagstoffen, die an Dritte verkauft werden, einsetzen, ii) Hoch- und Tiefbauunternehmen sowie spezialisierte Abrissunternehmen, die Brecher für die Produktion von Zuschlagstoffen aus abgerissenen Gebäuden und aus Gestein benutzen, iii) unabhängige Zuschlagstoffproduzenten, die Zuschlagstoffe aus Material aus Steinbrüchen zum Verkauf an Straßen- und Eisenbahnbauunternehmen und für Zwecke im Hochbau und in der Landschaftsgestaltung produzieren, iv) Auftragnehmer, die Aufträge über die Zerkleinerung von Gestein übernehmen, und v) Bergbauunternehmen, die das abgebaute Gemisch aus Gestein und Erz in fein gemahlene Partikel zerkleinern, die dann weiter aufbereitet werden, um Erz bzw. Mineral von Gestein zu trennen. (32) Im Großen und Ganzen geht aus der Nachprüfung durch die Kommission und aus den Angaben der Parteien hervor, dass sich die Abnehmer von Steinbrechern nach der Art der Ausrüstung, die sie kaufen, und nach dem Beschaffungsmuster in zwei Gruppen einteilen lassen: kleinere Abnehmer der Zuschlagstoff- und Baumaterialbranche ("Baustoffkunden") einerseits und größere Bergbauunternehmen oder Zuschlagstoff- und Zementhersteller ("Bergbaukunden") andererseits. Zu den Baustoffkunden zählen unabhängige Zuschlagstoffproduzenten und Auftragnehmer, Hoch- und Tiefbauunternehmen, spezialisierte Abrissunternehmen und Zementunternehmen, wenn sie kleinere Brecher für die Produktion von Zuschlagstoffen beziehen, die an Dritte verkauft werden. Zu den Bergbaukunden hingegen gehören Bergbauunternehmen, sehr große Steinbrüche und Zementproduzenten, die größere Ausrüstungsteile für die Zementherstellung kaufen. (33) Baustoffkunden sind gewöhnlich kleine Unternehmen, die auf lokaler oder nationaler Ebene operieren und jeweils eine begrenzte Anzahl und Palette von Produkten der Zerkleinerungstechnik kaufen. Diese Abnehmer erwerben in der Regel nur kleinere Brecher, und da sie - wie unter Rdnr. 26 beschrieben - zusätzliche Dienstleistungen benötigen (wie etwa die Lieferung von Ersatzteilen, technische Unterstützung, Beratung zur Prozessoptimierung und Neuanschaffungen), beziehen sie ihren Bedarf nahezu ausschließlich vom inländischen Vertreter oder Vertriebshändler des Anbieters, mit dem sie sehr oft enge und regelmäßige Geschäftskontakte pflegen. (34) Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Bergbaukunden in der Regel um große Unternehmen, die mitunter in mehreren Ländern oder gar Kontinenten präsent sind und die gewöhnlich Hochleistungstechnik in größerer Ausführung kaufen (wenn auch in viel kleineren Stückzahlen als Baustoffkunden). Aufgrund ihrer Größe und der Tatsache, dass sie in abgelegenen Gebieten operieren können, sind sie unter Umständen weniger als Baustoffkunden auf Vor-Ort-Unterstützung angewiesen und beziehen ihren Technikbedarf oft über internationale und (im EWR überwiegend) regionale Ausschreibungsverfahren. Die Nachprüfung seitens der Kommission hat jedoch ergeben, dass zumindest im EWR-Raum die Nähe anscheinend immer noch eine wichtige Rolle bei der Wahl des Steinbrecherlieferanten spielt. So gaben verschiedene Bergbaukunden an, dass sie es auch für wichtig erachten, wenn das Lieferunternehmen in der Region (z. B. EWR), in der sie ihren Standort haben, präsent ist. Zumindest befanden fast alle Bergbauunternehmen, dass es ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil ist, wenn der Ausrüstungslieferant über eine regionale Vertretung verfügt. Dafür gibt es offenbar eine Reihe von Gründen, vor allem die verhältnismäßig geringe Größe der Bergbaukunden im EWR gemessen am weltweiten Durchschnitt, den hohen Anteil von Unternehmen, die nur im EWR aktiv sind, und den verhältnismäßig großen Anteil von Zementunternehmen und sehr großen Steinbrüchen, die oft weniger auf das Arbeiten in abgelegenen Gebieten und auf schwierigem Gelände eingestellt sind. (35) Schließlich ist zu beachten, dass die Nachfrage seitens der Baustoffkunden oft fragmentiert ist, aber verhältnismäßig große Stückzahlen an Brechern betrifft (im Allgemeinen mehrere Hundert Einheiten pro Jahr im EWR), während die Bergbaukunden nur eine begrenzte Stückzahl nachfragen. So wurden für das durchschnittliche EWR-weite Marktvolumen bei Kreiselbrechern seit 1990 lediglich zwei Einheiten pro Jahr verzeichnet. D. Anbieter von Steinbrechern (36) Steinbrecher werden gewöhnlich weltweit in einer sehr begrenzten Anzahl von Fertigungsanlagen hergestellt. Zum Beispiel produziert Svedala seine gesamte Backenbrecherserie Jawmaster in Brasilien, während Nordberg seine komplette G-Serie der Kegelbrecher in Finnland fertigt. Die Produkte werden dann entweder direkt von der Absatzzentrale des Anlagenherstellers verkauft oder - bei Produkten für die Baustoffherstellung - über ein Netz von Vertretern, Vertriebshändlern oder Niederlassungen vertrieben, die jeweils in einem bestimmten (und oft ausschließlichen) Gebiet agieren. (37) Kennzeichnend für die Steinbrechindustrie ist ein Spektrum von Unternehmen, das von den großen, internationalen Unternehmen mit einer breitgefächerten Produktpalette (wie Svedala, Nordberg, Terex oder Krupp) bis zu kleineren Unternehmen reicht, die in einem engen geografischen Raum eine begrenzte Anzahl von Produkten anbieten (wie das Unternehmen Haahjem Base, das Backenbrecher für die Baumaterialproduktion in den nordischen Ländern verkauft, oder Rodrigo Matias Magalhães, das nur in Portugal aktiv ist). Zwischen diesen beiden Extremen kann man Unternehmen finden, die auf regionaler Ebene operieren und Produkte in nur einem der Segmente, also entweder für die Baustoffproduktion oder für den Bergbau (wie BHS, MEM oder Bräuer Aufbereitungsmaschinen), oder für eine Prozessstufe oder Technologie anbieten (wie Kleemann & Reiner, Extec oder Magotteaux). Es gibt auch Unternehmen, die auf globaler Ebene agieren, aber nur mit einem begrenzten Produktsortiment auf dem Markt sind wie etwa das Unternehmen F. L. Smidth-Fuller, das in erster Linie Kreiselbrecher und Mühlen für Bergbaukunden anbietet. E. Beschaffung (38) Die Beschaffung von Steinbrechmaschinen erfolgt gewöhnlich über Ausschreibungsverfahren, die entweder von den inländischen Vertriebshändlern (im Fall von Produkten für die Baustoffproduktion) oder auch von der regionalen Absatzzentrale des Ausrüstungslieferanten (bei Produkten für den Bergbau) ausgehen. Die Kunden können entweder eine bestimmte Anzahl von Produkten oder eine ganze Brechanlage erwerben. Im letztgenannten Fall erfolgt die Beschaffung oft im Rahmen eines Vertrags über eine schlüsselfertige Anlage. (39) Verträge über schlüsselfertige Lösungen sind im EWR verhältnismäßig selten. Sie machen z. B. weniger als 11 % des Baustoffbrecherabsatzes in der Region und sogar noch weniger beim Bergbaubrecherabsatz aus. Mit dem größten Teil der verkauften Produkte werden entweder vorhandene Ausrüstungen ersetzt oder bestehende Standorte erweitert. Es ist jedoch zu beachten, dass ihre eigentliche Bedeutung weit über ihrem Anteil am Marktvolumen liegen kann. So legt der Umstand, dass die jeweiligen Erfolgsquoten von Nordberg und Svedala gemeinhin in den Fällen höher sind, in denen sie die Erstanlage geliefert haben, nahe, dass der Lieferant durch den Zuschlag für eine schlüsselfertige Anlage einen bedeutenden Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erringt, wenn nämlich einige der betreffenden Brecher auszutauschen sind (etwa weil der Lieferant der ursprünglichen Anlage die Anlage und den Kunden kennt und daher eine optimale Lösung vorschlagen kann oder weil sich seine Maschinen leichter in die übrige Anlage integrieren lassen). Insofern kann man Verträge über schlüsselfertige Anlagen auch als Mittel zum Aufbau langfristiger Beziehungen der Lieferanten mit ihren Kunden ansehen, um damit den künftigen Absatz von Ausrüstungen zu erleichtern. V. DIE RELEVANTEN MÄRKTE A. Sachlich relevante Märkte (40) Nach Angaben der Parteien lassen sich die Steinbrecher nach zwei Kriterien einteilen: i) nach der Technologie (d. h. Backenbrecher, Kegelbrecher usw.) und ii) nach dem Einsatz (d. h. Zementproduktion und Bergbau einerseits und Zuschlagstoffproduktion und Bauwesen andererseits). Einteilung nach der Technologie (41) Den Parteien zufolge könnte trotz einer gewissen nachfrageseitigen Substituierbarkeit zwischen verschiedenen Technologien jede einzelne von ihnen einem anderen Produktmarkt zugeordnet werden. Dies wurde durch die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission bestätigt, die gezeigt hat, dass offensichtlich jede Technologie in erster Linie auf einem bestimmten Gebiet eingesetzt wird, wo andere aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht geeignet sind. (42) Erstens ist festzustellen, dass - wie unter Rdnr. 13 angeführt - der Brechprozess fast ausnahmslos in aufeinander folgenden Stufen ausgeführt wird, wobei jeweils das Produkt einer Stufe das Aufgabegut der nachfolgenden Stufe bildet, so dass eine weitere Größenverringerung erreicht wird. Beispielsweise werden Zuschlagstoffe gewöhnlich in einem zweistufigen Prozess hergestellt, dessen erste Stufe aus einem Backenbrecher oder Horizontal-Prallbrecher und dessen zweite Stufe aus einem weiteren Brecher (Kegelbrecher, Horizontal-Prallbrecher oder Vertikal-Prallbrecher) besteht. Ähnlich erfolgt die Erzaufbereitung, bei der eine noch weitergehende Zerkleinerung als bei der Zuschlagstoffproduktion erreicht werden muss und größere Gesteinsmengen zu verarbeiten sind, in einer dreistufigen Anlage, wobei das Gestein in einer primären Brechstufe mit einem großen Backenbrecher oder einem Kreiselbrecher vorgebrochen wird, dann in einer sekundären Brechstufe in einem Kegelbrecher weiter zerkleinert und schließlich in einer Feinmühle oder Walzenpresse feinzerkleinert wird. (43) In diesem Zusammenhang sieht es nicht so aus, als ob die in den verschiedenen Brechstufen (d. h. Primär-, Sekundär- und Feinzerkleinerung) verwendeten Maschinen substituierbar sind, weil sie in der Regel nicht die gleiche Gesteinsgröße verarbeiten und auch nicht das gleiche Ergebnis bringen können. Mit Ausnahme der Horizontal-Prallbrechertechnologie, die für das Primärbrechen wie auch für das Sekundärbrechen eingesetzt werden kann, wird offensichtlich jede Technologie hauptsächlich nur in einer Prozessstufe verwendet (also Primärzerkleinerung, Sekundärzerkleinerung oder Mahlung). Daher sollte unterschieden werden zwischen vorwiegend für die Primärzerkleinerung eingesetzten Technologien (wie Backenbrecher und Kreiselbrecher), hauptsächlich zur Sekundärzerkleinerung genutzten Technologien (wie Kegelbrecher, Vertikal-Prallbrecher) und Technologien für das abschließende Mahlen (wie Walzenpressen oder Feinmühlen). (44) Zweitens werden offensichtlich selbst in der gleichen Prozessstufe für die gleichen Zwecke gewöhnlich keine unterschiedlichen Technologien eingesetzt. Beispielsweise können verschiedene Technologien für unterschiedliche Gesteinsqualitäten genutzt werden. Dies zeigt sich daran, dass Horizontal-Prallbrecher in erster Linie für weiches Gestein zum Einsatz kommen, Kegelbrecher dagegen im Allgemeinen zum Brechen von Hartgestein. Unterschiedliche Technologien können unterschiedlichen Kapazitätsanforderungen entsprechen. So eignen sich Backenbrecher für den Betrieb im unteren und mittleren Leistungsbereich (in Tonnen), Kreiselbrecher dagegen am besten für Hochleistungs-Brechanwendungen. Daraus ist zu schließen, dass jede Technologie meistens einem spezifischen Anwendungsgebiet entspricht, in dem sie gewöhnlich nicht mit anderen Brechern konkurriert. (45) Schließlich besteht offensichtlich nur eine begrenzte angebotsseitige Substituierbarkeit zwischen den Technologien. Darauf deutet die Nachprüfung seitens der Kommission hin, denn die meisten Wettbewerber gaben an, dass sie die Produktion nicht einfach von einer Technologie auf eine andere umstellen können. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass es beträchtliche Zugangsschranken gibt. Eine breite Mehrheit von Wettbewerbern und Abnehmern wies vor allem darauf hin, dass die Entwicklung eines neuen Maschinentyps in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt und die Abnehmer sehr oft von den Lieferanten neuer Ausrüstungen fordern, die technische Demonstration ihrer Produkte anzubieten, sie über lange Zeiträume unter den Einsatzbedingungen der Kunden zu testen und sogar eine Referenzliste von Kunden vorzulegen, die das gleiche Produkt nutzen. (46) Die eingeschränkte Substituierbarkeit auf der Angebotsseite zeigt sich auch daran, dass es Spezialhersteller wie Canica-Jaques und Magotteaux (Vertikal-Prallbrecher) gibt und dass die meisten Lieferanten nicht die gesamte Palette der vorhandenen Technologien anbieten. Beispielsweise stellen im EWR nur sehr wenige Steinbrecherlieferanten auch Kegelbrecher her und die meisten Lieferanten konzentrieren sich auf eine begrenzte Bandbreite von Produkten. (47) Ausgehend von den Ergebnissen der Nachprüfung durch die Kommission gibt es demnach für jede Technologie gesonderte Produktmärkte. Backenbrecher, Kreiselbrecher, Kegelbrecher, Horizontal-Prallbrecher, Vertikal-Prallbrecher, Feinmühlen und Walzenpressen gehören somit jeweils zu speziellen Produktmärkten. Siebe, Aufgeber und Förderer stellen ebenfalls jeweils eigene Produktmärkte dar. Einteilung nach der Größe/dem Einsatz Getrennte Märkte für Baustoffbrecher und Bergbaubrecher (48) Bei jeder Technologie gibt es Produkte unterschiedlicher Größe - von kleinen bis hin zu sehr großen Maschinen. Nach Meinung der Parteien sind nachfrageseitig alle Produkte durch eine Substitutionskette verknüpft, so dass ein Produkt einer gegebenen Größe für die unmittelbar benachbarten größeren oder kleineren Maschinen eine Größenkonkurrenz bildet, und sie sind auch der Meinung, dass die Umstellung von einer Größe auf die nächste auf der Angebotsseite leicht ist, weil die Technologien recht einfach sind und auch, weil wegen des beträchtlichen Umfangs der über untervergebene Aufträge gefertigten Komponenten die Herstellung größerer oder kleinerer Produkte keine wesentlichen Investitionen erfordert. (49) Dennoch sind die Parteien der Auffassung, dass zwischen Brechern für die Zuschlagstoffproduktion und das Bauwesen ("Baustoffbrecher") einerseits und Brechern für Bergbauanwendungen, sehr große Steinbrüche und die Zementproduktion ("Bergbaubrecher") andererseits(6) unterschieden werden sollte. Sie geben zu bedenken, dass bestimmte Steinbrechtechnologien zwar für Baustoff- ebenso wie für Bergbauanwendungen eingesetzt werden können, die Baustoffkunden aber üblicherweise die kleineren Produkte erwerben, während die Bergbaukunden in der Regel die Hochleistungsversionen der Maschinen in der oberen Preisklasse kaufen, und die Wettbewerbsbedingungen zwischen Baustoffbrechern und Bergbaubrechern unterschiedlich sind, weil die Bergbaukunden Produkte im Allgemeinen auf globaler Ebene kaufen, wohingegen die Baustoffkunden die Steinbrechanlagen in einem näheren Umkreis beziehen. (50) Schließlich und endlich vertreten die Parteien die Meinung, dass innerhalb der Kegelbrecher für den Bergbau die sehr großen Maschinen einen speziellen Produktmarkt bilden sollten, der sich selbst vom Markt für die kleineren Bergbaukegelbrecher unterscheidet, da die sehr großen Kegelbrecher gewöhnlich doppelt so teuer und schwer sind und ungefähr die zweifache Kapazität der Produkte der nächsten Größe haben. (51) Die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission scheinen die Ansichten der Parteien zu bestätigen, dass Produkte verschiedener Größen gewöhnlich durch eine Kette angebots- und nachfrageseitiger Substitution verknüpft sind. Gleichzeitig äußern sie jedoch, dass die Zahl der kompetenten Hersteller geringer ist, je größer die Produkte sind, und dass die Hersteller von Produkten für die Baustoffzerkleinerung unter Umständen nicht immer in der Lage sind, Produkte für die Bergbaukunden anzubieten. Dies legt nahe, dass es Grenzen für die angebotsseitige Substituierbarkeit gibt, und würde auf das Vorhandensein unterschiedlicher Produktmärkte für kleinere Maschinen (d. h. Baustoffbrecher) einerseits und die größeren Maschinen (d. h. Bergbaubrecher, die vorwiegend an Bergbaukunden, in gewissem Umfang aber auch an Baustoffkunden verkauft werden) andererseits hindeuten. (52) Das Vorhandensein von Grenzen für die angebotsseitige Substituierbarkeit wird auch durch eine Reihe weiterer Elemente bestätigt. Vor allem gibt es Hinweise darauf, dass Brecher unterschiedlicher Größe auch unterschiedliche Herstellungsanlagen erfordern können. Zum Beispiel geht aus den Angaben der Parteien hervor, dass Nordberg die Produktion seiner Kegelbrecher auf drei verschiedene Standorte aufteilen musste (und zwar Macon (Frankreich), Tampere (Finnland) und Milwaukee (USA)), die jeweils die kleineren, die mittleren und die größeren Brecher fertigen. Außerdem gab die große Mehrheit der Wettbewerber an, größere Brecher seien gewöhnlich viel schwerer herzustellen und abzusetzen als kleinere Brecher, vor allem, weil sie mit höheren Risiken und Kosten verbunden seien und weil ihre Erprobung schwieriger sei. (53) Darüber deutet vieles darauf hin, dass für Baustoffbrecher und Bergbaubrecher ein unterschiedliches Unternehmenskonzept benötigt wird. Wie die Nachprüfung der Kommission zeigt, bedingt der Wettbewerb um den Baustoffbrechermarkt, dass die Produzenten großen Wert auf Kundendienst und Präsenz auf nationaler Ebene legen und ihre Produkte in verhältnismäßig hoher Stückzahl absetzen, um zufrieden stellende Größenvorteile zu erzielen. Im Gegensatz dazu werden Bergbaubrecher in der Regel in viel geringerer Zahl verkauft (beispielsweise liegt das jährliche EWR-Marktvolumen bei Horizontal-Prallbrechern für den Bergbau um mehr als das Zwanzigfache unter dem von Horizontal-Prallbrechern für die Baustoffproduktion), sie werden oft auf Bestellung hergestellt, und der Wettbewerb entscheidet sich viel weniger über ein dichtes Vertriebsnetz. (54) Es wird daher der Schluss gezogen, dass bei jeder Brechertechnologie zwischen (kleineren) Baustoffbrechern und (größeren) Bergbaubrechern unterschieden werden sollte. Kein Markt für so genannte "Hybrid-Backenbrecher" (55) In einer an die Kommission gerichteten Vorlage vom 14. September 2000 änderten die Parteien die Produktmarktdefinition, die sie ursprünglich für Backenbrecher vorgeschlagen hatten. Jetzt vertreten die Parteien die Auffassung, dass zu den Baustoffbackenbrechern und Bergbaubackenbrechern eine dritte "Hybridkategorie" von Backenbrechern hinzukommen müsste. Nach Auskunft der Parteien entspricht diese Hybridkategorie Backenbrechern mit einer Einlauföffnung von 1,25 bis 1,5 m und stellt daher einen anderen sachlich relevanten Markt dar, weil Backenbrecher dieser Größenordnung vorwiegend über kontinentale (z. B. EWR- oder asienweite) Ausschreibungsverfahren verkauft werden, während größere Backenbrecher normalerweise durch weltweite Ausschreibungsverfahren und im Wesentlichen an Bergbaukunden verkauft werden. (56) Aus den von den Parteien vorgelegten Angaben geht jedoch hervor, dass mehr als [...]