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26.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 161/19 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/1008 DES RATES
vom 25. Juni 2015
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (1), insbesondere auf Artikel 23 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP angenommen. |
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(2) |
Gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft. |
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(3) |
Eine Person und acht Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden. |
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(4) |
Außerdem sollten die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Einträge für sechs Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert werden. |
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(5) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. Juni 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. RINKĒVIČS
ANHANG
(1)
Die Einträge zu folgenden Personen und Einrichtungen werden von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste gestrichen:|
I. |
Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen A. Personen
B. Einrichtungen
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III. |
Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) B. Einrichtungen
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(2)
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Einrichtungen ersetzen die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Einträge zu diesen Einrichtungen:|
I. |
Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen B. Einrichtungen
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