1999/690/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 über eine von Deutschland geplante staatliche Beihilfe zugunsten der Graphischer Maschinenbau GmbH, Berlin (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 327) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 272 vom 22/10/1999 S. 0016 - 0025
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. Februar 1999 über eine von Deutschland geplante staatliche Beihilfe zugunsten der Graphischer Maschinenbau GmbH, Berlin (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 327) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (1999/690/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nachdem die Beteiligten gemäß den vorgenannten Artikeln zur Stellungnahme aufgefordert wurden, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Verfahren Mit Schreiben vom 21. Januar 1998 notifizierte Deutschland der Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten Graphischer Maschinenbau GmbH, Berlin, (nachfolgend GMB). Ergänzende Informationen gingen der Kommission mit Schreiben vom 17. März, 30. April und 18. Juni 1998 zu. Mit Schreiben vom 17. August 1998 informierte die Kommission Deutschland über ihren Beschluß, in bezug auf diese Beihilfe das Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Der Beschluß der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(1) veröffentlicht; die Kommission forderte die Beteiligten zur Abgabe von Stellungnahmen auf. Bei der Kommission sind keine Stellungnahmen von Beteiligten eingegangen. 2. Ausführliche Beschreibung der Maßnahmen Das Land Berlin bietet GMB eine Umstrukturierungsbeihilfe in Form einer Zuwendung in Höhe von 9,31 Mio. DEM (4,76 Mio. EUR), die verteilt über den Zeitraum von 1998 bis 2000 gewährt wird. Die Gesamtkosten des Umstrukturierungsprozesses werden mit 22,93 Mio. DEM (11,72 Mio. EUR) veranschlagt, wobei auch Maßnahmen im Hinblick auf Qualifizierung, räumliche und organisatorische Umstrukturierung der Produktion, Veränderung der Produktpalette und Erhöhung der Fertigungstiefe sowie die bis dato aufgelaufenen und in den kommenden Jahren erwarteten Verluste Berücksichtigung finden. GMB ist Hersteller von Zeitungsdruckmaschinenteilen und ansässig in Berlin-Spandau (West), einem regionalen Fördergebiet nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag. Die Zahl der Mitarbeiter liegt derzeit bei 99 (gegenüber 144 im Jahre 1996). GMB ist eine Tochtergesellschaft von Koenig & Bauer-Albert AG, Würzburg, (nachfolgend KBA), die vorwiegend im Druckmaschinenbau tätig ist. KBA ist ein Großunternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 3. April 1996 betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen(2). Aus diesem Grund muß auch GMB als Großunternehmen angesehen werden, da es das Unabhängigkeitskriterium von Artikel 1 Absatz 3 des Anhangs der genannten Empfehlung nicht erfuellt. Aus dem Zahlenmaterial, das für die Jahre 1996 und 1997 einen ständigen Abwärtstrend im Umsatz sowie betriebsbedingte Verluste belegt, geht eindeutig hervor, daß sich die Firma in Schwierigkeiten befindet. Das von KBA aufgestellte Umstrukturierungsprogramm mit Datum vom 24. Februar 1997 und abgeschlossen am 1. September 1997 umfaßt den Zeitraum 1998-2000. Während dieser Zeit sollen die vorgesehenen Maßnahmen zur optimalen Betriebsgröße, Verbesserung der Organisation und Senkung von Kosten sowie vor allem zur Umstrukturierung von GMB mit eigner Fertigungskompetenz innerhalb des KBA-Konzerns für bisher fremdbezogene Maschinenteile (Rollenwechsler) führen. Da GMB über keine eigene Entwicklungsabteilung verfügt, werden Konstruktion und Entwicklung dieser Teile von der Muttergesellschaft in Würzburg übernommen. Die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe ist zudem an die Verpflichtung von GMB gebunden, die Zahl von 99 Beschäftigten bis zum Jahr 2006 beizubehalten. KBA wird sich am Umstrukturierungsprogramm mit Eigenmitteln in Höhe von 12,25 Mio. DEM beteiligen, und zwar in Gestalt der Übernahme betriebsbedingter Verluste, die bei GMB in der Vergangenheit angefallen sind und für 1998 und 1999 erwartet werden, worunter auch Sozialplanaufwendungen für 1997, Wertberichtigung aufgrund Bestandsbereinigung und während der Teilschließung 1997 entstandene Kosten fallen. Mit den Umstrukturierungsmaßnahmen soll in den Jahren 1998 und 1999 ein Rückgang der Verluste bewirkt werden, wohingegen für das Jahr 2000 bereits ein Gewinn von 520000 DEM erwartet wird. Darüber hinaus soll ab dem Jahr 2000 eine Erhöhung des Jahresumsatzes auf 36. Mio. DEM erreicht werden. Bei der Prüfung des Falles auf Grundlage der Notifizierung hatte die Kommission dahingehend Zweifel, ob die vorgesehene Beihilfe mit der Ausnahmeregelung in Artikel 92 Absatz 3 EG-Vertrag vereinbar ist. In diesem Stadium der Untersuchung war aus folgenden Gründen nicht klar erkennbar, ob die Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten(3) der Gemeinschaft (nachfolgend Gemeinschaftsleitlinien) zugunsten GMB zur Anwendung gebracht werden könnten: - Die Annahme, daß die langfristige Überlebensfähigkeit wiederhergestellt werden kann, wird weder durch die vorläufigen Bilanzen von GMB bis zum Jahr 2000 noch durch klare Absatzperspektiven in dem betreffenden Sektor zufriedenstellend gestützt. - Die von KBA in Würzburg prognostizierten Kosten der Entwicklung spezieller Maschinenteile fallen sehr hoch aus und sind, gemessen am erwarteten Jahresumsatz von GMB ab dem Jahr 2000, nicht gerechtfertigt. - Die Muttergesellschaft KBA ist in erster Linie daran interessiert, daß die Herstellung von Spezial-Maschinenteilen im Konzern selbst erfolgt, weshalb keine Notwendigkeit besteht, das Know-how an GMB zu verkaufen, das die neuen Produkte - wie innerhalb eines Konzerns üblich - auf Lizenzbasis fertigen könnte. - Es ist kein Beleg dafür erbracht worden, daß die Entwicklung neuer Produkte für die Umstrukturierung von GMB absolut notwendig wäre. - Der Beitrag von KBA, der Muttergesellschaft, besteht vorwiegend in der Übernahme der seit 1996 aufgelaufenen Verluste bis zum Erreichen des "Break-even"-Punkts durch GMB im Jahre 2000. KBA ist jedoch aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zur Übernahme der Verluste von GMB verpflichtet, weshalb die vor der Notifizierung aufgelaufenen und bereits durch KBA ausgeglichenen Verluste nicht als Eigenbeitrag zur Umstrukturierung von GMB akzeptiert werden können. Darüber hinaus steht die geplante Umstrukturierungszuwendung in Höhe von 9,31 Mio. DEM in keinem Verhältnis zu den förderfähigen Kosten und kommt möglicherweise nicht ausschließlich einer Firma in Schwierigkeiten im Sinne der Gemeinschaftsleitlinien zugute, sondern auch der Muttergesellschaft. 