* aller Backenbrecher mit einer Einlauföffnung von 1,25 bis 1,5 m, die von Nordberg und Svedala im EWR verkauft werden, von Kunden aus dem Baustoffsegment abgenommen werden. Außerdem haben die meisten Baustoffkunden gegenüber der Kommission angegeben, dass sie große und kleine Brecher nicht auf unterschiedlichem Wege erwerben. So werden die meisten Baustoffbrecher über inländische Vertriebshändler für Zerkleinerungsanlagen bezogen, die die gesamte Bandbreite unabhängig von der Größe der gekauften Ausrüstung anbieten. Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Wettbewerbsbedingungen für alle Backenbrecher mit einer Einlauföffnung bis 1,5 m im Wesentlichen gleich sind und die Unterscheidung eines getrennten Markts für die "Hybridkategorie" von Backenbrechern künstlich wäre. (57) Es wird daher geschlossen, dass Backenbrecher in zwei Produktmärkte eingeteilt werden können, und zwar in einen für Baustoffbackenbrecher (darunter fallen alle Backenbrecher mit einer Einlauföffnung bis 1,5 m) und in einen für größere Backenbrecher (die in der Regel im Bergbau, darunter auch in sehr großen Steinbrüchen zum Einsatz kommen). Vorhandensein eines isolierten Produktmarkts für sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher (58) Nach Auffassung der Parteien stellen die Kegelbrecher MP800 und MP1000 von Nordberg einen separaten Markt dar, auf dem sich kein anderes Produkt von irgendeinem Hersteller in der Welt befindet. Der MP800 und der MP1000 sind die weltweit größten im Handel erhältlichen Kegelbrecher. Nach Meinung der Parteien gehören die beiden Produkte auf einen separaten Markt, insbesondere weil ihre Brechkraft wesentlich höher ist als die irgendeines anderen im Handel erhältlichen Kegelbrechers. (59) Die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission bestätigen weitgehend das Vorhandensein eines separaten Markts für sehr große Kegelbrecher, wie von den Parteien behauptet. Einige Drittunternehmen widersprachen jedoch der Behauptung der Parteien, die einzigen Produkte, die auf dem Markt miteinander konkurrierten, seien der MP800 und der MP1000 von Nordberg, und zwar mit der Begründung, der größte Kegelbrecher von Svedala (nämlich das Modell H8000) stehe im Wettbewerb mit den größeren Kegelbrechern von Nordberg. Einige Drittunternehmen gaben auch an, ihrer Ansicht nach sei das Modell H8000 mit anderen Kegelbrechern von Nordberg vergleichbar, darunter insbesondere dem HP800, ein Kegelbrecher mit einer Größe ähnlich der des Brechers MP800, aber mit einer geringeren Brechkraft. (60) Die Parteien haben der Kommission Informationen vorgelegt, die zeigen, dass Svedala bei vielen Gelegenheiten seinen Kegelbrecher H8000 als Alternative zu den Nordberg-Brechern MP800, MP1000, HP800 oder HP700(7) angeboten hat. Bei einigen dieser Gelegenheiten ist es Svedala tatsächlich gelungen, den Kunden davon zu überzeugen, seinen Kegelbrecher H8000 anstelle eines der sehr großen Kegelbrecher von Nordberg zu kaufen. Außerdem werden in den internen Unterlagen von Metso, in denen die Wettbewerbsbedingungen für große Kegelbrecher analysiert werden, ausnahmslos nicht nur die Brecher MP1000 und MP800 von Nordberg berücksichtigt, sondern auch der H8000 von Svedala und die Produkte HP800 und HP700 von Nordberg. (61) Alle oben genannten sehr großen Kegelbrecher haben offenbar gemeinsame technische Merkmale: Die Nennleistung liegt über 500 kW, der Panzerdurchmesser ist größer als 1800 mm, und sie wiegen über 60 Tonnen. Solche Brecher werden in der Regel im Bergbau für Hochleistungsanwendungen mit einem hohen Durchsatz eingesetzt. Auf dem Markt sind nur zwei andere Produkte erhältlich, die einige der technischen Merkmale der Hochleistungs-Kegelbrecher von Nordberg und Svedala aufzuweisen scheinen: der Kegelbrecher KFS2100 und - in geringerem Maße - der Kegelbrecher Z18(8), die beide von Kawasaki hergestellt werden. (62) Bei allen genannten Hochleistungs-Kegelbrechern (einschließlich der Produkte von Kawasaki) liegen die geschätzten Stückpreise bei über 800000 EUR und damit um mehr als das Doppelte über dem geschätzten Durchschnittspreis der Parteien für "normale" Bergbaukegelbrecher (370000 EUR). Dieser sehr drastische Preisunterschied zeigt, dass Hochleistungs-Kegelbrecher normalerweise nicht mit kleineren "normalen" Bergbau-Kegelbrechern substituierbar sind (d. h. Kegelbrecher mit einem Panzerdurchmesser ab 1,5 m und bis 1,8 m). (63) Nach Auffassung der Parteien gehören neben dem MP800 und dem MP1000 auch andere größere Bergbaukegelbrecher zur gleichen angebots- und nachfrageseitigen Substitutionskette wie andere Bergbaukegelbrecher. Sie haben auch angegeben, ein Hochleistungs-Kegelbrecher könne durch zwei kleinere Kegelbrecher ersetzt werden. (64) Es scheint jedoch, dass außer den Parteien und dem Unternehmen Kawasaki, das in diesem Geschäftsbereich nur marginal präsent ist, kein anderer Hersteller von Steinbrechanlagen Hochleistungs-Kegelbrecher mit einer Nennleistung ab 500 kW fertigt. Außerdem haben die meisten Wettbewerber die Kommission darauf hingewiesen, dass die Entwicklung größerer Produkte ein schwieriger und langwieriger Prozess ist. Ein Wettbewerber gab an, die erfolgreiche Entwicklung und Vermarktung eines sehr großen Kegelbrechers würde bis zu fünf Jahre dauern. Es kann daher geschlossen werden, dass - aus angebotsseitiger Perspektive - die "normalen" und kleineren Bergbaukegelbrecher nicht mit sehr großen Hochleistungs-Kegelbrechern substituierbar sind. (65) Der Preisunterschied zwischen den beiden Produktkategorien ist ein klares Indiz dafür, dass die Abnehmer nicht kleinere Brecher durch sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher substituieren können. Die Behauptung der Parteien, man könne einen sehr großen Kegelbrecher durch zwei kleinere Brecher ersetzen, ist reine Theorie. [...]*. Außerdem bedeutet der Einsatz von zwei kleineren Kegelbrechern anstelle von einem Hochleistungsbrecher zusätzliche Komplexität, zusätzliche Nebenausrüstungen (wie Siebe, Aufgeber und Förderer), zusätzliches Bedienungspersonal und zusätzlichen Wartungsaufwand. Dies würde dann auf einen höheren Gesamteinkaufspreis und höhere Betriebskosten hinauslaufen. Demnach wäre es für Bergbaukunden normalerweise nicht wirtschaftlich, zwei kleinere Kegelbrecher anstelle eines Hochleistungsbrechers anzuschaffen. (66) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte führt Metso aus, dass nach seinen Erfahrungen Bergbaukegelbrecher in ungefähr 60 % der Fälle durch zwei kleinere (Baustoff-)Kegelbrecher ersetzt werden können. Nach Ansicht von Metso ist es auch mit bestimmten Vorteilen verbunden, zwei kleinere Kegelbrecher einzusetzen; so werde beispielsweise das Risiko eines Totalausfalls verringert. Die Kommission erkennt die (begrenzten) Vorteile des Einsatzes von zwei Teilen statt eines Ausrüstungsstücks an, erachtet aber diese Art von Vorteilen nicht als groß genug, um die Extrakosten und die mit dem Kauf, der Nutzung und Wartung von zwei statt einem Ausrüstungsteil verbundene Komplexität zu kompensieren. [...]* (67) Es kann daher geschlossen werden, dass Hochleistungs-Kegelbrecher einen separaten Produktmarkt darstellen. Die Parteien haben behauptet, innerhalb der Bergbaubrecher würden die Produkte MP800 und MP1000 von Nordberg zu einem separaten sachlich relevanten Markt gehören. Die Kommission kommt jedoch zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem Hochleistungs-Kegelbrechermarkt begründen würde, und zwar unabhängig davon, ob der MP800 und der MP1000 diesem Markt angehören oder nicht. Daher kann die genaue Definition des Hochleistungs-Kegelbrechermarkts offen gelassen werden. (68) Vor diesem Hintergrund stellt die Kommission fest, dass es getrennte Produktmärkte für Baustoffbrecher (kleiner) und Bergbaubrecher (größer) gibt und dass innerhalb der Kegelbrecher für Bergbauanwendungen die sehr großen Hochleistungs-Kegelbrecher einen spezifischen Produktmarkt darstellen. Unterscheidung zwischen neuen und gebrauchten Brechern (69) Steinbrecher sind in der Regel äußerst langlebige Produkte mit einer ausgedehnten Nutzungsdauer. So wird z. B. die übliche Lebensdauer von Backenbrechern für Baustoffe auf rund 25 Jahre geschätzt, doch es sind auch Brecher noch in Betrieb, die schon mehr als 40 Jahre ihren Dienst tun. Aufgrund dieser Langlebigkeit gibt es einen großen Bestand an Gebrauchtmaschinen, die Abnehmern als Alternative zu Neuausrüstung angeboten werden können. (70) In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob gebrauchte Ausrüstung in den gleichen Markt einzuordnen ist wie neue oder ob stattdessen neue und gebrauchte Brecher verschiedene Produktmärkte bilden. Die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission deuten im Großen und Ganzen darauf hin, dass Gebrauchtmaschinen im Allgemeinen nicht als Ersatz für neue Produkte angesehen werden. Erstens gaben die meisten Wettbewerber an, dass ihrer Meinung nach vom Vorhandensein gebrauchter Ausrüstung kein wesentlicher Druck auf die Wettbewerbsbedingungen für neue Brecher ausgeht, zumal Gebrauchtmaschinen in zufrieden stellender Ausführung selten sind und ältere Produkte aufgrund des Aufkommens neuer Technologie veralten und unrentabel werden. (71) Zweitens äußerten die Kunden zwar, dass sie Gebrauchtmaschinen bei der Entscheidung über den Kauf eines Brechers in Erwägung ziehen könnten, in der Praxis scheinen aber in jüngster Zeit sehr wenige Abnehmer Gebrauchtausrüstung erworben zu haben. Dies ist offensichtlich auf die bereits unter Rdnr. 21 erwähnte sehr geringe Risikofreudigkeit der Abnehmer und die mit dem Kauf gebrauchter Ausrüstung verbundenen Risiken zurückzuführen. So können z. B. unter Umständen die Zuverlässigkeit, Leistung und Haltbarkeit von Gebrauchtmaschinen nicht abgesichert werden, oft gibt es keine Gewährleistungsfrist, und bei alten Produkten ist fraglich, ob die Versorgung mit Ersatz- und Verschleißteilen auf Dauer sichergestellt ist. (72) Zudem erklärten die Kunden, die nach eigenen Angaben auf den Erwerb gebrauchter Ausrüstungen eingestellt sind, dass für sie nur verhältnismäßig neue Ausrüstung mit einer geringen bisherigen Laufzeit (in Betriebsstunden) in Frage käme. Bei der Nachprüfung durch die Kommission zeigte sich jedoch, dass Gebrauchtmaschinen zumeist sehr alt und technisch überholt sind. (73) Ausgehend davon wird die Schlussfolgerung gezogen, dass es getrennte Märkte für gebrauchte und neue Brecher gibt. Schlussfolgerung (74) Vor diesem Hintergrund wird der Schluss gezogen, dass i) gebrauchte Steinbrecher und neue Steinbrecher unterschiedlichen Produktmärkten zugehören, ii) Neuausrüstung nach der Technologie eingeordnet werden sollte, iii) bei jeder Technologie ferner eine Segmentierung nach Größe/Anwendung in Produkte für die Baumaterialproduktion einerseits und Bergbauprodukte andererseits vorgenommen werden sollte, und dass iv) bei den Bergbaukegelbrechern sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher einen separaten Produktmarkt bilden. Eine Übersicht über die relevanten Produktmärkte findet sich in Anhang I. B. Räumlich relevante Märkte (75) Metso zufolge haben die Märkte für Bergbaubrecher eine weltweite Dimension, weil die Abnehmer ihre Produkte auf globaler Basis beziehen. Auch geben die Parteien an, bei Baustoffbrechern sei zumindest von EWR-weiten Märkten auszugehen, da die im EWR vertriebenen Produkte sich sehr ähneln, die Transportkosten sehr niedrig sind, die Zahl der Produktionsstandorte begrenzt und der Vertrieb nicht mit Zugangsschranken verbunden ist. Wie bereits unter Rdnr. 26 beschrieben, umfasst der Verkauf von Steinbrechanlagen nicht nur die Lieferung der betreffenden Produkte an sich, sondern auch die Bereitstellung einer Reihe von Kundendienstleistungen wie Wartung und Überholung, Ersatz- und Verschleißteile usw. Folglich wird die Dimension der Märkte für Steinbrechanlagen nicht nur durch die räumliche Ausdehnung der Fertigungstätigkeit bestimmt, sondern auch durch die Bedingungen des Wettbewerbs um die Bereitstellung von Kundendienstleistungen [...]*. Baustoffbrecher (76) In ihrem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache hat die Kommission eine Reihe von Faktoren ermittelt, die darauf hindeuten, dass es sich bei den räumlichen Märkten für Baustoffbrecher eher um nationale als um EWR-weite Märkte handelt. Die Kommission hob vor allem hervor, dass sich erstens die Baustoffkunden an inländische Vertriebshändler wenden, dass zweitens offensichtlich erhebliche Marktzutrittsschranken bestehen, die verhindern, dass Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit in die Mitgliedstaaten ausdehnen, in denen sie bislang nicht präsent waren, und schließlich, dass es zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bei den Preisen und Marktanteilen gibt. Da aber andere Faktoren darauf hindeuten, dass es möglicherweise breitere räumliche Märkte gibt, hat die Kommission die genaue Definition der räumlichen Märkte für Baustoffbrecher offen gelassen. (77) In einer schriftlichen Vorlage an die Kommission vom 17. September 2000 bemühten sich die Parteien, auf die verschiedenen von der Kommission aufgeworfenen Fragen in Bezug auf den räumlichen Umfang der Baustoffbrechermärkte einzugehen. Dabei folgten die Parteien zwei Argumentationsrichtungen: Erstens seien die Schranken für den Zutritt zu den verschiedenen nationalen europäischen Märkten niedrig. Zweitens würde eine genaue Analyse des Kaufverhaltens von Baustoffkunden zeigen, dass die Kunden nicht erheblich von inländischen Vertriebshändlern abhängig sind. (78) Hinsichtlich der Höhe der Marktzutrittsschranken in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterstrichen die Parteien, man müsse nicht über ein dichtes Vertriebsnetz verfügen, um in einem bestimmten Land aktiv zu sein. So bestuende z. B. das deutsche Vertriebsnetz von Nordberg aus einem Ableger mit einer Vertriebsstelle und dazu fünf Vertriebshändlern mit jeweils einer Vertriebsstelle. Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Vertriebsnetz von Nordberg liege nicht über [...]*. Nach Meinung von Metso ist die Einstellung von kompetentem kaufmännischem und technischem Personal keine komplizierte Aufgabe, sind geeignete andere Vertriebshändler leicht zu finden und ist der Bedarf an finanziellen Investitionen minimal. (79) Bezüglich des Kaufverhaltens der Baustoffkunden verwiesen die Parteien vor allem darauf, dass eine Mehrheit von Abnehmern Ersatzteile, Verschleißteile, technische Unterstützungs- und Wartungsleistungen entweder intern oder von unabhängigen Dritten bezieht. Insofern liefern nach Auffassung von Metso die Kundendienstleistungen keine Begründung für ein Abhängigkeitsverhältnis der Baustoffkunden von inländischen OEM-Vertriebshändlern. Außerdem gab Metso Beispiele für grenzüberschreitende Verkäufe durch Vertriebshändler, was nach Ansicht der Parteien ein weiterer Beleg für die EWR-weite Ausdehnung der Baustoffbrechermärkte ist. Betrachtungen zur Nachfrageseite (80) Die Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission bestätigen die nationale Dimension der Märkte für Baustoffbrecher. Erstens können die Abnehmer zwar anscheinend die meisten Verschleißteile und üblichen Wartungsleistungen von unabhängigen Dritten erhalten, doch bei allen wichtigen Spezialleistungen oder -teilen sind sie weiterhin von den Vertriebshändlern bzw. Vertretern der Produzenten abhängig. