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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2500 |
24.9.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/2500 DES RATES
vom 23. September 2024
zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten — Phase III
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie dazugehörige Munition aus dem Jahr 2018 mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) misst die Union der regionalen Zusammenarbeit als wirksames Mittel der Kontrolle von Kleinwaffen besondere Bedeutung bei. |
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(2) |
Ferner heißt es in der SALW-Strategie der Union, dass die EU weiterhin die Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen (VN) zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) unterstützen wird. |
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(3) |
Im Abschlussdokument der vierten Konferenz der VN zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms vom Juni 2024 haben sich die Mitgliedstaaten der VN verpflichtet, zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen in geeigneter Weise auf allen Ebenen Partnerschaften zu vertiefen und die Zusammenarbeit zu intensivieren. |
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(4) |
In der Agenda 2030 der VN für nachhaltige Entwicklung von 2015 wird bekräftigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW für die Verwirklichung vieler Ziele erforderlich ist, unter anderem in den Bereichen Frieden, Gerechtigkeit und leistungsfähige Institutionen. In der Agenda zur Abrüstung „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) von 2018 hat der Generalsekretär der VN gefordert, dass auf Ebene der Länder und in einigen Fällen auf subregionaler Ebene ein inklusiver, integrierter und partizipativer Ansatz für die Eindämmung von Kleinwaffen verfolgt werden muss. |
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(5) |
Die Liga der Arabischen Staaten (im Folgenden „Arabische Liga“) ist eine regionale Organisation, in der alle arabischen Länder vereint sind und die zum Ziel hat, die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern zu fördern und zu vertiefen. |
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(6) |
2016 haben die Union und die Arabische Liga einen strategischen Dialog zwischen der EU und der Arabischen Liga eingerichtet und eine Reihe von Arbeitsgruppen eingesetzt, darunter die im Rahmen des Strategischen Dialogs eingesetzte Arbeitsgruppe zu Massenvernichtungswaffen und Abrüstung, die prioritäre Bereiche für eine mögliche konkrete Zusammenarbeit festgelegt hat. |
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(7) |
Die Erklärung zum Gipfeltreffen zwischen der EU und der Arabischen Liga von Scharm El-Scheich von 2019 enthielt eine Zusage, abgestimmte Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel zu ergreifen. |
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(8) |
Die Beschlüsse (GASP) 2018/1789 (1) und (GASP) 2021/1726 (2) des Rates unterstützten die Phasen I und II eines Projekts zur Unterstützung der Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Arabischen Liga. Die Union will nun die Phase III des Projekts weiterhin unterstützen. |
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(9) |
Die Unterstützung der Union für das Projekt wird die allgemeine Politik der EU in Bezug auf die Arabische Liga und ihre Mitgliedstaaten widerspiegeln — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Um die Mitgliedstaaten der Liga der Arabischen Staaten (im Folgenden „Arabische Liga“) bei der nationalen Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments zu unterstützen, werden die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga in Phase III des durch die Beschlüsse (GASP) 2018/1789 und (GASP) 2021/1726 eingeleiteten Projekts in die Lage versetzt, die Wirksamkeit ihrer nationalen Rahmenprogramme für die Kontrolle von Kleinwaffen und die Bekämpfung ihrer Verbreitung im Einklang mit den Verfahren und Standards des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des Globalen Rahmens für Munition (im Folgenden „GFA“) entsprechend ihren Prioritäten und Bedürfnissen nachhaltig zu stärken.
(2) Mit dem Projekt werden insbesondere folgende Ziele verfolgt, um die Bedrohung durch die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) in der Region der Arabischen Liga zu bekämpfen:
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Stärkung der Kapazitäten der Zollbehörden und anderer Grenzbehörden zur Aufdeckung, Unterbindung und Meldung von unerlaubtem Handel mit Feuerwaffen in der Region der Arabischen Liga, |
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Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur wirksamen Aufklärung und Zusammenarbeit in Fragen der illegalen Verbreitung von und des illegalen Handels mit Feuerwaffen in der Region der Arabischen Liga und |
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Stärkung der Kapazitäten der Sicherheits- und Militärbehörden zur Entwicklung und Umsetzung sicherer und gesicherter Systeme zur Verwaltung von Lagerbeständen für SALW und Munition in der Region der Arabischen Liga. |
(3) Zur Verwirklichung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen unter anderem in den folgenden prioritären Bereichen unterstützen:
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Bereich 1: Kontrolle des internationalen Transfers von SALW, einschließlich Risikobewertung und Verhinderung der Umlenkung von SALW zu unbefugten Empfängern; |
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Bereich 2: Ermittlung und Unterbindung der Quellen unerlaubter Kleinwaffen, einschließlich Kapazitätsaufbau bei Strafverfolgungsstellen, Kontrolle der Land-, Luft- und Seegrenzen, Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung von SALW, Techniken für Ermittlungen im Zusammenhang mit Waffen sowie Rückverfolgung von Waffen und Nutzung ballistischer Informationen und Identifikation oder Unterbindung der Schmuggelrouten und -verfahren; |
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Bereich 3: Weitere Maßnahmen zur Kontrolle von Kleinwaffen, einschließlich Lagerbestandsverwaltung und -sicherung; |
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Bereich 4: Bereitstellung von Informationen, die für SALW und eine bessere Kontrolle von SALW relevant sind, wie etwa eine Evaluierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und Beratung im Hinblick auf mögliche Novellierungen sowie Übersetzung einschlägiger Forschungsarbeiten und Studien ins Arabische. |
(4) Eine ausführliche Beschreibung des in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch die Forschungseinrichtung Small Arms Survey (im Folgenden „SAS“), vertreten durch das Graduate Institute of International and Development Studies (Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung); sie wird dabei von der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (im Folgenden „Interpol“) und der Weltzollorganisation (im Folgenden „WZO“) unterstützt und arbeitet eng mit dem Sekretariat der Arabischen Liga zusammen.