3. Stellungnahme der deutschen Seite Mit Schreiben vom 25. September 1998 übermittelte Deutschland seine Stellungnahme zu den Gründen für die Einleitung des Verfahrens. Vor der Umstrukturierung diente das Tochterunternehmen GMB als verlängerte Werkbank innerhalb des KBA-Konzerns und seiner verschiedenen Betriebsstätten in Frankenthal, Radebeul, Trennfeld und Kusel(4). Keines der Produkte wurde exklusiv in Berlin gefertigt, sondern auch in anderen KBA-Betriebsstätten. Diese Kapazitätsüberschneidung innerhalb des KBA-Konzerns machte GMB bereits ab 1993, als die Nachfrage im Druckmaschinensektor drastisch zurückging, zu einem krisenanfälligen Unternehmen. Personalüberhänge und die sinkende Nachfrage führten zu rasch anwachsenden Verlusten, die die Lebensfähigkeit von GMB in Frage stellten. Die Muttergesellschaft KBA hatte bereits im November 1996 beabsichtigt, GMB am 30. Juni 1997 zu schließen, entschied sich aber letztlich, einen Teil der Produktionsanlagen in Berlin weiterlaufen zu lassen, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß eine staatliche Beihilfe gewährt wird. Schwerpunkt des Umstrukturierungsplans ist die Schaffung einer Fertigungskompetenz für bestimmte Maschinenteile (Rollenwechsler, Kühlwalzen, Einzugswerke) innerhalb des KBA-Konzerns. Die genannten Maschinenteile sind unabhängige Module sämtlicher Rollen-Offset-Maschinen und machen weniger als 10 % des Gesamtpreises der jeweiligen Druckmaschine aus. Rollenwechsler, Kühlwalzen und Einzugswerke stuenden im direkten Wettbewerb mit den Produkten anderer Firmen, möglicherweise auch mit denen, die von KBA vertrieben werden. Voraussetzung für den Erfolg des Programms ist die Bereitstellung konkurrenzfähiger, wirtschaftlicher und innovativer Produkte und ihre rasche Markteinführung. Mit seiner gegenwärtigen Struktur ist GMB außerstande, derartige Produkte kurzfristig zu entwickeln. So sieht der Umstrukturierungsplan auch die Inanspruchnahme der Entwicklungs- und Konstruktionskapazitäten von KBA in Würzburg vor, wohingegen zukünftige Änderungen und Feinabstimmungen in Berlin erfolgen sollen. Deutschland unterstreicht jedoch, daß wegen des Fehlens der entsprechenden Kapazitäten in Berlin die in Würzburg durchgeführte Entwicklungstätigkeit ausschließlich GMB als selbständigem Profit Center und unabhängigem Anbieter der o.g. Module zugute kommen würde. Ab 1999 wird GMB nur noch verbesserte Produkte herstellen und die Fertigung sämtlicher vor der Umstrukturierung des Unternehmens bisher hergestellten Produkte einstellen. Zusätzlich zu den bisher vorgelegten vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnungen bis zum Jahre 2000 übermittelte Deutschland im Rahmen des Verfahrens die Planbilanzen für GMB von 1997 bis 2000. Die darin enthaltenen Zahlen weisen einen leichten Rückgang der Bilanzsumme bei allgemein solider Finanzlage aus. Um diese Annahmen zu untermauern, legte Deutschland Marktstudien für die Jahre 1997, 1998, 1999 und 2000 vor, und zwar zu den Weltmarktumsatzanteilen von KBA und GMB bei Rollen-Offset-Zeitungsdruckmaschinen, gewerblichen Rollen-Offset-Druckmaschinen, Rotations-Rollen-Tiefdruckmaschinen sowie Rollenwechslern/Rollen-Offset-Druckmaschinen. Die Zahlen weisen für GMB im Bereich der Rollenwechsler einen ständig steigenden Umsatz aus, der sich 1997 auf 85 Mio. DEM, 1998 auf 110 Mio. DEM, 1999 auf 140 Mio. DEM und im Jahr 2000 auf 160 Mio. DEM belaufen soll. Prozentual soll der Anteil von GMB an der Herstellung dieses Produkts im gesamten KBA-Konzern von 61 % im Jahre 1997, über 74 % 1998 und 87,5 % 1999 auf schließlich 90 % im Jahre 2000 steigen. Zum Absatz der anderen beiden Module, d.h. der Einzugswerke und Kühlwalzen, die von GMB weiterhin im eigenen Werk hergestellt und weiterentwickelt werden sollen, wird keine Vorhersage getroffen. Im Hinblick auf die für die Entwicklung konkurrenzfähigerer Produkte geschätzten 6,075 Mio. DEM hält Deutschland die Zweifel der Kommission hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den Kosten und dem erwarteten GMB-Jahresumsatz von 36 Mio. DEM ab dem Jahr 2000 für unbegründet. Erfahrungsgemäß beträgt die Lebensdauer neu entwickelter Produkte normalerweise 7 Jahre. Die Aufwendungen müssen daher auch über eben diesen Zeitraum verteilt werden, was zu einer jährlichen Belastung von 868000 DEM führen würde. Gemessen am o.g. erwarteten Umsatz im Jahre 2000 ergäbe sich hieraus ein Anteil von 2,4 % jährlich bzw. ein Anteil von 3,5 %, wenn man die Kosten der analytischen Überarbeitung zum genannten Schätzbetrag hinzuaddiert. Ein derartiges Verhältnis wird in der Maschinenbaubranche als extrem niedrig angesehen. Obwohl gegenüber der Kommission bisher von der "Schaffung neuer Produkte" gesprochen wurde, stellen die in Würzburg durchgeführten Aktivitäten weder angewandte Forschung und Entwicklung noch industrielle Grundlagenforschung dar, wie sie in Anlage I des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen definiert sind(5). Die Arbeit basiert auf dem im KBA-Konzern vorhandenen technischen Erkenntnisstand, wobei die Verwendung von Rollen in Standardgrößen für Papierrollen unterschiedlicher Breite sowie die Nutzung neuer, wirtschaftlich günstiger und leicht handhabbarer Maschinenteile im Mittelpunkt des Interesses steht. Schwerpunkt des Umstrukturierungsprogramms ist die zukünftige unabhängige Fertigungskompetenz von GMB innerhalb des KBA-Konzerns im Bereich der Rollenwechsler, Einzugswerke und Kühlwalzen. Die Aufwendungen für diese neu entwickelten Produkte, insbesondere Rollenwechsler, kommen ausschließlich GMB zugute, das das entsprechende Know-how von KBA kaufen wird. Deutschland hält die Frage für irrelevant, ob das Know-how käuflich erworben oder die neuen Produkte auf Lizenzbasis hergestellt werden sollten. Es argumentiert, daß im letzteren