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass die meisten Ersatzteile nicht außerhalb des Vertriebsnetzes des Ausrüstungslieferanten erhältlich sind und dass für komplexe oder wichtige Wartungsarbeiten die Inanspruchnahme des Vertriebshändlers notwendig ist. Außerdem ist es offensichtlich selbst bei den Dienstleistungen, die von unabhängigen Lieferanten bezogen werden könnten, oft effektiver und im Sinne des Wettbewerbs günstiger, sich an den Vertriebshändler zu wenden. So können zwar für verfahrenstechnische Dienstleistungen technische Beratungsunternehmen herangezogen werden, doch im Allgemeinen wenden sich die Abnehmer an die Vertriebshändler, die die Verfahrenstechnik gewöhnlich als Bestandteil des Brecherabsatzes ansehen und daher diese Dienstleistung kostenlos ausführen. Nicht zuletzt haben einige Abnehmer auch angegeben, dass sie bei bestimmten Dienstleistungen (besonders verfahrenstechnischer Art) nicht über andere Leistungsanbieter in ihrem Raum informiert waren. (81) Zweitens und eher generell ist festzustellen, dass sich die Beziehungen zwischen den Abnehmern und den Vertriebshändlern des Produzenten nicht auf die Lieferung von Teilen und die Bereitstellung von Wartungsleistungen beschränken. Eine große Mehrheit der Abnehmer gab an, dass sie auf enge und häufige Kontakte mit dem Vertriebshändler des Herstellers ihrer Ausrüstung angewiesen sind und sich ihre Beziehungen zu diesem Vertriebshändler auch auf Gespräche über künftige Verbesserungen oder Erweiterungen, technische Beratung usw. erstrecken würde. Der hohe Stellenwert dieser lokalen Präsenz lässt sich auch mit der geringen Risikofreudigkeit der Abnehmer erklären. In gewisser Weise kann man die Präsenz eines inländischen Vertriebshändlers als zusätzlichen Sicherheitsfaktor im Falle eines ernsten Problems und als Zeichen der Verpflichtung des Herstellers werten, seine Kunden weiterhin zu beliefern und ihnen zu helfen. (82) Drittens zeigt die Nachprüfung durch die Kommission, dass es ineffektiv und den Abnehmern auch oft nicht möglich ist, mit Vertriebshändlern außerhalb ihres Landes Geschäfte abzuwickeln. Im Einzelnen gab die breite Mehrheit in ihren Antworten auf die Nachprüfung der Kommission an, dass Vertriebshändler im Ausland für sie aufgrund der längeren Lieferzeiten von Ersatzteilen, der sprachlichen Barrieren und der zusätzlichen Kosten (für Transport, Informationsaustausch usw.) keine gangbare Alternative gegenüber einem Vertriebshändler in ihrem eigenen Land wären. Zudem verfügen die meisten Vertriebshändler über Alleinvertretungsverträge für ihr Gebiet. Obwohl sich die Kunden natürlich trotzdem auf eigene Initiative an ausländische Vertriebshändler wenden können, ist es schwierig nachzuvollziehen, wie diese Händler den von den Abnehmern geforderten engen und häufigen Kontakt halten (und vor allem über künftige Käufe, Verbesserungen usw. sprechen) wollen, ohne die vertraglich festgelegten Gebietsfestlegungen zu verletzen. Schließlich und endlich zeigt die Nachprüfung seitens der Kommission auch, dass in der Praxis selbst die Kunden, die sich für ausländische Vertriebshändler entscheiden würden, möglicherweise von diesen Händlern keine Ausrüstungen oder Dienstleistungen erhalten können. Verschiedene Abnehmer haben einzelne Beispiele angeführt, in denen außerhalb ihres Landes ansässige Vertriebshändler sich weigerten, sie direkt zu bedienen und sie stattdessen an geeignete inländische Händler zurückverwiesen haben. (83) Aus diesen Gründen wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Betrachtungen zur Nachfrageseite bei Brechanlagen für Baustoffe eindeutig auf nationale Märkte hindeuten. Betrachtungen zur Angebotsseite (84) Auf der Angebotsseite gibt es keine Anzeichen dafür, dass Unternehmen, die in einen anderen Mitgliedstaat oder ins Ausland liefern, in neuen Mitgliedstaaten kurzfristig und ohne erhebliche zusätzliche Kosten und Risiken eine Geschäftstätigkeit aufnehmen könnten. (85) Obwohl das Vertriebsnetz in einem bestimmten Mitgliedstaat nicht besonders dicht sein muss, um dort aktiv sein zu können, und obwohl die zum Aufbau eines solchen Vertriebsnetzes notwendigen Sachanlagen nicht immer umfangreich sein müssen, gaben die meisten Wettbewerber und Baustoffkunden an, dass der Aufbau eines neuen Vertriebsnetzes erhebliche Anstrengungen und einen großen Zeitaufwand bedeuten würde. So geht aus der Nachprüfung der Kommission hervor, dass ein neuer Vertriebshändler die für den Absatz von Produkten notwendigen Kundenbeziehungen und das entsprechende Vertrauen bei den Abnehmern erst aufbauen, Zuverlässigkeit und Qualität seiner Produkte demonstrieren und die Abnehmer davon überzeugen müsste, dass er die Ersatzteillieferungen und Kundendienstleistungen pünktlich und effektiv abwickeln kann. Nach Auffassung der Mehrheit der Abnehmer und Wettbewerber dürfte dies mehrere Jahre in Anspruch nehmen. (86) Einer der Wettbewerber, die den Parteien zufolge bei der räumlichen Ausdehnung erfolgreich waren, hat erklärt, dass "die größte Herausforderung für die [...]* effektive kommerzielle Nutzung [...]* die Einrichtung von sicheren und zuverlässigen Vertrieben und Kundendiensten/unterstützenden Funktionen ist." Außerdem kaufen die Baustoffkunden offensichtlich nur äußerst ungern von einem Lieferanten, dessen Renommee noch nicht ausreichend gefestigt ist. Daher ist die Ausweitung der Geschäftstätigkeit von einem Mitgliedstaat in einen anderen eine komplizierte Aufgabe, die nicht kurzfristig bewältigt werden kann. (87) Eine Bestätigung für den nationalen Charakter der Baustoffbrechermärkte ist auch die Tatsache, dass verschiedene Hersteller von Ausrüstungen für die Baustoffzerkleinerung nicht oder kaum außerhalb ihres Heimatlandes aktiv sind. Nach Ansicht der Parteien ließe sich das durch die eingeschränkte Größe (und daher geringe Anziehungskraft) bestimmter nationaler Märkte erklären. Die Kommission stellt jedoch fest, dass das Argument der Parteien erstens die Anerkennung der Notwendigkeit eines inländischen Vertriebshändlers sowie der Tatsache bedeutet, dass die Etablierung eines solchen Vertriebshändlers kein einfacher und kostenloser Vorgang ist, und zweitens, dass manche der in bestimmten Mitgliedstaaten tätigen Produzenten auf einigen der größten nationalen Märkte wie in Deutschland und im Vereinigten Königreich fehlen. Dies zeigt deutlich, dass das "unzureichende" Volumen bestimmter nationaler Märkte nicht der Hauptgrund ist, weshalb die Produzenten davon Abstand nehmen, die Reichweite ihrer Aktivitäten auszudehnen, und legt daher nahe, dass die Zugangsschranken zwischen den Mitgliedstaaten nicht vernachlässigbar sind. (88) Demnach deuten auch die angebotsseitigen Betrachtungen auf das Vorhandensein nationaler Märkte für Baustoffbrechanlagen hin. Sonstige Elemente (89) Die nationale Dimension der Märkte für Brechmaschinen für die Baustoffproduktion wird ferner durch die wesentlichen Unterschiede bei Marktanteilen und Preisen zwischen den Mitgliedstaaten bestätigt. (90) So beläuft sich der Marktanteil von Nordberg bei Backenbrechern für die Baumaterialproduktion in Finnland auf ungefähr [75-85 %]*, der durchschnittliche EWR-Marktanteil hingegen auf [15-25 %]*. Ähnlich liegt der Fall beim Unternehmen Svedala, das in den letzten drei Jahren jeweils als einziger Hersteller Vertikal-Prallbrecher in Schweden verkauft hat, während sein EWR-Gesamtmarktanteil nicht über [15-25 %]* hinausgeht. Auch wenn die Parteien der Meinung sind, Veränderungen der Marktanteile seien für die Definition der räumlichen Märkte irrelevant, bedeuten die hier beobachteten ganz wesentlichen Unterschiede, dass die Wettbewerbssituation im EWR nicht homogen ist. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die räumlichen Märkte kleiner sind als von den Parteien unterstellt. (91) [Vertraulich: Diese Randnummer betrifft Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den von Metso angebotenen Steinbrechanlagen.]* (92) Aus diesen Feststellungen ergibt sich, dass die räumlichen Märkte für Brecheranlagen für die Baustoffproduktion (d. h. entsprechende Backenbrecher, Horizontal-Prallbrecher, Vertikal-Prallbrecher, Kegelbrecher und die dazugehörigen Aufgeber und Förderer) national sind. Bergbaubrecher (93) Wie bereits unter Rdnr. 75 ausgeführt, sind die räumlichen Märkte der Steinbrecherprodukte für den Bergbau global. In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte akzeptiert Metso, dass es eine gewisse Rechtfertigung dafür geben kann, den räumlichen Markt der Backenbrecher und Horizontal-Prallbrecher für den Bergbau als EWR-weit zu definieren, nennt aber eine Reihe von Argumenten für eine Einstufung des Markts für Primär-Kreiselbrecher als weltweit. (94) Erstens berücksichtigt Metso, dass die Ausdehnung des räumlichen Markts bei den einzelnen Bergbaubrecherarten unterschiedlich sein kann. Bestimmte Bergbaubrecher wie Backenbrecher und Horizontal-Prallbrecher seien einfache "massengutartige" Produkte, für die es gewöhnlich ausreichenden Wettbewerb auf kontinentaler (z. B. EWR-weiter) Ebene gebe, so dass sich die Abnehmer nicht verpflichtet fühlten, den Erwerb von Produkten oder Preisvergleiche auf einer breiteren als der kontinentalen Basis vorzunehmen. Andererseits werden den Parteien zufolge bestimmte Arten von Bergbaubrechern wie Primär-Kreiselbrecher selten von anspruchsvollen und gut informierten Abnehmern gekauft, die vor dem Kauf normalerweise Angebote aus der ganzen Welt einholen. (95) Zur Stützung dieses Arguments hat Metso fünf aktuelle Fälle analysiert, in denen die Parteien im EWR einen Primär-Kreiselbrecher gekauft haben. Bei drei dieser Anlässe suchte der Abnehmer potenzielle Lieferanten in den USA (F. L. Smidth-Fuller, Metso bzw. Svedala) und/oder in Japan (Kobe) auf; in den beiden anderen Fällen führte der Abnehmer Standortvisiten in einer Reihe von Ländern durch, und der Verkäufer (Svedala) stellte ein Verkaufsteam mit Experten aus Schweden und den USA sowie Mitgliedern seiner lokalen Vertriebsorganisation zusammen. (96) Wie bereits unter Rdnr. 34 angeführt, handelt es sich bei den Bergbaukunden im Allgemeinen um große internationale Unternehmen, die an das Arbeiten an abgelegenen und mitunter schwierigen Standorten gewöhnt sind und über beträchtliche Ressourcen verfügen. Sie haben es verstanden, weniger auf enge und häufige Kontakte mit den Vertriebshändlern des Ausrüstungsherstellers angewiesen zu sein. Vor allem können Bergbaukunden lokale Ersatzteilbestände anlegen oder ihr eigenes Personal für die Übernahme von Wartungsaufgaben schulen und so Wartungsarbeiten und Ersatzteilwechsel zum Teil mit Kräften aus dem eigenen Hause bewältigen. (97) Da diese Abnehmer wiederholt Steinbrechanlagen für ihre verschiedenen Betriebe in der ganzen Welt benötigen und Bergbaubrecher hochwertige und komplexe Geräte sind, beschaffen die Bergbaukunden die Ausrüstungen oft zentral und über internationale Ausschreibungen bei den Absatzzentralen der Ausrüstungslieferanten. In Anbetracht der anscheinend niedrigen Transportkosten ist es möglich, dass sich Hersteller aus der ganzen Welt wirksam um die Lieferung der betreffenden Ausrüstungen bewerben. (98) Die unter Rdnrn. 95-97 genannten Faktoren sprechen anscheinend für eine breite (möglicherweise globale) räumliche Dimension der Bergbaubrechermärkte. Allerdings zeigen die Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission, dass der Wettbewerb speziell im EWR tatsächlich auf einer weniger breiten Grundlage abläuft. Betrachtungen zur Nachfrageseite (99) Aus der Nachprüfung der Kommission geht hervor, dass die Bergbaukunden zwar gewöhnlich weniger von einer lokalen Präsenz des Ausrüstungslieferanten abhängen, aber im Allgemeinen dennoch darauf angewiesen sind, dass die Steinbrecherhersteller auf EWR-Ebene wirksame und rechtzeitige Unterstützung (Reparatur, Ersatzteillieferung usw.) leisten. Wie es ein Abnehmer ausdrückte, ist "für die Wahl eines Lieferanten neben der Zweckmäßigkeit der Ausrüstungen und dem Dienstleistungsangebot oft auch dessen Fähigkeit ausschlaggebend, rechtzeitig wichtige Positionen liefern zu können, die nicht zum laufenden Wartungsprogramm gehören. Zum Arbeitsumfang des Lieferanten kann darüber hinaus auch die Überwachung einheimischer Auftragnehmer von Wartungsarbeiten gehören." (100) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestritten die Parteien, dass die Überwachung einheimischer Auftragnehmer von Wartungsarbeiten und die zügige Lieferung von Ersatzteilen zwangsläufig regionale Präsenz bedeutet. Ihrer Ansicht nach kann die Überwachung durch Fachleute erfolgen, die irgendwo in der Welt sitzen und bei Bedarf zum jeweiligen Einsatzort fliegen. Ebenso könnten Ersatzteile von einer einzigen Basis weltweit eingeflogen werden. (101) Dieser Einwand der Parteien berücksichtigt aber nur die praktischen Aspekte für die Organisation der Überwachung von Wartungsarbeiten und der Lieferung von Ersatzteilen, nicht aber die Bedeutung, die Abnehmer der Qualität des lokalen oder regionalen Kundendienstes beimessen. Obwohl sicherlich eine gewisse Zentralisierung möglich ist, bleibt doch die Notwendigkeit der lokalen Präsenz bestehen, weil die Abnehmer oftmals Kundendienstorganisationen, die Sachverstand und Logistik nur noch über eine Zentrale anbieten, schlecht bewerten. Tatsächlich hat die Kommission Belege dafür gefunden, dass die Bergbaukunden wirklich erheblichen Wert auf die lokalen Einsatzmöglichkeiten des Lieferanten ihrer Steinbrechanlagen legen. So erklärte ein schottischer Abnehmer, dass Svedala "die Masse (seiner) großen Steinbruchgeschäfte (darunter ein Primär-Kreiselbrecher)" deshalb abschließen konnte, weil "Svedala einen Stützpunkt in Wiskaw, Schottland, und auch gute Leute hat." (102) Wie bereits unter Rdnrn. 93 f. angeführt, wollten die Parteien demonstrieren, dass die Abnehmer beim Kauf großer Maschinen wie Primär-Kreiselbrecher Angebote von den wichtigsten Lieferanten aus der ganzen Welt vergleichen und bereit sind, ins Ausland zu reisen und sich die angebotene Ausrüstung im Betrieb anzuschauen. Die Kommission stellt jedoch fest, dass eine Mehrheit der Bergbaukunden, die nach eigenen Angaben Primär-Kreiselbrecher kauft, erklärt hat, dass sie diese Brecher eher über regionale als über weltweite Beschaffungsverfahren beziehen. In der Tat hat kein einziger der in Europa ansässigen Abnehmer angegeben, er habe Primär-Kreiselbrecher in einem breiteren Raum als EWR-weit bezogen. Außerdem schließt nach Meinung der Kommission die Bereitschaft der Kunden, eine Reise in Kauf zu nehmen, um sich ein Ausrüstungsstück unter Betriebsbedingungen anzusehen, nicht aus, dass der Markt eine kontinentale Dimension hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Vor-Ort-Besuche der Abnehmer vor allem dazu dienen, die Eignung der betreffenden Produkte zu prüfen, und nichts mit technischer Unterstützung und Kundendienstleistungen zu tun haben, wohingegen der Hintergrund für die regionale Dimension der Beschaffung wirklich der Gedanke an Unterstützungs- und Kundendienstleistungen ist. Die Bereitschaft der Kunden, ins Ausland zu reisen und dort die Produkte im Betrieb anzuschauen, kann stattdessen als weiterer Beleg für die unter Rdnrn. 21 f. bereits beschriebene geringe Risikofreudigkeit der Abnehmer gewertet werden. Das zeigt deutlich, dass die europäischen Bergbaukunden ihre Ausrüstung üblicherweise auf EWR-weiter (oder gar nationaler) Basis beziehen. (103) Außerdem könnten einige Abnehmer allem Anschein nach zwar theoretisch ohne eine solche Regionalvertretung auskommen (weil sie sich an ihren Standorten in entlegenen Gebieten, wo kein Ausrüstungslieferant ausreichende Unterstützung anbietet, darauf eingestellt und u. a. lokale Ersatzteilbestände angelegt und eigenes Wartungs- und Reparaturpersonal ausgebildet haben), aber für die breite Mehrheit der Bergbaubrecherkunden im EWR trifft dies nicht zu. Erstens besteht die Nachfrage nach Bergbaubrechern im EWR zum größten Teil bei kleineren, regionalen Bergbauunternehmen (die diese Kompetenzen nicht kurzfristig aufbauen könnten), oder aber bei Zementunternehmen und sehr großen Steinbrüchen (die oft weniger auf das Arbeiten in abgelegenen Gebieten und auf schwierigem Gelände eingestellt sind). (104) Ferner legen die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission nahe, dass der Aufbau einer solchen Kompetenz auch für die europäischen Bergbaukunden, die ohne eine regionale Präsenz des Ausrüstungslieferanten auskommen könnten, mit zusätzlichen Kosten und Risiken verbunden wäre, die sie lieber vermeiden würden, indem sie die entsprechenden Dienstleistungen direkt vom Ausrüstungshersteller beziehen. Da verschiedene Ausrüstungslieferanten über eine starke Präsenz im EWR verfügen und daher solche Unterstützungsleistungen anbieten, werden sich die Abnehmer im EWR also gewöhnlich für die Brecherproduzenten entscheiden, die solche Leistungen auf regionaler Ebene anbieten. Diese Feststellung wird noch dadurch erhärtet, dass Lieferanten, die im EWR nicht stark präsent sind, keinen (bzw. zumindest nur einen sehr begrenzten) in Absatz in diesem Gebiet erzielen, obwohl ihre Positionen anderswo weit stärker sind. Dies trifft z. B. auf das Unternehmen Kobe zu, das zwar der drittgrößte Lieferant von Bergbaubackenbrechern, Bergbaukegelbrechern und Horizontal-Trommelmühlen ist, aber in den letzten drei Jahren im EWR nichts abgesetzt hat. Ausgehend von den Angaben der Parteien hat Kobe seit 1990 offensichtlich keine Verkäufe im EWR getätigt. (105) Wie bereits unter Rdnrn. 