(3) SAS, die dabei von Interpol und der WZO unterstützt wird, nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit SAS.
Artikel 3
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf 3 999 776,72 EUR.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit SAS. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass SAS zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte von SAS über die Durchführung dieses Beschlusses.
(2) Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.
Artikel 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Dieser Beschluss endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 23. September 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
Z. FELDMAN
(1) Beschluss (GASP) 2018/1789 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 24).
(2) Beschluss (GASP) 2021/1726 des Rates vom 28. September 2021 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten — Phase II (ABl. L 344 vom 29.9.2021, S. 7).
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten
Projektbeschreibung Phase 3 (2024-2027)
1. Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die GASP
Die dritte Phase des Projekts der Europäischen Union und der Liga der Arabischen Staaten (im Folgenden „EU-LAS-Projekt Phase 3“) wird auf früheren Anstrengungen aufbauen, die bereits von der Liga der Arabischen Staaten (im Folgenden „LAS“) und der Europäischen Union (im Folgenden „EU“) — unter anderem auch im Rahmen von Phase 1 (2019-2021) und Phase 2 (2021-2024) des Projekts — unternommen wurden, um die Mitgliedstaaten der Liga Arabischer Staaten (im Folgenden „LAS-Mitgliedstaaten“) bei der Eindämmung der Risiken durch den Zustrom unerlaubter Kleinwaffen, leichter Waffen und dazugehöriger Munition in die Region der Liga der Arabischen Staaten (im Folgenden „LAS-Region“) zu unterstützen.
Das Projekt geht auf die im Rahmen des strategischen Dialogs zwischen der EU und der LAS eingesetzte Arbeitsgruppe zu Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen und Rüstungskontrolle zurück, die zu Beginn der Initiative prioritäre Bereiche für eine mögliche konkrete Zusammenarbeit festgelegt hat (vgl. Abschnitt 2.1).
Phase 1 des EU-LAS-Projekts war von entscheidender Bedeutung, um Vertrauen zwischen den LAS-Mitgliedstaaten und drei Durchführungspartnern aufzubauen: der Small Arms Survey (im Folgenden „Survey“), der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (im Folgenden „Interpol“) und der Weltzollorganisation (im Folgenden „WZO“). Die drei Organisationen haben Einstiegsausbildung in acht arabischen Staaten angeboten. Mit einer Reihe regionaler und subregionaler Treffen förderten sie den Austausch bewährter Verfahren und gewonnener Erkenntnisse im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung unerlaubter Kleinwaffen.
Im Mittelpunkt von Phase 2 stand die Bereitstellung technischer Ausbildung auf nationaler und regionaler Ebene zu folgenden Themen:
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Lagerbestandsverwaltung, |
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Aufspürung und Identifizierung unerlaubter Kleinwaffen und leichter Waffen – einschließlich dazugehöriger Munition und Komponenten, |
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Ermittlungstechniken im Zusammenhang mit Feuerwaffen und |
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Nutzung bestehender Wissensmanagementsysteme für Zoll- und Strafverfolgungsbeamte. |
In dieser Phase war die Beteiligung der LAS-Mitgliedstaaten an dem Projekt äußerst groß: 18 Staaten beantragten nationale Ausbildungsmaßnahmen und nahmen an dem regionalen Ausbildungsprogramm teil, das zwischen Januar und Ende Mai 2024 durchgeführt wurde. Durch die nationalen Ausbildungsmaßnahmen erwarben die teilnehmenden Beamten Grund- und Fachkenntnisse im Bereich der Kontrolle von Kleinwaffen. Bei den regionalen Ausbildungsmaßnahmen erfolgte eine eingehendere Unterweisung, und es wurden Maßnahmen ergriffen, die es den Teilnehmern ermöglichen sollten, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen mit anderen arabischen Regierungsbeamten zu teilen. Für Interpol und die WZO waren die tiefergehenden Ausbildungsmaßnahmen auch die Gelegenheit, eine Komponente für die Ausbildung von Ausbildern einzuführen, um tragfähige Kapazitäten für die Kontrolle von Kleinwaffen in den teilnehmenden LAS-Mitgliedstaaten aufzubauen. Zwei gemeinsame Operationen, die von teilnehmenden Staaten der LAS durchgeführt und von Interpol sowie der WZO unterstützt wurden, ermöglichten es den Staaten, das neu erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Es wurden drei thematische Webinare und zwei regionale Workshops durchgeführt, die dem Sekretariat der Liga Arabischer Staaten (im Folgenden „LAS-Sekretariat“), den Mitgliedstaaten und den drei Durchführungspartnern umfassende Möglichkeiten boten, über politische Maßnahmen zu diskutieren und sich über Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen.