Fall eine Lizenzgebühr errechnet werden müßte, bei der sowohl sämtliche in der Phase der Entwicklung und Konstruktion entstandenen Kosten erfaßt sind als auch eine realistische Lebensdauer der Produkte zugrunde gelegt wurde. Jegliche Zweifel an der Liquidität von GMB werden mit dem Argument zurückgewiesen, daß die notifizierte Beihilfe nicht auf die Beseitigung von Liquiditätsproblemen abzielt, sondern die Umstrukturierung des Unternehmens erleichtern soll. Was die Beteiligung von KBA mit Eigenmitteln und insbesondere die Übernahme der seit 1996 und 1997 aufgelaufenen Verluste betrifft, verpflichtet der zwischen KBA und GMB bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Übernahme der Verluste von GMB. Allerdings ist im Vertrag keine Kündigungsfrist festgelegt. Vom Zeitpunkt der Krisensitzung im Februar 1996 an hätte KBA den Vertrag also sofort vorzeitig beenden können. Hinzu kommt, daß ein Anspruch auf Geltendmachung der Übernahme der Verluste zum Zeitpunkt der Vorlage der Bilanz entsteht. Die Bilanz für das Haushaltsjahr 1996 wurde am 22. April 1997 vorgelegt und damit eindeutig nach der Festlegung des Umstrukturierungsprogrammes im Rahmen des im Februar 1997 unterzeichneten Bündnisses für Arbeit. Deutschland geht davon aus, daß der Frage, warum und in welchem Umfange die Verluste des Unternehmens zustandegekommen sind, mehr Gewicht beizumessen ist als der nach der Verpflichtung zur Übernahme der Verluste. Wäre GMB wie ursprünglich geplant am 30. Juni 1997 stillgelegt worden, was die Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen KBA und GMB zur Folge gehabt hätte, hätte KBA die in den Jahren 1996 und 1997 entstandenen Verluste, d. h. die Kosten für die Sozialmaßnahmen und die Stillegung, nicht in ihrer Gesamtheit übernehmen müssen. Das Gros der Kosten ist aufgrund der Umstrukturierung und der Ausfallzeit wegen der Produktionsumstellung entstanden. Diese Kosten übersteigen in erheblichem Maße jene, die bei der geplanten Stillegung von GMB am 30. Juni 1997 zu Buche geschlagen wären(6). Bei der Würdigung der vorgesehenen Beihilfe von 9,31 Mio. DEM zugunsten GMB und deren Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die förderfähigen Kosten sollten sowohl der Beitrag des Unternehmens aus Eigenmitteln als auch die spezielle Situation Westberlins bedacht werden. Vor dem Hintergrund der Entscheidung, GMB zu schließen, und angesichts der erheblichen Umstrukturierungskosten einerseits und unter Berücksichtigung der spezifischen regionalen Situation Westberlins und insbesondere der Situation im verarbeitenden Gewerbe andererseits geht Deutschland davon aus, daß der Eigenbeitrag von KBA im angemessenen Verhältnis zu den Umstrukturierungskosten steht. Zudem würde die beabsichtigte Umstrukturierungsbeihilfe nicht KBA selbst zugute kommen. Ohne die Zusage der Gewährung einer Umstrukturierungsbeihilfe wäre GMB zum 30. Juni 1997 stillgelegt worden. In der Nachfolge der Entscheidung, die Geschäftstätigkeit von GMB trotz dessen signifikanter Verluste fortzusetzen, ist KBA ein erhebliches Risiko eingegangen und hat Kosten übernommen, die über den Betrag der Umstrukturierungsbeihilfe hinausgehen. Vom Standpunkt der KBA bestand keine Notwendigkeit, in Berlin eine kleine Betriebsstätte mit einer speziellen Kompetenz innerhalb von KBA zu erhalten. Jede Betriebsstätte des KBA-Konzerns wäre in der Lage gewesen, die Kompetenz zur Herstellung der betreffenden Produkte zu erlangen. Außerdem wären die erforderlichen Ausgaben dann wesentlich niedriger gewesen als die für GMB anfallenden Umstrukturierungskosten. Die für die Beihilfe erbrachte Sicherheit durch eine Grundschuld in Höhe von 9,31 Mio. DEM ist bestätigt. Die notarielle Urkunde ist dem Schreiben Deutschlands als Beleg beigefügt. Der Mitteilung Deutschlands zufolge kann die vorgesehene Umstrukturierungsbeihilfe die Handelsbedingungen allenfalls minimal beeinträchtigen und dürfte den Wettbewerb nicht in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise verfälschen. GMB wird der mit Abstand kleinste Anbieter von Rollenwechslern sein. Die anderen Anbieter sind internationalen und finanzstarken Konzernen angeschlossen. Stork-Contiweb, Hauptkonkurrent im Rollenwechslersektor, ist über die Heidelberger Druckmaschinen AG eine Tochter von RWE. Ein weiterer Mitbewerber, Vits Maschinenbau GmbH, Langenfeld, gehört zur Deutschen Babcock AG. Die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe würde es GMB gestatten, als kompetenter und konkurrenzfähiger Anbieter auf dem Markt für Rollenwechsler, Einzugswerke und Kühlwalzen zu agieren. Die Marktposition von GMB würde zu einer Intensivierung des Wettbewerbs in dem betreffenden Marktsegment führen, wo keine Überkapazitäten vorhanden sind. Die notifizierte Umstrukturierungsbeihilfe zielt auf die Wiederherstellung der Lebensfähigkeit von GMB ab und wird weder innerhalb von GMB noch von KBA zur Schaffung von Überkapazitäten führen. 4. Würdigung der Beihilfe Die Umstrukturierungsbeihilfe für GMB erfolgt aus staatlichen Mitteln und dient dem Ziel, eine in Schwierigkeiten befindliche Firma am Markt zu halten. Sie könnte sich daher nachteilig auf die Position von Konkurrenten aus anderen Mitgliedstaaten auf dem Druckmaschinenmarkt auswirken. Dieser Markt trägt internationalen Charakter, und Gemeinschaftshersteller stehen miteinander im Wettbewerb um Kunden inner- und außerhalb der Gemeinschaft. Mithin kann die staatliche Unterstützung den Wettbewerb verfälschen oder Gefahr laufen, dies zu tun, und den Geschäftsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Die geplante staatliche Unterstützung stellt insofern eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag dar, weil sie der begünstigten Firma eine Umstrukturierung ermöglicht, ohne daß sie wie jede andere, den normalen Marktbedingungen ausgesetzte Firma die dafür anfallenden Kosten in voller Höhe tragen muß. Die staatliche Beihilfe ist nicht durch genehmigte oder laufende Hilfsprogramme abgedeckt und muß daher gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag einzeln notifiziert werden. Deutschland hat sich an diese Notifzierungsanforderung gehalten. In Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag ist grundsätzlich festgelegt, daß Beihilfen, die die