21 f. erwähnt, sind die Abnehmer aufgrund der Langlebigkeit und der Bedeutung von Steinbrechmaschinen sowie deren begrenztem Kaufpreis im Vergleich mit den Gesamtausgaben und -einnahmen eines Steinbruchs oder einer Produktionsstätte für Zuschlagstoffe bei ihrer Kaufentscheidung offensichtlich sehr konservativ und wenig risikofreudig. So gesehen kann der Kunde die Nähe zum Ausrüstungslieferanten durchaus als Komfort- und Sicherheitsfaktor empfinden. (106) Dies schließt aber offenbar nicht aus, dass die Kunden ihre Einkäufe und Vertragsverhandlungen von ihrer Firmenzentrale aus unternehmen und dass alle Lieferanten weltweit formal zum Wettbewerb um den Auftrag aufgerufen werden. Aber selbst die Abnehmer, die Ausrüstungen ihren Angaben zufolge auf diese Weise bezogen haben, gaben an, dass in der Praxis die Anschaffung eines Steinbrechers zum Einsatz im EWR entscheidend davon abhängt, ob wirksame Unterstützung rechtzeitig vor Ort zur Verfügung steht. Betrachtungen zur Angebotsseite (107) Für die kontinentale Dimension des Wettbewerbs im EWR spricht zudem eine Reihe weiterer Elemente. Erstens zeigen die Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission, dass die von den Parteien genannten nichteuropäischen Lieferanten von Bergbaubrechern den meisten Kunden im EWR mehrheitlich unbekannt oder zumindest nicht vertraut sind. Einige Bergbaukunden wiesen sogar darauf hin, dass etliche Lieferanten gar keine Steinbrechtechnik herstellen. (108) Zudem agieren die meisten Lieferanten von Brechern für den Bergbau offenbar überhaupt nicht weltweit, sondern konzentrieren sich statt dessen auf bestimmte Regionen oder Gebiete. Dies gilt vor allem für russische und chinesische Lieferanten, die außerhalb ihrer heimischen Märkte verhältnismäßig wenig absetzen und von der breiten Mehrheit der Kunden nicht als glaubwürdige Wettbewerber jenseits der Grenzen von Russland und China angesehen werden. So gaben etwa die meisten Kunden an, dass sie diese Lieferanten nicht kennen, und nach Aussagen von Kunden, die einige Kontakte zu russischen und chinesischen Lieferanten hatten, weisen deren Produkte keine hohen Standards und Leistungen auf, und ihre Ersatzteillieferungen und Kundendienstleistungen sind unzuverlässig. (109) Diese Beschränkung auf eine begrenzte Anzahl von Absatzgebieten scheint auch bei den meisten anderen Herstellern von Brechmaschinen zuzutreffen. Aus den von den Parteien vorgelegten Daten geht hervor, dass die meisten Produzenten von Bergbaubrechern nur in einer begrenzten Anzahl von Regionen tätig sind und die Kontakte vor allem über nationale oder regionale Ausschreibungen knüpfen, wenngleich die Aktivitäten einen etwas größeren räumlichen Rahmen haben. Eine Ausnahme hiervon bilden nur einige wenige wirklich weltweite Akteure (wie Svedala, Nordberg oder F. L. Smidth-Fuller). (110) Dies scheint insbesondere im EWR der Fall zu sein. Nach Angaben der Parteien konnten wichtige Lieferanten von Backenbrechern für den Bergbau wie Kobe (weltweit drittgrößter Lieferant von Backenbrechern, Kegelbrechern und Horizontal-Trommelmühlen für Bergbauanwendungen) und Kawasaki (weltweit zweitgrößter Lieferant von Kegelbrechern für den Bergbau) in den vergangenen drei Jahren in Europa keine Produkte absetzen. Allgemeiner ausgedrückt zeigen die Angaben der Parteien, dass die Marktpositionen bei Steinbrechmaschinen für Bergbauanwendungen im EWR-Maßstab ganz anders sind als im globalen Rahmen (auch wenn man die russischen und chinesischen Hersteller ausnimmt). So beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der Parteien etwa bei Horizontal-Prallbrechern (in Einheiten gerechnet) im Zeitraum 1997-1999 auf [20-30 %]* im EWR, der globale Marktanteil (ohne russische und chinesische Hersteller) dagegen nur auf [0-10 %]*. Ähnlich sieht es bei großen Backenbrechern aus, wo der gemeinsame Marktanteil auf EWR-Ebene [40-50 %]* beträgt, weltweit hingegen nur knapp über [15-25 %]* (ohne russische und chinesische Hersteller). (111) Darüber hinaus gab eine breite Mehrheit der Wettbewerber an, dass zwischen den Regionen beträchtliche Marktzutrittsschranken bestehen. Verglichen mit großen Bergbaugebieten wie Nordamerika oder Südafrika sei der EWR ein begrenzter Markt für Bergbaubrecher. So werden nach Auskunft der Parteien im EWR jährlich höchstens [...]* Primär-Kreiselbrecher verkauft, weltweit (ohne Russland und China) aber ungefähr [...]* Einheiten. Ähnlich sieht es bei Horizontal-Prallbrechern für den Bergbau aus, wo die Nachfrage im EWR im Schnitt nicht mehr als [0-10 %]* der globalen Gesamtnachfrage ausmacht (ohne Russland und China). Das geringe Marktvolumen und die Präsenz von bereits gut etablierten Wettbewerbern sowie die von den Abnehmern geforderten Kundennähe und -dienstleistungen könnten Lieferanten von außerhalb des EWR davon abhalten, die für einen effektiven Eintritt in den Bergbaubrechermarkt des EWR notwendigen Kosten und Schwierigkeiten auf sich zu nehmen, und damit die Zahl der glaubwürdigen Lieferanten, von denen Kunden im EWR Produkte beziehen, weiter reduzieren. Sonstige Elemente (112) Dass der Wettbewerb nicht global ist, bestätigen auch die erheblichen Diskrepanzen in den Schätzungen des weltweiten Marktvolumens durch die Lieferanten von Steinbrechmaschinen. Die russischen und chinesischen Produzenten ausgenommen, liegen die Schätzungen des globalen Marktvolumens der Parteien und Wettbewerber für 1999 bei Horizontal-Prallbrechern für den Bergbau zwischen 40 und 99 Einheiten. Ähnlich nahm ein Hersteller von Kreiselbrechern für sich in Anspruch, mit einem beträchtlichen Marktanteil zwischen 1990 und 1996 der eindeutige Marktführer zu sein, wohingegen der Marktanteil dieses Wettbewerbers nach Einschätzung der Parteien in diesem Zeitraum nicht mehr als 25 % ausmachte und die Nachprüfung der Kommission auf einen Anteil in der Größenordnung von 30-35 % hindeutete. Dies zeigt, dass die Lieferanten von einer erheblichen Zahl von Projekten weltweit keine Kenntnis haben und dass stattdessen die Aufträge in einem engeren Umkreis vergeben werden. (113) Schließlich und endlich ist auch zu beachten, dass zum Verkauf im EWR bestimmte Steinbrechmaschinen den Sicherheitsbestimmungen der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen ("EG-Maschinenrichtlinie")(9), geändert durch die Richtlinie 98/79/EG(10), entsprechen und vor allem mit den Buchstaben "CE" gekennzeichnet sein müssen, die die Konformität mit der Richtlinie ausweisen. Die Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass nichteuropäische Hersteller diese Auflagen gegenwärtig nicht immer einhalten. So gesehen könnte die Maschinenrichtlinie also die Normen im EWR zwar angleichen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, andererseits aber auch indirekt dazu führen, dass außereuropäische Lieferanten keine Produkte im EWR verkaufen können, weil sie nicht in der Lage sind, die Anforderungen zu erfuellen. Dies wiederum würde dazu beitragen, dass im EWR ein eigener Markt für Bergbaubrechmaschinen existiert. Dennoch behaupten die Parteien, die für Steinbrecher geltenden EG-Auflagen seien so grundlegender Art, dass alle Lieferanten, die in verschiedenen Teilen der Welt operieren, in der Lage sind, sie ohne größere Schwierigkeiten zu erfuellen. (114) Vor diesem Hintergrund wird der Schluss gezogen, dass die räumlichen Märkte für Bergbaubrecher EWR-weit sind. Untermauert wird diese Schlussfolgerung sowohl durch die Spezifität der Nachfrage im EWR (und speziell durch die Präsenz kleiner "Bergbaukunden", die Steinbrechmaschinen lokal beziehen oder auf wesentliche Anschlussmarktunterstützung im EWR angewiesen sind) als auch durch die Organisation der meisten Steinbrecherlieferanten auf kontinentaler Basis. Vor allem hat die Kommission - entgegen den Behauptungen der Parteien - für bestimmte Arten von Bergbaubrechern wie Primär-Kreiselbrecher keine Belege für eine größere Dimension des Markts als den EWR gefunden. Aus den unter Rdnr. 102 dargelegten Gründen werden Primär-Kreiselbrecher im EWR offensichtlich im Wesentlichen in der gleichen Weise abgesetzt wie andere Brecher für Bergbauanwendungen. VI. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG IN BEZUG AUF BRECHER FÜR DIE BAUMATERIALPRODUKTION (115) Wie bereits unter Rdnr. 32 angeführt, sind Baustoffbrecher kleinere Maschinen, die an unabhängige Zuschlagstoffproduzenten und Auftragnehmer, Hoch- und Tiefbauunternehmen, spezialisierte Abrissunternehmen und Zementunternehmen (die kleinere Brecher für die Herstellung von Zement sowie für die Produktion von Zuschlagstoffen beziehen, die an Dritte verkauft werden) abgesetzt werden. Dazu zählen kleinere Backenbrecher, kleinere Horizontal-Prallbrecher, kleinere Kegelbrecher, Vertikal-Prallbrecher und natürlich als Zusatzeinrichtungen Siebe, Aufgeber und Förderer. Das Vorhaben führt zum Zusammenschluss von Nordberg und Svedala, den zwei größten Lieferanten von Baustoffbrechern im EWR mit einem Anteil von insgesamt [20-30 %]* an der Baustoffbrecherproduktion. Auf den nächsten Plätzen folgen Terex [5-10 %]* und Krupp [0-10 %]*. A. Andere Baustoffbrecher außer Kegel- und Backenbrechern (116) Wie in dem verfahrenseinleitenden Beschluss der Kommission angegeben, gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtliche Bedenken bei Prallbrechern, Sieben, Aufgebern oder Förderern begründet. (117) Erstens wirft der Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, weil Nordberg keine Vertikal-Prallbrecher im EWR verkauft. Obwohl Nordberg gegenwärtig mit der Einführung einer Reihe neuer Produkte die Herstellung von Vertikal-Prallbrechern aufnimmt und Svedala in bestimmten Mitgliedstaaten über eine starke Marktposition verfügt, wird sich das fusionierte Unternehmen im Wettbewerb wohl weiterhin gegen andere große Hersteller von Vertikal-Prallbrechern (wie Magotteaux oder Canica-Jaques) behaupten müssen, die in den betreffenden Mitgliedstaaten stark präsent sind. Bei Horizontal-Prallbrechern überschreiten die gemeinsamen Marktanteile(11) in keinem Mitgliedstaat, wo es Überschneidungen gibt, [20-30 %]* und das fusionierte Unternehmen wird sich weiterhin dem Wettbewerb mit anderen Anbietern wie Hartl, Kleemann & Reiner oder nationalen Akteuren wie Arja stellen müssen. (118) Zweitens ist die jeweilige Marktposition der Parteien auf den Märkten für Siebe, Aufgeber und Förderer beschränkt. Den Angaben von Metso zu den Marktanteilen zufolge kommen die beiden Parteien beim Absatz von Sieben und Aufgebern im EWR zusammen auf einen Anteil von unter [10-20 %]*, und bei Förderern sind sie nur marginale Anbieter. Dies trifft auch auf nationaler Ebene zu, denn die Marktanteile der Parteien in einem Mitgliedstaat würden bei Sieben bzw. Aufgebern höchstens [20-30 %]* betragen. B. Kegel- und Backenbrecher Marktstellung der Parteien und ihrer Wettbewerber Kegelbrecher (119) Nordberg und Svedala sind die beiden mit Abstand größten Anbieter von Kegelbrechern für die Baumaterialproduktion im EWR (mit Marktanteilen von [25-35 %]* für Nordberg und [25-35 %]* für Svedala), der in der Rangfolge nächste Wettbewerber im EWR ist Terex [5-15 %]*. (120) Da das Vorhaben den Zusammenschluss von Nordberg und Svedala zum Ergebnis hat, ergeben sich hieraus unweigerlich erhebliche Marktanteile in den meisten EWR-Staaten (Österreich [65-75 %]*, Dänemark [70-80 %]*, Finnland [85-95 %]*, Frankreich [80-90 %]*, Deutschland [45-55 %]*, Italien [40-50 %]*, Norwegen [90-100 %]*, Portugal [60-70 %]*, Spanien [65-75 %]*, Schweden [75-85 %]* und Vereinigtes Königreich [35-45 %]*. (121) In diesen Mitgliedstaaten ist die Überlegenheit des neuen Unternehmens noch ausgeprägter, weil die Angebotsseite ansonsten oft stark fragmentiert ist und einige der restlichen Wettbewerber lokale Akteure sind, die nur in einigen Mitgliedstaaten tätig sind. Ein typisches Beispiel dafür ist Österreich, wo das fusionierte Unternehmen einen [...]* höheren Marktanteil als der dahinter rangierende Wettbewerber Terex [5-15 %]* haben wird. Der restliche Bedarf wird größtenteils durch lokale Konkurrenten gedeckt. Selbst in Italien, wo die Marktanteile der Parteien nicht so bedeutend sind, wird der Absatzanteil des fusionierten Unternehmens mehr als [...]* so hoch sein wie der des zweitplatzierten Wettbewerbers, und die Einheit wird auf eine beträchtliche Anzahl lokaler Anbieter treffen wie Comec (den in der Rangfolge dahinter liegenden Wettbewerber) oder Reiter e Crippa. (122) Ferner wurden bei der Angabe des durchschnittlichen gemeinsamen Marktanteils der Parteien im Vereinigten Königreich im Zeitraum 1997-1999 die tatsächlichen Marktstellungen von Nordberg und Svedala unterbewertet, da die Absatzanteile der Parteien in diesem Zeitraum beträchtlich zugenommen haben. Nordberg und Svedala kamen 1997 zwar nur auf [20-30 %]*, doch verbuchten beide 1998 einen Anteil von [40-50 %]* und 1999 einen Anteil von [50-60 %]* an den verkauften Einheiten. Im Ergebnis dieser Entwicklung wird die Marktposition des neuen Unternehmens mehr als doppelt so hoch sein wie die des darauffolgenden Wettbewerbers Terex [15-25 %]*. (123) Auf den meisten verbleibenden nationalen Märkten wird das Vorhaben entweder zu keinen Überschneidungen oder zu gemeinsamen Marktanteilen von unter [30-40 %]* führen (wie in Belgien und den Niederlanden). Etwas anders liegt der Fall in Irland, wo der gemeinsame Marktanteil von Nordberg und Svedala [40-50 %]* erreicht, aber Terex und PSP immer noch beträchtliche Anteile für sich verzeichnen (Terex [30-40 %]* und PSP [15-25 %]*). Backenbrecher (124) Nordberg und Svedala sind die beiden größten Anbieter von Baustoffbrechern im EWR (Nordberg [10-20 %]* und Svedala [5-15 %]*); die anderen großen Wettbewerber sind Terex [10-20 %]* und Extec [5-15 %]*. (125) Das Vorhaben wird zu sehr hohen Marktanteilen in Finnland [75-85 %]*, Norwegen [60-70 %]*, Schweden [55-65 %]* und Dänemark [35-45 %]* führen. In Finnland, Norwegen und Schweden ist der Rest der Angebotsseite sehr stark fragmentiert, der in der Rangfolge nächste Wettbewerber kommt kaum auf [10-20 %]* des Absatzes. Etwas anders ist die Lage in Dänemark, wo mit Böhringer ein anderer Wettbewerber im Zeitraum 1997-1999 auf [20-30 %]* kam. (126) In Portugal erzielten Nordberg und Svedala 1999 zusammen einen Absatzanteil von [40-50 %]*. Im Jahresdurchschnitt liegt der Absatz von Svedala auf diesem Markt jedoch nicht über [...]* Einheiten (bei einem Marktvolumen von 13 Einheiten). Daher ist eine Überschneidung zwischen den Parteien minimal, und das Vorhaben beeinträchtigt die Wettbewerbsbedingungen in dem Land nicht wesentlich. (127) Durch das Vorhaben kommt es auch auf einer Reihe anderer Märkte zu Überschneidungen. Mit Ausnahme von Österreich lagen die gemeinsamen Marktanteile der Parteien jedoch in keinem Land über [20-30 %]*, und sie müssen sich weiterhin dem Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern entweder auf globaler Ebene (wie Terex, Extec oder Parker) oder auf lokaler Ebene (wie Laron) stellen. Außerdem wird sich das Vorhaben in Österreich, wo Nordberg 1999 einen Marktanteil von [25-35 %]* hatte, nur minimal auswirken, da Svedala im selben Jahr nur [...]* Backenbrecher bei einem Gesamtmarktvolumen von 34 Einheiten absetzte. Weitere Wettbewerbsvorteile der Parteien (128) Die obigen Betrachtungen deuten darauf hin, dass das fusionierte Unternehmen auf den meisten der betroffenen Märkte sowohl über beträchtliche Marktanteile verfügen als auch wesentlich größer sein wird als seine Wettbewerber. Außerdem zeigt die Marktuntersuchung, dass das aus dem Zusammenschluss von Metso und Svedala hervorgehende Unternehmen von einer Reihe weiterer Wettbewerbsvorteile profitieren wird, durch die es bestehende Wettbewerber zusätzlich schwächen und die Zutrittsschranken auf den betreffenden Märkten erhöhen kann. Hoechstes Ansehen (129) Wie unter Rdnrn. 18-21 ausgeführt, sind die Abnehmer aufgrund der Langlebigkeit und der Bedeutung von Steinbrechanlagen wenig risikofreudig und entscheiden sich lieber für sichere Produkte und Lieferanten, auch wenn sie dafür höhere Preise in Kauf nehmen müssen. Ein Abnehmer drückte es so aus: "Qualität spielt bei Produktvergleichen die größte Rolle. Das gilt unabhängig von der Art der Ausrüstung." (130) In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass erstens nach Aussagen der Kunden bei Leistung, Zuverlässigkeit und Kundendienstleistungen beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern bestehen und dass zweitens Nordberg und Svedala nahezu einmütig als die Steinbrecherlieferanten mit dem höchsten Ansehen in der Branche betrachtet werden. Dies kommt in den Ergebnissen der Nachprüfung durch die Kommission zum Ausdruck, die insbesondere zeigt, dass die Produkte von Nordberg und Svedala eindeutig die Lösungen der Wahl sind, wenn es um die Aufbereitung von hartem oder abrasivem (und daher anspruchsvollem) Gestein geht. Ebenso lassen interne Unterlagen von Nordberg den Schluss zu, dass einer der angestrebten Wettbewerbsvorteile des Unternehmens darin bestand, die "besten und zuverlässigsten Produkte in der Branche zu offerieren, die den Abnehmern mehr bewährte Vorteile bieten als Konkurrenzprodukte", während andere Unterlagen zeigen, dass "Nordbergs Produkte im Schnitt als gut und qualitativ hochwertig angesehen werden." Breite Produktpalette (131) Das fusionierte Unternehmen wird auch beträchtliche Vorteile aus ihrer breiten Produktpalette ziehen können. Insbesondere haben Abnehmer wie auch Wettbewerber hervorgehoben, dass die Fähigkeit, ein breites Sortiment an Ausrüstungen liefern zu können, wichtig sei im Zusammenhang mit schlüsselfertigen Anlagen auf neu erschlossenen Standorten der Steinbrechbranche oder für umfangreiche Kapazitätserweiterungen, und es würde dem betreffenden Anbieter von Steinbrechlösungen auch ermöglichen, komplette Kundendienstlösungen anzubieten. Außerdem reduzierten sich die Risiken, wenn ein Anbieter die Gesamtverantwortung für die Steinbrechanlage trägt. Zudem wurde argumentiert, auf diese Weise würde der Anbieter der Steinbrechmaschinen den Einsatzort der Technik beim Abnehmer bestmöglich kennen lernen und dadurch in die Lage versetzt, optimale Ratschläge und Lösungen für Verbesserungen, Modernisierungen und Kapazitätserweiterungen anzubieten. Nach Aussagen des Präsidenten und des CEO (Chief Executive Officer) von Svedala "suchen die Abnehmer Lieferanten, die Komplettlösungen bereithalten". (132) Dass Nordberg und Svedala als die Anbieter mit der umfangreichsten Produktpalette gelten, bringt für das fusionierte Unternehmen noch einen weiteren bedeutenden Wettbewerbsvorteil mit sich. Ähnlich wie das Unternehmen Nordberg, das für sich in Anspruch nimmt, über ein "vollständiges Produktsortiment zu verfügen, um alle Kundenanforderungen in der Gesteinzerkleinerung und -klassierung abdecken zu können", äußerte Svedalas Präsident und CEO: "Nur Svedala bietet ein komplettes Sortiment an. [...]