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12.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 272/55 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 10. Oktober 2013
über eine von Deutschland ergriffene Maßnahme nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Verbot eines elektrischen Mini-Geländequads (ATV) des Typs HB-ATV49Q-Electric, hergestellt von Huabao Electric Appliance Co. Ltd.
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 6552)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2013/499/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 11,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG setzten die deutschen Behörden die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über eine Maßnahme zum Verbot des Inverkehrbringens eines elektrischen Mini-Geländequads (ATV) des Typs HB-ATV49Q-Electric, hergestellt von Huabao Electric Appliance Co. Ltd., Zhiying Street, Guashan Industry Area, Yongkang, Zhejiang, China, und in die EU eingeführt von QBB Funsporthandel, Hofstraβe 21, 56841 Traben-Trarbach, Deutschland, in Kenntnis. |
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(2) |
Die deutschen Behörden begründeten die Maßnahme mit der Nichtübereinstimmung des Mini-Geländequads mit den folgenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitschutzanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG:
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(3) |
Die deutschen Behörden teilten ferner mit, dass das Produkt zwar die CE-Kennzeichnung trage, aber nicht mit einer vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten ausgestellten und unterzeichneten EG-Konformitätserklärung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2006/42/EG versehen war. |
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(4) |
Der Mitteilung lag ein Prüfbericht des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz bei. |
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(5) |
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/42/EG forderte die Kommission den Hersteller und den Einführer schriftlich auf, sich zu der Maßnahme der deutschen Behörden zu äußern. Es ging keine Antwort ein. |
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(6) |
Die Prüfung der von den deutschen Behörden vorgelegten Belege hat bestätigt, dass das elektrische Mini-Geländequad des Typs HB-ATV49Q-Electric, hergestellt von Huabao Electric Appliance Co. Ltd, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG nicht erfüllt und diese Nichtübereinstimmung zu Risiken der Verletzung der Benutzer führt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Maßnahme der deutschen Behörden zum Verbot des Inverkehrbringens eines elektrischen Mini-Geländequads des Typs HB-ATV49Q-Electric, hergestellt von Huabao Electric Appliance Co. Ltd., ist gerechtfertigt.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 10. Oktober 2013
Für die Kommission
Antonio TAJANI
Vizepräsident