darin aufgeführten Merkmale aufweisen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. In Artikel 92 Absätze 2 und 3 EG-Vertrag werden die Ausnahmevoraussetzungen aufgeführt, unter denen Beihilfen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar anerkannt werden können. Die in Artikel 92 Absatz 2 EG-Vertrag beschriebenen Ausnahmebestimmungen sind hier nicht anwendbar, da es sich nicht um eine Beihilfe sozialer Art für einzelne Verbraucher handelt, sie nicht dazu dient, durch Naturkatastrophen verursachte Schäden zu beseitigen und sie auch nicht für die Wirtschaft bestimmter durch die Teilung Deutschlands betroffener Gebiete der Bundesrepublik Deutschland gewährt wird. Ebensowenig können die in Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe a) enthaltenen Ausnahmebestimmungen Anwendung finden, weil die Beihilfe nicht der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten dient, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht. Auch die in Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe b) vorgesehene Ausnahme kann hier nicht herangezogen werden, weil die Beihilfe nicht zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates gedacht ist. Gleiches gilt für die Ausnahmeregelung von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe d), weil die Beihilfe nicht der Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes dient. Beihilfen zur Umstrukturierung lassen sich nur im Sinne der in Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag vorgesehenen Ausnahmeregelung als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar einstufen, d. h. wenn derartige Hilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete beitragen, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, und sofern die in den Gemeinschaftsleitlinien festgelegten Voraussetzungen erfuellt sind. Gemäß diesen Voraussetzungen muß die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Rahmenbedingungen und Leitlinien geprüft werden, mit denen die Kommission ihre Interpretation der vorliegenden Ausnahmeregelung eindeutig zum Ausdruck brachte. Die im vorliegenden Fall anzuwendende Rechtsgrundlage sind die Gemeinschaftsleitlinien, in denen festgelegt ist, unter welchen Voraussetzungen Umstrukturierungshilfe als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden kann. Gemäß diesen Leitlinien muß die Umstrukturierung Bestandteil eines realistischen, zusammenhängenden und weitreichenden Plans zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität eines Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums und auf der Grundlage realistischer Annahmen hinsichtlich seiner künftigen Betriebsbedingungen sein. Die Umstrukturierungspläne berücksichtigen unter anderem die Umstände, die den Schwierigkeiten des Unternehmens zugrunde liegen, Angebot und Nachfrage auf dem Markt der betreffenden Erzeugnisse sowie deren voraussichtliche Entwicklung und die besonderen Stärken und Schwächen des Unternehmens. Sie ermöglichen einen planmäßigen Übergang des Unternehmens zu einer langfristig tragfähigen neuen Struktur, die das Unternehmen in die Lage versetzt, aus eigener Kraft ohne weitere staatliche Unterstützung fortzubestehen. In der Regel bedeutet Umstrukturierung die Neuordnung und Rationalisierung der Tätigkeit des Unternehmens auf einer effizienteren Grundlage, was normalerweise den Rückzug aus Tätigkeitsbereichen bedeutet, die nicht mehr rentabel sind oder bereits Verluste verursachen, Umstrukturierung derjenigen Tätigkeitsbereiche, die wieder wettbewerbsfähig werden können, und möglicherweise Ausbau von oder Diversifizierung zu neuen rentablen Aktivitäten. Die physische Umstrukturierung muß in der Regel mit einer finanziellen Umstrukturierung einhergehen. Gemäß Abschnitt 3 der Gemeinschaftsleitlinien hat die Kommission zu prüfen, ob die Umstrukturierung folgende Voraussetzungen erfuellt. Als erstes muß sie dazu führen, daß die langfristige Rentabilität und Lebensfähigkeit des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederhergestellt wird. Zweitens muß gewährleistet sein, daß die Beihilfe nicht zu einer unzumutbaren Wettbewerbsverfälschung führt. Drittens muß die Beihilfe im Verhältnis zu Kosten und Nutzen der Umstrukturierung stehen. Viertens muß der Umstrukturierungsplan vollständig durchgeführt werden, und fünftens muß der Kommission jährlich ein ausführlicher Bericht vorgelegt werden, anhand dessen sie die Durchführung des Umstrukturierungsplans in ihren einzelnen Abschnitten und Ergebnissen kontrolliert. 4.1. Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität Mit Schreiben vom 21. Januar 1998 legte Deutschland ein von KBA ausgearbeitetes Umstrukturierungsprogramm vor, mit dessen Hilfe GMB am Markt gehalten werden soll. Mit Schreiben vom 17. März und 30. April 1998 legte Deutschland weitere Unterlagen vor, wobei insbesondere ausführliche vorläufige Gewinn- und Verlustrechnungen und die Bilanzen für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 bereitgestellt wurden. Im Rahmen des Verfahrens legte Deutschland die Planbilanzen für die Jahre von 1997 bis 2000 vor. Das Umstrukturierungsprogramm geht von den Umständen aus, die zu den Schwierigkeiten der Firma führten, d. h. insbesondere ihre unvorteilhafte Betriebsgröße und Kostenstruktur, ihre ungesunde Finanzlage und die Überschneidung von Produktionskapazitäten innerhalb des KBA-Konzerns bei der von GMB und anderen KBA-Betriebsstätten hergestellten Produktpalette. Die Kommission stellt zunächst fest, daß sich der Konzern für die Umsetzung des Umstrukturierungsprogramms engagiert. Zur Bereinigung ihrer Kostenstruktur mußte GMB als erstes die Personalkosten senken. Diese beliefen sich 1996 auf fast 35 % des Umsatzes. Im Zuge der Mitte 1997 erfolgten Teilschließung wurden 45 Arbeitsplätze gestrichen und die Belegschaft von den anfänglich 144 Mitarbeitern auf 99 reduziert. Wie im Umstrukturierungsprogramm vorgesehen, erklärten sich die Mitarbeiter von GMB bereit, auf die 1997 tarifvertraglich vorgesehene Lohnerhöhung von 1,5 % zu verzichten und im Rahmen des Bündnisses für Arbeit Lohneinbußen und den Verzicht auf soziale Vergünstigungen hinzunehmen, was zu einer dauerhaften jährlichen Kosteneinsparung von 150000 DEM führte. Aus einem Vergleich der