*. Folglich können die Kunden ein vollständiges Sortiment an Produkten und Dienstleistungen von einem einzigen Anbieter beziehen, während unsere Konkurrenten nur Teile des Gesamtbedarfs der Kunden decken können. [...]* Das heißt, wir haben eine sehr starke Ausgangsbasis für die Zukunft." (133) Vor allem durch die Verbindung aus hohem Ansehen und breiter Produktpalette dürfte sich das fusionierte Unternehmen bei Verträgen über neue schlüsselfertige Anlagen als Anbieter der Wahl empfehlen. Dies wäre besonders deshalb der Fall, weil erstens andere Wettbewerber angegeben haben, dass sie in Bezug auf die Lieferung bestimmter Maschinen (vor allem von Kegelbrechern) auf die Parteien angewiesen sind, zweitens die meisten Abnehmer angegeben haben, Nordberg und Svedala wären als einzige in der Lage, Aufträge über große schlüsselfertige Anlagen zu übernehmen, und drittens Dritte geäußert haben, sie würden Kegelbrecher als den "Wettbewerbsfaktor" ansehen, nach dem dann andere Kaufentscheidungen getroffen werden (besonders, wenn es um das Brechen von hartem Gestein geht, wo die Leistung des Kegelbrechers für die Leistung der Anlage maßgeblich ist). (134) Aufträge für schlüsselfertige Anlagen sind verhältnismäßig selten (sie machen ungefähr [...]* des Umsatzes von Nordberg bei Steinbrechtechnik aus). Wie aber bereits unter Rdnr. 39 ausgeführt, wirken sie sich anscheinend stark auf die Wettbewerbsbedingungen aus. Den Auskünften zufolge schaffen sie vor allem ein lange währendes Verhältnis zwischen dem Ausrüstungslieferanten und seinem Kunden, was es dem Anbieter angesichts der geringen Risikofreudigkeit der Abnehmer im Allgemeinen erleichtert, bei künftigen Aufträgen des betreffenden Abnehmers den Zuschlag zu erhalten und so den Wettbewerbsdruck, der von anderen Anbietern ausgeht, noch weiter zu vermindern. Große räumliche Ausdehnung (135) Nordberg und Svedala verfügen über eine beispiellose geografische Ausdehnung im EWR (und vielleicht sogar weltweit). In einer konjunkturabhängigen Branche hilft das erstens dem fusionierten Unternehmen, geschäftliche Risiken abzumildern und bei Verkäufen und Dienstleistungen in Kundennähe zu sein. (136) Zweitens, und das ist noch wichtiger, dürfte diese großräumige Ausdehnung das neue Unternehmen in die Lage versetzen, selektiv in Konkurrenz zu anderen Anbietern mit einem stärker eingeschränkten (und mitunter nationalen) Betätigungsfeld zu treten. Die Auswirkungen eines solchen Verhaltens wären umso abträglicher, als im Baustoffbrechersektor ein beträchtlicher Teil der Wettbewerber (und mitunter der nächstgroße Lieferant nach dem fusionierten Unternehmen) in diese Kategorie fällt. Dies trifft z. B. für die norwegischen, schwedischen und italienischen Märkte für Kegelbrecher für die Baustoffproduktion zu. Größenvorteile (137) Es gibt Hinweise darauf, dass die Größe in der Baustoffbrecherbranche eine Rolle spielt. Wettbewerber gaben nämlich an, dass man, um in der Branche wettbewerbsfähig zu sein, verhältnismäßig große Stückzahlen an Brechern für die Baumaterialproduktion verkaufen muss, um Größenvorteile nutzen zu können. (138) In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das fusionierte Unternehmen der bei weitem größte Produzent von Baustoffkegelbrechern (mit [60-70 %]* des Absatzes) sowie (wenn auch in geringerem Maße) Backenbrechern (mit [20-30 %]* des Absatzes) im EWR werden wird. In einigen Mitgliedstaaten sind alle Wettbewerber der Parteien viel kleinere Unternehmen, und so könnte das fusionierte Unternehmen in die Lage versetzt werden, gezielt in Konkurrenz zu diesen Wettbewerbern zu treten und ihre Position auf den betreffenden Märkten weiter zu festigen. (139) Dies könnte bei Böhringer, dem größten Wettbewerber von Nordberg und Svedala auf dem dänischen Markt für Backenbrecher, der Fall sein, der zwar einen Anteil von [20-30 %]* am Absatz im Land verbucht, EWR-weit aber nur auf [0-10 %]* des Absatzvolumens des fusionierten Unternehmens kommen wird. So könnte es auch auf dem britischen und irischen Markt für Kegelbrecher aussehen, wo der größte Wettbewerber der Parteien wohl über ansehnliche Marktpositionen verfügt, dessen EWR-Absatz von Kegelbrechern für die Baumaterialproduktion aber weniger als ein Siebtel des Absatzes des fusionierten Unternehmens betragen wird. Unzureichender Wettbewerbsdruck durch vorhandene Wettbewerber (140) Die obigen Betrachtungen zeigen, dass nach der geplanten Fusion kleinere Wettbewerber mit einem schmaleren Produktangebot und einem geringeren Umfang der Geschäftstätigkeit nicht in der Lage sein werden, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen auszuüben. Vor allem werden sie eindeutig nicht das Gewährleistungsniveau, Ansehen und die Unterstützung zu bieten haben, die wenig risikofreudige Abnehmer gewöhnlich fordern. (141) Wie jedoch bereits unter Rdnr. 37 ausgeführt, ist für die Steinbrechbranche auch ein kontinuierlicher Bestand an Anbietern kennzeichnend, der von großen, internationalen Unternehmen mit einem breitgefächerten Angebot (wie Svedala, Nordberg, Terex oder Krupp) bis hin zu kleineren Unternehmen reicht, die eine begrenzte Zahl an Produkten in einem engen geographischen Raum anbieten (wie das Unternehmen Haahjem Base, das Backenbrecher für die Baumaterialproduktion in den nordischen Ländern anbietet (Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark und Island) oder Rodrigo Matias Magalhães, ein nur in Portugal tätiges Unternehmen). Da einige der größeren Anbieter von Steinbrechanlagen jedoch in den betreffenden Ländern auch auf dem Gebiet der Kegel- und Backenbrecher für die Baustoffproduktion tätig sind, ist zu prüfen, ob der Druck dieser Anbieter das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens wesentlich zügeln könnte. (142) Vier dieser größeren Unternehmen, nämlich Terex, Krupp, Parker und Kleemann & Reiner, fertigen Kegel- und/oder Backenbrecher: - Terex ist ein in den USA ansässiger diversifizierter globaler Hersteller von Hebe-, Erdbewegungs- und Leichtbautechnik für das Bauwesen, Steinbrüche, die Recyclingindustrie und den Bergbau. Das Unternehmen gelangte 1999 mit dem Erwerb der Unternehmen Cedarapids Inc. mit Sitz in den USA und Powerscreen mit Sitz im Vereinigten Königreich auf den Markt für Baustoffbrecher. Es bietet nunmehr ein komplettes Sortiment an Brechtechnik für die Baumaterialproduktion an, darunter Backenbrecher (stationär, raupenmobil und fahrbar) und Kegelbrecher an. Terex verkauft seine Produkte in 60 Ländern. - Krupp Fördertechnik ist ein deutsches Tochterunternehmen des ThyssenKrupp-Konzerns, das eine vollständige Palette an Brechtechnik anbietet. Es verkauft von Telsmith entwickelte Kegelbrecher im Rahmen eines Lizenzvertrags unter dem Markennamen Telsmith (eines großen Anbieters in den USA). - Parker ist ein alteingesessener britischer Hersteller von Brech- und Siebanlagen, der seine Produktpalette in den vergangenen fünf Jahren erweitert hat. Das Unternehmen verkauft ein breites Sortiment an stationären, raupenmobilen und fahrbaren Backenbrechern. Zu seiner Produktpalette gehört auch ein Kegelbrecher. Parker setzt seine Produkte im EWR ab. - Kleemann & Reiner ist ein alteingesessenes deutsches Unternehmen, das in den 90er Jahren beträchtlich expandiert ist. Es verkauft jetzt in den meisten EWR-Mitgliedstaaten sowohl Backenbrecher als auch Kegelbrecher. (143) Wie aus den Ergebnissen der Nachprüfung durch die Kommission hervorgeht, kann die Präsenz dieser Wettbewerber ausreichen, um zu verhindern, dass das fusionierte Unternehmen seine Marktstellung bei Kegel- und Backenbrechern ausnutzt und seine Dominanz auf andere Produktbereiche ausweitet. Dies ist vor allem deshalb so, weil die unter Rdnr. 142 angeführten Anlagenproduzenten auch über verhältnismäßig breite Produktportfolios, eine ausreichende räumliche Verbreitung und einen ausgezeichneten Ruf in einigen Marktbereichen verfügen. (144) Die Ergebnisse der Nachprüfung zeigen auch, dass es diesen Anbietern nicht gelingen wird, die Marktstellung des fusionierten Unternehmens bei Kegelbrechern in den meisten EWR-Mitgliedstaaten und bei Backenbrechern in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden zu gefährden. (145) Zum einen ergibt sich aus den beträchtlichen Marktanteilen der Parteien, den erheblichen zusätzlichen Wettbewerbsvorteilen des neuen Unternehmens, der von den Abnehmern den Fragen der Qualität, Erfahrung, des Kundendienstes und generell der Risikosenkung beigemessenen Bedeutung sowie der eingeschränkten Präsenz und Reputation aller anderen Anbieter auf den betreffenden Märkten, dass kein anderer existenter Hersteller von Kegel- oder Backenbrechern in der Lage wäre, die Wettbewerbsstellung des fusionierten Unternehmens auf diesen Märkten wesentlich anzufechten. Dafür spricht auch, dass die meisten Abnehmer keinen Brecherlieferanten benennen könnten, dessen Angebot es mit dem der Parteien aufnehmen könnte (geschweige denn mit dem des fusionierten Unternehmens). (146) Zum anderen weisen die anderen Lieferanten im Vergleich mit den Parteien möglicherweise noch eine Reihe weiterer Schwächen auf. Beispielsweise werden Kegel- und Backenbrecher (besonders in den nordischen Ländern) oft für hartes und abrasives Gestein eingesetzt. Es trifft zu, dass die meisten verfügbaren Brecher für hartes und weiches Gestein ausgelegt sind und dass es wirtschaftlich nicht vertretbar wäre, Brechtechnik nur für hartes oder für weiches Gestein zu konstruieren. Während der Marktuntersuchung wurde jedoch von Dritten deutlich darauf hingewiesen, dass nicht alle angebotenen Produkte zum Brechen aller Hartgesteine benutzt werden können (Material, das härter ist als 30000 Pfund je Quadratzoll). Tatsächlich betrachten viele Abnehmer, die Hartgestein aufbereiten, Nordberg und Svedala als die einzigen geeigneten Lieferanten, weil diese hier die höchste Qualität bieten. Insofern ist es höchst fraglich, ob die anderen Anbieter, denen es ohnehin oft an Ansehen mangelt, konservative Abnehmer dazu bewegen können, von ihren bewährten und zufrieden stellenden Brechern zu Produkten überzuwechseln, deren Qualität in ihren Augen niedriger ist. (147) Außerdem gibt es deutliche Hinweise darauf, dass die Vertriebsnetze der Anbieter weit weniger leistungsfähig sind als die von Nordberg and Svedala. Beispielsweise erklärte eine bedeutende Anzahl von Abnehmern (wie die portugiesische Vereinigung für Bergbau und Zuschlagstoffunternehmen), ihnen seien keine anderen Anbieter als Nordberg und Svedala bekannt. Andere gaben an, die anderen Anbieter, die sie kennen, seien in ihrem Land nicht genug präsent. (148) Vor diesem Hintergrund wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die vorhandenen Wettbewerber nicht in der Lage sind, die Marktstellung des fusionierten Unternehmens wesentlich anzufechten oder einen erheblichen Druck auf ihr Wettbewerbsverhalten auf den betreffenden Märkten auszuüben. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission, denn den Angaben der meisten Abnehmer und Wettbewerber zufolge würde das Vorhaben ein Monopol bei Kegelbrechern schaffen, und eine beträchtliche Anzahl von Abnehmern in den nordischen Ländern äußerte Bedenken im Hinblick auf Backenbrecher. Ein Abnehmer beschrieb die Situation so: "Alternative Anbieter sind rar und verfügen nicht über die umfangreichen Kenntnisse und weltweit gesammelten Erfahrungen. Die Auswahl ist praktisch gleich null." Unzureichende Nachfragemacht der Abnehmer (149) Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Baustoffkunden über genügend Nachfragemacht verfügen würden, um dem Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens etwas entgegenzusetzen. Wie bereits unter Rdnr. 35 beschrieben, ist die Nachfrage nach Brechern für die Baumaterialproduktion äußerst fragmentiert (auf die Abnehmer entfallen gewöhnlich nicht mehr als [...]* % des Absatzes von Nordberg oder Svedala), die Abnehmer schaffen nicht oft neue Maschinen an, und daher ist die Nachfrage in der Regel von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Dies zeigt sich auch daran, dass die Mehrheit der Kunden nach eigenen Angaben nur über eine begrenzte Verhandlungsstärke verfügt und von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten abhängig ist. Die meisten Abnehmer äußerten ernste Bedenken zu den Auswirkungen der geplanten Fusion. Unzureichender zusätzlicher Wettbewerbsdruck Andere Techniken (150) Die Parteien haben behauptet, dass zwischen den verschiedenen Märkten für Baustoffbrecher, vor allem was Vertikal-Prallbrecher und Kegelbrecher anbelangt, auf der Nachfrageseite eine bestimmte Substituierbarkeit besteht. In ungefähr 30 % der Anwendungsfälle von Kegelbrechern könnten Vertikal-Prallbrecher mit diesen Maschinen konkurrieren. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich diese Substitution durch die weiteren technologischen Fortschritte noch erhöht und daher die Marktmacht, die das fusionierte Unternehmen bei Kegelbrechern haben könnte, erheblich sinkt. (151) Die Marktuntersuchung stützt diese Argumentation nicht. Selbst wenn man das Argument der Parteien gelten ließe, würden Kegelbrecher in 70 % der Fälle für Vertikal-Prallbrecher keine Konkurrenz darstellen. Zudem gab eine breite Mehrheit der Wettbewerber an, dass nach ihrem Dafürhalten Vertikal-Prallbrecher (oder irgendeine andere Technologie) nicht ausreichen, um das Wettbewerbsverhalten und die Preise des fusionierten Unternehmens zu beeinflussen. Wie es ein Wettbewerber ausdrückte, ist "ein Kegelbrecher für die Mehrheit der Aufbereitungsanlagen eine sehr wichtige Maschine. Wird wegen der Beschaffenheit des gebrochenen Materials ein Kegelbrecher benötigt, dann gibt es dazu keine technische Alternative und er ist nicht mit einem Vertikal-Prallbrecher austauschbar, weil dies weder technisch noch wirtschaftlich machbar ist." Es wird daher die Schlussfolgerung gezogen, dass alternative Technologien nicht ausreichen, um auf das Wettbewerbsverhalten und die Preise des fusionierten Unternehmens einen Gegendruck auszuüben. Gebrauchtausrüstung (152) Die Parteien haben auch behauptet, dass außer den Neuausrüstungen für die Gesteinszerkleinerung im EWR auch in erheblichem Umfang Gebrauchtmaschinen verkauft werden. Nach Angaben der Parteien operieren weltweit mehrere Lieferanten, die diese "Gebrauchtmaschinen" verkaufen. Für Gebrauchtmaschinen wird auch im großen Umfang geworben. (153) Wie unter Rdnrn. 69-73 zur Produktmarktdefinition dargelegt, sehen Kunden Gebrauchtmaschinen verhältnismäßig selten als Alternative zu Neuausrüstung an, was vor allem auf die mit Gebrauchtprodukten zusammenhängenden Risiken (fragwürdige Zuverlässigkeit und Haltbarkeit, keine Gewährleistung, Unsicherheit bezüglich der Lieferung von Ersatzteilen usw.) zurückzuführen ist. Außerdem ist besonders bei Hochleistungsanwendungen eine maximale Auslastung der Anlagen erforderlich, so dass diese Betriebsstätten keine Gebrauchtmaschinen einsetzen können, wenn sie ihre Geschäftsziele erreichen wollen. Der Einsatz von Gebrauchtmaschinen wird mitunter wegen knapper Mittel in Erwägung gezogen, um Zerkleinerungsarbeiten mit einem begrenzten Umfang zu Ende zu führen, aber selbst in diesen Sonderfällen werden kleinere und billigere neue Brecher den Maschinen aus zweiter Hand vorgezogen. (154) Außerdem bemerkten selbst die Kunden, die nach eigenen Angaben bereit wären, Gebrauchtmaschinen zu kaufen, dass sich dies nur auf verhältnismäßig neue Maschinen beschränken würde, die nur wenige Stunden in Gebrauch waren. Dass die Kunden auch anführten, gebrauchte Maschinen seien gewöhnlich alt und veraltet, wäre eine weitere Bestätigung dafür, dass das Vorhandensein eines Bestands an Gebrauchtmaschinen nicht ausreichen würde, um Gegendruck auf das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens auszuüben. (155) In Anbetracht dessen wird daher die Schlussfolgerung gezogen, dass vom Vorhandensein von Gebrauchtmaschinen bzw. alternativen Technologien kein wesentlicher Wettbewerbsdruck auf neue Kegelbrecher und Backenbrecher für die Baumaterialproduktion ausgehen würde. Hohe Marktzugangsschranken (156) Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Marktstellung des fusionierten Unternehmens bei Kegel- und Backenbrechern für die Baumaterialproduktion kurz- bis mittelfristig durch eventuelle Neueintritte wesentlich in Frage gestellt werden könnte. (157) Die Zugangsbedingungen lassen sich nicht von der geringen Risikofreudigkeit der Kunden trennen. Damit wird ziemlich deutlich, dass jeder Neuling auf beträchtliche Hürden stoßen würde, da er nicht über ein entsprechendes Ansehen und ausreichende Referenzen verfügen würde und auch nicht die Belieferung mit Ersatzteilen und einen entsprechenden Kundendienst gewährleisten könnte. Diese Schranken werden sich noch verstärken, wenn durch die Fusion erst ein Anbieter mit einem hohen Ansehen, einer umfangreichen Referenzliste und Kundenbasis entstanden ist. (158) Vor allem zeigen die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission, dass jeder Neueinsteiger nicht nur erhebliche Investitionen und Anstrengungen für die Entwicklung eines ausreichenden Know-hows und entsprechender Produktionskapazität für neue Technologie unternehmen müsste, sondern auch erhebliche Hindernisse zu überwinden hätte, um risikoscheue Kunden von der Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen zu überzeugen. Beispielsweise geht aus der Nachprüfung seitens der Kommission hervor, dass Neueinsteiger ihre Produkte oft nur absetzen können, wenn sie die technische Demonstration ihrer Produkte anbieten, die Produkte unter den Standortbedingungen der Kunden erproben und den Kunden zufrieden stellende Referenzlisten vorlegen. Der hohe Kostenaufwand für Demonstrations- und Testzwecke und die Unmöglichkeit, dass Neulinge Referenzlisten vorlegen, tragen dazu bei, dass der Zugang erschwert wird. Dies gilt umso mehr in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, wo Steinbrecher in der Regel oft für hartes und abrasives Gestein eingesetzt werden und daher die Forderung nach Zuverlässigkeit und Qualität und somit die Risikoaversion der Kunden eine noch größere Rolle spielt als anderswo. (159) Wie bereits unter Rdnrn. 