14.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 237/18


BESCHLUSS (EU) 2022/1527 DES RATES

vom 9. September 2022

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Neuseeland über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union und über die Assoziierung Neuseelands mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 186 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

 

in der Erwägung, dass Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens mit Neuseeland über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union und über die Assoziierung Neuseelands mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufgenommen werden sollten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit Neuseeland über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union und über die Assoziierung Neuseelands mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufzunehmen.

Artikel 2

Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.

Artikel 3

Die Verhandlungen werden in Fragen im Zusammenhang mit den allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union im Benehmen mit der Gruppe „Asien-Ozeanien“ und in Fragen im Zusammenhang mit den spezifischen Bedingungen für die Teilnahme Neuseelands am Programm „Horizont Europa“ im Benehmen mit der Gruppe „Forschung“ geführt.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Europäische Kommission gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 9. September 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. SÍKELA