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21.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 244/17 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/1626 DES RATES
vom 20. September 2022
zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 23. Dezember 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik (1) angenommen. |
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(2) |
Der Rat ist der Auffassung, dass der Titel des Beschlusses 2013/798/GASP geändert werden sollte. |
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(3) |
Am 29. Juli 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2648 (2022) verabschiedet. Mit dieser Resolution werden die Maßnahmen verlängert und die Ausnahmen vom Waffenembargo geändert. |
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(4) |
Der Beschluss 2013/798/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2013/798/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Der Titel erhält folgende Fassung:
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2. |
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. September 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BEK
(1) Beschluss 2013/798/GASP des Rates vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 51).