80-82 dargelegt, erfordert der Absatz auf Märkten für Baustoffbrecher ein leistungsfähiges Vertriebsnetz, um rechtzeitig und wettbewerbsfähig Ersatz- und Verschleißteile liefern und den Kunden Wartungs- und Beratungsleistungen anbieten zu können. Die Nachprüfung durch die Kommission zeigt, dass der Aufbau eines Vertriebsnetzes in Anbetracht der vorhandenen begrenzten Anzahl von Händlern mehrerer Marken erhebliche Kapitalinvestitionen und - was noch wichtiger ist - beträchtliche Zeit (mehrere Jahre) in Anspruch nehmen würde. Einem Wettbewerber zufolge "gibt es für Kundendienst und Vertrieb auf einem bestimmten Markt nur eine begrenzte Anzahl erfahrener Händler, die normalerweise an einen bestimmten Produzenten/eine bestimmte Marke gebunden sind. Bestmöglicher Zugang zum Kunden ist der Schlüssel zum Erfolg. Um diesen Zugang aufzubauen, sind sehr lange währende Kontakte und gegenseitiges Vertrauen notwendig, was am Anfang Geld kostet, ohne dass gleich entsprechende Einnahmen erzielt werden." (160) Auch muss man verhältnismäßig hohe Stückzahlen verkaufen, um auf dem Markt für Baustoffbrecher wettbewerbsfähig zu sein und Größenvorteile nutzen zu können. Alljährlich kommen im EWR ungefähr 400 bis 500 Kegelbrecher und ca. 600 bis 700 Backenbrecher zur Auslieferung. Dies bedeutet, dass jeder Neueinsteiger unweigerlich Kostennachteile gegenüber etablierten Produzenten hat, zumal der Neuling ein komplettes Sortiment an Produkten in unterschiedlicher Größe und Leistung anbieten müsste. (161) Durch den geplanten Zusammenschluss erhöhen sich diese Risiken und Kosten sogar noch, was vor allem auf die enormen Wettbewerbsvorteile und die Größe des fusionierten Unternehmens zurückzuführen ist. Jeder Neueinsteiger sieht sich mit einem marktbeherrschenden Akteur mit einem ausgezeichneten Ruf, einem sehr umfangreichen Produktportfolio und ausgedehnter räumlicher Präsenz, einem beträchtlichen Absatzvolumen und einer ansehnlichen Kundenbasis konfrontiert. Dies gilt insbesondere für Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden aufgrund der lange währenden Präsenz der Parteien in diesen Ländern, der dortigen spezifischen Gesteinsbedingungen und des geringen Marktvolumens in diesen Mitgliedstaaten. (162) Vor diesem Hintergrund wird die Schlussfolgerung gezogen, dass das Wettbewerbspotenzial nicht ausreichen wird, um genügend Gegendruck auf das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens auszuüben. Ein Wettbewerber drückte es so aus: "Potenzielle Wettbewerber [...]* können das Verhalten des fusionierten Unternehmens nur geringfügig beeinflussen, da (das neue Unternehmen), was [...]* (sein) Vertriebsnetz, Kundendienstnetz und vor allem (seine) Produkte (Backenbrecher, Kegelbrecher) anbelangt, auf dem weltweiten Markt eine sehr beherrschende Stellung inne hätte und vor allem in allen europäischen Ländern sehr dominierend wäre. Die Produktion von Kegelbrechern ist nur bei hohen Stückzahlen rentabel. Daher wird jeder potenzielle Wettbewerber die hohen Anlaufinvestitionen fürchten, weil er nicht weiß, ob er den notwendigen Absatz erreicht." Auswirkungen des Vorhabens (163) Wie diese Betrachtungen zeigen, würde das geplante Vorhaben die Entstehung eines Akteurs mit einer beherrschenden Stellung auf den betreffenden Märkten für Kegelbrecher und Backenbrecher begründen. Außerdem gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass dadurch die Hauptquelle des Wettbewerbs auf diesen Märkten wegfallen würde, da der Wettbewerb vor allem aus der Konkurrenz zwischen Nordberg und Svedala resultierte. (164) Die Nachprüfung durch die Kommission hat eindeutige Belege für die Ähnlichkeit von Nordberg und Svedala und die erheblichen Vorteile dieser beiden Unternehmen gegenüber anderen Anbietern derartiger Ausrüstungen erbracht. Beispielsweise konnten die meisten Abnehmer als Wettbewerber, die konkurrenzfähige Angebote für schlüsselfertige Anlagen bzw. Produkte anbieten können, die wirklich für Hartgestein geeignet sind, nur Nordberg und Svedala nennen. Auch konnten Abnehmer auf die Frage, Ausrüstungslieferanten mit einem dem von Nordberg und Svedala ebenbürtigen Angebot zu benennen, entweder gar keinen Produzenten oder nur eine sehr begrenzte Anzahl angeben, und zwar nur, um zu erklären, dass sie beträchtliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den Parteien bedeuten würden. (165) So erklärten Abnehmer, dass "Nordberg und Svedala hinsichtlich Qualität/Leistung/Preis usw. ähnlich sind" und: "Es gibt kein Äquivalent im Hinblick auf das gesamte Produktsortiment. Bis dato sind für uns keine alternativen Anbieter mit einem gleichwertigen Angebot (in puncto Produkt und Kundendienstleistungen) in Sicht". "Die Alternativen sind rar und sie haben nicht die umfassenden Kenntnisse und weltweit anwendbaren Erfahrungen." Was könnte mehr über ihr herausragendes Ansehen aussagen als die Feststellung eines Kunden, nur Nordberg und Svedala müssten die Leistung ihrer neuen Brecher nicht demonstrieren. (166) Dass Nordberg und Svedala ebenfalls im direkten Wettbewerb miteinander stehen, ist klar aus den Ergebnissen der Nachprüfung der Kommission ablesbar, denn wie eine große Mehrheit der Abnehmer erklärte, beziehen sie ihre Lieferungen meistens von Nordberg und Svedala, und verschiedene Abnehmer stellten ausdrücklich fest, ihre Beschaffungspolitik beruhe auf dem Wettbewerb zwischen diesen beiden Anbietern. (167) Die Rivalität zwischen Nordberg und Svedala geht auch klar aus den internen Unterlagen von Metso hervor. [...]* (168) Indem diese Rivalität durch das Vorhaben ausgeschaltet wird, entsteht ein praktisch unangefochtener Marktakteur und die Hauptquelle für Wettbewerb auf den betreffenden Märkten für Baustoffbrecher entfällt. Es ist daher keine Überraschung, dass fast alle Abnehmer, die bei der Nachprüfung durch die Kommission antworteten, ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Fusion äußerten. Als Beispiele für solche Feststellungen seien genannt: "Durch das Vorhaben wird ein viel zu stark dominierender Akteur auf dem Markt für Steinbrechanlagen geschaffen", "Wir werden in den kommenden Jahren nur einen Lieferanten von Steinbrechausrüstungen haben", "Wir werden es nur noch mit einem Hersteller zu tun haben", oder "Der Steinbrechmarkt [...]* braucht diese beiden großen Hersteller. Es wird mit Nachdruck empfohlen, diese Fusion abzulehnen, um eine Übermacht und eine extrem marktbeherrschende Stellung bei Steinbrech- und Aufbereitungsanlagen zu vermeiden." C. Schlussfolgerung (169) Daher wird die Schlussfolgerung gezogen, dass das Vorhaben auf den Märkten für Kegelbrecher für die Baumaterialproduktion in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und im Vereinigten Königreich eine beherrschende Stellung des fusionierten Unternehmens begründen würde. Es würde außerdem eine beherrschende Stellung des fusionierten Unternehmens auf den Märkten für Backenbrecher für die Baumaterialproduktion in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden begründen. VII. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG IN BEZUG AUF BRECHER FÜR DEN BERGBAU (170) Wie bereits unter Rdnr. 49 ausgeführt, sind die Bergbaubrecher die größeren Maschinen, die an Bergbauunternehmen oder Zuschlagstoff- und Zementproduzenten verkauft werden. Dazu zählen Primär-Kreiselbrecher, größere Kegelbrecher (bis hin zu den Hochleistungs-Kegelbrechern), größere Backenbrecher, größere Horizontal-Prallbrecher sowie Feinmühlen und Walzenpressen. (171) Mit Ausnahme der Feinmühlen ist der jährliche EWR-weite Absatz der verschiedenen Arten von Bergbaubrechern sehr gering. Den Angaben der Parteien zufolge wurden 1997 und 1999 nur [...]* Backenbrecher für den Bergbau verkauft. Ebenso wurden von 1997 bis 1999 EWR-weit nicht mehr als [...]* Primär-Kreiselbrecher pro Jahr abgesetzt. (172) In Anbetracht des geringen Umfangs des Bergbaubrecherabsatzes im EWR muss bei der Analyse der Marktstellung der verschiedenen Wettbewerber von den Marktanteilen ausgegangen werden, die über einen ausreichend langen Zeitraum berechnet wurden, da der Absatz im Verlaufe von nur zwei oder drei Jahren zu gering und daher nicht signifikant ist. Sofern also nicht anders angegeben, wurden die Zahlen für die Marktanteile bei Bergbaubrechern auf der Grundlage eines Zehn-Jahres-Zeitraums ermittelt (1990 bis 1999). A. Andere Produkte außer Hochleistungs-Kegelbrechern, Backenbrechern und Kreiselbrechern (173) Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Vorhaben auf den Märkten für Horizontal-Prallbrecher, Kegelbrecher mittlerer Leistung, Feinmühlen und Walzenpressen wettbewerbsrechtliche Bedenken begründen würde. (174) Erstens entstehen durch das Vorhaben keine Überschneidungen bei Kegelbrechern mittlerer Leistung und Walzenpressen. (175) Zweitens überschreiten die kumulierten Marktanteile bei Horizontal-Prallbrechern nicht [25-35 %]*, und das fusionierte Unternehmen wird noch mit einer großen Zahl von Wettbewerbern konfrontiert sein, darunter Hazemag [20-30 %]* Marktanteil, SBM [5-15 %]* und Krupp [5-15 %]*. (176) Außerdem haben die Parteien zwar einen Anteil von ungefähr [25-35 %]* am Feinmühlenmarkt, ihnen steht aber immer noch eine beträchtliche Anzahl von Mitbewerbern gegenüber, darunter F. L. Smidth-Fuller (ungefähr [10-20 %]* Marktanteil), KHD [5-15 %]* und Krupp [5-15 %]*. B. Hochleistungs-Kegelbrecher, Backenbrecher und Primär-Kreiselbrecher Marktstellung der Parteien und ihrer Wettbewerber Hochleistungs-Kegelbrecher (177) Nordberg und Svedala sind die einzigen Steinbrecheranbieter, die in den vergangenen zehn Jahren im EWR Hochleistungs-Kegelbrecher verkauft haben, und zwar Svedala [...]* H8000 und Nordberg [...]* [...]* HP800 und [...]* MP800 mit verbesserter Leistung. (178) Außerdem haben die Parteien bei Hochleistungs-Kegelbrechern weltweit nur einen Wettbewerber, nämlich Kawasaki. Kawasaki hat aber niemals einen Hochleistungs-Kegelbrecher in Europa verkauft. Die Glaubwürdigkeit des Unternehmens bei Hochleistungs-Kegelbrechern ist höchst fragwürdig, denn sein weltweiter Absatz beschränkte sich in den letzten drei Jahren auf nur [...]* KFS2100-Brecher, und zwar in Japan. Daraus folgt, dass die gemeinsamen Marktanteile der Parteien selbst im globalen Rahmen in den letzten drei Jahren jeweils über [85-95 %]* betrugen. Das Vorhaben würde also zu einem praktischen Monopol bei sehr großen Hochleistungs-Kegelbrechern führen. (179) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte weist Metso darauf hin, dass Kawasaki auch den Kegelbrecher Z18 anbietet, der Metso zufolge sehr dem H8000 von Svedala ähnelt. Wie jedoch bereits unter Rdnr. 61 ausgeführt, lässt sich der Kegelbrecher Z18 aufgrund seiner bedeutend geringeren Nennleistung nicht mit den Hochleistungs-Kegelbrechern der Parteien vergleichen. (180) Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken würden auch bei der alternativen Produktmarktdefinition für sehr große Kegelbrecher bestehen bleiben, wie sie von den Parteien unterbreitet wurde. In diesem Fall würde das Segment "Sehr große Kegelbrecher" aus zwei getrennten Märkten bestehen, von denen der erste nur die Produkte MP800 und MP1000 von Nordberg und der zweite alle anderen Hochleistungs-Kegelbrecher umfassen würde. Auf dem ersten Markt würde Nordberg offensichtlich über ein weltweites (und erst recht EWR-weites) Monopol verfügen. Auf dem zweiten Markt wären die Parteien die einzigen Unternehmen, die in den letzten drei Jahren Produkte im EWR und weltweit abgesetzt haben. In der Tat hat in den letzten zehn Jahren kein anderes Unternehmen im EWR einen einzigen Hochleistungs-Kegelbrecher verkauft. Durch das Vorhaben würde also auch jeglicher noch verbliebene Wettbewerb auf diesem zweiten Markt verschwinden. Darüber hinaus gibt es starke Anzeichen dafür, dass nur Svedala (und in viel geringerem Maße Kawasaki) in den ersten Markt (Brecher MP800 und MP1000) eintreten könnten, weil sie die einzigen Kegelbrecherproduzenten sind, die Produkte mit einer Größe und einer Leistung anbieten, die der des MP800 und des MP1000 nahe kommt. Dass Svedala als der am meisten ernstzunehmende potenzielle Wettbewerber angesehen wird, bestätigt sich auch in den Unterlagen, die Metso der Kommission vorgelegt hat [...]*. (181) In diesem Zusammenhang hätte das Vorhaben offenbar die Ausschaltung der wichtigsten alternativen Wettbewerbsquelle auf beiden Märkten für sehr große Kegelbrecher zur Folge und würde daher eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken. Primär-Kreiselbrecher (182) Der Absatz von Primär-Kreiselbrechern im EWR ist insgesamt äußerst begrenzt (18 Einheiten in zehn Jahren). Im Zehn-Jahres-Zeitraum zwischen 1990 und 1999 belief sich der kumulierte Absatz von Metso und Svedala jedoch auf mehr als [55-65 %]* des gesamten EWR-weiten Absatzes. Im EWR gibt es nur zwei weitere Wettbewerber, nämlich F. L. Smidth-Fuller mit einem Marktanteil von [15-25 %]* und Krupp mit [10-20 %]*. (183) Das fusionierte Unternehmen wäre mit einem Marktanteil von ungefähr [30-40 %]* auch weltweit der führende Verkäufer von Kreiselbrechern, wohingegen auf ihren größten Wettbewerber, F. L. Smidth-Fuller, ungefähr [15-25 %]* entfallen würden. (184) Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Wettbewerbsposition von Nordberg stärker ist als seine aktuellen Marktanteile nahe legen. Dies liegt daran, dass ie Marktanteile auf dem Absatz der aktuellen Produkte (aus der GY- und Morgardshammar-Reihe) basieren und Nordberg dabei ist, einen neuen Technik-Standard einzuführen, der eine echte Herausforderung für Svedalas Spitzenprodukte darstellt. (185) Nordbergs Position bei Primär-Kreiselbrechern ist zwar seit jeher schwächer als die von Svedala, doch hat Nordberg vor kurzem beschlossen, sich dieses Problems anzunehmen und ein neues Kreiselbrechersortiment einzuführen, durch das sich seine Stellung im Sektor voraussichtlich wesentlich verstärken wird. Ein Prototyp dieser neuen Brecherreihe ("XP-50") ist bereits gebaut und von Metso auf einer jüngst abgehaltenen Bergbauausrüstungsmesse in den Vereinigten Staaten vorgeführt worden. Metso hat 2000 bei [...]* Anlässen einen XP-50-Kreiselbrecher angeboten. Bei [...]* dieser Gelegenheiten gelang es Metso nicht, den XP-50 zu verkaufen, was vor allem darauf zurückzuführen war, dass er noch keinen Feldtest absolviert hatte. Metso hat jedoch einen amerikanischen Abnehmer gefunden, der einen XP-50-Kreiselbrecher auf Probe mieten will. Am Ende dieser Testperiode (voraussichtlich [...]*) hat dieser Kunde die Option, den XP-50 zu kaufen. Demnach ist die XP-50-Technologie fast einsatzbereit und Metso überzeugt genug von ihrer Zuverlässigkeit, um sie mehreren Kunden anzubieten. Die tatsächliche Markteinführung der XP-50-Reihe wird also voraussichtlich 2001 erfolgen. (186) Metso konzentriert offensichtlich seine Primär-Kreiselbrecherstrategie auf die neue XP-50-Reihe [...]