In Phase 3 werden die in den vorangegangenen Phasen unternommenen Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau konsolidiert und gestärkt. Das Hauptziel ist dabei die Stärkung der Grundlagen im Sinne einer wirksamen und langfristigen Tragfähigkeit. Insbesondere wird das Projekt weiterhin interessierten Staaten die Gelegenheit zu fortgeschrittenerem und substanziellerem Engagement auf nationaler Ebene bieten, und zwar durch maßgeschneiderte vertiefte Ausbildung und sonstige Unterstützung beim Kapazitätsaufbau, die von den drei Durchführungspartnern bereitgestellt werden. Diese Aktivitäten werden es Survey, Interpol und der WZO ermöglichen, das Potenzial für eine längerfristige Zusammenarbeit mit interessierten Mitgliedstaaten einzuschätzen. Parallel dazu werden im Rahmen des Projekts weiterhin Veranstaltungen zur Einstiegsausbildung angeboten, insbesondere für die Staaten, die diese in den ersten beiden Projektphasen nicht erhalten haben. Soweit möglich, werden dabei nationale Ausbilder einbezogen, die in Phase 2 ausgebildet wurden.
Die Eindämmung und Beseitigung unerlaubter Kleinwaffen im arabischen Raum ist nach wie vor äußerst wichtig, um alle Formen von Gewalt einzudämmen und eine nachhaltige Entwicklung und Wohlstand im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Nachhaltigkeitsziele“) zu fördern, und dies sowohl in der LAS-Region als auch in benachbarten Regionen, einschließlich Europa. Konkret zielt das Projekt darauf ab, die Kapazitäten der LAS-Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Kleinwaffenaktionsprogramm“) und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments entsprechend den von diesen Staaten ermittelten Prioritäten und Bedürfnissen auszubauen. Außerdem soll das Projekt LAS-Mitgliedstaaten für den kürzlich angenommenen Globalen Rahmen für die Verwaltung konventioneller Munition über ihre gesamte Lebensdauer hinweg (im Folgenden „GFA“) sensibilisieren.
Das Projekt wird einen direkten Beitrag zu dem VN-Programm „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (1) und zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele leisten. Es wird zu Erkenntnissen und Fachwissen führen, die den Staaten der LAS dabei helfen werden, die Waffengewalt einzudämmen, Frieden zu schaffen und inklusive Gesellschaften aufzubauen, um unter anderem „alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich zu verringern“ (Ziel 16.1), „illegale Waffenströme deutlich verringern“ (Ziel 16.4) und, wo relevant, „alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen zu beseitigen“ (Ziel 5.2). (2) Dieses Projekt dient auch der konkreten Umsetzung der in Erklärung zum EU-LAS-Gipfeltreffen von Scharm El-Scheich (2019) (3) enthaltenen Zusage, abgestimmte Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel zu ergreifen.
2. Vision, Ziele und langfristige Tragfähigkeit des Projekts
In Phase 3 werden dieselben langfristigen Ziele wie in den vorherigen Phasen verfolgt, um die LAS-Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die Wirksamkeit ihrer nationalen Programme für die Kontrolle von Kleinwaffen und für Proliferationsbekämpfung im Einklang mit den im VN-Kleinwaffenaktionsprogramm, im Internationalen Rückverfolgungsinstrument und im GFA festgelegten Verfahren und Standards sowie entsprechend ihrer Prioritäten und Bedürfnisse nachhaltig zu stärken. Diese Stärkung wird durch Politik und Praxis erfolgen, wobei Datennutzung, evidenzbasiertes Wissen, verlässliche Quellen und Hilfsmittel sowie maßgeschneiderte fachliche Beratung und Ausbildung miteinander verknüpft und Fachleute und Politiker aus der LAS-Region einbezogen werden.
