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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1932 |
23.9.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/1932 DES RATES
vom 22. September 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 9. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2135 (1) angenommen. |
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(2) |
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 gilt bis zum 10. Oktober 2025. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Oktober 2026 verlängert werden. |
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(3) |
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird das Datum „10. Oktober 2025“ durch das Datum „10. Oktober 2026“ ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. September 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. JENSEN
(1) Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1932/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)