*. (187) Mit der Einführung der XP-50-Primär-Kreiselbrecherreihe zielt Metso eindeutig darauf ab, Marktanteile von F. L. Smidth-Fuller und Kawasaki zu gewinnen. Beachtenswert ist, dass gerade die oben erwähnte Anbahnung des Verkaufs eines XP-50-Brechers an einen amerikanischen Kunden mit vorheriger Erprobung den weltweiten Marktanteil von Metso um ungefähr [0-10 %]* erhöhen wird. (188) Ein Zusammenschluss würde sich somit in zweierlei Hinsicht auswirken: Zum einen würde der Wettbewerb zwischen den derzeitigen Produktreihen von Metso und Svedala wegfallen, die gemeinsam [55-65 %]* des Absatzes im EWR ausmachen. Zum anderen würden - was noch wichtiger ist - die marktführenden Brecher von Svedala mit der neuen, vielversprechenden XP-50-Technologie von Nordberg ausgerüstet, von der angenommen wird, dass sie erfolgreicher sein wird als Nordbergs derzeitige Produktreihen. Wenn sich - was wahrscheinlich ist - die XP-50-Reihe als erfolgreich erweist und Metso sein Ziel erreicht, F. L. Smidth-Fuller und Kawasaki zu übernehmen, dann werden die Parteien bis 2002 über einen gemeinsamen Anteil am Primär-Kreiselbrechermarkt von [40-55 %]* weltweit und ungefähr [65-75 %]* im EWR verfügen. Dies bedeutet, dass die Wettbewerbsposition des fusionierten Unternehmens durch die Einführung der XP-50-Technologie und die Koppelung mit der führenden Produktreihe von Svedala längerfristig stärker sein wird, als die Zusammenlegung der GY- und Morgardshammar-Reihen von Svedala und Nordberg zum jetzigen Zeitpunkt erkennen lässt. Backenbrecher (189) Bei Backenbrechern für den Bergbau würde der Zusammenschluss zu einem kombinierten Marktanteil von [35-45 %]* führen. Darüber hinaus würden die in der Rangfolge nächsten Wettbewerber (Laron [15-25 %]* Marktanteil, Krupp [10-20 %]* und PSP [5-15 %]*) im EWR über weit schwächere Marktstellungen verfügen. Damit hätten die Parteien auf dem europäischen Markt eine bedeutende und führende Stellung inne. Weitere Wettbewerbsvorteile der Parteien (190) Die obigen Betrachtungen legen nahe, dass das fusionierte Unternehmen bei Hochleistungs-Kegelbrechern über ein praktisch globales (und erst recht EEA-weites) Monopol und sowohl bei Primär-Kreiselbrechern als auch bei Backenbrechern über beträchtliche Marktanteile verfügen wird. Auf diesen Märkten wird das fusionierte Unternehmen ganz wesentlich größer sein als die nachfolgenden Wettbewerber. (191) Außerdem geht aus der Marktuntersuchung hervor, dass das fusionierte Unternehmen von einer Reihe weiterer Wettbewerbsvorteile profitieren wird, die es anderen Anbietern und/oder Neueinsteigern noch weiter erschweren, ihre Marktstellung anzufechten. (192) Leistung, Zuverlässigkeit und Qualität sind maßgebliche Faktoren für Kunden, die neue Steinbrechmaschinen anschaffen wollen. Bei der Nachprüfung seitens der Kommission hat sich gezeigt, dass diese Faktoren für Bergbaukunden eine äußerst große Rolle spielen. Da sie unter schwierigen Bedingungen arbeiten und der Wert ihrer Produktion gewöhnlich höher ist als die mit dem Brechvorgang zusammenhängenden Kosten, werden die Bergbaukunden bei der Wahl ihrer Lieferanten jegliches Risiko vermeiden und sehr darauf bedacht sein, Produkte nur von Anbietern mit einer guten Erfolgsbilanz zu beziehen, selbst wenn sie dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen müssen. Dies gilt insbesondere für den Kauf großer wichtiger Maschinen wie Hochleistungs-Kegelbrecher, einen großen Backenbrecher oder einen Kreiselbrecher, da beim Ausfall solcher Geräte oder bei mangelhafter Funktion die gesamte Produktion des Bergwerks oder Steinbruchs gefährdet ist. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass laut Angaben der breiten Mehrheit der Bergbaukunden Zuverlässigkeit und Qualität zu den größten Stärken der Parteien zählen. (193) Bergbaukunden wollen nicht nur zuverlässige Produkte kaufen, sondern sind auch sehr daran interessiert, dass ihre Lieferanten nicht vor dem Ende der Betriebslebensdauer der erstandenen Ausrüstung verschwinden. Da die Parteien eindeutig führend in der Branche sind, werden sie als finanzkräftiger angesehen als viele ihrer kleineren Mitbewerber und daher von risikoscheuen Kunden bevorzugt werden. (194) Verschiedene Bergbaukunden sehen offensichtlich auch darin einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil der Kunden, dass sie ein breites Produktsortiment anzubieten vermögen. Dieses breite Angebot ist besonders deshalb wichtig, weil es sich bei Bergbaukunden gewöhnlich um große Unternehmen handelt, die an verschiedenen Standorten mit unterschiedlichen geologischen/physikalischen Merkmalen Abbaustätten betreiben. Nur Brecherhersteller mit einem kompletten Produktsortiment sind in der Lage, geeignete Angebote für jede Betriebsstätte der Abnehmer zu unterbreiten. Derartige Produzenten können Kernlieferanten werden und haben bei Ausschreibungen der Kunden bessere Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Außerdem bedeutet die breite Produktpalette der Parteien, dass sie mit größerer Wahrscheinlichkeit als ihre Mitbewerber von potenziellen Kunden aufgefordert werden, ein Lieferangebot für Steinbrechmaschinen vorzulegen. Dadurch verstärken sich die Kontakte mit den Abnehmern und verbessert sich das Verständnis für deren Erfordernisse. Vor allem können dann die Erfahrungen aus dem Verkauf eines bestimmten Produkts genutzt werden, um ein passendes und gezieltes Angebot für andere Produkte für den gleichen Bergbau- oder Steinbruchbetrieb zu unterbreiten. (195) Letztendlich ist die große räumliche Reichweite der Parteien eindeutig ein zusätzlicher Vorteil bei der Erbringung von Leistungen für die Bergbaukunden, von denen viele multinationale Unternehmen sind und auf verschiedenen Kontinenten operieren. Unzureichender Wettbewerbsdruck durch vorhandene Wettbewerber (196) Auf dem Markt für sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher würde dem fusionierten Unternehmen im EWR praktisch kein anderer Wettbewerber gegenüberstehen. Folglich wird auf das Verhalten der Parteien auf diesem Markt offensichtlich kein Druck durch übrige Wettbewerber ausgeübt werden. (197) Auf den Märkten für Backenbrecher und Primär-Kreiselbrecher hätte das fusionierte Unternehmen einen etwa doppelt oder dreimal so großen Marktanteil wie seine wichtigsten Mitbewerber im EWR, nämlich PSP, Krupp und F. L. Smidth-Fuller. Allein schon wegen des Unterschieds bei den Marktanteilen werden PSP, Krupp und F. L. Smidth-Fuller nicht in der Lage sein, das Wettbewerbsverhalten der Parteien wesentlich zu beeinflussen. Außerdem verfügt F. L. Smidth-Fuller nach eigener Darstellung über keine sehr starke kommerzielle Präsenz in Europa. Das Unternehmen F. L. Smidth-Fuller konzentriert sich im Wesentlichen auf sehr große Bergbaukunden speziell in USA und Südamerika, während in Europa ein bedeutender Teil des Bergbaubrechermarkts Verkäufe an große Steinbrüche betrifft, die Zuschlagstoffe produzieren und die von F. L. Smidth-Fuller als anderer Marktbereich angesehen werden. Darüber hinaus ist die Produktpalette von F. L. Smidth-Fuller weit weniger breit als die der Parteien, denn das Unternehmen fertigt weder Kegelbrecher noch Prallbrecher. (198) Hauptkonkurrenten der Parteien auf dem Markt für Backenbrecher für den Bergbau sind mit Ausnahme von Krupp kleine Unternehmen mit oft räumlich begrenzten Aktivitäten. Beispielsweise hat PSP einen jährlichen Gesamtumsatz von ungefähr 50 Mio. EUR, während das Unternehmen Laron, das von den Parteien als "der führende Anbieter von Bergbaubackenbrechern des Jahres 1999 im EWR" angesehen wurde, in den vergangenen drei Jahren keinen einzigen derartigen Backenbrecher außerhalb Spaniens verkauft hat. (199) Außerdem werden die Parteien in der Lage sein, ihre sehr starke Stellung auf anderen wichtigen Märkten der Steinbrechtechnik wie bei Kegelbrechern (Größe für die Baumaterialproduktion sowie Hochleistungs-Kegelbrecher) und Kreiselbrechern auszunutzen, um wettbewerbsfeindliche Maßnahmen gegen Krupp oder andere Wettbewerber mit dem Ziel durchzuführen, deren Stellung auf den Märkten für Backenbrecher oder Primär-Kreiselbrecher anzufechten. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Krupp zwar gegenwärtig im EWR der führende Lieferant von Bergbaukegelbrechern mittlerer Leistung ist, es für die Parteien aber sicher nicht schwer wäre, auf diesen Markt vorzudringen, indem sie von ihren vorhandenen und im Handel sehr erfolgreichen Hochleistungs-Kegelbrechern Versionen mit geringerer Leistung entwickeln und anbieten. (200) Bei Backenbrechern schließlich leiden die Wettbewerber der Parteien (d. h. Laron, Krupp und PSP) unter bedeutenden Kostennachteilen gegenüber den Parteien. Vor allem weil die Gesamtproduktion des fusionierten Unternehmens zwei- bis dreimal so umfangreich sein wird wie die der Wettbewerber, wird die Einheit bedeutende Größenvorteile nutzen können. (201) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte hat Metso die Meinung vertreten, die Größenvorteile aus der Fusion wären nicht erheblich, weil ein wesentlicher Teil der Produktion von Bergbaubackenbrechern extern beschafft würde. Außerdem vertreten die Parteien die Ansicht, dass sie verglichen mit kleineren, weniger integrierten Wettbewerbern eigentlich eher Kostennachteile haben würden, weil ihre Fixkosten höher lägen. Diese Argumente kann die Kommission jedoch nicht akzeptieren. Erstens sind sie höchst widersprüchlich. Wenn Metso nämlich bei seiner Produktion von Bergbaubackenbrechern einen Großteil durch Fremdbezug beschafft, dann kann das Unternehmen nicht gleichzeitig behaupten, es habe Kostennachteile, weil es praktisch mit seinen Gießereien ein organisches Ganzes bildet. Zweitens ist klar, dass durch Fremdbeschaffung nicht die Größenvorteile reduziert werden. Je höher das Umsatzvolumen, desto leichter ist es für den Unterauftragnehmer, seine festen Kosten zu decken, von denen ein großer Teil auf Ausrüstungen wie Gussformen entfällt, die man speziell für die Herstellung der Komponenten benötigt, die von den Parteien bezogen werden. Je größer also der Absatz der Parteien, umso niedriger wird der Preis sein, den der Zulieferer fordert. Größenvorteile kommen also den Parteien gleichermaßen zugute, ob die fixen Kosten nun direkt beeinflusst werden oder indirekt über den von den Unterauftragnehmern geforderten Preis. Außerdem können sich höhere Umsatzvolumen auch in einer größeren Beschaffungsmacht gegenüber den Unterauftragnehmern und daher in niedrigeren Lieferkosten für die Komponenten, die die Parteien extern beschaffen, niederschlagen. Ebenso und aus den gleichen Gründen ist es konstruiert, davon auszugehen, dass höhere Fixkosten, die aus der vertikalen Integration mit unternehmenseigenen Gießereien resultieren, Wettbewerbsnachteile für die Parteien mit sich bringen würden. Kleinere Wettbewerber können sich nämlich keine eigene Gießerei leisten, gerade weil sie eben nicht wie die Parteien über hohe Umsatzvolumen verfügen. Darüber hinaus fertigt eine eigene Gießerei Gussteile für alle Arten von Brechern und nicht nur für Bergbaubackenbrecher, und die entsprechenden Fixkosten lassen sich daher auf die gesamte Produktion von Steinbrechtechnik der Parteien verteilen. Die Kommission bleibt somit bei ihrer Schlussfolgerung, dass das Vorhaben zu erheblichen Größenvorteilen für das fusionierte Unternehmen führen würde. (202) Es ist daher zu schließen, dass kein Wettbewerber in der Lage sein wird, die Stellung der Parteien auf den Märkten für Hochleistungs-Kegelbrecher, Bergbaubackenbrecher und Kreiselbrecher erheblich anzufechten. Unzureichende Nachfragemacht der Abnehmer (203) Abnehmer von Hochleistungs-Kegelbrechern werden offenbar nicht über eine hinreichend große Nachfragemacht verfügen, um die Marktmacht der Parteien einzuschränken. Tatsächlich bleibt den Abnehmern praktisch keine andere Wahl, als ihre Hochleistungs-Kegelbrecher von dem fusionierten Unternehmen zu beziehen. (204) Selbst bei Primär-Kreiselbrechern und Backenbrechern gibt es keinen Hinweis darauf, dass Abnehmer eine ausreichende Marktmacht besitzen würden, um Gegendruck auf das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens auszuüben. Die Kunden im EWR haben gewöhnlich nur einen verhältnismäßig geringen Anteil am Umsatz der Parteien. So macht der Absatz von Svedala an seinen wichtigsten europäischen Kunden nur [...]* der weltweiten Verkäufe des Unternehmens von Kreiselbrechern aus und auf Nordbergs wichtigsten europäischen Kunden entfallen nur [...]* seines Gesamtabsatzes von Bergbaubackenbrechern. Außerdem gelten Primär-Kreiselbrecher, Backenbrecher und Kegelbrecher als wichtige Maschinen jeder Brecheranlage eines Bergbauunternehmens, so dass sich die Abnehmer gewöhnlich für sichere und bewährte Lösungen entscheiden, anstatt zu weniger renommierten Anbietern zu wechseln, die für die Kundendienstleistungen und Ersatzteillieferungen keine zufrieden stellende Zuverlässigkeit und Sicherheit gewährleisten können, auch wenn sie dafür höhere Preise in Kauf nehmen müssen. Keine Ersatzprodukte (205) Es wurde argumentiert, man könne von einem bestimmten Grad der Substituierbarkeit zwischen Kreiselbrechern und großen Bergbaubackenbrechern ausgehen. Die Parteien haben jedoch angegeben, Backenbrecher würden zwischen 40000 und 600000 EUR kosten und einen typischen Leistungsbereich von 20-1 500 Tonnen/Stunde aufweisen, wohingegen ein Primär-Kreiselbrecher in der Größenordnung von 1-2 Mio. EUR kosten würde und einen typischen Leistungsbereich von 1000-5000 Tonnen/Stunde hätte. Daran zeigt sich, dass für Einsatzzwecke in der primären Brechstufe mit einem hohen Durchsatz (in der Regel über 2000 Tonnen/Stunde) nur Kreiselbrecher geeignet sind. Außerdem verdeutlicht der Preisunterschied zwischen den beiden Maschinenarten, dass die Abnehmer sie unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht als substituierbar ansehen. Man kann daher schließen, dass die nachfrageseitige Substitution zwischen Primär-Kreiselbrechern und großen Bergbaubackenbrechern offensichtlich nicht ausreicht, um zu verhindern, dass die Parteien auf dem Kreiselbrechermarkt eine beherrschende Stellung erlangen. (206) Außerdem bedeutet die kombinierte Stärke der Parteien auf den Märkten für Bergbaubackenbrecher und Primär-Kreiselbrecher, dass sie die Referenzanbieter für alle Bergbauausrüstungen sein werden, die für die Primärzerkleinerung zum Einsatz kommen, egal ob die Abnehmer einen Backenbrecher oder einen Kreiselbrecher wählen. Der begrenzte Grad der Subsituierbarkeit von Backenbrechern und Kreiselbrechern wird daher nach dem Zusammenschluss sogar noch weiter reduziert, weil das fusionierte Unternehmen auf jedem dieser Märkte der beherrschende Akteur sein und die Möglichkeit haben wird, die Preise auf beiden Märkten gleichzeitig zu erhöhen. (207) Die Parteien haben behauptet, als Alternative zu zwei kleineren Kegelbrechern könnte ein Hochleistungsbrecher angeschafft werden. Wie jedoch unter Rdnrn. 70-73 dargelegt, ist dies im Grunde keine glaubwürdige und wirtschaftliche Möglichkeit. (208) Man kann daher schließen, dass es für Kreiselbrecher und für sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher für Bergbauanwendungen kein wirkliches Ersatzprodukt gibt. (209) Die Parteien haben auch behauptet, im EWR würde neben dem Angebot von neuem Steinbrechgerät auch ein beträchtlicher Handel mit Gebrauchtmaschinen existieren. Den Angaben der Parteien zufolge gibt es verschiedene weltweit agierende Anbieter dieser Ausrüstung aus zweiter Hand. Für Gebrauchtmaschinen wird auch weithin geworben. (210) Ausgehend von der Marktuntersuchung kann man schließen, dass es einen getrennten Markt für Gebrauchtmaschinen gibt. Aus den gleichen Gründen wie bei den Märkten für Baustoffbrecher kann bei der Analyse der Marktstellung der Parteien das Vorhandensein von Gebrauchtausrüstung nicht als Begründung für echten Wettbewerbsdruck gelten. Zu beachten ist, dass "alte" Gebrauchtausrüstung von Bergbaukunden, die äußerst risikoscheu sind, normalerweise nicht in Erwägung gezogen wird, und dass "neuere" (d. h. höchstens ein paar Jahre alte) Ausrüstung kaum angeboten wird. So gab ein Bergbaukunde an, dass er einmal "einen gebrauchten Kreiselbrecher hauptsächlich aus Kostenzwängen heraus installiert" habe, was sich als "großer Fehler" erwiesen hätte, so dass er schließlich einen neuen Brecher kaufen musste. (211) Vor diesem Hintergrund wird daher geschlossen, dass von Gebrauchtmaschinen oder alternativen Technologien kein wesentlicher Gegendruck auf das Wettbewerbsverhalten der Parteien auf dem Markt für Hochleistungs-Kegelbrecher und dem Markt für Primär-Kreiselbrecher ausgeht. Hohe Marktzugangsschranken (212) Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Marktstellung des fusionierten Unternehmens bei Hochleistungs-Kegelbrechern und Primär-Kreiselbrechern kurz- bis mittelfristig wesentlich durch eventuelle Neueinsteiger herausgefordert werden könnte. (213) Auf dem Markt für Hochleistungs-Kegelbrecher sind die Zugangsschranken aufgrund der erforderlichen Investitionen und der notwendigen Technologie hoch. Einige Wettbewerber haben angegeben, dass man fünf Jahre benötigen würde, um einen sehr großen Hochleistungs-Kegelbrecher zu entwickeln und zu vertreiben. In Anbetracht des sehr begrenzten Umfangs des globalen Absatzes von sehr großen Hochleistungs-Kegelbrechern ist es außerdem äußerst unwahrscheinlich, dass neue Wettbewerber versuchen werden, in dieses Marktsegment einzudringen. Der neben den Parteien einzige andere Akteur, Kawasaki, war tatsächlich nicht sonderlich erfolgreich, denn er konnte nicht mehr als [5-15 %]* des weltweiten Absatzes für sich verbuchen und in den letzten drei Jahren in Europa keinen einzigen Verkauf tätigen. (214) Durch das Vorhaben wird tatsächlich der einzige bedeutende Wettbewerber von Nordberg auf dem Markt für Hochleistungs-Kegelbrecher und wahrscheinlich der einzige mit ausreichenden technologischen und finanziellen Ressourcen wegfallen, der in der Lage wäre, seinen Absatz von sehr großen Kegelbrechern auszuweiten. In einem internen Strategiepapier von Metso vom 1. August 1999 wird hierzu folgende Feststellung getroffen: [...]*. (215) Wegen des sehr begrenzten Umsatzvolumens sowohl auf europäischer als auch auf weltweiter Ebene sind Neueinsteiger auf dem Markt für Primär-Kreiselbrecher höchst unwahrscheinlich. In den letzten drei Jahren wurden jährlich weltweit jeweils nicht mehr als 30 Einheiten verkauft. Nach Angaben Dritter benötigt ein Neuling ungefähr fünf Jahre, um einen neuen Kreiselbrecher zu konstruieren, zu fertigen, zu installieren und zu testen. Aufgrund des begrenzten Umfangs des Markts kann ein Neuling die Kosten und Investitionen, die ihm entstehen würden, nicht in einem angemessenen Zeitraum wieder hereinholen. Der Zugang dürfte sogar noch schwerer werden, da Nordberg jetzt die neue XP-50-Reihe moderner und offensichtlich effektiver Primär-Kreiselbrecher eingeführt hat, die in den Unterlagen des Unternehmens als [...]