2003/548/EG: Beschluss der Kommission vom 24. Juli 2003 über das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen gemäß Artikel 18 der Universaldienstrichtlinie
Amtsblatt Nr. L 186 vom 25/07/2003 S. 0043 - 0045
Beschluss der Kommission vom 24. Juli 2003 über das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen gemäß Artikel 18 der Universaldienstrichtlinie (2003/548/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)(1), insbesondere Artikel 18 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Universaldienstrichtlinie werden das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen im Amtsblatt der Europäischen Union als Bestandteil des in Artikel 17 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie)(2) genannten Verzeichnisses der Normen veröffentlicht. (2) Das Mindestangebot an Mietleitungen wurde in Anhang II der Richtlinie 92/44/EWG des Rates vom 5. Juni 1992 zur Einführung des offenen Netzzugangs bei Mietleitungen(3) (ONP) festgelegt, zuletzt geändert durch die Entscheidung 98/80/EG der Kommission(4). Diese Richtlinie wurde mit Wirkung vom 25. Juli 2003 durch die Rahmenrichtlinie aufgehoben. (3) Dieser Beschluss dient der Aufrechterhaltung der Rechtsgrundlage für das Mindestangebot an Mietleitungen zur Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen der Rahmenrichtlinie und der Universaldienstrichtlinie. Das Mindestangebot an Mietleitungen in diesem Beschluss stimmt mit dem in der Richtlinie 92/44/EWG überein, es wurden darin lediglich die Bezugnahmen auf Europäische Telekommunikationsnormen (ETS) durch Bezugnahmen auf Europäische Normen (EN) ersetzt, wie dies im Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) im Jahr 2001 vereinbart worden war. Allerdings gilt der Grundsatz, dass Mietleitungen, die den Anforderungen der vorherigen ETS-Normen entsprechen, auch den Anforderungen an das Mindestangebot an Mietleitungen genügen. (4) Durch diesen Beschluss werden das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen festgelegt; sie sind Bestandteil des Verzeichnisses der Normen, das gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) veröffentlicht wird. Die derzeitige Ausgabe des Verzeichnisses der Normen, die nur freiwillige Bestimmungen enthält, wurde im Dezember 2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(5). Aufgrund verschiedener Verfahren und Rechtswirkungen ist es zweckdienlich, in diesem Beschluss zwischen Kapiteln des Verzeichnisses, die verbindliche Bestimmungen enthalten, und Kapiteln, die lediglich freiwillige Bestimmungen enthalten, zu unterscheiden. (5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Kommunikationsausschusses - BESCHLIESST: Einziger Artikel Das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen werden im Anhang festgelegt. Brüssel, den 24. Juli 2003 Für die Kommission Erkki Liikanen Mitglied der Kommission (1) ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51. (2) ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33. (3) ABl. L 165 vom 19.6.1992, S. 27. (4) ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 27. (5) ABl. C 331 vom 31.12.2002, S. 32. ANHANG Verzeichnis der Normen und/oder Spezifikationen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste Verbindlicher Teil Festlegung des Mindestangebots an Mietleitungen 1. Zweck In dieser Veröffentlichung werden das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) festgelegt. Dieses Verzeichnis ist Bestandteil des in Artikel 17 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) genannten Verzeichnisses der Normen. Diese Veröffentlichung ergänzt das Verzeichnis der Normen und/oder Spezifikationen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste, das im Dezember 2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeindschaften veröffentlicht wurde(1). 2. Technische Normen Bei den hier genannten Normen handelt es sich um ETSI-Dokumente entsprechend dem derzeitigen ETSI-Verzeichnis. Nach den "ETSI-Richtlinien" (ETSI Directives)(2) sind diese Unterlagen wie folgt definiert: Europäische Norm (Reihe Telekommunikation), EN (European Standard, telecommunications series): Ein Dokument des ETSI, das normative Bestimmungen enthält, unter Mitwirkung der nationalen Normenorganisationen bzw. der nationalen Delegationen im ETSI zur Veröffentlichung freigegeben wird und sich auf die Stillhaltefristen und die Umsetzung in nationale Normen auswirkt. Harmonisierte Norm: Eine Europäische Norm (Reihe Telekommunikation), mit deren Entwurf ETSI von der Europäischen Kommission aufgrund der Richtlinie 98/48/EG (letzte Änderung der Richtlinie 83/189/EWG) beauftragt wird, die nach den geltenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach dem "neuen Konzept" erarbeitet und deren Fundstelle anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Bei den in diesem Verzeichnis aufgeführten Normen handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Fassung. 3. Bezugsquellen für Referenzdokumente ETSI Publications Office(3) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4. Quellenangaben zu EU-Rechtsvorschriften Die folgenden Rechtsvorschriften, auf die sich das Verzeichnis stützt, stehen unter http://europa.eu.int/ information_society/topics/ telecoms/regulatory/index_en.htm zur Verfügung. - Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33); - Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51). Festlegung des Mindestangebots an Mietleitungen mit harmonisierten technischen Merkmalen und der entsprechenden Normen ANALOGE MIETLEITUNGEN >PLATZ FÜR EINE TABELLE> DIGITALE MIETLEITUNGEN >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (1) ABl. C 331 vom 31.12.2002, S. 32. (2) Erhältlich unter: http://portal.etsi.org/directives/. (3) ETSI-Dokumente können unter folgender Adresse abgerufen werden: http://pda.etsi.org/pda/ queryform.asp.