12.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 151/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 7. Juni 2012

über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens

(2012/297/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2894/94 des Rates vom 28. November 1994 mit Durchführungsvorschriften zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (1), insbesondere auf Artikel 1 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang XXI des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (2) (im Folgenden „EWR-Abkommen“) enthält spezifische Bestimmungen und Regelungen für die Statistik.

(2)

Die Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik (3) sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.

(3)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wurde die Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus (4), die in Anhang XXI des EWR-Abkommens enthalten ist, aufgehoben.

(4)

Anhang XXI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.

(5)

Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt der Union zur vorgeschlagenen Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 7. Juni 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BØDSKOV


(1)   ABl. L 305 vom 30.11.1994, S. 6.

(2)   ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3.

(3)   ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 17.

(4)   ABl. L 291 vom 6.12.1995, S. 32.


Entwurf

BESCHLUSS Nr. …/2012 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

vom

zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang XXI des EWR-Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. …/… vom … (1) geändert.

(2)

Die Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik (2) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(3)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wurde die Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus (3), die in Anhang XXI des EWR-Abkommens enthalten ist, aufgehoben.

(4)

Anhang XXI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang XXI erhält Nummer 7c (Richtlinie 95/57/EG des Rates) folgende Fassung:

„7c.

32011 R 0692: Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 17).

Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgender Anpassung:

Liechtenstein ist von der Erhebung der in Anhang II der Verordnung vorgesehenen Daten befreit.“

Artikel 2

Der Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 in isländischer und in norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am […] in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Die Sekretäre des Gemeinsamen EWR-Ausschusses


(1)  ABl. L ….

(2)   ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 17.

(3)   ABl. L 291 vom 6.12.1995, S. 32.

(*1)  [Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.] [Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.]