Durch die Zusammenarbeit mit wichtigen Agenturen und Partnern, die für die Eindämmung der Bedrohung durch die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region zuständig sind, kann mit dem Projekt ein dreifaches Ziel erreicht werden:
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1. |
Stärkung der Kapazitäten der Zollbehörden und anderer Grenzbehörden zur Aufdeckung, Unterbindung und Meldung von unerlaubtem Handel mit Feuerwaffen in der Region der Arabischen Liga, |
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2. |
Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur wirksamen Aufklärung und Zusammenarbeit in Fragen der illegalen Verbreitung von und des illegalen Handels mit Feuerwaffen in der Region der Arabischen Liga und |
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3. |
Stärkung der Kapazitäten der Sicherheits- und Militärbehörden zur Entwicklung und Umsetzung sicherer und gesicherter Systeme zur Verwaltung von Lagerbeständen für Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition in der Region der Arabischen Liga. |
2.1. Wichtige Unterstützungsbereiche des Projekts gemäß Angaben der Staaten der LAS
Mit der dritten Phase des Projekts — der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der LAS (2024-2027) — soll den Bedürfnissen in vier prioritären Bereichen entsprochen werden, die die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga zu Beginn der Initiative geäußert haben und nach wie vor äußern:
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Bereich 1: |
Kontrolle der internationalen Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen (Eindämmung illegaler Waffenströme)
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Bereich 2: |
Ermittlung und Unterbindung der Quellen unerlaubter Kleinwaffen (z. B. Kapazitätsaufbau bei Strafverfolgungsstellen);
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Bereich 3: |
Weitere Maßnahmen zur Kontrolle von Kleinwaffen
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Bereich 4: |
Bereitstellung von Informationen, die für unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen sowie für eine bessere Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen relevant sind
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3. Vorgeschlagene Interventionslogik
Die Survey hat in ihrer Funktion als Koordinator des Projekts umfassende Konsultationen mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats, Interpol und der WZO geführt. Daraus ging ein allgemeiner Konsens über den folgenden zweiteiligen Ansatz hervor:
Aufbau nationaler Kapazitäten zur Eindämmung illegaler Ströme von Kleinwaffen und leichten Waffen durch:
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maßgeschneiderte Ausbildungsmaßnahmen zu Systemen zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen, einschließlich Lagerbestandsverwaltung in der gesamten LAS-Region (siehe nächster Abschnitt) und |
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Engagement und Unterstützung nach der Ausbildung für nationale Experten bei der Schaffung nationaler Rahmenbedingungen, die die Umsetzung der während der Ausbildung erlernten Verfahren ermöglichen; |
Verknüpfung des Engagements auf nationaler Ebene (sofern vorhanden) mit international anerkannten Zertifizierungsverfahren und Einsatz nationaler (im Rahmen des Projekts ausgebildeter) Ausbilder, um einschlägige nationale oder regionale Ausbildungseinrichtungen und nationale Rahmenbedingungen und Strukturen zu stärken.
Alle Komponenten des Projekts sind so ausgelegt, dass in Partnerschaft mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats im Hinblick auf staatliche Institutionen und Beamte in den LAS-Mitgliedstaaten langfristig tragfähige Kapazitäten aufgebaut werden. Das Projekt stützt sich auf unsere Erfahrung, dass die LAS-Mitgliedstaaten die Hauptakteure des Wandels bei der Gestaltung und Umsetzung nationaler Programme sind, mit denen eine verantwortungsvolle Kontrolle von Feuerwaffen gefördert und das Verbreitungsrisiko minimiert wird.
In Phase 3 werden die Anstrengungen fortgesetzt, um sicherzustellen, dass wesentliche Ausbildungsmaterialien und Wissensquellen wie z. B. relevante und spezifische Module des modularen Kompendiums für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) in arabischer Sprache verfügbar gemacht und in der gesamten LAS-Region verbreitet werden. Diese Bemühungen sind in einem Umfeld, in dem ausgewählte Regierungsbedienstete regelmäßig wechseln können und in der gesamten Region ein zugänglicher, spezifischer Informationsspeicher erforderlich ist, besonders wichtig.
Vor diesem Hintergrund wird in dem Projekt von folgender Annahme ausgegangen: Wenn Strafverfolgungs- und Zollbeamte den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region aufdecken, untersuchen, unterbinden und melden können, und wenn Militär- und Sicherheitsbehörden wirksamere Systeme für die Lagerbestandsverwaltung für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition entwickeln und umsetzen können, dann werden Staaten in der gesamten LAS-Region in der Lage sein, die Risiken, die sich aus der illegalen Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen ergeben, effektiver zu verstehen, zu erkennen und zu bekämpfen.
Die Intervention wird auf die folgenden drei Zielsetzungen ausgerichtet sein:
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1. |
Zoll- und andere Grenzbehörden bauen ihre Kapazitäten zur Aufdeckung, Unterbindung und Meldung von illegalem Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region aus |
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2. |
Strafverfolgungsbehörden bauen ihre Kapazitäten zur wirksamen Ermittlung und Zusammenarbeit in Bezug auf die unerlaubte Verbreitung und den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region aus |
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3. |
Sicherheits- und Militärbehörden bauen ihre Kapazitäten zur Entwicklung und Umsetzung sicherer und geschützter Systeme zur Lagerbestandsverwaltung für Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition in der LAS-Region aus |
Bei allen drei Zielsetzungen werden die Teilnehmer Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Ausbildungsmethoden sowie technisches Wissen erwerben.
4. Beschreibung der Maßnahme
Zielsetzung 1: Zollmitarbeiter bauen ihre Kapazitäten zur Aufdeckung, Unterbindung und Meldung von illegalem Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region aus
Für Zielsetzung 1 sollen die in den vorangegangenen Phasen erzielten Fortschritte genutzt und die endgültige Akkreditierung von WZO-zertifizierten Fachausbildern für Kleinwaffen und leichte Waffen in der gesamten LAS-Region ermöglicht werden. Eine kleine Gruppe von Zollmitarbeitern, die in den Phasen 1 und 2 ausgebildet wurden, wird in die Durchführung nationaler Ausbildungsmaßnahmen in den LAS-Staaten eingebunden werden; dabei werden sie die methodischen und technischen Fähigkeiten, die sie in den früheren Phasen des Projekts erworben haben, zum Einsatz bringen.
