DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DEN ZUGANG ZUM PORTUGIESISCHEN MARKT FUER ERDOELERZEUGNISSE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0488
++++ Gemeinsame Erklärung über den Zugang zum portugiesischen Markt für Erdölerzeugnisse Die portugiesischen Behörden können den Zugang von Unternehmen der Mitgliedstaaten zum portugiesischen Markt für Erdölerzeugnisse davon abhängig machen , daß diese Unternehmen sachlichen , nicht diskriminierenden Kriterien entsprechen , mit denen das legitime Interesse des portugiesischen Staates an einer sicheren Versorgung des Landes mit Erdölerzeugnissen gewahrt werden soll . Diese Kriterien dürfen nicht weiter gehen , als es für dieses Ziel erforderlich ist , und betreffen folgendes : - die Unternehmen müssen angemessene finanzielle und technische Mittel ( z . B . für die Lagerung ) besitzen ; - es müssen Dreijahrespläne aufgestellt und eingehalten werden , nach denen der grösste Teil ihrer Versorgung durch mittelfristige Verträge gedeckt wird , die in gleicher Weise mit portugiesischen Raffinerien und mit Raffinerien anderer Mitgliedstaaten geschlossen werden können .