Gewinn- und Verlustrechnungen für 1996 und 1997 ergibt sich, daß sich die Senkung der Personalkosten auf insgesamt 3,991 Mio. DEM bzw. 33 % belief. Den vorläufigen Jahresabschlüssen zufolge ergibt sich für 1998 und 1999 im Vergleich zu 1997 eine weitere Kostensenkung um 1,148 Mio. DEM, wobei für das Jahr 2000 etwa das gleiche Kostenniveau wie 1997 erwartet wird. Kostensenkungen in Höhe von etwa 10 % sollen durch Optimierung des Produktionsprozesses und konstruktive Vereinfachung auch in den Bereichen Montage und Konstruktion erreicht werden. Auch bei den Zinsen und sonstigen Kosten wird eine Verringerung erwartet. Gleichzeitig sollen im Materialeinkauf aufgrund günstigerer Einkaufspreise weitere 2 % eingespart werden. Dennoch weisen die vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnungen für den Zeitraum 1997 bis 2000 entsprechend der erwarteten Umsatzsteigerung einen steten Anstieg dieser Ausgaben aus. Die Umstrukturierung soll also zu einem großen Teil durch die bereits umgesetzte Senkung der Personalkosten und durch Verbesserungen im Produktionsprozeß erreicht werden. Letztlich geht es bei der Umstrukturierung darum, verbesserte und innovative Produkte zu entwickeln und zügig auf den Markt zu bringen. Diese Erzeugnisse sollen ausschließlich von GMB hergestellt werden, womit die gegenwärtige Kapazitätsüberschneidung innerhalb des KBA-Konzerns abgestellt wird. Die finanzielle Gesundung des Unternehmens wird in erster Linie von der Muttergesellschaft finanziert, und zwar dadurch, daß sie die der GMB seit 1996 entstandenen Verluste bis zum Erreichen des für das Jahr 2000 erwarteten "Break-even"-Punktes übernimmt. Von diesem Jahr an wird eine Gewinnsteigerung auf 520000 DEM prognostiziert. Die Kommission hat die für die Zeit bis zum Jahr 2000 vorgelegten Planbilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Cashflow-Zahlen geprüft, um beurteilen zu können, ob die Umstrukturierungsmaßnahmen die Lebensfähigkeit von GMB wiederherstellen werden. Die Kommission stellt fest, daß die Planrechnungen detailliert und unter Verweis auf die ihnen zugrundeliegenden Annahmen vorgelegt wurden. Die Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts machte ein völlig neues Fabriklayout erforderlich, das an modernen Fertigungsvoraussetzungen für die drei Aggregate orientiert ist. Von der für einen späteren Zeitpunkt geplanten Einführung der Gruppenarbeit werden weitere Produktivitätsgewinne erwartet. Die entscheidende Umstrukturierungsmaßnahme sieht die Kommission in der Konzentration von GMB auf die Fertigung von nur drei Maschinenkomponenten, d. h. Rollenwechsler, Kühlwalzen und Einzugswerke, und insbesondere in der Einführung veränderter, konkurrenzfähigerer Rollenwechsler für Rollen-Offset- und Rotations-Tiefdruckmaschinen, die bei KBA entwickelt werden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß verlustbringende Produkte aufgegeben werden. Der Vertrieb der verbesserten Komponenten durch die Muttergesellschaft, gepaart mit der Verringerung der Produktionskapazitäten für diese Teile in anderen Betriebsstätten von KBA, und der Einbau dieser Teile in KBA-Druckmaschinen bietet GMB gesicherte Absatzmöglichkeiten. Deutschlands Angaben zufolge kann die unverzichtbare zügige Markteinführung der innovativen Produkte nur mit Hilfe der in Würzburg vorhandenen Entwicklungs- und Konstruktionskapazitäten der KBA erreicht werden. Für 1998 erwartet GMB eine Umsatzsteigerung von 30,9 %, für 1999 von 15,8 % und für das Jahr 2000 von 4,7 %. Die Kommission stellt fest, daß die 1998 gegenüber 1997 erzielte erhebliche Umsatzsteigerung durch die Verluste zu erklären ist, die zur Zeit der Teilschließung des Werkes zur Umstellung der Produktionsabläufe im Jahre 1997 entstanden. Die Kommission hält diese Annahmen für optimistisch, aber dennoch für realisierbar. Sie stellt ferner fest, daß KBA im Hinblick auf die Geschäftsfelder von KBA und GMB für die Jahre 1997, 1998, 1999 und 2000 eine detaillierte geographische Aufschlüsselung der Umsätze vorgelegt hat. Die Kommission nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, daß der Anteil von GMB innerhalb des KBA-Konzerns bei den weiterentwickelten Rollenwechslern von 61 % 1997 bis auf 90 % im Jahre 2000 stetig ansteigen wird, was sich in Umsatzsteigerungen von 85 Mio. DEM im Jahre 1997 bis hin zu 140 Mio. DEM im Jahre 2000 widerspiegeln wird. Die GMB-Bilanz für 1997 wie auch die Planbilanzen bis zum Jahre 2000 weisen nach wie vor ein positives Eigenkapital in Höhe von 6 Mio. DEM aus. Allerdings war die Muttergesellschaft aufgrund des zwischen KBA und GMB bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verpflichtet, die GMB-Verluste zu übernehmen, was zu dem weiterhin positiven Eigenkapital führte. Abgesehen von den Kosten für die Entwicklung und Verbesserung der von GMB herzustellenden Produkte und für die Schaffung der entsprechenden Produktionsanlagen für diese Teile in Berlin und abgesehen von den sonstigen Umstrukturierungskosten sieht GMB weder im Umstrukturierungsprogramm noch in den Planrechnungen bis 2000 größere Investitionen vor. GMB sollte daher in der Lage sein, im Jahre 2000 eine gesunde Finanzlage zu erreichen. In den folgenden Tabellen sind die wichtigsten Aspekte der von der Kommission vorgenommenen Analyse zusammengefaßt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Nach Auffassung der Kommission belegen die Planrechnungen, daß GMB gute Aussichten auf langfristige Rentabilität besitzt und in der Lage sein wird, sich ohne weitere staatliche Beihilfen selbst zu tragen. 4.2. Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen durch die Beihilfe Die Kommission hat untersucht, ob Maßnahmen getroffen wurden, um nachteilige Auswirkungen der Umstrukturierungshilfe auf Wettbewerber auszugleichen und ob die Beihilfe als im Sinne der Ausnahmeregelung von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag zulässig eingestuft werden kann. Zunächst ist hier festzustellen, daß GMB in Berlin-Spandau (West), einem regionalen Fördergebiet nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c), ansässig ist. Die Umstrukturierungsbeihilfe in Form einer Zuwendung der Berliner Behörden kann sich wettbewerbsverzerrend auswirken, da GMB nach wie vor am Markt ist. Die Kommission hat die verfügbaren Marktdaten und den von Deutschland übermittelten Marktbericht begutachtet, um einschätzen zu können, ob auf dem einschlägigen Markt ein struktureller Überhang an Produktionskapazität vorhanden ist. Der Druckereimaschinenmarkt ist eng mit dem Verlags- und Druckgewerbe verknüpft. Diese Branche war bis zum Ende der 80er Jahre im Wachstum begriffen, erreichte dann ihre Sättigungsgrenze und erlebt seit Anfang der neunziger Jahre einen kontinuierlichen Produktionsrückgang. Auch die traditionellen Formen der Vervielfältigung bewegen sich auf einem gesättigten Markt mit bescheidenem Wachstumspotential. Angesichts der Notwendigkeit der Anpassung an die Entwicklung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie, die die Perspektive des papiergebundenen Druckgewerbes bedroht, befindet sich der Sektor in einem Prozeß ständiger Umstrukturierung. In laufenden Preisen ausgedrückt sind der sichtbare Verbrauch und die Produktion in der Gemeinschaft zwischen 1985 und 1994 um 67 bis 68 % gestiegen. 1992 ging das Wachstum im weltweiten Verbrauch um etwa 1 % zurück und 1993 nochmals um 2,7 %, wobei allerdings 1994 wieder eine Zunahme um 2 % zu verzeichnen war. In der Produktion verlief die Entwicklung in ähnlichen Bahnen, wobei die 1994 festzustellende Erholungsphase 1995 zu Ende ging und die Produktionsziffern seitdem stagnieren(7). Deutschen Angaben zufolge ging die Nachfrage auf dem deutschen Druckereimaschinenmarkt zwischen 1993 und 1995 zurück. In diesem Zeitraum verringerten sich die Umsätze der drei wichtigsten Hersteller um 13 %, was Preissenkungen und mit 2500 Entlassungen erhebliche Arbeitsplatzverluste (9,3 %) zur Folge hatte. Neuere Zahlen belegen jedoch, daß die Produktion der Branche 1996 gegenüber 1995 wieder um 4,9 % stieg und 1997 gegenüber 1996 noch einmal 11,2 % zulegte. Im Jahre 1996 erreichte der Auslastungsgrad in diesem Sektor 89,1 % und lag im Juni 1997 bei 89,4 %(8). In seiner Marktprognose für den Zeitraum 1998 bis 2000 geht KBA für die betreffenden Segmente des Weltmarktes von einem steten Produktionsanstieg aus. Im übrigen berichtet Deutschland, daß auf diesem Markt keine Überkapazitäten bestehen. Gemäß Nummer 3.2 Ziffer ii) der Gemeinschaftsleitlinien muß der Umstrukturierungsplan einen im Verhältnis zur Beihilfe stehenden Beitrag zur Umstrukturierung des betreffenden Wirtschaftszweigs durch eine endgültige Reduzierung oder Stillegung von Kapazitäten leisten. Eine Kapazitätsreduzierung oder Stillegung gilt als endgültig, wenn die betreffenden Produktionsanlagen entweder verschrottet oder auf Dauer so angepaßt werden, daß sie nicht mehr im früheren Umfang produzieren können, oder endgültig zu einem anderen Zweck umgestellt werden. Die Kommission stellt fest, daß das Umstrukturierungsprogramm von GMB vorrangig auf eine neue, effizientere Organisation des Produktionsablaufs sowie auf eine Änderung der Produktpalette orientiert. Die Herstellung und Montage von Komponenten der gegenwärtigen Produkte werden entweder eingeschränkt oder, sofern sie verlustbringend waren, aufgegeben. Die von GMB aufgegebenen Teile werden zunehmend an den Produktionsstandorten der Muttergesellschaft in Würzburg und Frankenthal produziert, um den dortigen Auslastungsgrad zu erhöhen. Die Kommission stellt ferner fest, daß sich GMB auf die Herstellung von nur drei Maschinenkomponenten konzentrieren wird, die in KBA-Druckmaschinen eingebaut werden und somit zu einem großen Teil Produkte ersetzen, die bisher von konzernfremden Herstellern zugeliefert wurden. Die Konkurrenzsituation zu diesen Herstellern bleibt dennoch bestehen. Die genannten Maschinenteile kommen in Rollen-Offset- und Rotations-Tiefdruck-Maschinen zum Einsatz und machen zusammengenommen weniger als 10 % des Gesamtwertes einer Druckmaschine aus. Der Weltmarktanteil von KBA beIief sich nach deren Schätzung in diesen Druckmaschinen-Segmenten 1997 auf 9 bzw. 20 %. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß auf dem relevanten Markt kein struktureller Überhang an Produktionskapazitäten besteht. Die Kommission stellt ferner fest, daß GMB bestimmte Aktivitäten eingestellt und seine Produktpalette verkleinert hat. Im übrigen wachsen die prognostizierten Umsätze bei den verbesserten Produkten im gleichen Tempo wie die Absatzperspektiven auf dem Weltmarkt. Ferner stellt die Kommission in Rechnung, daß es sich bei GMB um den kleinsten Anbieter von Rollenwechslern handelt und daß andere Anbieter zu internationalen und finanzstarken Konzernen gehören. In Übereinstimmung mit Nummer 3.2 Ziffer ii) der Gemeinschaftsleitlinien verlangt die Kommission normalerweise keinen Kapazitätsabbau als Gegenleistung für die Beihilfe, wenn in einem bestimmten Markt innerhalb der Gemeinschaft, auf dem der Beihilfeempfänger tätig ist, keine strukturellen Überkapazitäten bestehen. Da es also keine Belege für einen Kapazitätsüberhang gibt, da die Marktanteile von GMB relativ gering sind und die Herstellung dieser Produkte innerhalb der KBA-Gruppe umverteilt und daher die Produktionskapazität nicht erhöht wird, sieht die Kommission keine Veranlassung, Maßnahmen zu ergreifen, um nachteilige Auswirkungen der Beihilfe auf Wettbewerber auszugleichen. 4.3. Beihilfe im Verhältnis zu den Kosten und Nutzen der Umstrukturierung Die Kommission hat untersucht, ob die Beihilfe auf das Mindestmaß beschränkt wird, das für die Umstrukturierung des Unternehmens erforderlich ist. Die Kommission stellt in Rechnung, daß die Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 9,31 Mio. DEM einherging mit erheblichen Beiträgen von KBA in einer Größenordnung von 12,25 Mio. DEM zur Abschreibung der GMB seit 1996 entstandenen und bis zur Erreichung des "Break-even"-Punktes im Jahre 2000 noch entstehenden betriebsbedingten Verluste. Zunächst faßte die Kommission die Eigenmittelbeiträge von KBA zum Umstrukturierungsprogramm wie folgt zusammen: [...](9) Im Hinblick auf die von KBA als Beitrag des Unternehmens zum Umstrukturierungsprogramm zugeschossenen Eigenmittel stellt die Kommission fest, daß die Verluste der Jahre 1996 und 1997 sowie die Kosten der Teilschließung Mitte 1997 in Höhe von 9,091 Mio. DEM vor dem 21. Januar 1998, d. h. dem Datum der Notifizierung der Umstrukturierungsbeihilfe, entstanden