Durch die Durchführung dieser Ausbildungsveranstaltungen erhalten diese Mitarbeiter eine weltweit anerkannte Akkreditierung der WZO in deren Programm für akkreditierte Ausbilder. Sobald die Ausbilder akkreditiert sind, können sie unter der Schirmherrschaft der WZO weitere nationale Ausbildungsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb der LAS-Region durchführen. Diese Ausbilder werden ersucht werden, die Entwicklung nationaler Lehrpläne in ihren jeweiligen Ländern zu unterstützen und so zur langfristigen Tragfähigkeit der Bemühungen beizutragen.
Zu den Ergebnissen und Aktivitäten gehört Folgendes:
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1.1. |
Abschluss von bis zu zwölf Präsenz-Ausbildungsmaßnahmen auf nationaler Ebene zum Thema Kleinwaffen und leichte Waffen für die Behörden der WZO-Mitglieder, um die Fähigkeit zur Kontrolle der Ströme illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen an der Grenze zu verbessern. Diese Ausbildungsveranstaltungen richten sich an Staaten, die Ausbildungsmaßnahmen beantragen und in den Phasen 1 und 2 keine Ausbildungsmaßnahmen auf nationaler Ebene (Einsteigerausbildung) erhalten haben und/oder als Länder mit dem höchsten Risiko für unerlaubte Aktivitäten im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen gelten, oder an Länder, die fortgeschrittene Ausbildungen benötigen. |
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1.2. |
Durchführung von bis zu sechs regionalen ein- oder zweitägigen thematischen Onlineworkshops zu spezifischen Themen, die für die LAS-Mitgliedstaaten von großem Interesse sind. Die Workshops sollten sich auf Bereiche konzentrieren, in denen ein konkreter Bedarf an Kapazitätsaufbau (z. B. Erkennung von Komponenten von Kleinwaffen und leichten Waffen), Sensibilisierung (z. B. Einsatz von 3D-Druckern bei der Herstellung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen) und Informationsaustausch (z. B. bewährte Verfahren beim Risikomanagement für Kleinwaffen und leichte Waffen) besteht. Online-Foren werden Beamten aus den LAS-Mitgliedstaaten — auch solchen in abgelegenen Gebieten — die Teilnahme ermöglichen und für eine breitere Wirkung sowie Eigenverantwortung auf regionaler Ebene sorgen. |
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1.3. |
Durchführung von Einsteigerausbildungen, um das Akkreditierungsverfahren der von der WZO prä-akkreditierten Ausbilder für Kleinwaffen und leichte Waffen, das in Phase 2 begonnen wurde, abzuschließen. |
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1.4. |
Teilnahme an Aktivitäten unter der Leitung anderer Durchführungspartner. |
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1.5. |
Verfügbarkeit von WZO-Fachwissen auf Abruf zur Unterstützung der LAS-Mitgliedstaaten bei der Erneuerung ihrer nationalen Lehrpläne für Ausbildungsmaßnahmen zum Thema Kleinwaffen und leichte Waffen. |
Zielsetzung 2: Strafverfolgungsbehörden bauen ihre Kapazitäten zur wirksamen Ermittlung und Zusammenarbeit in Bezug auf die unerlaubte Verbreitung und den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region aus
Für Zielsetzung 2 soll die Wirksamkeit der nationalen Arbeitsabläufe unter Beteiligung verschiedener nationaler Strafverfolgungsbehörden erhöht werden, die für die Sammlung, die Verarbeitung und den Austausch von Informationen über unerlaubte Feuerwaffen erforderlich sind. Dadurch werden die Ermittlungen zum unerlaubten Handel mit Feuerwaffen sowie die behördenübergreifende und internationale polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verbessert werden.
Interpol wird die Stärke des in den Phasen 1 und 2 entwickelten Netzes aus Experten und Ausbildern nutzen. Die in Phase 2 als Ausbilder ausgewählten Mitarbeiter werden ihre Akkreditierung abgeschlossen haben und in Phase 3 fortgeschrittene nationale Ausbildungen in den LAS-Staaten erteilen, um die in früheren Phasen erworbenen methodologischen und technischen Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen.
In Ländern, die um eine vertiefte Zusammenarbeit bitten, werden die in den vorangegangenen Phasen ausgebildeten Experten direkt in die Einrichtung und Umsetzung einer nationalen Arbeitsgruppe für Feuerwaffen einbezogen, die die Erhebung, die Verarbeitung und den Austausch von Daten über Feuerwaffen auf nationaler Ebene verbessern soll. Dieser Schritt wird entscheidend dazu beitragen, die Fähigkeit der Staaten einzuschätzen, das Firearms Recovery Protocol (Protokoll zur Einziehung von Feuerwaffen) von Interpol effektiver umzusetzen und auf regionaler und internationaler Ebene in Fragen im Zusammenhang mit Feuerwaffen aktiv zusammenzuarbeiten. Das Firearms Recovery Protocol ist ein Leitfaden von Interpol über die Aufdeckung von illegalem Handel mit Feuerwaffen. Darin werden sowohl Elemente der Strafverfolgung als auch der Forensik behandelt, mit dem Ziel des beiderseitigen Informationsaustauschs, um den illegalen Handel mit Feuerwaffen zu beseitigen.
Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, wird sich Interpol auf die folgenden Ergebnisse konzentrieren:
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2.1. |
hochrangige Beamte der Staaten verstehen die Gefahren des illegalen Handels mit Feuerwaffen und die Vorteile einer nationalen Arbeitsgruppe für Feuerwaffen |
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2.2. |
die Mandate für die nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen werden von den Staaten ausgearbeitet und angenommen |
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2.3. |
die nationalen Institutionen und die nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen werden zum Firearms Recovery Protocol von Interpol und zu den Instrumenten von Interpol für die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Feuerwaffen ausgebildet |
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2.4. |
den nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen wird operative Unterstützung geboten (die nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen generieren Ermittlungshinweise mit Unterstützung von Interpol) |
Zu den Aktivitäten gehört unter anderem Folgendes:
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bis zu zehn inländische Einsätze zur Unterstützung bei der Bewertung und Entwicklung der Kapazitäten, die für die Umsetzung des Firearms Recovery Protocol von Interpol erforderlich sind |
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bis zu fünf weiterführende Ausbildungsveranstaltungen durch Interpol-Ausbilder zur Unterstützung der Staaten beim Aufbau nationaler Kapazitäten für die Sammlung, Ausarbeitung und den Austausch von Informationen über Feuerwaffen |
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bis zu fünf nationale Ausbildungsveranstaltungen durch qualifizierte nationale Ausbilder, die in der Lage sind, nationale Ausbildungen unter der Schirmherrschaft von Interpol durchzuführen |
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Mentoring für Staaten bei der Einrichtung nationaler Arbeitsgruppen für Feuerwaffen durch Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau auf subregionaler Ebene oder von Einsätzen auf nationaler Ebene für Ausbildung am Arbeitsplatz |
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— |
ein Workshop über den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Ermittlungstechniken zu Feuerwaffen und der Analyse von Erkenntnissen im Zusammenhang mit Feuerwaffen, der im Rahmen einer gemeinsam mit anderen Durchführungspartnern organisierten Veranstaltung auf regionaler Ebene stattfinden soll |
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Teilnahme an Aktivitäten, die von anderen Durchführungspartnern geleitet werden, wie z. B. thematische Online-Foren oder Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen |
Zielsetzung 3: Sicherheits- und Militärbehörden bauen ihre Kapazitäten zur Entwicklung und Umsetzung sicherer und geschützter Systeme zur Lagerbestandsverwaltung für Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition in der LAS-Region aus
Für Zielsetzung 3 soll auf dem in Phase 2 entwickelten Ansatz aufgebaut werden. Die Arbeit wird sich auf die Entwicklung fortgeschrittener Fähigkeiten auf Staatenebene konzentrieren, um eine langfristig tragfähige Weitergabe von Fähigkeiten an die Ausbildungsteilnehmer zu fördern und zu unterstützen. Gleichzeitig wird die Survey die Entwicklung und Bereitstellung maßgeschneiderter nationaler Pakete für Einsteiger- und Fortgeschrittenenausbildungen zu den Themen Verwaltung und Sicherheit von Lagerbeständen fortsetzen.
Anders als bei den anderen beiden Zielsetzungen, bei denen Interpol und die WZO Projektaktivitäten mit globalen Ausbildungsprogrammen für erfahrene Sachbearbeiter und Ausbilder mit einem etablierten Akkreditierungssystem verknüpfen können, gibt es auf multilateraler Ebene im Bereich der Lagerbestandsverwaltung dazu nichts Gleichwertiges.
Deswegen wird die Survey konkrete Optionen für ein Zertifizierungsverfahren für erfolgreiche Teilnehmer auf Experten- oder Ausbilderebene entwerfen, bewerten und vorschlagen. Ferner wird sie sicherstellen, dass die wichtigsten Ressourcen ins Arabische übersetzt werden und den einschlägigen Zielgruppen zur Verfügung stehen. Diese Aktivitäten werden zu dem gewünschten Konzept der langfristigen Tragfähigkeit beitragen.