* beschrieben werden. (216) Außerdem stellt der Eintritt neuer Wettbewerber, die außerhalb des EWR aktiv sind, keine echte Bedrohung für die Stellung der Parteien auf den Märkten für Kreisel- und Backenbrecher dar. Abgesehen von chinesischen und russischen Herstellern, die außerhalb ihres Absatzgebietes im eigenen Land nur in sehr begrenztem Umfang kommerziell präsent sind, stellen auf dem Markt für Kreiselbrecher Kobe, Kawasaki, F. L. Smidth-Fuller und Krupp weltweit die einzigen bedeutenden Mitbewerber der Parteien dar. Bei Backenbrechern für Bergbauanwendungen sind die wichtigsten Konkurrenten der Parteien weltweit Kobe und Terex mit Marktanteilen von unter [0-10 %]*. F. L. Smidth-Fuller und Krupp sind bereits auf dem europäischen Kreiselbrechermarkt aktiv und können daher nicht als potenzielle "Neuzugänge" angesehen werden. Unter den globalen Wettbewerbern auf dem Kreiselbrechermarkt wären allenfalls Kobe und Kawasaki als potenzielle Neueinsteiger anzusehen, die allerdings im Zeitraum 1990-1999 im EWR keine Brecher für den Bergbau verkauft haben. Insgesamt ist die Präsenz von Kobe und Kawasaki auf dem Kreiselbrechermarkt aber sehr begrenzt. Nach Schätzung der Parteien beträgt der Anteil(12) von Kobe am Weltmarkt ungefähr [5-15 %]* und von Kawasaki ca. [0-10 %]*, während die Parteien nach dem Zusammenschluss auf schätzungsweise [30-40 %]* kämen. Ebenso haben Kobe und Terex zwischen 1990 und 1999 keinen Bergbaubackenbrecher in Europa verkauft und verfügen nur über bescheidene Anteile am weltweiten Absatz von Backenbrechern für Bergbauzwecke. Zudem betrachten die meisten Wettbewerber und Abnehmer Kobe und Kawasaki als Akteure, die im Wesentlichen im asiatisch-pazifischen Raum aktiv sind, und weniger als globale Wettbewerber. Es ist daher klar, dass Kobe, Kawasaki und Terex keine ernsthafte Bedrohung für die Stellung der Parteien auf den EWR-weiten Märkten für Backenbrecher und Kreiselbrecher darstellen. (217) Der Zugang zu den Märkten für Hochleistungs-Kegelbrecher oder Primär-Kreiselbrecher wäre mit erheblichen Risiken verbunden, die sich wegen des geringen Umfangs der Märkte wahrscheinlich nicht auszahlen würden. Darüber hinaus bedeuten die Merkmale dieser Märkte und vor allem die Lebensdauer der Produkte und die schwerwiegenden Auswirkungen, die ein Ausfall für den Betrieb des Abnehmers hätte, dass ein Neueinsteiger besonders hohe Schranken zu überwinden hätte. Weil die Abnehmer besonders viel Wert auf Zuverlässigkeit legen, müsste jeder Neuling unter Beweis stellen, dass seine Produkte von mindestens ebenso guter Qualität sind wie die der Parteien. Die geringe Risikobereitschaft der Bergbaukunden bringt es mit sich, dass es ihnen wahrscheinlich sehr widerstreben würde, von einem Neueinsteiger zu kaufen, wenn dieser nicht die Qualität seiner Produkte über einen ausreichend langen Zeitraum nachweisen konnte. Dafür müsste ein Neuling viel Zeit und Ressourcen aufwenden, bevor er etwas absetzen kann. Dadurch würden sich seine Chancen auf einen gewinnträchtigen Eintritt in den Markt für Hochleistungs-Kegelbrecher und/oder Primär-Kreiselbrecher weiter verringern. (218) Neueinsteiger würden sich aber mit noch weiteren Schranken konfrontiert sehen, weil die Parteien im EWR den größten Anteil an bereits installierten Primär-Kreiselbrechern haben und fast die Gesamtheit der installierten Hochleistungs-Kegelbrecher von ihnen stammt. Aufgrund der Bedeutung der Kundendienstleistungen bedeutet diese starke Basis an installiertem Gerät, dass die Parteien weiterhin einen bevorzugten Zugang zu den wichtigsten europäischen Bergbaukunden behalten werden. (219) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die Parteien angegeben, dass die Zugangsschranken für den Markt für Bergbaubackenbrecher niedrig seien. Sie verwiesen dabei auf das britische Unternehmen Extec, das "ganz von vorn angefangen und 1996 einen mobilen Backenbrecher eingeführt hat und jetzt über ein vollständiges Sortiment an Backenbrechern für die Baumaterialproduktion verfügt, die es EWR-weit verkauft". Extec kann jedoch nicht als Neueinsteiger auf dem Markt für Bergbaubackenbrecher angesehen werden. Mobile Backenbrecher für die Baustoffproduktion sind deutlich kleiner als Backenbrecher für den Bergbau (die immer stationär sind) und gehören zum Markt für Baustoffbackenbrecher. Extec hat nie einen Bergbaubackenbrecher verkauft. Einen anderen Beleg für einen kürzlichen und erfolgreichen Eintritt in den Markt haben die Parteien nicht vorgelegt. (220) Darüber hinaus ist die Gesamtnachfrage nach Backenbrechern für den Bergbau EWR- und weltweit im Vergleich mit anderen Arten von Steinbrechmaschinen äußerst gering. In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt jährlich EWR-weit [...]* und weltweit ungefähr 50 Backenbrecher für den Bergbau nachgefragt, bei Baustoffbackenbrechern dagegen über 600 Stück pro Jahr allein im EWR. Dies erklärt, weshalb Neueinsteiger wie Extec den Markt für Baustoffbackenbrecher anvisiert und es eigentlich vermieden haben, in den Markt für Bergbaubackenbrecher einzusteigen. Daher und aus den gleichen Gründen wie unter Rdnrn. 213-217 in Bezug auf den Markt für Primär-Kreiselbrecher oder den Markt für Hochleistungs-Kegelbrecher angegeben, ist wegen der geringen Größe (EWR- und weltweit) und aufgrund der extremen Risikoaversion der Bergbaukunden ein Neueintritt auf dem Markt für Bergbaubackenbrecher äußerst unwahrscheinlich. (221) Die genannten Risiken und Kosten werden sich durch den geplanten Zusammenschluss wie bei den Märkten für Baustoffbrecher noch erhöhen. Jeder Neuling wäre mit einem beherrschenden Akteur mit einem ausgezeichneten Ruf, einer sehr breiten Produktpalette und räumlichen Präsenz und einem beträchtlichen Umsatzvolumen und einer entsprechenden Kundenbasis konfrontiert. (222) Ausgehend davon wird geschlossen, dass das Wettbewerbspotenzial nicht ausreichen wird, um erheblichen Gegendruck auf das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens auszuüben. Auswirkungen des Vorhabens (223) Ausgehend davon wird geschlossen, dass das fusionierte Unternehmen in der Lage sein wird, unabhängig von den Mitbewerbern und Anbietern auf den Märkten für Hochleistungs-Kegelbrecher, Backenbrecher und Primär-Kreiselbrecher zu handeln, und dass auf ihre Wettbewerbsstellung kein ausreichender Gegendruck durch in Aussicht stehende potenzielle Zugänge ausgeübt werden wird. (224) Die Marktstellung des fusionierten Unternehmens wird sogar noch gestärkt, weil sie - wie unter Rndrn. 190-195 bereits erläutert - neben ihrer bloßen Größe von einer Reihe weiterer Wettbewerbsvorteile profitieren wird. Dazu zählen insbesondere das höchste Ansehen und die höchste räumliche Verbreitung in der Branche sowie die beispiellose Produktpalette. C. Schlussfolgerung (225) Daher wird die Schlussfolgerung gezogen, dass das Vorhaben durch das fusionierte Unternehmen eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Primär-Kreiselbrecher im EWR, Bergbaubackenbrecher im EWR und Hochleistungs-Kegelbrecher im EWR begründen oder verstärken würde. VIII. VERPFLICHTUNGSZUSAGEN VON METSO (226) Am 13. Dezember 2000 boten die Parteien Verpflichtungszusagen an, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, die die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte festgestellt hatte. Diese Verpflichtungen wurden von den Parteien in der Folge abgeändert, um, wie von der Kommission gefordert, den Ergebnissen der Marktuntersuchung Rechnung zu tragen. Die endgültige Fassung der Verpflichtungen ist Anhang II zu entnehmen. A. Zusammenfassung der Verpflichtungszusagen (227) Die Parteien haben folgende Verpflichtungszusagen unterbreitet: Veräußerung der drei Tochterunternehmen von Svedala, die auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, des Ingenieurwesens bzw. der Fertigung von Steinbrechmaschinen aktiv sind, Veräußerung der GY-Primär-Kreiselbrecherreihe von Nordberg und Veräußerung bestimmter Vertriebseinrichtungen von Svedala im EWR. (228) Konkret geht es um folgende Verpflichtungen: - Veräußerung von Svedala - Arbra AB ("SAAB"), einer 100 %igen Tochter von Svedala, in der sämtliche Hydrocone-Kegelbrecher (darunter der Hochleistungs-Kegelbrecher H8000 von Svedala) und die Jawmaster-Backenbrecher gefertigt werden; - Veräußerung von Svedala SA ("SAA"), einer 100 %igen Tochter von Svedala, in der sämtliche Eurocone-Kegelbrecher und bestimmte Horizontal-Prallbrecher, Siebe Aufgeber, Förderer und mobile Versionen dieser Produkte gefertigt werden. SAA verfügt auch über einen Ingenieurbetrieb in Clichy (Frankreich); - Veräußerung von Svedala Mobile Equipment AB ("SMEAB"), einer 100 %igen Tochter von Svedala, in der die mobilen Versionen der Jawmaster-Backenbrecher und auch fahrbare Siebe und fahrbare Aufgeber gefertigt werden; - Veräußerung von Nordbergs GY-und Morgardshammar-Reihe von Primär-Kreiselbrechern und seiner neuen XP-50-Technologie; - Transfer von wichtigem Vertriebspersonal und -büros für Svedalas Produkte in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien und im Vereinigten Königreich; - Übertragung des Vertriebsvertrags von Svedala auf eine dritte Partei in Portugal. (229) Zur Veräußerung von SAAB, SAA, SMEAB und der Primär-Kreiselbrecherreihe von Nordberg gehören alle relevanten Rechte des geistigen Eigentums, Zubehörteile, Teilebestände sowie sämtliche Rechte in Bezug auf Lieferverträge, Personal und Verkaufsabschlüsse, die sich in ihrem Besitz befinden. Ebenso zählt dazu die Übertragung der Pachtverträge von Svedala für alle Grundstücke und Gebäude der Betriebsstätten von SAAB und SMEAB (die nicht Eigentum von Svedala sind). B. Würdigung der Verpflichtungszusagen Kegel- und Backenbrecher (230) Die von den Parteien unterbreiteten Verpflichtungen werden zur Veräußerung sämtlicher Produkte Svedalas bei Kegel- und Backenbrecher führen, so dass die Überschneidungen bei den Produkten zwischen Nordberg und Svedala in diesen Segmenten beseitigt werden. (231) Außerdem gehören zu dem Veräußerungspaket offensichtlich genügend Immobilien, Personal und Rechte der Erwerber der veräußerten Geschäftsbereiche, um auf den betreffenden Märkten als lebensfähiger Wettbewerber operieren zu können. Vor allem ist zu beachten, dass die unterbreiteten Verpflichtungen alle Produktionsstätten von Svedala für Kegelbrecher sowie extensive FuE-, ingenieurtechnische und vertriebsbezogene Standorte und Personal einschließen. (232) Obwohl in den unterbreiteten Verpflichtungen nicht alle Produktionsstätten von Svedala für Backenbrecher inbegriffen sind, da die Anlage von Svedala in Brasilien (wo der größte Teil der Jawmaster-Backenbrecher produziert wird) aus dem Veräußerungspaket ausgeklammert wurde, geht aus den von den Parteien vorgelegten Daten hervor, dass diese Produktion in die Anlage von Svedala in Schweden übernommen werden könnte. Dies liegt daran, dass die Anlage in Svedala weiterhin Jawmaster produziert und daher über die Maschinen, Werkzeuge und das Know-how des Sektors verfügt und dass die Anlage gegenwärtig unterausgelastet ist und ausreichende Kapazitäten hat, um die derzeit in Brasilien laufende Produktion unterzubringen. In der Zwischenzeit, bevor der Standort Svedala die gegenwärtig in Brasilien laufende Fertigung des Produkts vollständig übernehmen kann, verpflichten sich die Parteien auch, die Jawmaster-Brecher, die vom Käufer des veräußerten Geschäftsbereichs angefordert werden, in Lizenz zu fertigen. Primär-Kreiselbrecher (233) Die Verpflichtungszusagen schließen auch die Veräußerung sämtlicher Produktreihen von Nordberg im Bereich der Primär-Kreiselbrecher ein, und zwar die bestehende GY- und Morgardshammar-Reihe von Primär-Kreiselbrechern, die gegenwärtig von Nordberg verkauft wird, und die neue XP-50-Technologie von Nordberg, die bislang noch nicht verkauft wurde, aber sich wahrscheinlich zu einem wesentlichen Bestandteil der Strategie von Nordberg bei Kreiselbrechern entwickeln dürfte [...]*. (234) Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf diesen Zusammenschluss auszuräumen, müssen die vollständigen Überschneidungen beseitigt werden. Metsos ursprünglicher Vorschlag, die neue XP-Technologie in Lizenz zu vergeben, hätte dazu geführt, dass der Erwerber Metsos bestehende (und veraltete) Produkte sowie eine Lizenz für ein Produkt erworben hätte, dessen Entwicklung noch nicht ganz abgeschlossen ist, während das fusionierte Unternehmen sowohl über das führende Produktsortiment von Svedala als auch über Metsos neue Technologie verfügt hätte. In diesem Fall muss ernsthaft befürchtet werden, dass der Erwerber nicht als effektiver Wettbewerber am Markt bestehen kann. Als Lizenznehmer wäre sein Ansehen geringer als das des fusionierten Unternehmens, das als Lizenzgeber und unangefochtener Marktführer auftritt. Unter diesen Umständen könnte der Erwerber sogar beschließen, nicht mehr in die Weiterentwicklung der XP-Technologie zu investieren, weil er befürchten müsste, nicht genügend Abnehmer zu finden, um seine Investition zu amortisieren. (235) Darüber hinaus scheint das Veräußerungspaket genügend Immobilien, Personal und Rechte für die Käufer der veräußerten Geschäftsbereiche zu enthalten, damit diese als effektive Wettbewerber auf den betreffenden Märkten operieren können. Dass sich die Verpflichtungen nicht auf die Produktionsstätten oder mit diesen Produkten befasstes Personal erstrecken, scheint im vorliegenden Fall nicht von Belang zu sein. Gemäß den von den Parteien vorgelegten Angaben verfügt Nordberg nicht über Fertigungsstätten oder über Personal für die Produktion von Kreiselbrechern, da die Nachfrage nach diesen Produkten zu sporadisch sei, als dass sich ein solches Konzept rechnen würde. Stattdessen werden offensichtlich Aufträge für die Komponenten an Dritte untervergeben, und der Kreiselbrecher wird dann gewöhnlich auf dem Betriebsgelände des Abnehmers montiert. (236) Das direkt im Bereich der Primär-Kreiselbrecher mit FuE, Ingenieurwesen und Fertigung beschäftigte Personal von Nordberg ist von der Veräußerung ausgeschlossen, nicht aber Svedalas Personal, das derzeit im Kreiselbrechersortiment in den Bereichen FuE, Ingenieurwesen und Fertigung eingesetzt wird. Anhand der von den Parteien vorgelegten Angaben könnten Svedalas Mitarbeiter die Entwicklung und Fertigung des Nordberg-Sortiments von Primär-Kreiselbrechern unterstützen, da den Produkten von Svedala und Nordberg im Wesentlichen die gleiche Technologie zugrunde liegt. Insbesondere im Hinblick auf die XP-50-Technologie wird der Erwerber des veräußerten Geschäftsbereichs sich an Metsos Produktionsstätte in den USA wenden können, um einen vollständigen Transfer dieser Technologie zu erwirken und gleichzeitig alle einschlägigen Testdaten von den Abnehmern in den USA zu erhalten. Schlussfolgerung (237) Die Kommission zieht aus den vorstehenden Ausführungen den Schluss, dass die Verpflichtungszusagen der Parteien ausreichen, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. IX. SCHLUSSFOLGERUNG (238) Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang II aufgeführten Verpflichtungszusagen ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen, dass das Vorhaben keine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Das Vorhaben ist daher nach Artikel 8 Absatz 2 Fusionskontrollverordnung für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der angemeldete Zusammenschluss, durch den die Metso Corporation die Svedala Industri AB übernimmt, wird hiermit unter der Bedingung, dass die in Anhang II aufgeführten Verpflichtungszusagen vollständig eingehalten werden, für mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens vereinbar erklärt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: METSO CORPORATION Fabianinkatu 9A PO Box 220 FIN - 00101 Helsinki. Brüssel, den 24. Januar 2001 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1. Berichtigung: ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) ABl. C 76 vom 25.3.2004. (4) Siehe Sache IV/M.1379 - Valmet/Rauma. (5) Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet. (6) Was die Parteien genau unter größeren und kleineren Produkten verstehen, ist Anhang I dieses Dokuments zu entnehmen. (7) Der HP700 weist ähnliche technische Merkmale auf wie der HP800, aber seine Nennleistung beträgt 560 kW statt 600 kW. (8) Genau genommen kann man den Kegelbrecher Z18 nicht mit den Hochleistungs-Kegelbrechern der Parteien vergleichen, da seine Nennleistung erheblich niedriger ist (330 kW). (9) ABl. L 207 vom 23.7.1998, S. 1. (10) ABl. L 331 vom 7.12.1998, S. 1. (11) In Anbetracht des geringen Marktvolumens in den meisten Mitgliedstaaten des EWR sind die Marktanteile für Produkte zur Baumaterialherstellung als Durchschnitt der im Zeitraum 1997-1999 verkauften Einheiten berechnet worden. (12) Ohne chinesische und russische Produzenten. ANHANG I Der Originaltext kann auf folgender Webseite der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html ANHANG II Der Originaltext der Bedingungen und Auflagen gemäß den Artikeln 1 und 2 kann auf folgender Webseite der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html