waren. Ferner führt die Kommission aus, daß KBA aufgrund des zwischen KBA und GMB bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verpflichtet ist, die GMB entstandenen Verluste zu übernehmen. Die Kommission stellt jedoch auch fest, daß KBA den genannten Vertrag nach der Krisensitzung im Februar 1996 hätte aufkündigen können, da er keine Kündigungsfrist vorsieht. Die Kommission nimmt desweiteren zur Kenntnis, daß KBA im November 1996 vorschlug, GMB am 30. Juni 1997 zu schließen, in welchem Fall der Vertrag vor der Schließung vorzeitig beendigt worden wäre und GMB keinen Anspruch auf die Übernahme der 1996 und 1997 entstandenen betriebsbedingten Verluste oder der durch die Schließung verursachten Kosten gehabt hätte. Darüber hinaus hat die Kommission das im Februar 1997 auf der Basis des Umstrukturierungsprogramms unterzeichneten Bündnis für Arbeit zur Kenntnis genommen. Schließlich hat die Kommission in Rechnung gestellt, daß die letztlich im Jahre 1997 entstandenen Kosten auf die Umstrukturierung und die wegen der Umstellung der Produktionsabläufe und der Produktpalette vorgenommene zeitweilige Stillegung zurückzuführen sind. Angesichts dessen, daß keine tatsächliche Verpflichtung seitens KBA vorlag, die 1996(10) und 1997 entstandenen betriebsbedingten Verluste zu übernehmen, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Umstrukturierungskosten die Aufwendungen übersteigen, die für die geplante Stillegung von GMB entstanden wären, gelangt die Kommission zu der Auffassung, daß KBA zur Umstrukturierung von GMB einen Beitrag in Höhe von 12,25 Mio. DEM geleistet hat. Aus der folgenden Tabelle sind die Gesamtbeiträge zur Umstrukturierung zu entnehmen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Darüberhinaus verglich die Kommission die Eigenmittelbeiträge des Unternehmens mit den geschätzten Umstrukturierungskosten, was folgendes Bild ergibt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Kommission stellt fest, daß sich die Gesamtkosten der Umstrukturierung des Unternehmens auf 22,93 Mio. DEM (11,72 Mio. EUR) belaufen, wovon 12,25 Mio. DEM für die von KBA übernommenen betriebsbedingten Verluste, Sozialplan- und Wertberichtigungskosten aufgewendet wurden und 10,68 Mio. DEM in die Einführung verbesserter Produkte und die Umgestaltung des Produktionsablaufs flossen. Die Kommission nimmt ferner die sowohl in Berlin als auch in Würzburg für die Konzipierung und Entwicklung der neuen Produkte sowie für die analytische Verbesserung existierender Produkte aufgewandten Mittel zur Kenntnis. Schließlich stellt die Kommission fest, daß die Muttergesellschaft das in Würzburg entstandene und entwickelte Know-how für die innovativen Produkte zu deren ausschließlicher Herstellung in Berlin an GMB verkaufen wird. In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Kommission, daß weder die Definition von angewandter Forschung und Entwicklung noch von industrieller Grundlagenforschung im Sinne von Anlage I zum Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen auf die in Würzburg durchgeführten Arbeiten zutreffen. Die Kommission nimmt desweiteren Kenntnis von der detaillierten Kostenaufschlüsselung für die in Würzburg durchgeführten Arbeiten sowie von der eingehenden technischen Beschreibung dieser Aktivitäten und den diesbezüglichen Daten, die den Anmerkungen Deutschlands beigefügt sind. Die Kommission stellt zudem fest, daß die Aufwendungen für die Entwicklung der neuen Produkte, wie im produktiven Bereich des Maschinenbaus üblich, über eine Lebensdauer von sieben Jahren verteilt werden, was zu einer jährlichen Belastung von 868000 DEM führt und gemessen an dem für das Jahr 2000 erwarteten Umsatz von 36 Mio. DEM einem Anteil von 2,4 % jährlich entspricht. Die Kommission stellt die Zusage Deutschlands in Rechnung, daß die Arbeiten der Muttergesellschaft in einem Gesamtumfang von 15000 Mann/Stunden zu einem Satz von 175 DEM (2,625 Mio. DEM) für die Entwicklung und von weiteren 500 DEM für die Herstellung des Prototyps des Rollenwechslers (Rollen-Offset-Maschinen) sowie von 10000 Mann/Stunden zu einem Satz von 175 DEM (1,75 Mio. DEM) für die Überarbeitung und Standardisierung des Rollenwechslers (Rotations-Tiefdruckmaschinen) ausschließlich GMB zugute kommen. Deutschland hat keinen exakten Zeitplan vorgelegt, aus dem hervorgeht, ob die Entwicklungskosten nach der Notifizierung der Umstrukturierungsbeihilfe entstanden sind. Die Kommission hat jedoch zur Kenntnis genommen, daß der verbesserte Rollenwechsler (Typ "Pastomat RC") seit Ende 1997 von GMB serienmäßig hergesteIlt wird, was dem Umstrukturierungsprogramm zu seinem ersten kommerziellen Erfolg verhalf. Daraus folgt, daß ein erheblicher Teil der Entwicklungsaufwendungen bereits vor Januar 1998 erfolgte. Hinzu kommt, daß etwa 80 % der Kosten für die Konzipierung und Entwicklung der neuen Produkte im Bereich der Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen der Muttergesellschaft in Würzburg (und laut Schreiben vom 25. September 1998 auch in Frankenthal) angefallen sind. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß sich weder Würzburg noch Frankenthal in Fördergebieten im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag befinden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß es die Kapazitäten von GMB nicht zugelassen hätten, die benötigten konkurrenzfähigen und innovativen Produkte kurzfristig zu entwickeln und daß GMB deshalb auf die Kapazitäten von KBA zurückgreifen mußte. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, daß die Muttergesellschaft ohnehin an der Entwicklung verbesserter Komponenten zum Einbau in ihre Druckmaschinen interessiert war. Daher ist davon auszugehen, daß die in Würzburg/Frankenthal entstandenen Entwicklungskosten in Höhe von 4,875 Mio. DEM, die zu einem großen Teil vor der Notifizierung aufgewandt wurden, dem KBA-Konzern zugute kommen, wenngleich die neuentwickelten Produkte von GMB hergestellt werden und diese dadurch innerhalb des KBA-Konzerns ein eigenes Kompetenzfeld erhält. Schließlich macht die Kommission geltend, daß der Kaufpreis, der von GMB für das diese Produkte betreffende Know-how zu zahlen ist, und der Deutschland zufolge "so kalkuliert wurde, daß er alle für Entwicklung und Konstruktion" angefallenen Kosten abdeckt, bis zu einem gewissen Grade die KBA entstandenen Entwicklungskosten ersetzt. Nachstehende Tabelle enthält die förderfähigen Gesamtkosten und die Höhe der Eigenmittelbeiträge des Unternehmens, wobei die als Umstrukturierungsbeihilfe förderfähigen Kosten der Höhe der staatlichen Beihilfe gegenübergestellt werden: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> In Anbetracht dieser Berechnungen würde GMB offenbar einen Betrag von 22,93 Mio. DEM erhalten, davon 13,62 Mio. DEM Eigenmittel und 9,31 Mio. DEM staatliche Mittel. Um die Beiträge auf das für die Umstrukturierung des Unternehmens notwendige Mindestmaß zu beschränken, sollte der vorgesehene Betrag der staatIichen Beihilfe in Höhe von 9,31 Mio. DEM um die Entwicklungskosten in Höhe von 4,875 Mio. DEM gekürzt werden, d. h. um den Betrag, um den die förderfähigen Umstrukturierungskosten von 18,055 Mio. DEM überschritten werden. Die Lebensfähigkeit von GMB wird durch diese Kürzung nicht beeinträchtigt werden, wenn man bedenkt, daß die Kosten zu einem großen Teil bereits angefallen sind und daß KBA, d. h. eine nicht in Schwierigkeiten befindliche Firma, Hauptnutznießer der auf ihrem eigenen Produktionsstandort durchgeführten Aktivitäten ist. Insofern enthält diese Maßnahme kein zusätzliches Anreizelement, wobei die vorerwähnten Kosten unabhängig von der Umstrukturierung von GMB sind und die Maßnahme der Umstrukturierung der KBA-Gruppe dient. Demzufolge sieht die Kommission nur den Betrag von 4,435 Mio. DEM als das erforderliche Mindestmaß an, auch im Verhältnis zu den förderfähigen Umstrukturierungskosten von 18,055 Mio. DEM und zu dem Eigenmittelbeitrag von 13,62 Mio. DEM. 4.4. Vollständige Durchführung des Umstrukturierungsplans und Einhaltung der Auflagen Gemäß Nummer 3.2 Ziffer iv) der Gemeinschaftsleitlinien muß das Unternehmen den der Kommission vorgelegten Umstrukturierungsplan vollständig durchführen und alle in der diesbezüglichen Kommissionsentscheidung niedergelegten Auflagen erfuellen. Die Kommission stellt fest, daß die Umstrukturierungshilfe für einen Zeitraum von drei Jahren ( 1998-2000) gewährt wird und daß die Zahlungen über diesen Zeitraum verteilt werden. Die Kommission stellt ferner fest, daß die vorgesehene Zuwendung in dem Falle zurückgezahlt werden muß, daß die Umstrukturierungsmaßnahmen nicht vollständig durchgeführt werden. Die Kommission hat darüber hinaus zur Kenntnis genommen, daß GMB laut notarieller Urkundenrolle Nr. 568/1997 vom 13. November 1997 an eine Grundschuld in Höhe von 9,31 Mio. DEM gebunden ist. 4.5. Kontrolle und Jahresbericht Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, daß Deutschland jährliche Berichte vorlegen wird. 5. Schlußfolgerungen Deutschland notifizierte die vorgesehene staatliche Beihilfe gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag und kam damit seiner Verpflichtung nach, im Falle des Fehlens einer genehmigten Beihilferegelung jeden Einzelfall zu notifizieren. Die Kommission stellt ferner fest, daß GMB, eine in Schwierigkeiten befindliche Firma, hiermit zum ersten Mal Umstrukturierungshilfe beantragt hat. Die Kommission stellt in Rechnung, daß die in Form einer Zuwendung geplante staatliche Beihilfe die in den gemeinschaftlichen Leitlinien für in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen festgelegten Voraussetzungen teilweise erfuellt, d. h. insbesondere insofern, als die Umstrukturierungshilfe die langfristige Rentabilität des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherstellt und unzumutbare Wettbewerbsverfälschungen vermieden werden. Die Beihilfe geht jedoch insofern über das für die Umstrukturierung des Unternehmens erforderliche Mindestmaß hinaus, als die geplante Zuwendung die förderfähigen Kosten um 4,875 Mio. DEM überschreitet. Die Kommission ist der Auffassung, daß die Voraussetzungen von Nummer 3.2 Ziffer iii) der Gemeinschaftsleitlinien nur im Falle einer Zuwendung in Höhe von 4,435 Mio. DEM statt 9,31 Mio. DEM erfuellt werden. Die Kommission ist zu dem Schluß gekommen, daß die staatlichen Beihilfemaßnahmen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete beitragen, die die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Die Beihilfe ist daher in der genannten Höhe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Dementsprechend ist Deutschland befugt, GMB eine Beihilfe in Höhe von 4,435 Mio. DEM (2,268 Mio. EUR) zur Verfügung zu stellen HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von Deutschland vorgesehene staatliche Beihilfe zugunsten der Firma Graphischer Maschinenbau GmbH, Berlin, in Form einer Zuwendung in Höhe von 9,31 Mio. DEM vorgesehene staatliche Beihilfe ist nur in Höhe von 4,435 Mio. DEM im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag und Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c) EWR-Abkommen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Der 4,435 Mio. DEM übersteigende Betrag der geplanten Beihilfe darf nicht gewährt werden. Artikel 2 Deutschland legt der Kommission jährlich ausführliche Berichte vor, um die ordnungsgemäße Durchführung des Umstrukturierungsprogramms zu belegen. Artikel 3 Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung mit, welche Maßnahmen zu deren Umsetzung getroffen wurden. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 3. Februar 1999 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. C 336 vom 4.11.1998, S. 13. (2) ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 4. (3) ABl. C 283 vom 19.9.1997, S. 2. (4) KBA in Zahlen, http://.kba-print.de. (5) ABl. C 45 vom 17.2.1996, S. 5. (6) Laut Bilanz für 1997 belaufen sich die für die Teilstillegung angefallenen Kosten auf 2,518 Mio. DEM und die Kosten für die Sozialmaßnahmen auf 1,5 Mio. DEM. (7) Panorama der EU-Industrie. Europäische Kommission, Band 2, 1997. (8) VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.), 9.7.1998. (9) Teile der vorliegenden Entscheidung wurden so abgefaßt, daß vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein (*) gekennzeichnet. (10) Die Bilanz für 1996 wurde wie üblich im April (1997) vorgelegt, d. h. nachdem auf der Grundlage des Umstrukturierungsprogramms im Februar 1997 das Bündnis für Arbeit geschlossen worden war.