Zu den Ergebnissen und Aktivitäten gehört unter anderem Folgendes:
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3.1. |
Durchführung von bis zu vier einwöchigen nationalen Einsteigerausbildungen. Falls der Bedarf an Einsteigerausbildungen geringer ist als erwartet, werden die verbleibenden Mittel für fortgeschrittene Ausbildungspakete bereitgestellt. |
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3.2. |
Entwicklung und Durchführung von bis zu sechs zweiwöchigen nationalen, maßgeschneiderten weiterführenden Ausbildungspaketen. |
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3.3. |
Übersetzung wichtiger thematischer Ressourcen ins Arabische (unter anderem Ausbildungsmaterial aus Phase 3). Diese Aktivität kann bei Bedarf auch die Erstellung von arabischsprachigem Material für soziale Medien umfassen. |
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3.4. |
Durchführung einer Analyse von Optionen zur Erleichterung oder Unterstützung der Einbeziehung der Verwaltung und Sicherheit von Lagerbeständen in die nationalen Lehrpläne; mit entsprechenden nationalen und internationalen Zertifizierungsoptionen. Regionale Ansätze sollten ebenfalls untersucht werden. |
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3.5. |
Eine finale regionale Abschlussveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem LAS-Sekretariat, der WZO und Interpol. Das Abschlusstreffen wird am Ende von Phase 3 in Kairo stattfinden und den teilnehmenden Staaten die Möglichkeit bieten, die wichtigsten Ergebnisse dieser Phase zu beurteilen und bewährte Verfahren in den wichtigsten behandelten Bereichen auszutauschen. |
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3.6. |
Bis zu zehn Besuche im Rahmen des nationalen Engagements, um die Beteiligung und nationale Eigenverantwortung zu fördern, in enger Abstimmung mit den anderen Durchführungspartnern. |
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3.7. |
Teilnahme an bis zu fünf Aktivitäten, die von anderen Durchführungspartnern geleitet werden, z. B. thematische Online-Foren oder nationale Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen. |
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3.8. |
Bis zu zwei „pause and reflect“-Lernveranstaltungen („innehalten und nachdenken“, im Folgenden „P&R“), die für alle Partner durchgeführt werden (siehe Abschnitt 5). |
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3.9. |
Regelmäßige virtuelle und bis zu drei Präsenz-Projektplanungs- und -koordinierungstreffen, um die langfristige Relevanz und Wirkung des Projekts sicherzustellen. |
5. Überwachung, Bewertung und Lernen
In ihrer Rolle als Projektkoordinator wird die Survey die Kohärenz des Ansatzes der Initiative für Überwachung, Bewertung und Lernen („Monitoring, Evaluation and Learning“ — im Folgenden „MEL“) gewährleisten. Dieser wird praktische Mechanismen für das Lernen während des gesamten Lebenszyklus des Projekts beinhalten und bei Bedarf in programmatische Anpassungen einfließen. Der MEL-Ansatz wird routinemäßige und kontinuierliche Prozessüberwachung (z. B. small cycle learning) sowie P&R-Lernveranstaltungen umfassen, die entweder zur Mitte des Projekts oder jährlich stattfinden, um sicherzustellen, dass externe Perspektiven während des gesamten Projektlebenszyklus berücksichtigt werden und einige der komplexen Elemente des Einsatzumfelds abgemildert werden. Darüber hinaus wird gegen Ende des Projekts eine externe Bewertung stattfinden.
Feedback-Formulare für Veranstaltungen: Bei der Durchführung von Online- und Präsenzveranstaltungen wird das Projektteam Feedback der Teilnehmer einholen und sammeln, um eine qualitativ hochwertige Analyse und Programmplanung zu gewährleisten und den Bedürfnissen der Interessenträger gerecht zu werden. Es wird erwartet, dass die daraus resultierenden Daten in erster Linie quantitativ sind und sich für eine Aggregation über die Projektaktivitäten hinweg eignen.
Halbjährliche Überwachungen: Das Team der Survey wird bis zu zweimal jährlich die bei der Überwachung gesammelten Daten der drei Durchführungspartner auf Ebene der Ergebnisse und der Zielsetzungen konsolidieren. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen werden Kontext, Relevanz, Leistung, Annahmen und Risiken stehen. Ein Mitglied des Projektteams wird diese Veranstaltungen dokumentieren und kann dabei vom MEL-Berater der Survey unterstützt werden. Diese Veranstaltungen können es dem Projektteam ermöglichen, Folgendes zu erörtern:
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Kontextbezogene Entwicklungen: welche kontextbezogenen Faktoren auf die Intervention und ihre Relevanz eingewirkt bzw. den Zeitplan des Projekts in den vergangenen sechs Monaten beeinflusst haben |
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Leistung: welche Fortschritte auf Ebene der Zielsetzungen und der Ergebnisse gemacht wurden und |
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Effizienz: ob durch die Ausgaben, Arbeitspläne, Ressourcen und das interne Teammanagement Effizienzen geschaffen wurden |
P&R-Veranstaltungen, die auf die jährlichen Fortschrittsberichte einwirken: Die Survey wird zwei interne Überprüfungen des Projekts durchführen (möglicherweise während des jährlichen Präsenz-Koordinierungstreffens, das auch Raum für P&R bieten wird). Die P&R-Veranstaltungen werden aus einer einfachen, strukturierten und introspektiven Überprüfung bestehen. In Anbetracht des komplexen Umfelds, in dem das Projekt stattfinden wird, werden die P&R-Veranstaltungen Konsultationen mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats, Interpol und WZO sowie Feedback einiger Personen, die an den länderspezifischen Ausbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, umfassen, um unterschiedliche Perspektiven einzubringen und Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern.
Die Teilnahmemodalitäten können variieren und Online-Gruppenveranstaltungen mit externen Projektpartnern sowie bilaterale Befragungen wichtiger Informanten umfassen. Diese Veranstaltungen eignen sich für Lernberichte, in denen neue Erkenntnisse und gegebenenfalls Anpassungsempfehlungen erfasst werden. Diese Lernberichte werden mit allen Projektpartnern geteilt werden und in die jährlichen Projektberichte einfließen.
6. Partnerschaftsvereinbarungen
Phase 3 des Projekts wird in Partnerschaft mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats im Rahmen des strategischen Dialogs zwischen der EU und der LAS über Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und Rüstungskontrolle durchgeführt. Die Partnerschaft mit dem LAS-Sekretariat — und seine starke Unterstützung — ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Fortsetzung des Projekts. Während der Phase 2 veranstaltete die Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats zwei regionale Treffen und nahm an den meisten nationalen und weiterführenden Ausbildungsmaßnahmen teil. In Phase 3 wird sich die Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats an der Organisation der regionalen Konferenzen beteiligen und zu Ausbildungsveranstaltungen eingeladen werden. Außerdem wird sie pro Jahr an einem Koordinationstreffen mit den Durchführungspartnern teilnehmen.
Für Phase 3 werden dieselben Durchführungsmodalitäten wie für die beiden vorangegangenen Phasen gelten. Die Survey wird weiterhin als Projektkoordinator agieren, während Interpol und die WZO in ihrem jeweiligen Fachgebiet die Leitung übernehmen. In dieser Phase müssen die Ausbildungsteilnehmer der WZO, die in Phase 2 ihr Akkreditierungsverfahren als Ausbilder begonnen haben, nationale Ausbildungsmodule durchführen, um ihren Lehrplan abzuschließen. Interpol wird hingegen mit akkreditierten nationalen Ausbildern und Experten zusammenarbeiten, um Präsenz-Ausbildungsmodule und andere Aktivitäten durchzuführen, die die Umsetzung des Firearms Recovery Protocol unterstützen. Deswegen wird das Projekt eine größere Flexibilität erfordern, um die drei Komponenten umzusetzen, und es wird die bestehenden Netze der WZO und Interpol in den LAS-Ländern systematischer nutzen und gleichzeitig das LAS-Sekretariat über die geplanten Aktivitäten auf dem Laufenden halten.
Diese Partnerschaft stellt im Bereich der Kleinwaffenkontrolle ein komplementäres und themenbezogenes Kooperationsmodell dar. Im Rahmen des Projekts werden die Kenntnisse und Fachkompetenz der einzelnen Durchführungspartner genutzt, um ein umfassendes Programm für Wissens- und Kapazitätsaufbau anzubieten, das die wichtigsten Aspekte des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des GFA umfasst. So werden mit dem Projekt die in Dokumenten wie dem VN-Kleinwaffenaktionsprogramm und der EU-Strategie für Kleinwaffen und leichte Waffen hervorgehobenen Konzepte der internationalen Zusammenarbeit und des Multilateralismus in greifbare Verbesserungen der Kapazitäten und der Sicherheit in der LAS-Region umgesetzt.
Um dem Bedarf einer größeren operativen Unabhängigkeit zwischen den drei Durchführungspartnern Rechnung zu tragen, werden regelmäßige Koordinierungs- und Planungstreffen zwischen den Durchführungspartnern und der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats die Kohärenz und Effizienz von Informationsaustausch sowie der Planung und Durchführung der Projektaktivitäten ermöglichen. So werden beispielsweise die Durchführungsstellen ihr Engagement und ihre Ansätze mit Ländern, die Unterstützung aus dem Projekt beantragen, abstimmen. Darüber hinaus werden die Durchführungspartner gemeinsame Tätigkeiten in gemeinsamen themenbezogenen Bereichen aufrechterhalten, sofern dies möglich ist.
Die Durchführungspartner werden zudem nicht nur für die Koordinierung mit Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen, die in LAS-Mitgliedstaaten tätig sind, sorgen, sondern auch für die Koordinierung mit weiteren Programmen der EU, die dort vertreten sind, um sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Projekts ergriffenen Maßnahmen bestehende Initiativen ergänzen und darauf aufbauen. Durch dieses Projekt wurde in den letzten Jahren die Unterstützung der EU genutzt, um die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS), den Kernbestandteil des EU-LAS-Ausbildungsangebots von Interpol, weiterzuentwickeln und umzusetzen.
Falls erforderlich — und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln — kann die Survey mit anderen spezialisierten Organisationen zusammenarbeiten, um in Abstimmung mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats bei der Umsetzung spezifischer Projektkomponenten behilflich zu sein. Entsprechend dem Bedarf und den Wünschen der teilnehmenden LAS-Mitgliedstaaten können auch andere Organisationen, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie bestimmter spezialisierter Agenturen der LAS, zur Projektdurchführung beitragen.
Die Durchführungspartner werden außerdem entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, damit die Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts sichergestellt wird.
7. Laufzeit
Das Projekt wird voraussichtlich 36 Monate vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2027 dauern.
Die operative Phase dauert 33 Monate; die letzten drei Monate des Projekts werden den Berichterstattungspflichten gewidmet sein.
(1) Vereinte Nationen (VN). 2015. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. New York: VN. 2015. A/RES/70/1.
(2) Vereinte Nationen (VN). 2015. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. New York: VN. 2015. A/RES/70/1.
(3) Rat der EU (Europäische Union). 2019. Gemeinsame Erklärung zum Gipfeltreffen EU-Liga Arabischer Staaten (Scharm El-Scheich, 24.-25. Februar). 25. Februar 2019, Absatz 12.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2500/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)